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Erhöhte Studienbeihilfe für „auswärtige“ Studierende

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Heimvertretung und<br />

Heimordnung<br />

Besonders wichtig <strong>für</strong> die Vertretung deiner Interessen<br />

vor Ort ist die Heimvertretung, die neben<br />

der Gestaltung eines aktiven gesellschaftlichen<br />

Lebens im Heim auch zahlreiche andere Aufgaben<br />

und Rechte hat, und dich als BewohnerIn gegenüber<br />

dem Heimträger vertritt.<br />

Sie beschließt die Heimordnung, kann Einsicht in<br />

die Reihung der Ansuchen auf Aufnahme und in<br />

die <strong>für</strong> die Festsetzung des Benützungsentgelts<br />

maßgeblichen Unterlagen nehmen und hat darüber<br />

hinaus vor allem bei der Kündigung eines/einer<br />

BewohnerIn Zustimmungs- und Anhörungsrechte.<br />

Andererseits kann sie auch beim Heimträger einen<br />

Antrag auf Kündigung eines/einer HeimbewohnerIn<br />

stellen.<br />

Die BewohnerInnen eines <strong>Studierende</strong>nheimes haben<br />

aus allen BewohnerInnen <strong>für</strong> das kommende<br />

Studienjahr eine Heimvertretung (mindestens 3<br />

Personen) und deren VorsitzendeN zu wählen.<br />

Die Vorsitzenden selbst wählen wiederum SprecherIn<br />

und StellvertreterIn aller Heimvertretungen<br />

der Heime eines Heimträgers.<br />

Heimordnung<br />

Die Heimordnung gilt auf unbestimmte Zeit und<br />

soll das Zusammenleben der HeimbewohnerInnen<br />

und die Benutzung des <strong>Studierende</strong>nheimes regeln.<br />

Jedenfalls festzusetzen sind Richtlinien <strong>für</strong>:<br />

die Vergabe der Zimmer und den Empfang<br />

von Besuchen<br />

die Veränderung des Heimplatzes und den<br />

Betrieb elektrischer Geräte<br />

die Benützung der Gemeinschaftsräume und<br />

Küchen bzw. kultureller, gesellschaftlicher<br />

etc. Veranstaltungen (jeweils unter Beachtung<br />

des Heimstatuts und allgemeiner Sicherheits-<br />

und Ordnungsvorschriften)<br />

die Anzahl der Mitglieder der Heimvertretung<br />

und Verfahren zu deren Wahl

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