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Bbl 2000 4186 - admin.ch

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1.2.3 Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens<br />

Die Stossri<strong>ch</strong>tung des Vorentwurfs, das bisher kantonal geregelte Wandergewerbere<strong>ch</strong>t<br />

auf Bundesebene zu vereinheitli<strong>ch</strong>en und das bisherige Handelsreisendengesetz<br />

dur<strong>ch</strong> ents<strong>ch</strong>lackte Bestimmungen zu ersetzen, wird von allen Seiten praktis<strong>ch</strong><br />

einhellig begrüsst. Hervorzuheben ist die einmütige Zustimmung der Kantone, wel<strong>ch</strong>e<br />

in diesem Berei<strong>ch</strong> Regelungshoheit an den Bund abgeben.<br />

Zahlrei<strong>ch</strong>e bevölkerungsstarke Kantone fordern gar eine weiter gehende Vereinheitli<strong>ch</strong>ung,<br />

die au<strong>ch</strong> den Markthandel, die Wanderlager und den Verkauf auf öffentli<strong>ch</strong>en<br />

Strassen und Plätzen umfassen soll. Nur der Einbezug sämtli<strong>ch</strong>er Formen des<br />

Wandergewerbes bringe den gewüns<strong>ch</strong>ten Binnenmarkteffekt und erlaube eine wirksame<br />

<strong>admin</strong>istrative Entlastung. Die Kantone begrüssen eine umfassende Vereinheitli<strong>ch</strong>ung<br />

au<strong>ch</strong> deshalb, weil die Anwendung des Binnenmarktgesetzes in diesem<br />

Regelungsberei<strong>ch</strong> viele Fragen offen- oder Auslegungsmögli<strong>ch</strong>keiten zulasse, wel<strong>ch</strong>e<br />

einer einheitli<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>tsanwendung abträgli<strong>ch</strong> seien.<br />

Aus Konsumentenkreisen wird ebenfalls der Einbezug aller Formen des ambulanten<br />

Direktverkaufs, der Wanderlager und des Verkaufs auf öffentli<strong>ch</strong>en Strassen und<br />

Plätzen verlangt. Zusätzli<strong>ch</strong> seien au<strong>ch</strong> die so genannten Multilevel-Marketing-<br />

Systeme zu erfassen, da sie oft nur s<strong>ch</strong>wer von den verbotenen S<strong>ch</strong>neeballsystemen<br />

zu unters<strong>ch</strong>eiden seien und die Kunds<strong>ch</strong>aft häufig einem psy<strong>ch</strong>is<strong>ch</strong>en Kaufzwang<br />

aussetzen würden.<br />

Von vers<strong>ch</strong>iedenen Vernehmlassern aus Wirts<strong>ch</strong>aftskreisen wird die Frage na<strong>ch</strong> einer<br />

totalen Liberalisierung des Reisendengewerbes gestellt. Die meisten verwerfen<br />

die Frage aber wieder, ni<strong>ch</strong>t zuletzt wegen der Tatsa<strong>ch</strong>e, dass sämtli<strong>ch</strong>e Na<strong>ch</strong>barländer<br />

die Materie in einer meist strengeren Form geregelt haben. Statt dessen begrüssen<br />

sie die s<strong>ch</strong>rittweise Liberalisierung des Reisendengewerbes, wie sie mit der Vereinheitli<strong>ch</strong>ung<br />

ihren Anfang nimmt. Sie spre<strong>ch</strong>en si<strong>ch</strong> für eine restriktiv ausgestaltete<br />

Bewilligungspfli<strong>ch</strong>t aus und bringen Alternativvors<strong>ch</strong>läge ein, wie z. B. die Zulassung<br />

von Paus<strong>ch</strong>albewilligungen für einzelne Firmen oder Bran<strong>ch</strong>en, wel<strong>ch</strong>e die<br />

Einhaltung der Gesetzesvors<strong>ch</strong>riften garantieren müssten. Zusammen mit zwei<br />

Kantonen (BE, SO) treten einzig zwei (von insgesamt fünf) direkt oder indirekt von<br />

der Unterstellung betroffene Organisationen für einen Verzi<strong>ch</strong>t auf jegli<strong>ch</strong>e Bewilligungspfli<strong>ch</strong>t<br />

ein.<br />

Die Kreise des Markthandels, S<strong>ch</strong>austeller- und Zirkusgewerbes fordern die Unterstellung<br />

unter das neue Gesetz. Ihnen sind insbesondere die unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en kantonalen<br />

Gebühren für die Patente ein Dorn im Auge. Aus Kreisen der S<strong>ch</strong>nittblumenproduzenten<br />

wird eine Bes<strong>ch</strong>ränkung des ambulanten Direktverkaufs von importierten<br />

Gütern an Wiederverkäufer begehrt.<br />

Mehrere Kantone opponieren gegen die vorgesehene Freistellung von Sammlungen<br />

und Haustürverkäufen, deren Ertrag auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> für gemeinnützige oder wohltätige<br />

Zwecke verwendet wird. Sie fordern, dass die Sammlungen der Bewilligungspfli<strong>ch</strong>t<br />

unterworfen werden oder in der Regelungshoheit der Kantone verbleiben.<br />

Das Instrument des Vorbes<strong>ch</strong>eids – bei einer relevanten Vorstrafe der gesu<strong>ch</strong>stellenden<br />

Person holt die zuständige kantonale Behörde einen Vorbes<strong>ch</strong>eid beim Bund<br />

ein – wird von einigen Kreisen abgelehnt.<br />

Die Vereinheitli<strong>ch</strong>ung der Gebühren und die Abs<strong>ch</strong>affung der steuerli<strong>ch</strong>en Charakter<br />

aufweisenden kantonalen Patente wird grossmehrheitli<strong>ch</strong> begrüsst. Von kanto-<br />

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