Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
36<br />
Monat übersteigt<br />
bei einer zwangsweisen Verlängerung eines<br />
Benutzungsverhältnisses um mindestens<br />
einen Monat in einem <strong>Studierende</strong>nheim<br />
(z.B. wenn die Unterkunft etwa wegen<br />
eines Studienaufenthalts im Ausland nicht<br />
in vollem zeitlichen Ausmaß genutzt wird,<br />
ein Aussetzen des Mietzinses jedoch nicht<br />
möglich ist)<br />
<strong>für</strong> <strong>Studierende</strong> mit Kind/ern und behinderte<br />
<strong>Studierende</strong>, deren Miete mehr als 254 Euro<br />
pro Monat ist<br />
Hinweis: Es gibt auch Förderungen von Glaubensgemeinschaften<br />
und Stiftungen, die eher wenig<br />
beworben und dadurch mitunter auch nicht genutzt<br />
oder ausgelastet sind. Da lautet die Devise:<br />
informieren und nachforschen!