StaDtNachrichtEN - Künstlerstadt Gmünd
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grundgrenze errichtet werden, ansonsten aber freistehend sind.<br />
Die geschlossene Bebauungsweise ist nicht vorgesehen.<br />
Zu § 5: Anzahl der Geschosse<br />
Die Festlegung der maximalen Geschossanzahl reduziert<br />
Höhenentwicklungen abweichend vom bestehenden Ortsbild.<br />
Nachdem Baumassen bei alleiniger Festlegung der<br />
Geschoßflächenzahl unterschiedlich entwickelt und ausgeführt<br />
werden können ist es nötig, noch andere<br />
einschränkende Regelungsmechanismen festzulegen.<br />
Durch die Reglementierung einer ortsüblichen max. Kniestockhöhe,<br />
die Festlegung eines Regelgeschosses von 3,0<br />
m bei unüblicher Geschosseinteilung sowie die Gesamthöhe<br />
von Gebäuden wird eine gänzlich ungeregelte Höhenentwicklung<br />
vermieden. Die Festlegungen erfolgen in Anlehnung<br />
an die bestehende Gebietsbebauung mit erwünschter<br />
Tendenz zur möglichen Bebauungsverdichtung und zum Flächensparen.<br />
Zu § 6: Dachform – Dachneigung – Deckungsmaterial<br />
Die Dachform ist neben dem Bauvolumen prägender Teil<br />
eines Bauwerkes und somit auch bestimmend für die Ortsbildwirkung<br />
eines Gebäudes. Durch die Angleichung an den<br />
teilweise ländlich-agrarischen Baubestand im Ortsbereich<br />
Treffenboden wurde eine Annäherung erreicht.<br />
Dachfarbe und Material sind aus derselben Begründung an<br />
ortsbildtypischen Gegebenheiten zu orientieren – intensive,<br />
hochglänzende und regional untypische Fargebung ist zu<br />
vermeiden.<br />
Zu § 7: Baulinien<br />
Baulinien auf dem Grundstück sind Grenzlinien für die Bebauung,<br />
die allgemein nicht überschritten werden düfen.<br />
<strong>StaDtNachrichtEN</strong><br />
<strong>StaDtNachrichtEN</strong><br />
Ausnahmen dazu sind im Text zur Verordnung definiert, die<br />
Abstandsbemaßung zu den Grundstücksgrenzen ist im<br />
Rechtsplan dargestellt. Die Überschreitung der definierten<br />
Baulinien ist zur Schaffung verdichteter Bauweisen (Doppelhäuser)<br />
und untergeordneter Gebäude teilweise erlaubt,<br />
um eine bessere Ausnützung der Grundstücksflächen mit<br />
Grünanteilen zu erreichen.<br />
Bei überkragenden Räumen/Raumteilen des Obergeschosses<br />
ist die Verschneidungshöhe jene Höhe die sich aus<br />
dem Abstand vom natürlichen Gelände bis zum Schnittpunkt<br />
mit der Dachhaut, gemessen an der Flucht der äußersten<br />
Außenmauer, ergibt.<br />
Gem. Abs. 7 dürfen Carports keinen geschlossenen Raum<br />
aufweisen, jedoch mit einem Sichtschutz an zwei Seiten<br />
versehen werden. Die Grundstückszufahrten von der Erschließungsstraße<br />
sollen so gestaltet werden, dass der<br />
fließende Verkehr durch das Abstellen eines Fahrzeuges<br />
nicht behindert wird, dadurch wurde im Abs. 9 die Regelung<br />
des zurückversetzten Einfahrtstores angewandt, sodass<br />
davor mind. ein PKW ohne Behinderung für den fließenden<br />
Verkehr abgestellt werden kann.<br />
Zu § 8: Anschlussverpflichtungen<br />
Durch die verpflichtende Versickerung der Oberflächenwässer<br />
am Eigengrundstück wird eine unkontrollierte Überlastung/Überflutung<br />
von Nachbarflächen weitestgehend vermieden.<br />
Weiters ist aus ortsbildlicher Sicht durch die<br />
Verlegung von technischen Infrastruktureinrichtungen aus<br />
dem Sichtfeld des Ortsbildes unter Geländeniveau eine<br />
orts- und landschaftsbildlich zuträgliche Versorgung zu erzielen.<br />
Zu § 9: Verlauf und Ausmaß von Verkehrsflächen<br />
Generell wurde die Hauptzufahrt zum Ort Treffenboden<br />
westlich des Bebauungsplanes von weiteren Einzelzufahrten<br />
freigehalten, um Gefahrenpotentiale zu minimieren.<br />
Durch die innere Baugebietserschließung wird die Ortszufahrt<br />
nicht durch Einzelzufahrten belastet.<br />
Die Notwendigkeit der Flächenressourcen für mind. 2 PKW-<br />
Abstellplätze pro Grundstück ergibt sich aus dem gesellschaftl.<br />
Trend zu Mehrfachpendlern pro Haushalt, gepaart<br />
mit der im ländlichen Raum zunehmenden Ausdünnung von<br />
Frequenzen des ÖPV (öffentl. Personenverkehrs).<br />
Weiters sind durch die Regelung auch Abstellplätze für Besucher<br />
vorgesehen, um den fließenden Verkehr nicht zu<br />
behindern. Die Wegbreiten und Radien wurden überwiegend<br />
für die reduzierte Deichsellänge 5.0 m (LKW 2-Achser,<br />
kurzer 3-Achser), landwirtschaftl. Zugmaschinen mit Anhänger,<br />
großer PKW und ähnliches vorgesehen.<br />
<strong>Gmünd</strong> • Nr. 3 / Dezember 2011 9