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Kanzleien im Arbeitsrecht - Haufe.de

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3. AuflageKompendium 2013<strong>Kanzleien</strong><strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>www.haufe.<strong>de</strong>/personalwww.personalmagazin.<strong>de</strong>ImmobilienwirtschaftDas Fachmagazin für Management, Recht und PraxisWerkvertrag: Die Grenzen zur Leiharbeit kennenInterview: Das plant die Regierung gegen StressPorträts: Führen<strong>de</strong> Wirtschaftskanzleien


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 3EditorialMichael Miller, Redakteur PersonalmagazinLiebe Leserinnen und Leser,ein Blick in das Kompendium „<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>“ aus <strong>de</strong>m vergangenen Jahr zeigt,wie abwechslungsreich das <strong>Arbeitsrecht</strong> sein kann. Damals herrschte Aufregung um <strong>de</strong>n Beschäftigtendatenschutz.Es kursierten mehrfach aktualisierte Referentenentwürfe, die ernsthaftvermuten ließen, dass ein Gesetz in greifbarer Nähe war. Heute wissen wir: Der Datenschutzist natürlich noch <strong>im</strong>mer Thema in <strong>de</strong>n Personalabteilungen, ein Gesetz ist jedoch in weiteFerne gerückt.Viel näher liegt da die aktuelle Debatte um Werkverträge. Vor Kurzem tagten noch die Experten<strong>im</strong> Arbeitsministerium bei einem Symposium zu diesem Thema. Einer von ihnen war ProfessorPeter Schüren. Ihn haben wir daher <strong>im</strong> Interview nach Beispielen und praktischen Kriterien zurAbgrenzung von Werkverträgen und Leiharbeit gefragt (ab Seite 8). Apropos Arbeitsministerium:Das sollte uns Auskunft zum Diskussionsstand in Sachen Anti-Stress-Verordnung geben. Auchauf diesem Gebiet sieht es nicht nach Gesetz aus, lässt Staatssekretär Gerd Hoofe durchblicken(ab Seite 12). Das dürfte viele Arbeitgeber aufatmen lassen.Alleine dieser kurze Überblick über die Themen <strong>im</strong> Kompendium 2013 bestätigt: Auch diesesJahr wird es <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> nicht langweilig wer<strong>de</strong>n. Bei aller Abwechslung bleibt:<strong>de</strong>r Anspruch, Ihnen auch dieses Jahr wie<strong>de</strong>r spannen<strong>de</strong> arbeitsrechtliche Themen zu bietensowie eine Unterstützung bei <strong>de</strong>r Auswahl eines geeigneten Rechtsberaters. Ich hoffe,Ihnen gefällt unsere Mischung ebenso wie das neue Layout <strong>de</strong>s Kompendiums. Wir freuenuns über Ihr Feedback und Anregungen zur Weiterentwicklung dieses Nachschlagewerks anredaktion@personalmagazin.<strong>de</strong>.IhrMichael Miller


4 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 5InhaltEditorial 03Fachartikel> Werkverträge: Droht die Wachablösung <strong>im</strong> Niedriglohnbereich?> Interview mit Professor Peter Schüren zum Problem <strong>de</strong>r Scheinwerkverträge> Anti-Stress-Verordnung: Warum ein Gesetz nur schwer Abhilfe schaffen kann> Interview mit Staatssekretär Gerd Hoofe dazu, was die Regierung plant> Social Media <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>: Sprechen Sie noch o<strong>de</strong>r zwitschern Sie schon> Beratung: Das erwarten Unternehmen von <strong>Kanzleien</strong>> Pro Bono: Kostenlos, gemeinnützig, sozial?> Pro-Bono-Übersicht: Hier sind <strong>Kanzleien</strong> aktiv> BAG: Wichtige Urteile und was daraus folgt060810121416182022PorträtsWirtschaftskanzleien mit mehr als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern> Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH> DLA Piper UK LLP> Kliemt & Vollstädt> Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH28303234Wirtschaftskanzleien mit weniger als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern> Esche Schümann Commichau> Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten> Menold Bezler Rechtsanwälte384042<strong>Arbeitsrecht</strong>lich spezialisierte <strong>Kanzleien</strong>> Küttner Rechtsanwälte> Maat Rechtsanwälte4648Impressum 50


