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StaDtNachrichtEN - Künstlerstadt Gmünd

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Teilbebauungsplanes ist derzeit überwiegend ein- bis zweigeschossige<br />

Bebauung in offener Bauweise vorherrschend.<br />

Die Erschließung der 10 neuen Grundstücke erfolgt als innere<br />

Ortserschließung mit einer durchgehenden inneren Erschließungsstraße<br />

in der überwiegenden Breite von 6,0 m.<br />

Mangels anderer Möglichkeiten sind 2 Grundstücke mit<br />

Stichstraßen der Breite 4,0– 5,0 m zu erschließen (das außerhalb<br />

des Regelungsbereiches gelegene Grst. 219/3 ist<br />

derzeit schon bebaut, dessen bisherige Wegerschließung<br />

wird ebenfalls geändert). Primär war es aus Sicht der örtlichen<br />

Raumplanung notwendig, die Hauptzufahrt zum Ort<br />

Treffenboden von Einzelzufahrten frei zu halten und damit<br />

auch Gefahrenpotentiale zu reduzieren.<br />

Die Bebauungsbedingungen erlauben eine weitestgehende<br />

Umsetzung der individuellen Wünsche und Vorstellungen.<br />

Es wurde bewusst auf Uniformität der Objekte und deren<br />

verbindliche Anordnung am Bauplatz verzichtet. Die gesetzten<br />

Bebauungsbedingungen sollen Errichtungsvarianten im<br />

Rahmen zulassen.<br />

Die Rahmenbedingungen im Bereich der Dachform, ein<br />

Höchstmaß an Geschossentwicklung und geringe Verdichtungsansätze<br />

durch paarweise Baukörperkupplung sind Regelungen,<br />

die einen gewissen Ordnungscharakter vermitteln<br />

und trotzdem Modifikationen im Ortsbild erlauben<br />

(„Trend am Bau“).<br />

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR VERORDNUNG<br />

In der zeichnerischen Darstellung ist die bisherige Grundstückskonfiguration<br />

der digitalen Katastralmappe des Bundesamtes<br />

für Eich- und Vermessungswesen 2007 entnommen<br />

und durch den Mappenplan des Vermessungsbüros DI<br />

Klampferer v. 18. 8. 2010 ergänzt. Die beabsichtigte Teilungssituation<br />

wurde als Vorschlag dargestellt – eine vermessungstechnisch<br />

neue Grundstücksteilung ist verbindlich<br />

darauf abzustimmen. Die im Teilbebauungsplan<br />

dargestellten Grundstücksgrößen der einzelnen Bauplätze<br />

sind unverbindliche ca.-Angaben und als verbindliche<br />

Grundlage für Eigentumsübertragungen ungeeignet.<br />

Zu § 1: Wirkungsbereich<br />

Die Revision zum neuen Flächenwidmungsplan 2011 der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> wurde vom 13. 4. bis 11. 5. 2011<br />

kundgemacht. Die Rechtswirksamkeit des Teilbebauungsplanes<br />

kann erst mit Rechtswirksamkeit der Widmungsvoraussetzungen<br />

im Flächenwidmungsplan erreicht werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der im Flächenwidmungsplan<br />

ausgewiesenen Verkehrsfläche im östl. Teil<br />

des Grst. 227/1 sowie im nördl. Teil des Grst. 227/3 als<br />

Widmungskategorie zu korrigieren ist, um Übereinstimmung<br />

mit den Planwerken zu erzielen. Gegebenenfalls ist<br />

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auch die innere Wegerschließung durch ein Widmungsverfahren<br />

anzupassen.<br />

Zu § 2: Grundstücksgrößen<br />

Die Inanspruchnahme eines Grundstückes für Wohnzwecke<br />

im Rahmen der offenen Bauweise setzt Mindestgrößen voraus,<br />

die noch ein ausreichendes Maß an Grünfläche und<br />

Gartengestaltung ermöglichen.<br />

Zu § 3: Bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke<br />

Ein Gebäude ist ein nach den Regeln der Baukunst umschlossener<br />

Raum, dazu gehören demnach neben Wohngebäuden<br />

auch Nebengebäude, Garagen und ähnliches. Ein<br />

Carport fällt nicht in diese Definition, weil überwiegend<br />

nicht umschlossen.<br />

Bauliche Anlagen sind Anlagen, zu deren Herstellung ein<br />

gewisses Maß bautechnischer Kenntnisse gehört und die<br />

mit dem Boden in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören<br />

beispielsweise nicht mit dem Hauptobjekt verbundene<br />

Gartenpavillons, Gartenhäuschen, überdachte Schwimmbecken<br />

etc., sie werden bis zu einem ortsüblichen Ausmaß<br />

von 30 m 2 nicht in die Berechnung zur Geschossfläche aufgenommen.<br />

Auch offene Terrassen und Balkone, offene<br />

Sonnenschutzdächer sind nicht in die Berechnung aufzunehmen.<br />

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist das Verhältnis der Bruttogesamtgeschossflächen<br />

zur Fläche des Baugrundstückes.<br />

Die Summe der Bruttogeschossflächen ergibt sich aus den<br />

Grundflächen aller Geschosse, gerechnet nach der Außenhülle<br />

der Umfassungswände und der Außenwände von Loggien/Wintergärten.<br />

GFZ = Summe der Bruttogeschossflächen<br />

in m 2 /Baugrundstücksfläche in m 2 . Zur Berechnung<br />

der Geschossflächen werden die über dem umgebenden<br />

Geländeniveau befindlichen Geschosse herangezogen.<br />

Zu § 4: Bebauungsweise<br />

Die offene Bebauungsweise ist definiert, wenn Gebäude<br />

oder bauliche Anlagen freistehend unter Einhaltung von Abständen<br />

zu Grundstücksgrenzen errichtet werden.<br />

Die halboffene Bebauungsweise ist definiert, wenn Gebäude<br />

oder bauliche Anlagen an einer Seite an der Nachbar-<br />

<strong>Gmünd</strong> • Nr. 3 / Dezember 2011

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