Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fahrzeugversicherung<br />
Die Fahrzeugversicherung ist auf die neue Adresse<br />
zu ändern. Da<strong>für</strong> muss zuvor eine Versicherungsbestätigung<br />
von der Versicherung besorgt werden,<br />
<strong>für</strong> die die Änderung im Zulassungsschein erforderlich<br />
ist.<br />
Achtung: Eine Versicherungsbestätigung ist nur<br />
drei Tage gültig.<br />
Kfz-Zulassungsschein<br />
Die Änderung des Zulassungsscheins muss innerhalb<br />
einer Woche nach der Adressänderung durchgeführt<br />
werden. Die Adressänderung wird von den<br />
Versicherungsgesellschaften kostenlos durchgeführt,<br />
wenn du innerhalb der Bezirkshauptmannschaft<br />
umziehst.<br />
Bank, Versicherung<br />
Den jeweiligen Instituten ist die Adressänderung<br />
bekannt zu geben (auch Kreditinstituten und Bausparkassen).<br />
Meist genügt ein formloses Schreiben,<br />
in manchen Fällen wird die Kopie des Meldezettels<br />
verlangt. Es ist empfehlenswert, Versicherungsinstitute<br />
bereits vor dem Umzug zu informieren.<br />
Gas und Strom<br />
Gas und Strom<br />
Zunächst ist ein Termin mit einer/einem AußendienstbeamtIn<br />
der Verrechnungsgruppe des Energieversorgers<br />
zu vereinbaren, der/die die Ablesung<br />
in der alten Wohnung vornimmt. Auch der Termin<br />
zur Einschaltung in der neuen Wohnung ist mit<br />
dieser Verrechnungsgruppe festzulegen.<br />
Wird der Anschluss nur umgemeldet, so musst du<br />
nach der Abmeldung des/der VormieterIn Kontakt<br />
zum Energieversorger aufnehmen, der dir ein Anmeldungsformular<br />
zuschickt sowie einen Erlagschein<br />
über die Ummeldegebühr von ca. sechs Euro.<br />
Achtung:<br />
MieterIn muss persönlich anwesend sein<br />
Meldezettel oder Mietvertrag muss vorgewiesen<br />
werden<br />
Sollte kein Zähler vorhanden sein, ist von der<br />
Elektrikerin/dem Elektriker bzw. von einer Installateurin/<br />
einem Installateur <strong>für</strong> Gas ein Befund zu<br />
erstellen, der beim Energieversorger eingereicht<br />
wird.<br />
Fernwärme<br />
Vor dem Auszug aus der alten Wohnung ist eine<br />
schriftliche Aufkündigung der Heizkostenverrechnung<br />
zu beantragen und gleichzeitig die neue<br />
Wohnadresse zwecks Rechnungszustellung bekannt<br />
zu geben. Die schriftliche Aufkündigung<br />
muss vor dem Mietvertragsende erfolgen. Bei Gemeindewohnungen<br />
wird bei der entsprechenden<br />
Ablesefirma -das ist jene Firma, die auch nach<br />
jeder Heizsaison den Zählerstand abliest- ein Ab-<br />
www.oeh.ac.at<br />
45