Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
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vermietete Neubau-Eigentumswohnungen<br />
(seit 1945), Ein- bis Zweifamilienhäuser,<br />
sowie Mietwohnungen in frei finanzierten<br />
Neubauten<br />
hat der/die VermieterIn Förderungsmittel<br />
erhalten und diese vorzeitig zurückgezahlt<br />
(Rückzahlungsbegünstigungsgesetz), dürfen<br />
die Wohnungen zu beliebigen Preisen vermietet<br />
werden.<br />
Mietzinsminderungsanspruch<br />
Kann der/die MieterIn die Wohnung nicht wie vereinbart<br />
gebrauchen, weil sie teilweise oder ganz<br />
mangelhaft ist, kann der/die MieterIn ganz oder<br />
teilweise von der Zahlung des Mietzinses befreit<br />
werden, zumindest <strong>für</strong> den Zeitraum der Unbrauchbarkeit.<br />
Dies gilt natürlich nicht, wenn der/die<br />
MieterIn selber <strong>für</strong> die Unbrauchbarkeit gesorgt<br />
hat (zum Beispiel durch Abriss der tragenden Wände<br />
etc.).<br />
Wird zum Beispiel vom/von der VermieterIn beschlossen,<br />
dass die Fenster im Winter ausgetauscht<br />
werden sollen, es dann aber zu Komplikationen<br />
kommt und über Wochen weder Fenster<br />
noch eine Heizung installiert sind, muss <strong>für</strong> den<br />
Zeitraum kein Mietzins entrichtet werden.<br />
Wer eine Mietzinsbefreiung erreichen will, sollte<br />
zuerst dem/der VermieterIn einen Brief schreiben,<br />
in dem die Lage geschildert und eine Befreiung<br />
gefordert wird. Wenn der/die VermieterIn darauf<br />
nicht reagiert und auch die Mängel nicht behebt,<br />
können unter Umständen Hotelrechnungen eingefordert<br />
werden.<br />
Monatliche Kosten<br />
Auch mit solchen Problemen solltest du dich an<br />
eine MieterInnen-Organisation wenden.<br />
Erhöhungen des Mietzinses bei<br />
laufenden Verträgen<br />
Steigt der Verbraucherindex um mehr als 5 Prozent,<br />
werden die Kategoriemietzinse angepasst.<br />
Die Richtwertmietzinse werden jährlich am 1. April<br />
angepasst.<br />
Betriebskosten<br />
Zu den allgemeinen Betriebskosten, die dem/der<br />
MieterIn angerechnet werden dürfen, gehören folgende<br />
Ausgaben:<br />
Wasserkosten<br />
Abwasserkosten<br />
Rauchfangkehrung<br />
Unratabfuhr<br />
Schädlingsbekämpfung<br />
Beleuchtung der allgemeinen Teile des<br />
Hauses<br />
Feuerversicherung<br />
Haftpflicht- und Leitungswasserschadensversicherung<br />
Versicherung gegen andere Schäden<br />
www.oeh.ac.at<br />
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