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neue Betätigungsfelder für Sachverständige? - Werner Baurecht

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Stand: 12.01.2011 4910. Habe ich für das Haftungsrisiko der zu erbringende Rechtsdienstleistungdurch eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt?Zunächst sollte der Sachverständige die Leistungsbeschreibung seiner bereitsbestehenden Haftpflichtversicherung studieren, um zu ermitteln, ob die Erbringungvon Rechtsdienstleistung abgedeckt ist. Gleichzeitig sollte er auch diesog. Ausschlusstatbestände darauf überprüfen, ob die Erbringung vonRechtsdienstleistungen ausdrücklich von der Deckung ausgeschlossen wird.11. Darf ich für meine für meine rechtliche Annextätigkeit werben?Ja, wenn in den Werbeaussagen deutlich zum Ausdruck kommt, dass dieRechtsdienstleistung nur als untergeordnete Annexleistung zur fachlichenHauptleistung erbracht wird. Ja auch dann, wenn die Ausnahmen des RDGaufgezählt werden wie beispielsweise Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten,schiedsgerichtliche Tätigkeit, Adjudikation.12. Darf ich für die erbrachte Rechtsdienstleistung eine Vergütung verlangen?Ja, freie Vereinbarung. 38Das JVEG gilt nur bei Gerichtsauftrag. Nein, wenn die Dienstleistung im Rahmendes § 6 erbracht wird (innerhalb der Familie, Nachbarschaft und Bekanntenkreis).38 So auch Kleine-Cosack, DS 2009, 179, 186.© 2011 by Wolters Kluwer Deutschland GmbH / werner-baurecht.de

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