11.07.2015 Aufrufe

rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

spruchnahme die <strong>im</strong> Gesetz vorgesehene Entschädigungan den Erfinder zu entrichten <strong>und</strong> alle auflaufendenPatentgebühren zu bezahlen. Auf Verlangendes Dienstnehmers muss der Erfinder bei der Eintragungin das Patentregister genannt werden, auchdann, wenn der Dienstgeber als Anmelder erscheint.Im Übrigen gelten die Best<strong>im</strong>mungen des österreichischenPatentgesetzes <strong>und</strong> die gemäß diesem Gesetzgetroffenen Einzelvereinbarungen.§ 13. SONDERVEREINBARUNGEN(1) Die Best<strong>im</strong>mungen dieses Kollektivvertrageskönnen, soweit sie die Rechtsverhältnisse zwischenArbeitgebern <strong>und</strong> Angestellten regeln, durch Betriebsvereinbarungoder Arbeitsvertrag weder aufgehobennoch beschränkt werden. Sondervereinbarungensind nur gültig, soweit sie <strong>für</strong> den Angestelltengünstiger sind oder Angelegenheiten betreffen,die <strong>im</strong> Kollektivvertrag nicht geregelt sind(§ 3 Arbeitsverfassungsgesetz).(2) Für Betriebe, die eine Berechtigung Auskunfteienüber Kreditverhältnisse <strong>im</strong> Fachverband Finanzdienstleisterbesitzen, gilt folgendes:a) Für beschäftigte Rechercheure, das sind Angestellte,die je nach ihrer Qualifikation mindestensin die Verwendungsgruppe III einzustufensind, gilt: Überst<strong>und</strong>en sind getrennt zu entlohnen<strong>und</strong> nicht <strong>im</strong> kollektivvertraglichen Mindestgr<strong>und</strong>gehaltinbegriffen. Es dürfen in deneinzelnen Mitgliedsfirmen nicht mehr als 10 Prozentfreiberufliche Mitarbeiter zur Rechercheurtätigkeitherangezogen werden.b) Werden anlässlich der Auflösung des DienstverhältnissesVersorgungsleistungen, wie Pensionszuschüsse,Firmenpensionen <strong>und</strong> ähnlicheZuwendungen, vom Arbeitgeber oder einer vonihm ganz oder teilweise unterhaltenen Unter-- 42 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!