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rahmenkollektivvertrag für angestellte im handwerk und ... - Siemens

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Hinsichtlich der Vergütung der Arbeitsleistungam 8. Dezember gelten die einschlägigen Best<strong>im</strong>mungendes Arbeitsruhegesetzes <strong>und</strong> diesesKollektivvertrages.Der Arbeitnehmer erhält <strong>für</strong> die Arbeitsleistungam 8. Dezember zusätzliche Freizeit. Der Verbrauchder Freizeit ist unter Berücksichtigungder betrieblichen Erfordernisse <strong>und</strong> unter Bedachtnahmeauf die Interessen des Arbeitnehmerszu vereinbaren <strong>und</strong> unter Entgeltfortzahlungbis 31. März des Folgejahres zu verbrauchen.Ein Arbeitnehmer, der bis zu vierSt<strong>und</strong>en arbeitet, erhält vier St<strong>und</strong>en Freizeit.Ein Arbeitnehmer der mehr als vier St<strong>und</strong>en arbeitet,erhält acht St<strong>und</strong>en Freizeit. Eine Abgeltungin Geld ist bei aufrechtem Arbeitsverhältnisnicht zulässig.Arbeitgeber, die Arbeitsleistungen am 8. Dezember<strong>im</strong> Sinne der obigen Best<strong>im</strong>mungen in Anspruchnehmen wollen, haben dies bis spätestens10. November dem Arbeitnehmer mitzuteilen.Der Arbeitnehmer, dem eine solche Mitteilungzeitgerecht zugegangen ist, hat das Recht, binneneiner Woche nach Zugang dieser Mitteilung,die Beschäftigung am 8. Dezember abzulehnen.Kein Arbeitnehmer darf wegen der Weigerung,am 8. Dezember der Beschäftigung nachzugehen,benachteiligt werden.§ 4a. FLEXIBLE ARBEITSZEIT – BANDBREITE(1) Die Normalarbeitszeit kann innerhalb einesDurchrechnungszeitraumes bis zu 52 Wochen unregelmäßigso verteilt werden, dass sie <strong>im</strong> Durchschnittdes Durchrechnungszeitraumes 40 St<strong>und</strong>enpro Woche nicht überschreitet. Diese Regelung istdurch Betriebsvereinbarung, in Betrieben, in denen- 16 -

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