StaDtNachrichtEN - Künstlerstadt Gmünd
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Teilbebauungsplanes ist derzeit überwiegend ein- bis zweigeschossige<br />
Bebauung in offener Bauweise vorherrschend.<br />
Die Erschließung der 10 neuen Grundstücke erfolgt als innere<br />
Ortserschließung mit einer durchgehenden inneren Erschließungsstraße<br />
in der überwiegenden Breite von 6,0 m.<br />
Mangels anderer Möglichkeiten sind 2 Grundstücke mit<br />
Stichstraßen der Breite 4,0– 5,0 m zu erschließen (das außerhalb<br />
des Regelungsbereiches gelegene Grst. 219/3 ist<br />
derzeit schon bebaut, dessen bisherige Wegerschließung<br />
wird ebenfalls geändert). Primär war es aus Sicht der örtlichen<br />
Raumplanung notwendig, die Hauptzufahrt zum Ort<br />
Treffenboden von Einzelzufahrten frei zu halten und damit<br />
auch Gefahrenpotentiale zu reduzieren.<br />
Die Bebauungsbedingungen erlauben eine weitestgehende<br />
Umsetzung der individuellen Wünsche und Vorstellungen.<br />
Es wurde bewusst auf Uniformität der Objekte und deren<br />
verbindliche Anordnung am Bauplatz verzichtet. Die gesetzten<br />
Bebauungsbedingungen sollen Errichtungsvarianten im<br />
Rahmen zulassen.<br />
Die Rahmenbedingungen im Bereich der Dachform, ein<br />
Höchstmaß an Geschossentwicklung und geringe Verdichtungsansätze<br />
durch paarweise Baukörperkupplung sind Regelungen,<br />
die einen gewissen Ordnungscharakter vermitteln<br />
und trotzdem Modifikationen im Ortsbild erlauben<br />
(„Trend am Bau“).<br />
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR VERORDNUNG<br />
In der zeichnerischen Darstellung ist die bisherige Grundstückskonfiguration<br />
der digitalen Katastralmappe des Bundesamtes<br />
für Eich- und Vermessungswesen 2007 entnommen<br />
und durch den Mappenplan des Vermessungsbüros DI<br />
Klampferer v. 18. 8. 2010 ergänzt. Die beabsichtigte Teilungssituation<br />
wurde als Vorschlag dargestellt – eine vermessungstechnisch<br />
neue Grundstücksteilung ist verbindlich<br />
darauf abzustimmen. Die im Teilbebauungsplan<br />
dargestellten Grundstücksgrößen der einzelnen Bauplätze<br />
sind unverbindliche ca.-Angaben und als verbindliche<br />
Grundlage für Eigentumsübertragungen ungeeignet.<br />
Zu § 1: Wirkungsbereich<br />
Die Revision zum neuen Flächenwidmungsplan 2011 der<br />
Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> wurde vom 13. 4. bis 11. 5. 2011<br />
kundgemacht. Die Rechtswirksamkeit des Teilbebauungsplanes<br />
kann erst mit Rechtswirksamkeit der Widmungsvoraussetzungen<br />
im Flächenwidmungsplan erreicht werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der im Flächenwidmungsplan<br />
ausgewiesenen Verkehrsfläche im östl. Teil<br />
des Grst. 227/1 sowie im nördl. Teil des Grst. 227/3 als<br />
Widmungskategorie zu korrigieren ist, um Übereinstimmung<br />
mit den Planwerken zu erzielen. Gegebenenfalls ist<br />
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<strong>StaDtNachrichtEN</strong><br />
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auch die innere Wegerschließung durch ein Widmungsverfahren<br />
anzupassen.<br />
Zu § 2: Grundstücksgrößen<br />
Die Inanspruchnahme eines Grundstückes für Wohnzwecke<br />
im Rahmen der offenen Bauweise setzt Mindestgrößen voraus,<br />
die noch ein ausreichendes Maß an Grünfläche und<br />
Gartengestaltung ermöglichen.<br />
Zu § 3: Bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke<br />
Ein Gebäude ist ein nach den Regeln der Baukunst umschlossener<br />
Raum, dazu gehören demnach neben Wohngebäuden<br />
auch Nebengebäude, Garagen und ähnliches. Ein<br />
Carport fällt nicht in diese Definition, weil überwiegend<br />
nicht umschlossen.<br />
Bauliche Anlagen sind Anlagen, zu deren Herstellung ein<br />
gewisses Maß bautechnischer Kenntnisse gehört und die<br />
mit dem Boden in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören<br />
beispielsweise nicht mit dem Hauptobjekt verbundene<br />
Gartenpavillons, Gartenhäuschen, überdachte Schwimmbecken<br />
etc., sie werden bis zu einem ortsüblichen Ausmaß<br />
von 30 m 2 nicht in die Berechnung zur Geschossfläche aufgenommen.<br />
Auch offene Terrassen und Balkone, offene<br />
Sonnenschutzdächer sind nicht in die Berechnung aufzunehmen.<br />
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist das Verhältnis der Bruttogesamtgeschossflächen<br />
zur Fläche des Baugrundstückes.<br />
Die Summe der Bruttogeschossflächen ergibt sich aus den<br />
Grundflächen aller Geschosse, gerechnet nach der Außenhülle<br />
der Umfassungswände und der Außenwände von Loggien/Wintergärten.<br />
GFZ = Summe der Bruttogeschossflächen<br />
in m 2 /Baugrundstücksfläche in m 2 . Zur Berechnung<br />
der Geschossflächen werden die über dem umgebenden<br />
Geländeniveau befindlichen Geschosse herangezogen.<br />
Zu § 4: Bebauungsweise<br />
Die offene Bebauungsweise ist definiert, wenn Gebäude<br />
oder bauliche Anlagen freistehend unter Einhaltung von Abständen<br />
zu Grundstücksgrenzen errichtet werden.<br />
Die halboffene Bebauungsweise ist definiert, wenn Gebäude<br />
oder bauliche Anlagen an einer Seite an der Nachbar-<br />
<strong>Gmünd</strong> • Nr. 3 / Dezember 2011