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StaDtNachrichtEN - Künstlerstadt Gmünd

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grundgrenze errichtet werden, ansonsten aber freistehend sind.<br />

Die geschlossene Bebauungsweise ist nicht vorgesehen.<br />

Zu § 5: Anzahl der Geschosse<br />

Die Festlegung der maximalen Geschossanzahl reduziert<br />

Höhenentwicklungen abweichend vom bestehenden Ortsbild.<br />

Nachdem Baumassen bei alleiniger Festlegung der<br />

Geschoßflächenzahl unterschiedlich entwickelt und ausgeführt<br />

werden können ist es nötig, noch andere<br />

einschränkende Regelungsmechanismen festzulegen.<br />

Durch die Reglementierung einer ortsüblichen max. Kniestockhöhe,<br />

die Festlegung eines Regelgeschosses von 3,0<br />

m bei unüblicher Geschosseinteilung sowie die Gesamthöhe<br />

von Gebäuden wird eine gänzlich ungeregelte Höhenentwicklung<br />

vermieden. Die Festlegungen erfolgen in Anlehnung<br />

an die bestehende Gebietsbebauung mit erwünschter<br />

Tendenz zur möglichen Bebauungsverdichtung und zum Flächensparen.<br />

Zu § 6: Dachform – Dachneigung – Deckungsmaterial<br />

Die Dachform ist neben dem Bauvolumen prägender Teil<br />

eines Bauwerkes und somit auch bestimmend für die Ortsbildwirkung<br />

eines Gebäudes. Durch die Angleichung an den<br />

teilweise ländlich-agrarischen Baubestand im Ortsbereich<br />

Treffenboden wurde eine Annäherung erreicht.<br />

Dachfarbe und Material sind aus derselben Begründung an<br />

ortsbildtypischen Gegebenheiten zu orientieren – intensive,<br />

hochglänzende und regional untypische Fargebung ist zu<br />

vermeiden.<br />

Zu § 7: Baulinien<br />

Baulinien auf dem Grundstück sind Grenzlinien für die Bebauung,<br />

die allgemein nicht überschritten werden düfen.<br />

<strong>StaDtNachrichtEN</strong><br />

<strong>StaDtNachrichtEN</strong><br />

Ausnahmen dazu sind im Text zur Verordnung definiert, die<br />

Abstandsbemaßung zu den Grundstücksgrenzen ist im<br />

Rechtsplan dargestellt. Die Überschreitung der definierten<br />

Baulinien ist zur Schaffung verdichteter Bauweisen (Doppelhäuser)<br />

und untergeordneter Gebäude teilweise erlaubt,<br />

um eine bessere Ausnützung der Grundstücksflächen mit<br />

Grünanteilen zu erreichen.<br />

Bei überkragenden Räumen/Raumteilen des Obergeschosses<br />

ist die Verschneidungshöhe jene Höhe die sich aus<br />

dem Abstand vom natürlichen Gelände bis zum Schnittpunkt<br />

mit der Dachhaut, gemessen an der Flucht der äußersten<br />

Außenmauer, ergibt.<br />

Gem. Abs. 7 dürfen Carports keinen geschlossenen Raum<br />

aufweisen, jedoch mit einem Sichtschutz an zwei Seiten<br />

versehen werden. Die Grundstückszufahrten von der Erschließungsstraße<br />

sollen so gestaltet werden, dass der<br />

fließende Verkehr durch das Abstellen eines Fahrzeuges<br />

nicht behindert wird, dadurch wurde im Abs. 9 die Regelung<br />

des zurückversetzten Einfahrtstores angewandt, sodass<br />

davor mind. ein PKW ohne Behinderung für den fließenden<br />

Verkehr abgestellt werden kann.<br />

Zu § 8: Anschlussverpflichtungen<br />

Durch die verpflichtende Versickerung der Oberflächenwässer<br />

am Eigengrundstück wird eine unkontrollierte Überlastung/Überflutung<br />

von Nachbarflächen weitestgehend vermieden.<br />

Weiters ist aus ortsbildlicher Sicht durch die<br />

Verlegung von technischen Infrastruktureinrichtungen aus<br />

dem Sichtfeld des Ortsbildes unter Geländeniveau eine<br />

orts- und landschaftsbildlich zuträgliche Versorgung zu erzielen.<br />

Zu § 9: Verlauf und Ausmaß von Verkehrsflächen<br />

Generell wurde die Hauptzufahrt zum Ort Treffenboden<br />

westlich des Bebauungsplanes von weiteren Einzelzufahrten<br />

freigehalten, um Gefahrenpotentiale zu minimieren.<br />

Durch die innere Baugebietserschließung wird die Ortszufahrt<br />

nicht durch Einzelzufahrten belastet.<br />

Die Notwendigkeit der Flächenressourcen für mind. 2 PKW-<br />

Abstellplätze pro Grundstück ergibt sich aus dem gesellschaftl.<br />

Trend zu Mehrfachpendlern pro Haushalt, gepaart<br />

mit der im ländlichen Raum zunehmenden Ausdünnung von<br />

Frequenzen des ÖPV (öffentl. Personenverkehrs).<br />

Weiters sind durch die Regelung auch Abstellplätze für Besucher<br />

vorgesehen, um den fließenden Verkehr nicht zu<br />

behindern. Die Wegbreiten und Radien wurden überwiegend<br />

für die reduzierte Deichsellänge 5.0 m (LKW 2-Achser,<br />

kurzer 3-Achser), landwirtschaftl. Zugmaschinen mit Anhänger,<br />

großer PKW und ähnliches vorgesehen.<br />

<strong>Gmünd</strong> • Nr. 3 / Dezember 2011 9

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