StaDtNachrichtEN - Künstlerstadt Gmünd
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(2) Hauszuleitungen für Energie und Daten-/Fernmeldelei-<br />
tungen sind im Erdreich verkabelt auszuführen.<br />
§9<br />
Verlauf und Ausmaß von Verkehrsflächen<br />
(1) Der Verlauf und die Breite der Verkehrsflächen ist in der<br />
zeichnerischen Darstellung des Teilbebauungsplanes<br />
ersichtlich.<br />
(2) Je Grundstück sind mind. 2 Abstellplätze für PKW vorzu-<br />
sehen.<br />
§10<br />
Schlussbestimmungen<br />
(1) Sofern zwischen den Festlegungen dieser Verordnung<br />
und den Angaben und Festlegungen der zeichnerischen<br />
Darstellung ein Widerspruch besteht, gilt im Zweifelsfall<br />
die textliche Festlegung dieser Verordnung.<br />
(2) Baubewilligungen im Gültigkeitsbereich dieses Bebau-<br />
ungsplanes dürfen erst auf Grundlage der Rechtskraft<br />
dieses Bebauungsplanes bzw. auf Grundlage dieser<br />
Verordnung und der zugehörigen zeichnerischen Dar-<br />
stellung erteilt werden.<br />
(3) Soweit durch den gegenständlichen Bebauungsplan<br />
keine anderen Festlegungen getroffen werden gelten<br />
die Bestimmungen des Kärntner Baugesetzes idgF. und<br />
der Kärntner Bauordnung idgF.<br />
§11<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung<br />
der Genehmigung durch die Kärntner Landesregierung<br />
in der Kärntner Landeszeitung in Kraft.<br />
PLANTEIL<br />
<strong>StaDtNachrichtEN</strong><br />
<strong>StaDtNachrichtEN</strong><br />
ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
TEILBEBAUUNGSPLAN TREFFENBODEN<br />
1. BEBAUUNGSPLAN<br />
Im II. Abschnitt des K-GplG 95 werden die Bebauungsbedingungen<br />
normiert.<br />
Gemäß § 25 (1) sind in den textlichen Bebauungsplan obligatorisch<br />
mindestens aufzunehmen:<br />
- Mindestgröße der Baugrundstücke (siehe § 2 dieser<br />
VO)<br />
- Begrenzung der Baugrundstücke und deren bauliche<br />
Ausnutzung (siehe § 3 u. Plan)<br />
- die Bebauungsweise (siehe § 4 dieser VO)<br />
- die Geschossanzahl oder die Bauhöhe (siehe § 5<br />
und Plan)<br />
- Ausmaß und Verlauf der Verkehrsflächen (siehe § 9<br />
und Plan)<br />
Gemäß § 25 (2) lit.a bis c dürfen im Teilbebauungsplan<br />
weitere Bebauungsbedingungen festgelegt werden:<br />
- Baulinien<br />
- Begrenzung der Baugrundstücke (Teilungsvorschlag)<br />
- Art der Nutzung von Gebäuden<br />
- Dachform<br />
- und andere<br />
2. TEILBEBAUUNGSPLAN ALLGEMEIN<br />
Der bebaute Ortsraum von Treffenboden wandelte sich von<br />
innen nach außen aus einer ländlichen Mischnutzung mit<br />
landwirtschaftlichen Betrieben zu überwiegend alleinigen<br />
Wohnfunktionen in den äußeren Ortsbereichen. Der ggst.<br />
Planungsraum des Teilbebauungsplanes befindet sich im<br />
Westen des Ortes Treffenboden, ist an drei Seiten von<br />
bebautem Bauland umgeben und stellt eine große<br />
innerörtliche Bebauungslücke dar. Im Westen führt einer<br />
der beiden Ortschaftsverbindungswege als Hauptzufahrt<br />
nach Treffenboden vorbei. Der Verordnungsbereich stellt<br />
derzeit eine ebene landwirtschaftlich genutzte Wiese dar.<br />
Im unmittelbaren Anschluss zum Gebiet des<br />
<strong>Gmünd</strong> • Nr. 3 / Dezember 2011 7