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Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

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30<br />

Mietzinsbeihilfe des<br />

Finanzamtes<br />

Mietzinsbeihilfe kann ich bekommen,<br />

wenn…<br />

Die Miete durch eine Entscheidung der<br />

Schlichtungsstelle erhöht wurde (nach Sanierungsarbeiten<br />

am Haus)<br />

Der/die HauseigentümerIn einen „Erhaltungs-<br />

und Verbesserungsbeitrag“ einhebt<br />

(Mietzinsvorschreibung).<br />

Einkommensgrenzen<br />

Höchstzulässiges Jahresnettoeinkommen<br />

eine Person<br />

zwei Personen<br />

drei Personen<br />

7300 Euro<br />

9125 Euro<br />

9745 Euro<br />

Für Auskünfte und Anträge ist dein Wohnsitzfinanzamt<br />

zuständig.<br />

Allgemeine Wohnbeihilfe<br />

Jedes Bundesland regelt die Allgemeine Wohnbeihilfe<br />

im Landesgesetz. Eine Übersicht über die<br />

Wohnbeihilfen in allen Bundesländern findest du<br />

auf www.oeh.ac.at/wohnbeihilfe (ab März 2009).<br />

Für weitere Informationen wende dich bitte an die<br />

ÖH an deiner Hochschule oder die Infostelle der<br />

jeweiligen Landesregierung. Im Folgenden wird<br />

die Gesetzeslage in Wien erläutert:<br />

Grundsätzlich kann jeder Mieter und jede Mieterin<br />

einer beliebigen Wohnung um diese Beihilfe ansuchen.<br />

Das heißt, du kannst von vornherein eine<br />

Mietwohnung zu marktüblichem Preis anmieten,<br />

obwohl du noch kein AkademikerInnengehalt beziehst<br />

und wirst sie dir trotzdem leisten können.<br />

Diese Unterstützung soll InländerInnen, aber auch<br />

AusländerInnen, die sich seit mindestens 5 Jahren<br />

legal in Österreich aufhalten, zukommen.<br />

Wohnungsgröße<br />

Die angemessene Wohnnutzfläche beträgt bei geförderten<br />

Wohnungen und nicht geförderten Wohnungen:<br />

angemessene Wohnnutzfläche<br />

eine Person<br />

zwei Personen<br />

drei Personen<br />

vier Personen<br />

fünf Personen<br />

jede weitere Person<br />

50 m²<br />

70 m²<br />

85 m²<br />

100 m²<br />

115 m²<br />

+ 15 m² -max. 150 m²<br />

Übersteigt deine Wohngröße die angemessene<br />

Nutzfläche, so wird der anrechenbare Wohnungsaufwand<br />

anteilsmäßig gekürzt.

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