B - Deutsches Institut für Menschenrechte
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A<br />
Ein Menschenrechtsansatz gegen Menschenhandel – Internationale Verpflichtungen und Stand der Umsetzung in Deutschland<br />
Petra Follmar-Otto<br />
Opferschutzes im Strafverfahren zur Vermeidung von<br />
sekundärer Viktimisierung als auch zur angemessenen<br />
Unterstützung der Opfer, damit sie ihre Rechte tatsächlich<br />
wahrnehmen können sowie Maßnahmen zur<br />
Sicherstellung der Identifizierung von Opfern. Auch<br />
eine Regelung zur Gewährung erforderlicher Hilfe ist<br />
enthalten, die sich mit Regelungen der Richtlinie über<br />
die Erteilung von Aufenthaltstiteln überschneidet und<br />
diese zum Teil erweitert. Der Vorschlag will die Mitgliedstaaten<br />
auch zur Einsetzung nationaler Berichterstatter<br />
gegen Menschenhandel oder vergleichbarer<br />
Strukturen verpflichten.<br />
Eine weitere Entwicklung des Europarechts ist die<br />
bereits oben dargestellte Richtlinie über Sanktionen<br />
gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen<br />
Aufenthalt beschäftigen. 166 Sie zielt durch eine Reihe<br />
von Maßnahmen gegen die Arbeitgeberinnen und<br />
Arbeitgeber auf die Nachfrageseite und stärkt die Position<br />
der Beschäftigten bei der tatsächlichen Durchsetzung<br />
ihrer Rechte. Indem sie sich nicht auf die enge<br />
Gruppe von Betroffenen von Menschenhandel und<br />
Zwangsarbeit, sondern auf irreguläre Migrantinnen<br />
und Migranten bezieht, erfasst sie durch eine Stärkung<br />
der Rechte in der Arbeit auch die Graubereiche.<br />
Im Arbeitsprogramm der Kommission sind <strong>für</strong> 2009<br />
darüber hinaus ein Rahmenbeschluss über Hilfeleistung<br />
<strong>für</strong> Opfer im Strafverfahren vorgesehen, der den<br />
Rahmenbeschluss zur Stellung des Opfers im Strafverfahren<br />
aus 2001 ablösen soll, sowie eine Änderung der<br />
Richtlinie zur Opferentschädigung. In Umsetzung der<br />
Europaratskonvention ist zumindest durch die höheren<br />
Anforderungen an die Bedenkfrist eine Reform der<br />
Richtlinie über die Erteilung von Aufenthaltstiteln<br />
erforderlich. Dies wurde aber noch nicht angekündigt.<br />
166 Directive of the European Parliament and of the Council providing for minimum standards on sanctions and measures<br />
against employers of illegally staying third-country nationals, PE-CO_S 3612/09; Ratsbeschluss vom 25.05.2009.