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StaDtNachrichtEN - Künstlerstadt Gmünd

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(2) Hauszuleitungen für Energie und Daten-/Fernmeldelei-<br />

tungen sind im Erdreich verkabelt auszuführen.<br />

§9<br />

Verlauf und Ausmaß von Verkehrsflächen<br />

(1) Der Verlauf und die Breite der Verkehrsflächen ist in der<br />

zeichnerischen Darstellung des Teilbebauungsplanes<br />

ersichtlich.<br />

(2) Je Grundstück sind mind. 2 Abstellplätze für PKW vorzu-<br />

sehen.<br />

§10<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Sofern zwischen den Festlegungen dieser Verordnung<br />

und den Angaben und Festlegungen der zeichnerischen<br />

Darstellung ein Widerspruch besteht, gilt im Zweifelsfall<br />

die textliche Festlegung dieser Verordnung.<br />

(2) Baubewilligungen im Gültigkeitsbereich dieses Bebau-<br />

ungsplanes dürfen erst auf Grundlage der Rechtskraft<br />

dieses Bebauungsplanes bzw. auf Grundlage dieser<br />

Verordnung und der zugehörigen zeichnerischen Dar-<br />

stellung erteilt werden.<br />

(3) Soweit durch den gegenständlichen Bebauungsplan<br />

keine anderen Festlegungen getroffen werden gelten<br />

die Bestimmungen des Kärntner Baugesetzes idgF. und<br />

der Kärntner Bauordnung idgF.<br />

§11<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung<br />

der Genehmigung durch die Kärntner Landesregierung<br />

in der Kärntner Landeszeitung in Kraft.<br />

PLANTEIL<br />

<strong>StaDtNachrichtEN</strong><br />

<strong>StaDtNachrichtEN</strong><br />

ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

TEILBEBAUUNGSPLAN TREFFENBODEN<br />

1. BEBAUUNGSPLAN<br />

Im II. Abschnitt des K-GplG 95 werden die Bebauungsbedingungen<br />

normiert.<br />

Gemäß § 25 (1) sind in den textlichen Bebauungsplan obligatorisch<br />

mindestens aufzunehmen:<br />

- Mindestgröße der Baugrundstücke (siehe § 2 dieser<br />

VO)<br />

- Begrenzung der Baugrundstücke und deren bauliche<br />

Ausnutzung (siehe § 3 u. Plan)<br />

- die Bebauungsweise (siehe § 4 dieser VO)<br />

- die Geschossanzahl oder die Bauhöhe (siehe § 5<br />

und Plan)<br />

- Ausmaß und Verlauf der Verkehrsflächen (siehe § 9<br />

und Plan)<br />

Gemäß § 25 (2) lit.a bis c dürfen im Teilbebauungsplan<br />

weitere Bebauungsbedingungen festgelegt werden:<br />

- Baulinien<br />

- Begrenzung der Baugrundstücke (Teilungsvorschlag)<br />

- Art der Nutzung von Gebäuden<br />

- Dachform<br />

- und andere<br />

2. TEILBEBAUUNGSPLAN ALLGEMEIN<br />

Der bebaute Ortsraum von Treffenboden wandelte sich von<br />

innen nach außen aus einer ländlichen Mischnutzung mit<br />

landwirtschaftlichen Betrieben zu überwiegend alleinigen<br />

Wohnfunktionen in den äußeren Ortsbereichen. Der ggst.<br />

Planungsraum des Teilbebauungsplanes befindet sich im<br />

Westen des Ortes Treffenboden, ist an drei Seiten von<br />

bebautem Bauland umgeben und stellt eine große<br />

innerörtliche Bebauungslücke dar. Im Westen führt einer<br />

der beiden Ortschaftsverbindungswege als Hauptzufahrt<br />

nach Treffenboden vorbei. Der Verordnungsbereich stellt<br />

derzeit eine ebene landwirtschaftlich genutzte Wiese dar.<br />

Im unmittelbaren Anschluss zum Gebiet des<br />

<strong>Gmünd</strong> • Nr. 3 / Dezember 2011 7

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