26.11.2012 Aufrufe

Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fahrzeugversicherung<br />

Die Fahrzeugversicherung ist auf die neue Adresse<br />

zu ändern. Da<strong>für</strong> muss zuvor eine Versicherungsbestätigung<br />

von der Versicherung besorgt werden,<br />

<strong>für</strong> die die Änderung im Zulassungsschein erforderlich<br />

ist.<br />

Achtung: Eine Versicherungsbestätigung ist nur<br />

drei Tage gültig.<br />

Kfz-Zulassungsschein<br />

Die Änderung des Zulassungsscheins muss innerhalb<br />

einer Woche nach der Adressänderung durchgeführt<br />

werden. Die Adressänderung wird von den<br />

Versicherungsgesellschaften kostenlos durchgeführt,<br />

wenn du innerhalb der Bezirkshauptmannschaft<br />

umziehst.<br />

Bank, Versicherung<br />

Den jeweiligen Instituten ist die Adressänderung<br />

bekannt zu geben (auch Kreditinstituten und Bausparkassen).<br />

Meist genügt ein formloses Schreiben,<br />

in manchen Fällen wird die Kopie des Meldezettels<br />

verlangt. Es ist empfehlenswert, Versicherungsinstitute<br />

bereits vor dem Umzug zu informieren.<br />

Gas und Strom<br />

Gas und Strom<br />

Zunächst ist ein Termin mit einer/einem AußendienstbeamtIn<br />

der Verrechnungsgruppe des Energieversorgers<br />

zu vereinbaren, der/die die Ablesung<br />

in der alten Wohnung vornimmt. Auch der Termin<br />

zur Einschaltung in der neuen Wohnung ist mit<br />

dieser Verrechnungsgruppe festzulegen.<br />

Wird der Anschluss nur umgemeldet, so musst du<br />

nach der Abmeldung des/der VormieterIn Kontakt<br />

zum Energieversorger aufnehmen, der dir ein Anmeldungsformular<br />

zuschickt sowie einen Erlagschein<br />

über die Ummeldegebühr von ca. sechs Euro.<br />

Achtung:<br />

MieterIn muss persönlich anwesend sein<br />

Meldezettel oder Mietvertrag muss vorgewiesen<br />

werden<br />

Sollte kein Zähler vorhanden sein, ist von der<br />

Elektrikerin/dem Elektriker bzw. von einer Installateurin/<br />

einem Installateur <strong>für</strong> Gas ein Befund zu<br />

erstellen, der beim Energieversorger eingereicht<br />

wird.<br />

Fernwärme<br />

Vor dem Auszug aus der alten Wohnung ist eine<br />

schriftliche Aufkündigung der Heizkostenverrechnung<br />

zu beantragen und gleichzeitig die neue<br />

Wohnadresse zwecks Rechnungszustellung bekannt<br />

zu geben. Die schriftliche Aufkündigung<br />

muss vor dem Mietvertragsende erfolgen. Bei Gemeindewohnungen<br />

wird bei der entsprechenden<br />

Ablesefirma -das ist jene Firma, die auch nach<br />

jeder Heizsaison den Zählerstand abliest- ein Ab-<br />

www.oeh.ac.at<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!