6 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013WerkverträgeWachablösung <strong>im</strong> NiedriglohnbereichWas das negative Image betrifft, scheint <strong>de</strong>r Einsatz von Werkverträgen <strong>de</strong>r Zeitarbeit gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Rangabzulaufen. Dabei sind Werkverträge seit jeher <strong>im</strong> Bürgerlichen Gesetzbuch wie <strong>im</strong> Wirtschaftslebenvorgesehen und etabliert. Dennoch wer<strong>de</strong>n bereits gesetzliche Vorschläge, wie ein Mitspracherecht <strong>de</strong>sBetriebsrats o<strong>de</strong>r eine Vermutungsregel zur Leiharbeit <strong>im</strong> Parlament diskutiert.Autor: Michael Miller (Red.)Wer fühlt sich da nicht an Amazon erinnert: Beschäftigte wer<strong>de</strong>n aus<strong>de</strong>m Ausland unter falschen Lohnversprechen angelockt, hausen inengen Unterkünften und schuften fünf bis sechs Tage die Woche unterschlechten Arbeitsbedingungen. Diese Schil<strong>de</strong>rungen geistertenzuletzt wie<strong>de</strong>r vermehrt durch die Presse und beschäftigen zurzeit<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>stag. An<strong>de</strong>rs als bei Amazon geht es nicht um spanischeLeiharbeiter zur Weihnachtszeit, son<strong>de</strong>rn um osteuropäische Beschäftigte,die dauerhaft in Schlachtbetrieben Fleisch zerlegen. Angestelltsind sie aber nicht bei einem Zeitarbeitsunternehmen o<strong>de</strong>r gar be<strong>im</strong>Fleischverarbeitungsbetrieb selbst, son<strong>de</strong>rn bei einem per Werkvertragengagierten Subunternehmer. So gelten für sie keine Tarif- o<strong>de</strong>rBranchenlöhne. Min<strong>de</strong>stens je<strong>de</strong>r zweite Arbeiter soll bei <strong>de</strong>n großenSchlachtbetrieben in Deutschland über einen Werkvertrag mit Subunternehmerbeschäftigt sein, berichtete die „Frankfurter AllgemeineZeitung“ (FAZ) Mitte April.Was Werkverträge ausmachtBei einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Vertragspartner zur Herstellung<strong>de</strong>s vereinbarten Werkes. Er ist in <strong>de</strong>n §§ 631 ff. BGB geregelt.Geschul<strong>de</strong>t wird <strong>de</strong>r vereinbarte Arbeitserfolg, etwa die Erstellung einerWebseite. Dagegen ist be<strong>im</strong> Dienstvertrag lediglich das Bemühen um<strong>de</strong>n Erfolg geschul<strong>de</strong>t. Der an<strong>de</strong>re Partner eines Werkvertrags verpflichtetsich mit <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>s Werkes zur Entrichtung <strong>de</strong>r vereinbartenVergütung. Kennzeichnend für <strong>de</strong>n Werkvertrag ist die wirtschaftlicheSelbstständigkeit <strong>de</strong>s Auftragnehmers. Er steht grundsätzlich nicht in einemabhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Auftraggeber, son<strong>de</strong>rngilt arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich als selbstständig.Dabei kommt es allerdings nicht auf die Bezeichnung, son<strong>de</strong>rn auf dietatsächlichen Verhältnisse an. Han<strong>de</strong>lt es sich um eine Scheinselbstständigkeit,drohen <strong>de</strong>m Auftraggeber empfindliche Beitragsnachfor<strong>de</strong>rungen.Alte Diskussion, neuer SchwungDie Diskussion um die Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben istnicht ganz neu. Auch Werkverträge sind in diesem