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Der Verwalter-Brief - Haufe.de

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Deckert kompakt11tatsächliche Zustand von <strong>de</strong>r „Papierform“ abweicht.Am unproblematischsten sind Abweichungeninnerhalb <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>reigentums, z. B. eine an<strong>de</strong>reAufteilung <strong>de</strong>r Wohnung. Solche Abweichungenhaben keinen Einfl uss auf die Entstehungund <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>reigentums.Wenn sich die abweichen<strong>de</strong> Bauausführung amräumlichen Übergang von Son<strong>de</strong>r- und Gemeinschaftseigentumbefi n<strong>de</strong>t, stellt sich die Frage,welchen Einfl uss dies auf die Eigentumszuordnunghat. Weicht die zeichnerische Darstellungvon <strong>de</strong>n tatsächlichen Verhältnissen so sehr ab,dass nicht ersichtlich ist, wie weit das Son<strong>de</strong>reigentumreichen soll, bleiben die entsprechen<strong>de</strong>nTeilfl ächen Gemeinschaftseigentum. Beikleineren Abweichungen entsteht hingegen in<strong>de</strong>r Regel Son<strong>de</strong>reigentum nach Maßgabe <strong>de</strong>sPlans. Wer<strong>de</strong>n Räume, die plangemäß <strong>de</strong>m Gemeinschaftseigentumzugeordnet sind, tatsächlichin ein Son<strong>de</strong>reigentum einbezogen, bleibendiese Räume Gemeinschaftseigentum.Die Abweichung kann sich auch an <strong>de</strong>r Grenzevon Son<strong>de</strong>reigentum zu Son<strong>de</strong>reigentum befin<strong>de</strong>n, etwa <strong>de</strong>rgestalt, dass sich ein Raumaus einem Son<strong>de</strong>reigentum in ein an<strong>de</strong>resSon<strong>de</strong>reigentum erstreckt. <strong>Der</strong> „Überbau“ gehörtje<strong>de</strong>nfalls nicht zum an<strong>de</strong>ren Son<strong>de</strong>reigentum,doch ist strittig, ob insoweit Gemeinschaftseigentumentsteht o<strong>de</strong>r die Fläche zu<strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>reigentum gehört, <strong>de</strong>m sie nach<strong>de</strong>n baulichen Gegebenheiten zugeordnet ist.Bauabweichungen können sich auch komplettim Bereich <strong>de</strong>s Gemeinschaftseigentums befi n-<strong>de</strong>n. Solche Abweichungen haben naturgemäßkeinen Einfl uss auf die Eigentumszuordnung. Allerdingshat je<strong>de</strong>r Wohnungseigentümer einenAnspruch auf erstmalige ordnungsgemäße Herstellung(s. auch „Deckert erklärt“, April 2012).Solche Maßnahmen folgen <strong>de</strong>n Regeln über dieInstandhaltung bzw. -setzung und können dahermit einfacher Mehrheit beschlossen wer<strong>de</strong>n.Schließlich ist <strong>de</strong>nkbar, dass Räumlichkeitenerrichtet wer<strong>de</strong>n, die überhaupt nicht vorgesehenwaren o<strong>de</strong>r – im umgekehrten Fall– geplante Räume tatsächlich nicht vorhan<strong>de</strong>nsind. Mangels wirksamer Zuordnung zum Son<strong>de</strong>reigentumverbleiben „ungeplante“ Räumeim Gemeinschaftseigentum, während bei geplanten,aber tatsächlich nicht errichteten Räumengrundsätzlich ein Anwartschaftsrecht aufErrichtung fortbestehen kann.In allen Fällen abweichen<strong>de</strong>r Bauausführungkönnen Vertragsansprüche gegen <strong>de</strong>n Bauträgerin Betracht kommen. Dies sollte jeweils sorgfältiggeprüft wer<strong>de</strong>n; auch an eventuelle Verjährungsfristensollte insoweit gedacht wer<strong>de</strong>n.! Weiterführen<strong>de</strong> Informationen:Teilungserklärung und abweichen<strong>de</strong>Bauausführung 892475Bauabweichung 636249WEG-RechtsprechungkompaktKeine Veräußerungszustimmung beierschwerter AnspruchsdurchsetzungAG Wedding, Urteil v. 27.8.2012, 21b C 75/12<strong>Der</strong> <strong>Verwalter</strong> bzw. die Eigentümer müssen imFalle vereinbarter Veräußerungszustimmungeiner Veräußerung dann nicht zustimmen,wenn