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rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

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Gemäß § 19 Abs. 7 KJBG kann <strong>für</strong> diese Lehrlingebei Vorliegen organisatorischer Gründe oder <strong>im</strong> Interessedes Lehrlings das Ausmaß der Wochenfreizeitin den einzelnen Wochen auf 43 zusammenhängendeSt<strong>und</strong>en verkürzt werden, wenn diedurchschnittliche Wochenfreizeit in einem Durchrechnungszeitraumvon 26 Wochen mindestens 48St<strong>und</strong>en beträgt.Durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohneBetriebsrat durch Einzelvereinbarung, kann derDurchrechnungszeitraum bis auf 52 Wochen ausgedehntwerden.(8) Für Betriebe des Allgemeinen Fachverbandesdes Gewerbes, die die Mehrwertsteuerrückvergütung<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene Tätigkeiten <strong>für</strong> den Einzelhandeldurchführen, gilt zusätzlich folgendes:a) Gemäß §§ 12 a <strong>und</strong> 22 d ARG können Arbeitnehmeran Samstagen nach 13.00 Uhr beschäftigtwerden. Für Normalarbeitsst<strong>und</strong>en (innerhalbder geltenden wöchentlichen Normalarbeitszeit),die am Samstag zwischen 13.00 <strong>und</strong> 18.00 Uhrgeleistet werden, wird eine Zeitgutschrift gewährt,die gr<strong>und</strong>sätzlich in Freizeit zu verbrauchenist. Diese Zeitgutschrift beträgt 50 Prozentder in diesem Zeitraum tatsächlich geleistetenNormalarbeitsst<strong>und</strong>en. Kann die Zeitgutschriftwegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nichtmehr verbraucht werden bzw. wird die Abgeltungder Zeitgutschrift durch Bezahlung vereinbart,so ist zu deren Berechnung der Teilungsfaktorgemäß § 19 a heranzuziehen. Die Beschäftigungvon Arbeitnehmern ist nur dann insoweitzulässig, als berücksichtigungswürdige Interessendes Arbeitnehmers – wie beispielsweise die Versorgungvon Kindern <strong>und</strong> Eltern, unzumutbareHe<strong>im</strong>fahrtsmöglichkeiten, die Teilnahme anSchul- <strong>und</strong> Weiterbildungsveranstaltungen – dieserArbeitsleistung nicht entgegenstehen.- 14 -

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