Zusammenhanggera<strong>de</strong> Gewerkschaften schon länger ein Dorn <strong>im</strong> Auge. Neu ist allerdings,wie heiß das Thema diskutiert wird. So soll <strong>de</strong>r Missbrauch viaWerkvertrag zuletzt <strong>de</strong>utlich zugenommen haben – auch in an<strong>de</strong>renBranchen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) etwastützt ihren Verdacht, dass Unternehmen durch Werkverträge vorallem Löhne drücken, auf eine Anfang 2012 durchgeführte Umfrageunter Betriebsräten. Danach ersetzten Werkverträge zunehmend vorallem die Leiharbeit – zu noch geringeren Stun<strong>de</strong>nlöhnen. Daher habenSPD, Grüne und die Linke jeweils eigene gesetzliche Regelungenvorgeschlagen, um gegen <strong>de</strong>n Missbrauch durch Werkverträge vorzugehen.Auch das Arbeitsministerium beschäftigte sich Mitte März ineinem Symposium mit <strong>de</strong>m Thema „Werkverträge“.Werkvertrag an sich nicht verwerflichEs gibt jedoch keine verlässlichen Zahlen dazu, ob und inwiefern dasWerkvertragsrecht für eine Umgehung von Tarifverträgen o<strong>de</strong>r Branchenlöhnenmissbraucht wird. Zumal dies auch nicht ganz einfach ist.Schließlich ist an Werk- und Dienstverträgen per se zunächst nichtsauszusetzen. Das bestätigt Professor Peter Schüren von <strong>de</strong>r UniversitätMünster <strong>im</strong> Interview (lesen Sie mehr zu <strong>de</strong>n Abgrenzungsproblemenvon Werkvertrag und Leiharbeit auf Seite 8): „Werk- und Dienstverträgesind, wenn die Regeln <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>s eingehalten wer<strong>de</strong>n, akzeptableGestaltungen.“ Zumal sich das Instrument „Werkvertrag“ überJahrzehnte bewährt hat. Klassisches Beispiel <strong>im</strong> privaten Bereich ist <strong>de</strong>rHandwerker, <strong>de</strong>r das Dach repariert. Der Fachmann wird dafür bezahlt,dass er die Ziegel ordnungsgemäß anbringt. Bei schlechter Leistungo<strong>de</strong>r Mängeln muss er für sein Werk einstehen und nachbessern. Auchbei Unternehmen funktionierte das genauso in <strong>de</strong>r Vergangenheit wieheute in vielen Bereichen nicht an<strong>de</strong>rs, etwa bei Reparaturarbeiten anMaschinen o<strong>de</strong>r be<strong>im</strong> Transport von Waren durch eine Logistikfirma.All dies sind unaufgeregte Beispiele für Werkverträge.Auch <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stag diskutiert mitErhitzter geht es da etwa bei Zerlegearbeiten <strong>im</strong> Schlachthof, be<strong>im</strong>Einräumen von Supermarktregalen, bei <strong>de</strong>r Unternehmenspoststelleo<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Z<strong>im</strong>merreinigung <strong>im</strong> Hotel via Werkvertrag zu. Vermutlichhaben die Motive für eine Abwicklung via Werkvertrag seit <strong>de</strong>m


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 7Im Bun<strong>de</strong>stag setztsich die Oppositionfür eine Regulierung<strong>de</strong>r Werkverträgeein. Vor <strong>de</strong>n Wahlenwird das aber kaummehr entschie<strong>de</strong>n.Schließlich ist Wahlkampf. Zu <strong>de</strong>n gesetzlichen Initiativen von Linkeund Grüne fand nun En<strong>de</strong> April bereits eine öffentliche Anhörung vonSachverständigen vor <strong>de</strong>m Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. DiePositionen <strong>de</strong>r Experten waren kontrovers. Wie zu erwarten, rechtfertigtendie Vertreter von Arbeitgeberverband und Arbeitgebern nahestehen<strong>de</strong>n Institutionen mehrheitlich die Werkverträge. Die Entsandten<strong>de</strong>r arbeitnehmernahen Institutionen stellten dagegen eher dieRisiken und Nachteile in <strong>de</strong>n