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rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

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) Beschäftigung <strong>im</strong> AuslandDie Bedingungen <strong>für</strong> die Beschäftigung <strong>im</strong> Ausland,insbesondere die Festsetzung der Entfernungszulagen,Regelung der He<strong>im</strong>fahrt, sowiedie Regelung über zu treffende Maßnahmen beiErkrankung, Unfall oder Tod sind jeweils rechtzeitigschriftlich zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmerzu vereinbaren.c) Durch die Vereinbarung des Tages- <strong>und</strong> Nächtigungsgeldes(Reiseaufwandsentschädigung) darfdas Taggeld sowie das Nächtigungsgeld währendder ersten 28 Tage einer Dienstreise jenes derGebührenstufe 3 der B<strong>und</strong>esbediensteten (Verordnungzur Reisegebührenvorschrift des B<strong>und</strong>esBGBl. II/2001/434 vom 7.12.2001) nicht unterschreiten.Danach darf das Taggeld <strong>und</strong> dasNächtigungsgeld der Gebührenstufe 3 der B<strong>und</strong>esbedienstetenum nicht mehr als 10 Prozentunterschritten werden.d) Das Taggeld gebührt <strong>für</strong> die Dauer des Aufenthalts<strong>im</strong> Ausland, der mit dem Grenzübertritt beginntbzw. endet. Wird bei der Entsendung einFlugzeug benützt, so gilt als Grenzübertritt derAbflug bzw. die Ankunft am letztbenützten Inlandsflughafen.Der Angestellte erhält <strong>für</strong> je volle24 St<strong>und</strong>en des Aufenthaltes <strong>im</strong> Ausland dasvereinbarte Taggeld. Bruchteile bis zu 5 St<strong>und</strong>enbleiben unberücksichtigt. Für Bruchteile mit einerDauer von mehr als 5 St<strong>und</strong>en gebührt einDrittel, <strong>für</strong> mehr als 8 St<strong>und</strong>en zwei Drittel <strong>und</strong><strong>für</strong> mehr als 12 St<strong>und</strong>en das volle Taggeld.Ergibt sich bei Dienstreisen von bis zu 24-stündigerDauer auf Gr<strong>und</strong> der Dauer des Auslandsaufenthalteskein (aliquoter) Anspruch auf einTaggeld, so sind auf die gesamte Dienstreise dieBest<strong>im</strong>mungen über die Reiseaufwandsentschädigung<strong>im</strong> Inland anzuwenden.- 34 -

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