Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende
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Heimvertretung und<br />
Heimordnung<br />
Besonders wichtig <strong>für</strong> die Vertretung deiner Interessen<br />
vor Ort ist die Heimvertretung, die neben<br />
der Gestaltung eines aktiven gesellschaftlichen<br />
Lebens im Heim auch zahlreiche andere Aufgaben<br />
und Rechte hat, und dich als BewohnerIn gegenüber<br />
dem Heimträger vertritt.<br />
Sie beschließt die Heimordnung, kann Einsicht in<br />
die Reihung der Ansuchen auf Aufnahme und in<br />
die <strong>für</strong> die Festsetzung des Benützungsentgelts<br />
maßgeblichen Unterlagen nehmen und hat darüber<br />
hinaus vor allem bei der Kündigung eines/einer<br />
BewohnerIn Zustimmungs- und Anhörungsrechte.<br />
Andererseits kann sie auch beim Heimträger einen<br />
Antrag auf Kündigung eines/einer HeimbewohnerIn<br />
stellen.<br />
Die BewohnerInnen eines <strong>Studierende</strong>nheimes haben<br />
aus allen BewohnerInnen <strong>für</strong> das kommende<br />
Studienjahr eine Heimvertretung (mindestens 3<br />
Personen) und deren VorsitzendeN zu wählen.<br />
Die Vorsitzenden selbst wählen wiederum SprecherIn<br />
und StellvertreterIn aller Heimvertretungen<br />
der Heime eines Heimträgers.<br />
Heimordnung<br />
Die Heimordnung gilt auf unbestimmte Zeit und<br />
soll das Zusammenleben der HeimbewohnerInnen<br />
und die Benutzung des <strong>Studierende</strong>nheimes regeln.<br />
Jedenfalls festzusetzen sind Richtlinien <strong>für</strong>:<br />
die Vergabe der Zimmer und den Empfang<br />
von Besuchen<br />
die Veränderung des Heimplatzes und den<br />
Betrieb elektrischer Geräte<br />
die Benützung der Gemeinschaftsräume und<br />
Küchen bzw. kultureller, gesellschaftlicher<br />
etc. Veranstaltungen (jeweils unter Beachtung<br />
des Heimstatuts und allgemeiner Sicherheits-<br />
und Ordnungsvorschriften)<br />
die Anzahl der Mitglieder der Heimvertretung<br />
und Verfahren zu deren Wahl