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B - Deutsches Institut für Menschenrechte

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42<br />

A<br />

Ein Menschenrechtsansatz gegen Menschenhandel – Internationale Verpflichtungen und Stand der Umsetzung in Deutschland<br />

Petra Follmar-Otto<br />

Opferschutzes im Strafverfahren zur Vermeidung von<br />

sekundärer Viktimisierung als auch zur angemessenen<br />

Unterstützung der Opfer, damit sie ihre Rechte tatsächlich<br />

wahrnehmen können sowie Maßnahmen zur<br />

Sicherstellung der Identifizierung von Opfern. Auch<br />

eine Regelung zur Gewährung erforderlicher Hilfe ist<br />

enthalten, die sich mit Regelungen der Richtlinie über<br />

die Erteilung von Aufenthaltstiteln überschneidet und<br />

diese zum Teil erweitert. Der Vorschlag will die Mitgliedstaaten<br />

auch zur Einsetzung nationaler Berichterstatter<br />

gegen Menschenhandel oder vergleichbarer<br />

Strukturen verpflichten.<br />

Eine weitere Entwicklung des Europarechts ist die<br />

bereits oben dargestellte Richtlinie über Sanktionen<br />

gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen<br />

Aufenthalt beschäftigen. 166 Sie zielt durch eine Reihe<br />

von Maßnahmen gegen die Arbeitgeberinnen und<br />

Arbeitgeber auf die Nachfrageseite und stärkt die Position<br />

der Beschäftigten bei der tatsächlichen Durchsetzung<br />

ihrer Rechte. Indem sie sich nicht auf die enge<br />

Gruppe von Betroffenen von Menschenhandel und<br />

Zwangsarbeit, sondern auf irreguläre Migrantinnen<br />

und Migranten bezieht, erfasst sie durch eine Stärkung<br />

der Rechte in der Arbeit auch die Graubereiche.<br />

Im Arbeitsprogramm der Kommission sind <strong>für</strong> 2009<br />

darüber hinaus ein Rahmenbeschluss über Hilfeleistung<br />

<strong>für</strong> Opfer im Strafverfahren vorgesehen, der den<br />

Rahmenbeschluss zur Stellung des Opfers im Strafverfahren<br />

aus 2001 ablösen soll, sowie eine Änderung der<br />

Richtlinie zur Opferentschädigung. In Umsetzung der<br />

Europaratskonvention ist zumindest durch die höheren<br />

Anforderungen an die Bedenkfrist eine Reform der<br />

Richtlinie über die Erteilung von Aufenthaltstiteln<br />

erforderlich. Dies wurde aber noch nicht angekündigt.<br />

166 Directive of the European Parliament and of the Council providing for minimum standards on sanctions and measures<br />

against employers of illegally staying third-country nationals, PE-CO_S 3612/09; Ratsbeschluss vom 25.05.2009.

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