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Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

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Monat angeführt ist, gilt dies nur <strong>für</strong> den Fall einer<br />

vorzeitigen Kündigung wegen der erwähnten bestimmten<br />

Kündigungsgründe, also nicht generell.<br />

Die Kündigungsfristen im Gesetz sind jedoch nicht<br />

zwingend, somit gilt letztlich, was im Mietvertrag<br />

steht.

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