26.11.2012 Aufrufe

Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14<br />

Provision<br />

In den meisten Fällen wird zwischen VermieterIn<br />

und MieterIn einE ImmobilienmaklerIn<br />

geschaltet. Sollte es zu einem<br />

Vertragsabschluss kommen, muss eine<br />

einmalige Provision geleistet werden.<br />

Bei erfolgreichem Abschluss eines Mietvertrags<br />

durch eineN ImmobilienmaklerIn ist an diesen/<br />

diese eine einmalige Provisionszahlung zu leisten.<br />

Höchstbeiträge <strong>für</strong> Provisionszahlungen<br />

Für Befristung bis unter zwei Jahre: 1x Bruttomiete<br />

(= Nettomiete + Betriebskosten<br />

(exkl. USt) + 20 Prozent USt)<br />

Befristung von mindestens zwei Jahren bis<br />

maximal drei Jahre: zweifache Bruttomiete +<br />

20 Prozent USt<br />

Befristung über drei Jahre und unbefristete<br />

Mietverträge: dreifache Bruttomiete + 20<br />

Prozent USt<br />

Tipp: Wenn ein nachweisbares Naheverhältnis<br />

zwischen VermieterIn und MaklerIn besteht, muss<br />

der/ die MaklerIn bei den Verhandlungen über<br />

eine Wohnung unmittelbar darauf hinweisen. Es<br />

dürfen dann nur zwei Monatsmieten als Provision<br />

berechnet werden. Die Provision wird erst bei<br />

Unterfertigung ausbezahlt. Der/die MaklerIn hat<br />

keinen Anspruch auf einen Vorschuss.<br />

Hinweis: Die Bruttomiete setzt sich aus der reinen<br />

Miete und den Betriebskosten zusammen. Heiz-<br />

kosten etc. dürfen zur Berechnung der Provision<br />

nicht herangezogen werden.<br />

Achtung: Viele MaklerInnen rechnen bei der Berechnung<br />

auch noch die 10 Prozent Umsatzsteuer<br />

auf Mieten ein und auf die dann gebildete Gesamtsumme<br />

schlagen sie die <strong>für</strong> Maklergebühren<br />

zulässige 20-prozentige Umsatzsteuer auf. Somit<br />

bezahlt der/die potentielle MieterIn 30 Prozent<br />

Umsatzsteuer: das ist unzulässig. Die Berechnung<br />

hat so zu erfolgen: Nettomietzins + Betriebskosten,<br />

auf diese Summe dann 20 Prozent Umsatzsteuer.<br />

Besichtigung<br />

Hört sich ein Angebot besonders gut an, weil<br />

zum Beispiel die Miete besonders niedrig ist, wird<br />

wahrscheinlich die Ausstattung nicht sehr toll<br />

sein. Für viele StudentInnen ist die Ausstattung<br />

nebensächlich. Sie wollen vor allem eine günstige<br />

Wohnung. Dann ist es ratsam, mit dem/der MaklerIn<br />

einen besonders frühen Besichtigungstermin<br />

auszumachen.<br />

Wird ein bestimmter Zeitpunkt <strong>für</strong> eine Besichtigung<br />

genannt, frag am besten noch einmal nach,<br />

ob es denn nicht noch früher möglich ist. Wer<br />

zuerst kommt, hat immer die besten Chancen die<br />

Wohnung mieten zu dürfen. Billige Wohnungen<br />

zum „Selberherrichten“ sind sehr beliebt.<br />

Der/die MaklerIn lässt bei jeder Besichtigung ein<br />

Formular unterschreiben, in dem festgehalten<br />

wird, dass die Wohnung von ihm/ihr vorgezeigt<br />

worden ist. Das dient als Beweis <strong>für</strong> den/die EigentümerIn<br />

der Wohnung, dass der/die MaklerIn

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!