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3.4. EINSATZ VON INFORMATIONSTECHNOLOGIE 33• Für Unternehmen mit Wissensarbeitern ist folgende Variante für die Entwicklung des Unternehmensgedächtnissesinteressant: Im laufenden Betrieb können folgende Tätigkeiten durchgeführtwerden: das Aufzeichnen von relevanten Gruppenaktivitäten durch die Nutzung von Hypertext-Repräsentationen, welche die verschiedenen Schritt der Aktivitäten verlinken; das Hervorhebender einzelnen Auswahlmöglichkeiten, die bei jedem Schritt berücksichtigt werden; das Assoziierenvon Aktionen und Entscheidungen mit Rollen und Kompetenzen der involvierten Mitarbeiter.Diese Tätigkeiten können nämlich bereits von den Wissensarbeitern als Nebenproduktihrer Aufgaben erstellt werden, indem wissensintensive Aktivitäten zur Problemlösung oderEntscheidungsfindung aufgezeichnet werden. Schlußendlich müssen diese Aufzeichnungen nurnoch strukturiert werden und man erhält einen Überblick über alle Tätigkeiten im Unternehmen,ohne enorme Ressourcen in das Design eines Unternehmensgedächtnisses stecken zu müssen.• Neben dem Entwickeln eines Corporate Memory kann man natürlich auch von einem bestehenden,vollständigen Knowledge Management Produkt ausgehen, welches bereits in einem anderengroßen Unternehmen zum Einsatz kommt. Man beginnt aber vorerst mit einer Sammlung vonvorhandenen Dokumenten eines Unternehmens – hier gibt es beispielsweise Produktspezifikationen,Benutzerhandbücher, Dokumente mit Problemlösungen, usw. Man muss nun evaluieren,wie aus den gesammelten Dokumenten explizites Wissen abgeleitet werden kann und wie “tacitknowledge” so externalisiert werden kann, dass ein Zusammenhang zur Nutzung der bestehendenDokumente besteht. Das so gewonnenen Wissen kann in Form eines konzepzionellenGraphen repräsentiert werden, welcher die verschiedenen Teile eines Produkts verbindet, dieseTeile mit Eigenschaften verknüpft und die komplexen Bedienungsanleitung eines Produkts inkleinere, leichter verständliche Aktionen unterteilt.Der dritte und letzte Aspekt bezüglich Corporate Memories meint die Einführung eines Systemszum Speichern des intellektuellen Kapitals. Wesentlich dabei ist die Definition der Anforderungen anein entsprechendes IT-System. Auf jeden Fall muss ein geplantes Unternehmensgedächtnis auf derexistierenden IT-Infrastruktur aufbauen und die vorhandenen Ressourcen für die Datenbankadministration,das Dokumentenmanagement und die Geschäftsprozesse unterstützen. Eine Architektur fürein Corporate Memory muss die eben genannten Requirements erfüllen. [Borgh<strong>of</strong>f et al. 1997]Für ein großes und verteiltes Unternehmen hängt es nun davon ab, wie das Unternehmensgedächtnisaufgebaut werden soll. Alle vier hier vorgestellten Möglichkeiten kommen dafür in Frage. In derRegel wird man aus Kostengründen einen Kompromiss zwischen dem Sammeln von Informationenund dem Entwurf des Corporate Memory eingehen. Speziell die Ausarbeitung der wissensintensivenTätigkeiten durch die Mitarbeiter selbst erweist sich als idealer Ansatz, wenn Wissen im laufendenBetrieb entwickelt werden soll, wie die Studie über Rolls-Royce in Abschnitt 4.5 noch zeigen wird.Ein Blick auf erfolgsversprechende KM-Produkte ist natürlich ebenfalls in Betracht zu ziehen, s<strong>of</strong>erndie Anforderungen an ein IT-System klar ferstgelegt wurden und eine kommerzielle Lösung diesengenügt.Im laufenden Betrieb zeigt sich dann, wie sich die anfänglich hohen Investitionen in eine solcheKnowledge Base bezüglich mehrerer Aspekte für ein großes und verteiltes Unternehmen auszahlenkönnen: So kann eine automatische Generation von mehrsprachigen Dokumenten ermöglicht werden,wenn dies für das vorliegende explizite Wissen notwendig ist. Durch die Schaffung eines Wissensraumsfür ein existierendes Produkt wird der Designprozess von neuen Produkten und Innovationenwesentlich beschleunigt. Zudem kann die Einführung einer sprachunabhängigen, semantischen Repräsentationvon Produktwissen den Unternehmenszusammenhalt verstärken. Letzteres ist gerade fürOrganisationen, deren Betriebsstätten über viele Länder und sogar Kontinente verteilt sind, in Hinblickdie Vermeidung von Wissensbarrieren (siehe Abschnitt 3.3) von außerordentlicher Bedeutung.

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