Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
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Provision<br />
In den meisten Fällen wird zwischen VermieterIn<br />
und MieterIn einE ImmobilienmaklerIn<br />
geschaltet. Sollte es zu einem<br />
Vertragsabschluss kommen, muss eine<br />
einmalige Provision geleistet werden.<br />
Bei erfolgreichem Abschluss eines Mietvertrags<br />
durch eineN ImmobilienmaklerIn ist an diesen/<br />
diese eine einmalige Provisionszahlung zu leisten.<br />
Höchstbeiträge <strong>für</strong> Provisionszahlungen<br />
Für Befristung bis unter zwei Jahre: 1x Bruttomiete<br />
(= Nettomiete + Betriebskosten<br />
(exkl. USt) + 20 Prozent USt)<br />
Befristung von mindestens zwei Jahren bis<br />
maximal drei Jahre: zweifache Bruttomiete +<br />
20 Prozent USt<br />
Befristung über drei Jahre und unbefristete<br />
Mietverträge: dreifache Bruttomiete + 20<br />
Prozent USt<br />
Tipp: Wenn ein nachweisbares Naheverhältnis<br />
zwischen VermieterIn und MaklerIn besteht, muss<br />
der/ die MaklerIn bei den Verhandlungen über<br />
eine Wohnung unmittelbar darauf hinweisen. Es<br />
dürfen dann nur zwei Monatsmieten als Provision<br />
berechnet werden. Die Provision wird erst bei<br />
Unterfertigung ausbezahlt. Der/die MaklerIn hat<br />
keinen Anspruch auf einen Vorschuss.<br />
Hinweis: Die Bruttomiete setzt sich aus der reinen<br />
Miete und den Betriebskosten zusammen. Heiz-<br />
kosten etc. dürfen zur Berechnung der Provision<br />
nicht herangezogen werden.<br />
Achtung: Viele MaklerInnen rechnen bei der Berechnung<br />
auch noch die 10 Prozent Umsatzsteuer<br />
auf Mieten ein und auf die dann gebildete Gesamtsumme<br />
schlagen sie die <strong>für</strong> Maklergebühren<br />
zulässige 20-prozentige Umsatzsteuer auf. Somit<br />
bezahlt der/die potentielle MieterIn 30 Prozent<br />
Umsatzsteuer: das ist unzulässig. Die Berechnung<br />
hat so zu erfolgen: Nettomietzins + Betriebskosten,<br />
auf diese Summe dann 20 Prozent Umsatzsteuer.<br />
Besichtigung<br />
Hört sich ein Angebot besonders gut an, weil<br />
zum Beispiel die Miete besonders niedrig ist, wird<br />
wahrscheinlich die Ausstattung nicht sehr toll<br />
sein. Für viele StudentInnen ist die Ausstattung<br />
nebensächlich. Sie wollen vor allem eine günstige<br />
Wohnung. Dann ist es ratsam, mit dem/der MaklerIn<br />
einen besonders frühen Besichtigungstermin<br />
auszumachen.<br />
Wird ein bestimmter Zeitpunkt <strong>für</strong> eine Besichtigung<br />
genannt, frag am besten noch einmal nach,<br />
ob es denn nicht noch früher möglich ist. Wer<br />
zuerst kommt, hat immer die besten Chancen die<br />
Wohnung mieten zu dürfen. Billige Wohnungen<br />
zum „Selberherrichten“ sind sehr beliebt.<br />
Der/die MaklerIn lässt bei jeder Besichtigung ein<br />
Formular unterschreiben, in dem festgehalten<br />
wird, dass die Wohnung von ihm/ihr vorgezeigt<br />
worden ist. Das dient als Beweis <strong>für</strong> den/die EigentümerIn<br />
der Wohnung, dass der/die MaklerIn