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rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

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Bei betrieblichen Besprechungen soll die Einbindungvon an Telearbeitsplätzen beschäftigtenDienstnehmern besonders berücksichtigt werden.Die Teilnahme an Betriebsversammlungen, die währendder Normalarbeitszeit stattfinden, ist zu gewährleisten<strong>und</strong> als Arbeitszeit zu rechnen.Information <strong>und</strong> Zugang zu Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungwerden durch geeignete Maßnahmen sichergestellt.(8) Information des BetriebsratesDer Betriebsrat wird über alle Dienstnehmer informiert,die an einem Telearbeitsplatz tätig sind.Der Betriebsrat hat das Recht, die elektronischenKommunikationseinrichtungen zu benützen. DemBetriebsrat sind jene Kosten zu erstatten, die diesem<strong>im</strong> Rahmen einer außerordentlichen Betreuungder Dienstnehmer an Telearbeitsplätzen erwachsen.(9) Aufgabe des TelearbeitsplatzesDer Telearbeitsplatz kann bei triftigen Gründenschriftlich von beiden Seiten unter Einhaltung einerKündigungsfrist von einem Monat aufgegeben werden.Triftige Gründe auf Seiten des Dienstgebers sindz. B. Betriebsänderungen <strong>im</strong> Sinnes des § 109ArbVG, auf Seiten des Dienstnehmers Änderungen inder Lebenssituation, die einer weiteren Nutzung desTelearbeitsplatzes entgegenstehen (z. B. Wohnungswechseloder Änderungen in der Familie). Eine Kündigungdes Wohnungsnutzungsvertrages durch denVermieter ist dem Dienstgeber unverzüglich mitzuteilen.Nach Aufgabe des Telearbeitsplatzes wird dieBeschäftigung in der betrieblichen Arbeitsstättefortgesetzt.Muster einer Vereinbarung siehe Anhang 2.- 46 -

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