16.08.2012 Aufrufe

Bbl 2000 4186 - admin.ch

Bbl 2000 4186 - admin.ch

Bbl 2000 4186 - admin.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Prüfpunkt 5: Zweckmässigkeit im Vollzug: Die Vereinheitli<strong>ch</strong>ung des Reisendengewerbes<br />

bringt au<strong>ch</strong> dem Vollzug Vorteile. Nur no<strong>ch</strong> eine einzige kantonale Stelle<br />

befasst si<strong>ch</strong> mit einem Bewilligungsgesu<strong>ch</strong>. Darüber hinaus ermögli<strong>ch</strong>t das System<br />

der Paus<strong>ch</strong>albewilligung, dass Unternehmen und Bran<strong>ch</strong>enverbände die Ausweiskarten<br />

direkt abgeben können.<br />

4 Legislaturplanung<br />

Die Vorlage ist im Beri<strong>ch</strong>t über die Legislaturplanung 1999–2003 vom 1. März<br />

<strong>2000</strong> angekündigt (Anhang 2 in Abs<strong>ch</strong>nitt 2.2, Wirts<strong>ch</strong>aft und Wettbewerbsfähigkeit,<br />

Rubrik „weitere Ges<strong>ch</strong>äfte“, vgl. BBl <strong>2000</strong> 2332). Die Vereinheitli<strong>ch</strong>ung des<br />

kantonalen Wandergewerbere<strong>ch</strong>ts entspri<strong>ch</strong>t einem Abbau von Wettbewerbshemmnissen<br />

und trägt damit zur Stärkung des Wettbewerbs in der S<strong>ch</strong>weiz bei, was für<br />

den Bundesrat ein prioritäres Anliegen in dieser Legislaturperiode ist (vgl. R11<br />

Stärkung des Wettbewerbs in der S<strong>ch</strong>weiz, BBl <strong>2000</strong> 2291).<br />

5 Verhältnis zum internationalen Re<strong>ch</strong>t<br />

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist kompatibel mit dem Völkerre<strong>ch</strong>t und dem europäis<strong>ch</strong>en<br />

Re<strong>ch</strong>t.<br />

Von den völkerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Verträgen, auf die das Reisendengewerbegesetz Rücksi<strong>ch</strong>t<br />

nimmt, ist das Abkommen vom 15. April 199481 zur Erri<strong>ch</strong>tung der Welthandelsorganisation<br />

zu nennen, insbesondere das Allgemeine Dienstleistungsabkommen<br />

(GATS). Diese Abkommen gründen auf den Prinzipien der Inländerbehandlung und<br />

der Meistbegünstigung. Allerdings können die Mitgliedstaaten den Marktzutritt für<br />

einzelne Dienstleistungen bes<strong>ch</strong>ränken. Die S<strong>ch</strong>weiz hat si<strong>ch</strong> unter anderem einen<br />

Vorbehalt für den Aufenthalt natürli<strong>ch</strong>er Personen ausbedungen. Der vorliegende<br />

Gesetzesentwurf trägt den Grundprinzipien des GATS Re<strong>ch</strong>nung. Für Angehörige<br />

eines GATS-Mitgliedstaates gelten somit die glei<strong>ch</strong>en Zulassungsvoraussetzungen<br />

zum Reisendengewerbe wie für Inländer und Inländerinnen.<br />

Die EU hat das Reisendengewerbe in seiner gewerbepolizeili<strong>ch</strong>en Ausri<strong>ch</strong>tung ni<strong>ch</strong>t<br />

vereinheitli<strong>ch</strong>t. Die EU-Mitgliedstaaten bleiben somit in den Grenzen des Römer<br />

Vertrages frei, den Zugang zum Reisendengewerbe gewissen Voraussetzungen zu<br />

unterwerfen, soweit ein anerkanntes S<strong>ch</strong>utzbedürfnis na<strong>ch</strong>gewiesen werden kann<br />

und die Massnahme verhältnismässig ist. Das S<strong>ch</strong>utzinteresse ist vorliegend der<br />

Konsumentens<strong>ch</strong>utz und die Lauterkeit im Handelsverkehr.<br />

Um jede auf der Staatsangehörigkeit beruhende unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Behandlung bei der<br />

Niederlassung und im Dienstleistungsverkehr zu untersagen, bestehen für das Reisendengewerbe<br />

sowie für die Vermittlertätigkeiten in Handel, Industrie und Hand-<br />

81 RS 0.632.20<br />

4224

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!