Mittelpunkt.Min<strong>de</strong>stlohn und <strong>de</strong>n Branchenzuschlägen in <strong>de</strong>r Leiharbeit eher zugenommen.Zumal es bei Werkverträgen kaum Mitbest<strong>im</strong>mungsrechte<strong>de</strong>s Betriebsrats gibt. Genau hier haken einige Parteien ein. Gewerkschaftenhaben sogar bereits ein Vetorecht <strong>de</strong>s Betriebsrats be<strong>im</strong> Outsourcinggefor<strong>de</strong>rt. Es stellt sich also die Frage, ob das Werkvertragsrechtgesetzlich modifiziert wer<strong>de</strong>n muss o<strong>de</strong>r ob die vorhan<strong>de</strong>nenRegeln ausreichen.Das ruft die Politik auf <strong>de</strong>n PlanDie Regierung überlegt noch, ob es tatsächlich einer Regulierung bedarf,da belastbare Daten nicht vorhan<strong>de</strong>n sind. Angesprochen auf dieZustän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Schlachtbetrieben antwortete <strong>de</strong>r parlamentarischeStaatssekretär Hans-Joach<strong>im</strong> Fuchtel bei einer Fragestun<strong>de</strong> <strong>im</strong> Bun<strong>de</strong>stag:„Sobald wir die Erkenntnisse, die aus verschie<strong>de</strong>nen Bereichen zusammengetragenwer<strong>de</strong>n müssen, ausgewertet haben – ich erinneredaran, dass die Datenlage dazu sehr dünn ist –, und sobald wir auchdie Erkenntnisse, die wir jetzt zum Beispiel durch die Prüfungen <strong>de</strong>rFinanzkontrolle Schwarzarbeit <strong>de</strong>r Zollverwaltung bekommen, einbezogenhaben und diese in <strong>de</strong>r Regierungskoalition abgest<strong>im</strong>mt haben,wer<strong>de</strong>n wir zu diesem Thema Antworten geben, die geeignet sind,Verbesserungen zu erreichen, gera<strong>de</strong> auch für die betroffenen Arbeiter.“Dagegen hat sich die Opposition bereits in Stellung gebracht.Auch heutzutage hat <strong>de</strong>r Werkvertrag seinen PlatzEs scheint klar, dass es in <strong>de</strong>r globalisierten und spezialisierten Weltvon heute <strong>de</strong>r Arbeitsteilung bedarf, auch in Form von Werkverträgen.Einigkeit besteht zu<strong>de</strong>m darin, dass neue Formen zugelassen und entwickeltwer<strong>de</strong>n müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Unternehmenzu erhalten. Gestritten wird über die Rahmenbedingungen be<strong>im</strong>Einsatz von Werkverträgen. Dabei stehen in <strong>de</strong>n Gesetzesvorschlägen<strong>de</strong>r Opposition schwerwiegen<strong>de</strong> Restriktionen für Arbeitgeber zur Diskussionwie eine umfangreichere Informationspflicht <strong>de</strong>s Betriebsrats.Auch eine Vermutungsregel zugunsten <strong>de</strong>r Leiharbeit wird angestrebt:Lägen einige <strong>im</strong> Gesetz genannte Faktoren vor, wäre dann von Leiharbeitund nicht von einem Werkvertrag auszugehen. In <strong>de</strong>r Konsequenzwür<strong>de</strong> das Min<strong>de</strong>stlohn und Anwendung <strong>de</strong>s Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes(AÜG) be<strong>de</strong>uten. Dem Arbeitgeber wür<strong>de</strong> dann <strong>de</strong>rBeweis obliegen, diese Vermutung zu entkräften.Schwarze Schafe erschweren die ArbeitVor <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stagswahl lassen sich die Vorschläge gegen <strong>de</strong>n Willen<strong>de</strong>r Regierung wohl kaum durchsetzen. Dennoch zeigt die Diskussiondie Gefahr, dass einige schwarze Schafe für erheblichen Mehraufwandbei allen Unternehmen sorgen können. Daher lohnt auch ein Blick aufeinen Weg, <strong>de</strong>r quasi am Gesetzgeber vorbeiführt. „Ich habe noch keinenUnternehmer gesehen, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>r Finanzkontrolle Schwarzarbeitnicht gehörigen Respekt hatte“, sagt Professor Schüren <strong>im</strong> Interview(siehe ab Seite 8). Vielleicht sollte daher auch über die Ausstattungo<strong>de</strong>r eine Kompetenzerweiterung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit und<strong>de</strong>r Finanzkontrolle Schwarzarbeit nachgedacht wer<strong>de</strong>n. «


