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Schulprogramm der

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Beratungsaufgaben des BeratungslehrersDurch die Weiterbildung einer Lehrkraft zur Beratungslehrkraft verfügt unsere Schule über ein zusätzlichesBeratungsangebot. Der Beratungslehrer unterstützt und ergänzt die Beratungstätigkeit <strong>der</strong> Lehrkräfte an <strong>der</strong>Schule.Seine Arbeit unterliegt den vier Grundsätzen <strong>der</strong> Beratung:Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit.Beratungslehrkräfte sind über Dienstbesprechungen, Fortbildungen und Supervisionen mit <strong>der</strong>Schulpsychologie vernetzt und werden von dieser fachlich unterstützt. Dies ist ein Instrument <strong>der</strong>Qualitätssicherung.Der Beratungslehrer ist schulintern in den Bereichen Einzelfallhilfe und Systemberatung/Schulentwicklungtätig.- EinzelfallhilfeDer Beratungslehrer berät Schüler, Eltern und Kollegen bei pädagogischen und persönlichen Problemen undverweist gegebenenfalls an außerschulische Beratungs- und Unterstützungssysteme.- Systemberatung/ Schulentwicklung (Schwerpunkte an unserer Schule)Der Beratungslehrer ist unterstützend tätig bei- <strong>der</strong> <strong>Schulprogramm</strong>entwicklung- <strong>der</strong> Schulprofilentwicklung- <strong>der</strong> Schuleingangsdiagnostik- Diagnosekonzepten bei Teilleistungsschwächen- Antrag auf Feststellung son<strong>der</strong>pädagogische Unterstützung- greift in Elternbriefen aktuelle pädagogische Themen auf, bezieht dazu Stellung und gibt den ElternOrientierungshinweise für <strong>der</strong>en erzieherisches HandelnDie Tätigkeit <strong>der</strong> Beratungslehrkraft muss auf den Beratungsbedarf <strong>der</strong> Schule abgestimmt sein. Deshalbmüssen die Schwerpunkte <strong>der</strong> Arbeit in Absprache mit dem Kollegium und <strong>der</strong> Schulleitung in regelmäßigenAbständen neu diskutiert werden.Das vorliegende Beratungskonzept wird jährlich und nach Bedarf auf Schulelternratssitzungen,Schülerratssitzungen und Konferenzen thematisiert sowie durch Aushang bekannt gemacht.22Schülervertretung an <strong>der</strong> Hüggelschule- am Standort HasbergenDer Schülerrat <strong>der</strong> Hüggelschule Hasbergen besteht aus je zwei Vertretern <strong>der</strong> 1. bis 4. Klassen.Wir halten es für sehr wichtig, alle Altersgruppen zu berücksichtigen, damit alle Interessen vorgetragen undrespektiert werden können.Als Vertreter werden je ein Mädchen und ein Junge pro Klasse gewählt. In <strong>der</strong> Regel sind dieses dieKlassensprecher.Die Vertreter des ersten Jahrgangs werden nach dem ersten Halbjahr gewählt, wenn die Klasse ihren erstenZusammenhalt gefunden hat.Der Schülerrat <strong>der</strong> Hüggelschule trifft sich vierteljährlich.Außerdem finden nach Bedarf jahrgangsbezogene Sitzungen zu aktuellen Themen statt (z.B. Verwendung vonSpendengel<strong>der</strong>n einzelner Jahrgangsaktionen). Daran nehmen seit 2011 auch die Klassenvertreter aus Gasteteil.Der Schülerrat bespricht sich mit <strong>der</strong> Schulleitung sowie dem Beratungslehrer <strong>der</strong> Hüggelschule.Über jede Konferenz des Schülerrats wird Protokoll geführt.

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