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rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

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In Betrieben der B<strong>und</strong>esinnung der chemischenGewerbe, B<strong>und</strong>esberufsgruppe der Denkmal-, Fassaden,<strong>und</strong> Gebäudereiniger kann durch Betriebsvereinbarungeine Ausnahme vom Frühschluss am 31.Dezember getroffen werden.(3) Für Betriebe, die der Berufsgruppe derAbeitskräfteüberlasser <strong>im</strong> Allgemeinen Fachverbanddes Gewerbes angehören, gilt folgendes:Die Normalarbeitszeit 38,5 St<strong>und</strong>en pro Woche.Während der Zeit der Überlassung gelten die arbeitszeitrechtlichenRegelungen des <strong>im</strong> Beschäftigerbetriebauf vergleichbare Arbeitnehmer anzuwendendenKollektivvertrages (Beschäftiger-KV)oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften auch<strong>für</strong> überlassene Arbeitnehmer. Weist der Arbeitnehmernach, dass <strong>im</strong> Beschäftigerbetrieb Arbeitspausenbezahlt (als Arbeitszeit behandelt) werden,gilt es auch <strong>für</strong> überlassene Arbeitnehmer.Soweit ein Beschäftiger-KV fehlt oder eine Normalarbeitszeitvon mehr als der <strong>im</strong> ersten Satz diesesAbsatzes festgelegten Normalarbeitszeit vorsieht,richtet sich die Entlohnung nach dem Kollektivvertrag<strong>für</strong> Angestellte <strong>im</strong> Handwerk, <strong>im</strong> Gewerbe,in der Dienstleistung sowie in Information <strong>und</strong>Consulting, soferne ein Beschäftiger-KV oder eine<strong>für</strong> den Beschäftiger geltende gesetzliche Vorschriftkeine <strong>für</strong> den Arbeitnehmer günstigere Entlohnungvorsieht.Soweit <strong>für</strong> den Beschäftiger aufgr<strong>und</strong> eines Kollektivvertragesoder einer gesetzlichen Vorschrifteine Normalarbeitszeit von weniger als der <strong>im</strong> erstenSatz dieses Absatzes festgelegten Normalarbeitszeitvorsieht, gilt es auch <strong>für</strong> überlassene Arbeitnehmer;die Entlohnung richtet sich nach denBest<strong>im</strong>mungen der <strong>für</strong> den Beschäftiger geltendenkollektivvertraglichen oder gesetzlichen Vorschriften,es sei denn, die Regelung des Kollektiv-- 12 -

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