damit zu rechnen ist, dass Wohngeldansprüchegegen die Erwerber nur erschwertdurchsetzbar sind. Diese Voraussetzungen sahdas AG Wedding in einem Fall als gegeben an,in <strong>de</strong>m es sich bei <strong>de</strong>n Erwerbern um russischeStaatsbürger ohne Wohnsitz in <strong>de</strong>r EUhan<strong>de</strong>lte, die jeweils nur ein Besuchsvisum für90 Tage ohne Gestattung einer Erwerbstätigkeitvorweisen konnten. Da eine Anspruchsdurchsetzungin <strong>de</strong>r Russischen Fö<strong>de</strong>rationvon Deutschland aus nicht möglich sei unddie Gemeinschaft für Wohngeldausfälle hafte,durften <strong>de</strong>r <strong>Verwalter</strong> bzw. die Eigentümer dieVeräußerungszustimmung verweigern.! Weiterführen<strong>de</strong> Informationen:Veräußerungszustimmung 637319<strong>Verwalter</strong>zustimmung zur Veräußerung (FAQs) 2626010Auffälliger Neuanstrich kann baulicheVerän<strong>de</strong>rung seinLG München I, Urteil v. 20.9.2012,36 S 1982/12 WEG<strong>Der</strong> Neuanstrich einer Fassa<strong>de</strong> kann eine baulicheVerän<strong>de</strong>rung im Sinne von § 22 Abs. 1WEG darstellen, durch die alle Eigentümer überdas in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausbenachteiligt wer<strong>de</strong>n. Dies ist etwa <strong>de</strong>r Fall,wenn an einer Fassa<strong>de</strong>, die bislang einheitlichin einem hellgelben Farbton gestrichen war,im Zuge eines Neuanstrichs orangefarbeneStreifen angebracht wer<strong>de</strong>n, die sich in je<strong>de</strong>mStockwerk über die Balkone erstrecken.Einem solchen Farbkonzept, das <strong>de</strong>utlich von<strong>de</strong>r ursprünglichen Gestaltung abweicht und<strong>de</strong>n Charakter <strong>de</strong>r Fassa<strong>de</strong> verän<strong>de</strong>rt, müssensämtliche Eigentümer zustimmen.! Weiterführen<strong>de</strong> Informationen:Bauliche Verän<strong>de</strong>rung: Grundsätze 636256Bauliche Verän<strong>de</strong>rung: Beseitigung 2711858Auftragserteilung in MehrhausanlageLG Köln, Urteil v. 13.12.2012, 29 S 47/12In einer Mehrhausanlage kann es die Gemeinschaftsordnungzulassen, dass nur die Eigentümereines einzelnen Hauses über Instandsetzungsmaßnahmenzu befi n<strong>de</strong>n haben.Gleichwohl wird <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong> Auftragan einen Handwerker im Außenverhältnis namens<strong>de</strong>r gesamten Eigentümergemeinschaftabgegeben, weil die Untergemeinschaft nichtrechtsfähig ist. Dies hat zur Folge, dass neben<strong>de</strong>r Gemeinschaft sämtliche Eigentümer teilschuldnerischfür die Verbindlichkeiten aus<strong>de</strong>m Vertragsverhältnis haften.! Weiterführen<strong>de</strong> Informationen:Mehrhausanlage 636849Kostenverteilung: Mehrhausanlage 2660085Gesetzesän<strong>de</strong>rung beseitigt BeschlussnichtigkeitnichtLG München I, Beschluss v. 18.9.2012,1 T 9832/11Ein vor <strong>de</strong>r WEG-Reform gefasster Beschluss,wonach im Falle eines Rückstan<strong>de</strong>s einesWohnungseigentümers mit <strong>de</strong>r geschul<strong>de</strong>tenmonatlichen Wohngeldvorauszahlung das gesamtein <strong>de</strong>m Jahr anfallen<strong>de</strong> Hausgeld zurZahlung fällig wer<strong>de</strong>n soll, ist mangels Beschlusskompetenznichtig.Hieran än<strong>de</strong>rt auch die zum 1.7.2007 eingeführteBeschlusskompetenz aus § 21 Abs. 7WEG nichts. Ein einmal nichtiger Beschlusswird nicht durch eine nachträgliche Gesetzesän<strong>de</strong>runggeheilt. Vielmehr müssen die Eigentümer<strong>de</strong>n Beschluss nach <strong>de</strong>r Gesetzesän<strong>de</strong>rungerneut fassen, um ihm zur Wirksamkeitzu verhelfen.! Weiterführen<strong>de</strong> Informationen:Beschlusskompetenzen, Übersicht 1853162Hausgeld 636649www.haufe.<strong>de</strong>/immobilien

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