8 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Werkverträge„Steuerung und Haftung sind untrennbar verknüpft“Flexibler Einsatz o<strong>de</strong>r schlicht Missbrauch? Unternehmen lassen seit jeher Hilfstätigkeiten von Fremdfirmenerfüllen. Wann ein klassischer Werkvertrag vorliegt, wann illegale Leiharbeit droht und welche Lücke <strong>de</strong>rGesetzgeber noch schließen muss, erklärt Professor Peter Schüren von <strong>de</strong>r Universität Münster.Das Interview führte Michael MillerPersonalmagazin: Der Werkvertrag steht seit jeher als Vertragsform<strong>im</strong> Bürgerlichen Gesetzbuch und ist als solche etabliert. Warumist <strong>de</strong>r Werkvertrag nun in <strong>de</strong>n Ruf als Umgehungsinstrumentfür Tarifverträge und Branchenlöhne geraten?Peter Schüren: Outsourcing über Werk- o<strong>de</strong>r Dienstverträge gab esschon <strong>im</strong>mer – auch so, dass auf <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Auftraggebersdauerhaft Teile <strong>de</strong>r Produktion o<strong>de</strong>r Hilfstätigkeiten durch Fremdfirmenerledigt wur<strong>de</strong>n. Dabei sind die Löhne <strong>de</strong>r Fremdfirmenleuteoft niedriger als die <strong>de</strong>s Stammpersonals für die gleiche Tätigkeit. EinBeispiel: In einem Chemiebetrieb wer<strong>de</strong>n Reparaturarbeiten durch einenSubunternehmer ausgeführt, <strong>de</strong>r seine Leute nach einem Handwerkstarifund nicht nach <strong>de</strong>m Chemietarif bezahlt. Das ist rechtlicheinwandfrei. Manchmal wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftraggeber aber nur Leute zurVerfügung gestellt. Das ist dann kein Outsourcing, son<strong>de</strong>rn illegaleÜberlassung; man spricht von Scheinwerk- o<strong>de</strong>r Scheindienstverträgen.Früher – vor 2003 – umging man so die Höchstüberlassungsdauerbei <strong>de</strong>r Leiharbeit. Heute versucht man damit, die Tariflöhne undBranchenzuschläge <strong>de</strong>r Leiharbeit zu unterlaufen. Und weil Leiharbeitjetzt nur noch vorübergehend erlaubt ist, wird gelegentlich auch Dauerüberlassungso getarnt.Personalmagazin: Durch die mediale Aufmerksamkeit entsteht<strong>de</strong>r Eindruck, dass ein Missbrauch durch Werkverträge sehr häufigstattfin<strong>de</strong>t. Ist es tatsächlich ein „Massenphänomen“?Schüren: Das weiß ich nicht; es gibt keine verlässlichen Zahlen.Personalmagazin: Was sind konkrete Beispiele für Werkverträge?Schüren: Wer täglich 5.000 Schweineschinken auf <strong>de</strong>m eigenen Gelän<strong>de</strong>zerlegen lassen will, kann das einer Fremdfirma <strong>im</strong> Werkvertragübertragen o<strong>de</strong>r sich die Mitarbeiter dafür ausleihen. Die Arbeit <strong>de</strong>rMenschen ist i<strong>de</strong>ntisch. Die stehen am Band und zerlegen Schinken.Be<strong>im</strong> Werkvertrag vereinbart <strong>de</strong>r Auftraggeber mit <strong>de</strong>m Subunternehmervorab Menge, Qualitätsstandards und Preise. Dann organisiert <strong>de</strong>rSubunternehmer die Abläufe für seine Leute, macht seine Personaleinsatzplanungund sorgt dafür, dass das Produkt rechtzeitig in <strong>de</strong>r vereinbartenQualität fertig ist. Er haftet für alle Mängel und eventuelleProf. Dr. Peter Schürenleitet das Institut fürArbeits-, Sozial-, undWirtschaftsrecht an <strong>de</strong>rUniversität Münster.


