11.07.2015 Aufrufe

rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Uhr bis 6 Uhr, gebührt ein Zuschlag von 100 Prozent.Soweit der Arbeiterkollektivvertrag einerBranche einen anderen Zeitpunkt <strong>für</strong> das Einsetzendes erhöhten Überst<strong>und</strong>enzuschlages von 100 Prozentvorsieht, hat diese Regelung auch auf die Angestelltendieser Branche Anwendung zu finden.(3) Arbeit an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen ist nur in dengesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig.(4) Überst<strong>und</strong>en an Sonntagen sind mit einemZuschlag von 100 Prozent zu entlohnen.(5) Für die Feiertagsarbeit <strong>und</strong> deren Entlohnunggelten die Best<strong>im</strong>mungen des Arbeitsruhegesetzes1983, BGBl. Nr. 144.Übersteigt die an einem gesetzlichen Feiertaggeleistete Arbeit die <strong>für</strong> den betreffenden Wochentagfestgesetzte Normalarbeitszeit, so gebührt <strong>für</strong>diese Überst<strong>und</strong>en ein Zuschlag von 100 Prozent.(6) Die Überst<strong>und</strong>engr<strong>und</strong>vergütung <strong>und</strong> dieGr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Berechnung der Überst<strong>und</strong>enzuschläge<strong>und</strong> der Zuschläge <strong>für</strong> Sonn- <strong>und</strong> Feiertagsarbeitist 1 / 150 des Monatsgehaltes. Mit der Festsetzungdieser Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen erscheinenalle über 12 Monatsgehälter hinausgehenden Sonderzahlungen<strong>für</strong> die Zwecke der Überst<strong>und</strong>en-,Sonn- <strong>und</strong> Feiertagsentlohnung berücksichtigt.Für Betriebe, die der Berufsgruppe der Arbeitskräfteüberlasser<strong>im</strong> Allgemeinen Fachverbanddes Gewerbes angehören, beträgt der Teilungsfaktorbei einer Normalarbeitszeit von- 39,5 St<strong>und</strong>en 1/148- 38,5 St<strong>und</strong>en 1/143 des Monatsgehaltes.(7) Bei Zusammentreffen mehrerer Zuschläge gebührtnur der jeweils höchste Zuschlag.(8) Wird aus Zweckmäßigkeitsgründen ein Überst<strong>und</strong>enpauschalentgeltvereinbart, so hat <strong>für</strong> die- 20 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!