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Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

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<strong>Erhöhte</strong> <strong>Studienbeihilfe</strong> <strong>für</strong> <strong>„auswärtige“</strong><br />

<strong>Studierende</strong><br />

Einreichung der Anträge und<br />

nähere Informationen<br />

Wohnungsberatung der Bank Austria<br />

Doblhoffgasse 6/EG/Zimmer,<br />

1010 Wien<br />

Tel.: 01/4000 - 90190<br />

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 13<br />

Uhr und Donnerstag 15.30 bis 17.30 Uhr<br />

und in jeder Erste Bank Filiale zu den<br />

Geschäftszeiten<br />

Bring bitte alle Dokumente mit, die deine Wohn-<br />

und Einkommenssituation nachweisen.<br />

Infos unter www.akwien.at<br />

Hinweis: Wenn du nicht in Wien wohnst, informiere<br />

dich bei der <strong>Studierende</strong>nvertretung an<br />

deiner Hochschule oder im Sozialreferat deiner<br />

Hochschule über Förderungen des Bundeslandes.<br />

<strong>Erhöhte</strong> <strong>Studienbeihilfe</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>„auswärtige“</strong> <strong>Studierende</strong><br />

Für <strong>Studierende</strong>, die aus Studiengründen einen<br />

Wohnsitz im Gemeindegebiet des Studienortes<br />

haben, weil der Wohnsitz der Eltern von<br />

Studienort so weit entfernt ist, dass die tägliche<br />

Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht mehr zumutbar<br />

ist, erhöht sich die <strong>Studienbeihilfe</strong> um 182 Euro<br />

monatlich.<br />

Entscheidend ist ausschließlich, dass es dem/<br />

der <strong>Studierende</strong>n wegen der großen Entfernung<br />

des Studienortes nicht möglich ist, während des<br />

Studiums bei den Eltern (im Fall der Trennung der<br />

Eltern: beim Elternteil, mit dem der <strong>Studierende</strong><br />

zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat) zu<br />

wohnen.<br />

Das Wissenschaftsministerium hat per Verordnung<br />

festgelegt, welche Gemeinden in zumutbarer<br />

Entfernung zum Studienort liegen bzw. diesem<br />

aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage gleichzusetzen<br />

sind. Aufgrund des großen Umfangs wird<br />

auf eine Auflistung in der Broschüre verzichtet,<br />

genauere Informationen sind jedoch auf der ÖH-<br />

Homepage (www.oeh.ac.at) zu finden.<br />

Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum<br />

und vom Studienort unter Benützung der günstigsten<br />

öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls<br />

mehr zumutbar. Auf örtliche Verkehrsmittel ist<br />

nicht Bedacht zu nehmen, nur auf Entfernung<br />

zwischen bisherigem Aufenthaltsort und Studienort<br />

sowie auf die Hin- und Rückfahrt vom und<br />

zum Studienort. Nicht einzurechnen sind daher:<br />

Wartezeit, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort<br />

oder im Studienort.<br />

Die Begründung des Wohnsitzes am Studienort<br />

kann auch später oder früher als die Studienaufnahme<br />

erfolgt sein. Damit soll den erfahrungsgemäß<br />

oft auftretenden Problemen <strong>Studierende</strong>r am<br />

Wohnungsmarkt Rechnung gezollt werden und die<br />

Zufälligkeit des Zeitpunktes der Wohnsitzbegründung<br />

keine Rolle <strong>für</strong> die Höhe der <strong>Studienbeihilfe</strong><br />

mehr spielen. Maßgeblich sind allein die Notwendigkeit<br />

eines von den Eltern/vom Elternteil<br />

getrennten Wohnsitzes am Studienort und die<br />

damit verbundenen Mehrkosten.

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