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neue Betätigungsfelder für Sachverständige? - Werner Baurecht

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Stand: 12.01.2011 43Werbung für ihre gutachterlichen Dienstleistungen ihr juristisches Licht nicht unterden Scheffel stellen, sondern die Devise von Kleine-Cosack in seinem Beitrag 37„Rechtsdienstleistungsgesetz – Chancen und Grenzen für Sachverständige“ beherzigen:„one face to the customer“ und zusätzlich zu ihrer fachlichen Dienstleistungauch gleich den juristischen Hintergrund dazu anbieten nach dem Motto „Alles auseiner Hand“.10 Weiterführende LiteraturBleutge, KatharinaSachverständige als RechtsdienstleisterSchuster bleib’ bei Deinen LeistenNJW 12/2009, XXXVIIIBleutge, PeterDas <strong>neue</strong> RechtsdienstleistungsgesetzDer Bausachverständige 2/2008, 48und IfS-Informationen 2/2008, 3ders.Das <strong>neue</strong> Rechtsdienstleistungsgesetz – Neue Betätigungsfelder für SachverständigeIfS-Informationen 2/2010, 10Bönker, ChristianDer Architekt als Baujurist?Haftung für genehmigungsfähige PlanungNZBau 2003, 80Bundesjustizministerium37 DS 2009, 179, 187.© 2011 by Wolters Kluwer Deutschland GmbH / werner-baurecht.de

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