Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
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Einreichen<br />
Einzureichen ist der Antrag auf Wohnbeihilfe bei<br />
der MA 50, die <strong>für</strong> die Wohnbauförderung zuständig<br />
ist. Diese Magistratsabteilung überprüft auch<br />
die Richtigkeit und Angemessenheit der Mieten,<br />
um sicherzustellen, dass die Wohnbeihilfe auch<br />
tatsächlich den Betroffenen zugute kommt.<br />
Zentrale<br />
1190 Wien, Muthgasse 62<br />
Tel.: 01/4000 - 74880<br />
Fax: 01/4000 99 - 74896<br />
Außenstellen<br />
Am Schöpfwerk 29 Stiege 6 Lokal 2<br />
Tel.: 01/863 34 - 23 650<br />
Fax: 01/863 34 99 - 23650<br />
Am Spitz 1, 3. Stock, Zi. 305<br />
1210 Wien (Bezirksamt)<br />
Tel.:01/ 277 34 - 21650<br />
Fax: 01/277 34 99 - 21655<br />
Parteienverkehr in allen Wohnbeihilfestellen:<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag<br />
von 8 bis 13 Uhr.<br />
An Donnerstagen außerdem noch von 15.30<br />
bis 17.30 Uhr.<br />
Anträge können auch<br />
bei der Schlichtungsstelle (MA 16)<br />
beim Bürgerdienst der Stadt Wien (MA 55)<br />
und in allen Magistratischen Bezirksämtern<br />
abgegeben werden.<br />
Hinweis: Mach dich auf einen bürokratischen Hürdenlauf<br />
gefasst! Du kriegst die Wohnbeihilfe nicht<br />
einfach ausbezahlt, weil du bedürftig bist, sondern<br />
auch auf Grund von Disziplin und Durchhaltevermögen<br />
beim Zusammensuchen von Unterlagen<br />
und Ausfüllen von diversen Formularen!<br />
(www.wohnservice-wien.at)