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rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

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ÄNDERUNGEN AB 1.1.2010- Erhöhung der Mindestgehälter in derVWGr I um 1,5 %,VWGr II um 1,5 %,VWGr III um 1,35 %,VWGr IV um 1,25 %,VWGr V um 1,15 %,VWGr VI um 1,00 %,VWGr MI um 1,35 %,VWGr MII um 1,25 %,VWGr MIII um 1,15 %- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungenum 1,5 %- Erhöhung der Nachtarbeitszulage um 1,5 %- § 4b (bisher: Kurzarbeit) erhält die neue Ü-berschrift „Mehrarbeit bei Teilzeit“ <strong>und</strong> lautetneu:„Mehrarbeitsst<strong>und</strong>en <strong>im</strong> Sinne des § 19d AZG(BGBl 1969/46 i.d.F. BGBl I 2008/124) sindnicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb einesfestgelegten Zeitraumes von vier Monaten,in dem sie angefallen sind, durch Zeitausgleich<strong>im</strong> Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden oder beigleitender Arbeitszeit die vereinbarte Arbeitszeitinnerhalb der Gleitzeitperiode <strong>im</strong> Durchschnittnicht überschritten wird.“- Anhang 4 (Sozialpartnervereinbarung alt zurKurzarbeit) wird ersatzlos gestrichen.- 2 -

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