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 9Schä<strong>de</strong>n, die seine Leute <strong>de</strong>m Auftraggeber verursachen. Er hat danneinen eigenen Betrieb <strong>im</strong> frem<strong>de</strong>n Betrieb.Bei <strong>de</strong>r Überlassung macht <strong>de</strong>r Entleiher das alles selbst. Er leitet dieüberlassenen Mitarbeiter entsprechend an. Der Verleiher haftet nie fürdas Produkt, das die ausgeliehenen Arbeitnehmer erstellen. Er liefertPersonal und zerlegt keine Schinken.Personalmagazin: Welche Vertragsgestaltungen sind problematischund wo ist die Grenze zum Missbrauch überschritten?Schüren: Ein Werk- o<strong>de</strong>r Dienstvertrag setzt voraus, dass <strong>de</strong>r Subunternehmerbe<strong>im</strong> „Inhouse Outsourcing“ <strong>im</strong> frem<strong>de</strong>n Betrieb einen eigenenBetrieb hat. Er übern<strong>im</strong>mt eigenverantwortlich eine Aufgabe,die er mit seinen Leuten erfüllt. Das geht so, wie ich es gera<strong>de</strong> fürdie Schinkenzerlegung beschrieben habe. Notwendige Ergebnisverantwortungwird in <strong>de</strong>r Haftung bei Mängeln <strong>de</strong>s Produkts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rDienstleistung ganz klar sichtbar. Sie setzt umfassen<strong>de</strong> Kompetenz <strong>de</strong>sSubunternehmers voraus. Übrigens ist nicht <strong>de</strong>r Vertragstext entschei<strong>de</strong>nd.Es kommt darauf an, was <strong>de</strong>r Subunternehmer wirklich macht.Bei bloßer Personalüberlassung kann es keine Ergebnisverantwortung<strong>de</strong>s Verleihers geben, weil er die Arbeit ja nicht steuert. Steuerung undHaftung sind untrennbar verknüpft.„Die Weisungsbefugnis taugtals I<strong>de</strong>ntifikationsmerkmal inZweifelsfällen nichts.“Prof. Dr. Peter Schüren, Universität Münsterbezahlt. Wer steuert, <strong>de</strong>r haftet. Ein Subunternehmer, <strong>de</strong>r nicht für dieFehler seiner Leute wirtschaftlich haftet, ist nur Überlasser.Personalmagazin: Scheinwerkverträge sind bereits nach gelten<strong>de</strong>mRecht verboten. Muss <strong>de</strong>r Gesetzgeber <strong>de</strong>nnoch nachbesserno<strong>de</strong>r genügen die bestehen<strong>de</strong>n Instrumente, etwa <strong>de</strong>r FinanzkontrolleSchwarzarbeit, zur Überprüfung und Durchsetzung <strong>de</strong>sgelten<strong>de</strong>n Rechts?Schüren: Ich meine, dass die Verfolgungsbehör<strong>de</strong>n hart durchgreifen.Da sind Frauen und Männer tätig, die wissen, was sie tun. Ich habenoch keinen Unternehmer gesehen, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>r FinanzkontrolleSchwarzarbeit nicht gehörigen Respekt hatte.Zurzeit gibt es noch eine Lücke <strong>im</strong> Gesetz: Hat <strong>de</strong>r Scheinwerkunternehmer,<strong>de</strong>r ver<strong>de</strong>ckt überlässt, um die Leiharbeitstarife zu unterlaufen,eine Überlassungserlaubnis, dann greift die härteste Folge, die dasArbeitnehmerüberlassungsgesetz für illegale Überlassung vorsieht, beiihm nicht. Ver<strong>de</strong>ckte Überlassung ohne Erlaubnis führt dazu, dass dieausgeliehenen Arbeitnehmer automatisch Arbeitnehmer <strong>de</strong>s Entleiherswer<strong>de</strong>n. Das schreckt ab. Hat <strong>de</strong>r Subunternehmer aber eineÜberlassungserlaubnis, dann greift diese Folge nicht. Ich habe einenGesetzgebungsvorschlag gemacht, das so zu än<strong>de</strong>rn, dass die Erlaubnisnur offen betriebene Überlassung schützt – Sie fin<strong>de</strong>n ihn in <strong>de</strong>rNZA 2013 ab Seite 176. Ich vermute, dass dieser Vorschlag