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Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

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32<br />

Einreichen<br />

Einzureichen ist der Antrag auf Wohnbeihilfe bei<br />

der MA 50, die <strong>für</strong> die Wohnbauförderung zuständig<br />

ist. Diese Magistratsabteilung überprüft auch<br />

die Richtigkeit und Angemessenheit der Mieten,<br />

um sicherzustellen, dass die Wohnbeihilfe auch<br />

tatsächlich den Betroffenen zugute kommt.<br />

Zentrale<br />

1190 Wien, Muthgasse 62<br />

Tel.: 01/4000 - 74880<br />

Fax: 01/4000 99 - 74896<br />

Außenstellen<br />

Am Schöpfwerk 29 Stiege 6 Lokal 2<br />

Tel.: 01/863 34 - 23 650<br />

Fax: 01/863 34 99 - 23650<br />

Am Spitz 1, 3. Stock, Zi. 305<br />

1210 Wien (Bezirksamt)<br />

Tel.:01/ 277 34 - 21650<br />

Fax: 01/277 34 99 - 21655<br />

Parteienverkehr in allen Wohnbeihilfestellen:<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag<br />

von 8 bis 13 Uhr.<br />

An Donnerstagen außerdem noch von 15.30<br />

bis 17.30 Uhr.<br />

Anträge können auch<br />

bei der Schlichtungsstelle (MA 16)<br />

beim Bürgerdienst der Stadt Wien (MA 55)<br />

und in allen Magistratischen Bezirksämtern<br />

abgegeben werden.<br />

Hinweis: Mach dich auf einen bürokratischen Hürdenlauf<br />

gefasst! Du kriegst die Wohnbeihilfe nicht<br />

einfach ausbezahlt, weil du bedürftig bist, sondern<br />

auch auf Grund von Disziplin und Durchhaltevermögen<br />

beim Zusammensuchen von Unterlagen<br />

und Ausfüllen von diversen Formularen!<br />

(www.wohnservice-wien.at)

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