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Psychische Erste Hilfe bei unverletzt-betroffenen Kindern in ...

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Harald Karutz: <strong>Psychische</strong> <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> <strong>bei</strong> <strong>unverletzt</strong>-<strong>betroffenen</strong> <strong>K<strong>in</strong>dern</strong> <strong>in</strong> Notfallsituationen 17blick auf die Zuständigkeit für die Versorgung dieser Betroffenen durch den Rettungsdienstist von „Notfallpatienten“ die Rede (vgl. RETTG NRW 1992, § 2 Abs. 1 Satz2) 13 .• Sekundär betroffen s<strong>in</strong>d Menschen, die <strong>in</strong> nächster Nähe bzw. e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>gen Distanzam tatsächlichen Notfallort anwesend s<strong>in</strong>d und das Geschehen real miterleben, z.B. als Augenzeuge e<strong>in</strong>es Unfalls, als Schaulustiger <strong>bei</strong> Feuerwehr- und Rettungsdienste<strong>in</strong>sätzenoder als (Erst-) Helfer <strong>in</strong> den verschiedensten Notfällen (vgl. zumAusmaß der Betroffenheit der genannten Personengruppen LASOGGA/GASCH2002a, S. 251).• Tertiär betroffen s<strong>in</strong>d schließlich Menschen, die aus den Medien oder unmittelbar vonanderen Menschen Nachricht von e<strong>in</strong>em Notfall erhalten, z. B. <strong>in</strong>dem sie e<strong>in</strong>e Tageszeitunglesen, Radio hören, e<strong>in</strong>e TV-Dokumentation sehen oder mit jemandem sprechen,der se<strong>in</strong>erseits primär oder sekundär von e<strong>in</strong>em Notfall betroffen ist (vgl. erneutLASOGGA/GASCH 2002a, S. 251).Die vorliegende Ar<strong>bei</strong>t bezieht sich vor dem H<strong>in</strong>tergrund dieses Verständnisses von Betroffenheitnur auf K<strong>in</strong>der, die von e<strong>in</strong>em Notfall primär oder sekundär betroffen s<strong>in</strong>d.Gleichwohl ist es natürlich denkbar, daß auch auf die psychische Situation tertiär Betroffenerund die <strong>bei</strong> ihnen angebrachte <strong>Psychische</strong> <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> begründete Rückschlüsse gezogenwerden können.1.1.3. Mediz<strong>in</strong>ische und <strong>Psychische</strong> <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong>Wie <strong>in</strong> den vorangegangenen Abschnitten der vorliegenden Ar<strong>bei</strong>t beschrieben, wirkensich Notfälle gleichermaßen auf Körper und Psyche e<strong>in</strong>es Menschen aus und machen demzufolgee<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische und auch e<strong>in</strong>e <strong>Psychische</strong> <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> erforderlich:Mediz<strong>in</strong>ische <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> (MEH) ist die Durchführung e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>fachen, vorläufigen, aberstets sehr wirkungsvollen mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Hilfe</strong>leistung durch Laien (sog. „Ersthelfer“), um13 Notfallpatienten s<strong>in</strong>d demnach „Personen, die sich <strong>in</strong> [...] entweder <strong>in</strong> Lebensgefahr bef<strong>in</strong>den oder <strong>bei</strong>denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten s<strong>in</strong>d, wenn sie nicht unverzüglich mediz<strong>in</strong>ische <strong>Hilfe</strong>erhalten“ (RETTG NRW 1992, § 2 Absatz 1 Satz 2). Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund ließe sich übrigens diskutieren,ob der Rettungsdienst nicht auch für die <strong>unverletzt</strong>en Betroffenen zuständig ist: Die mögliche Entstehunge<strong>in</strong>er Posttraumatischen Belastungsstörung oder e<strong>in</strong>er anderen psychischen Störung <strong>bei</strong> (alle<strong>in</strong>) psychisch„Verletzten“ - die zweifellos als schwere gesundheitliche Schädigung im S<strong>in</strong>ne der Normung anzusehen ist -legt diesen Gedanken zum<strong>in</strong>dest nahe bzw. könnte rechtfertigen, sogar die <strong>unverletzt</strong>en Betroffenen als Notfallpatientenzu betrachten (vgl. hierzu auch SCHMITT/PAJONK/POLOCZEK 2000 u. DASCHNER 2001,S. 12).

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