umgesetztwird. Dann wer<strong>de</strong>n erheblich weniger Unternehmen, Scheinwerk- undScheindienstverträge einsetzen.Zusätzlich helfen wür<strong>de</strong> ein zwingen<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stlohn, <strong>de</strong>r auch alleausländischen Fremdfirmenleute erfasst. Das verringert <strong>de</strong>n Anreiz,Werkverträge zum Lohndumping einzusetzen.Personalmagazin: Besteht ein Unterschied, wenn ausländischeUnternehmer beauftragt wer<strong>de</strong>n?Schüren: Im Grundsatz nicht. Aber bei illegaler Überlassung ausländischerArbeitnehmer schützt eine vorhan<strong>de</strong>ne Entsen<strong>de</strong>bescheinigung(A-1) vor <strong>de</strong>r vollen Haftung wegen illegaler Überlassung. Das ist abereine riskante Sache, <strong>de</strong>nn Entsen<strong>de</strong>bescheinigungen können vom Sozialversicherungsträger<strong>de</strong>s He<strong>im</strong>atlan<strong>de</strong>s zurückgenommen wer<strong>de</strong>n.Personalmagazin: Als wichtiges Kriterium für einen Werkvertragwird häufig die Weisungsbefugnis <strong>de</strong>s Auftraggebers genannt.Was be<strong>de</strong>utet das in <strong>de</strong>r Praxis?Schüren: Die „Weisungsbefugnis“ taugt als I<strong>de</strong>ntifikationsmerkmal in<strong>de</strong>n Zweifelsfällen nichts. Im Beispiel mit <strong>de</strong>r Schinkenzerlegung könnte<strong>de</strong>r Auftraggeber je<strong>de</strong>rzeit einen Mitarbeiter <strong>de</strong>s Subunternehmers„ansprechen“, wenn <strong>de</strong>r einen Schinken kaputtschnei<strong>de</strong>t. Bei einerÜberlassung ist das eine arbeitsrechtliche Weisung; be<strong>im</strong> Werkvertragist es die berechtigte Rüge <strong>de</strong>s Werkbestellers, sein Eigentum nichtzu beschädigen. Entschei<strong>de</strong>nd ist, wer <strong>de</strong>n zerschnittenen SchinkenPersonalmagazin: Das wür<strong>de</strong> aus Ihrer Sicht genügen, um die Problematik<strong>de</strong>r illegalen Arbeitnehmerüberlassung zu entschärfen?Schüren: Das gelten<strong>de</strong> Recht reicht aus, wenn man die genannte Lückeschließt. Leiharbeit hat dann eine begrenzte Funktion: Ab<strong>de</strong>ckenvon Bedarfsspitzen. Die Tarife sind hier viel besser gewor<strong>de</strong>n. Und <strong>de</strong>rschl<strong>im</strong>me Missbrauch, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n CGZP-Tarifen getrieben wur<strong>de</strong>, istbei <strong>de</strong>r Leiharbeit been<strong>de</strong>t.Werk- und Dienstverträge sind, wenn sie Regeln <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>seinhalten, akzeptable Gestaltungen. Dumpinglöhne aufgrund dubioserTarifverträge, die hier vereinzelt wie<strong>de</strong>r vorkommen, wer<strong>de</strong>n verhin<strong>de</strong>rt,wenn man <strong>de</strong>n Pseudogewerkschaften zügig das Handwerk legt.Dazu reicht das gelten<strong>de</strong> Recht. Die Arbeitsgerichte haben mehrfachdie Tarifunfähigkeit christlicher „Gewerkschaften“ festgestellt; CGZP,Medsonet, GKH, ALEB, BIGD sind alle tarifunfähig. Die Arbeitsministerienin Berlin und Nordrhein-Westfalen und Verdi und die IG-Metallhaben solche Verfahren erfolgreich betrieben. Man wird sich auch <strong>de</strong>rrestlichen Problemfälle, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r DHV annehmen. «


10 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Anti-Stress-VerordnungSelbstgewählte Erholung o<strong>de</strong>r verordnete EntspannungDie Zahl <strong>de</strong>r stressbedingten Krankheitstage n<strong>im</strong>mt stetig zu, was Unternehmen Kopfschmerzen bereitet.Soweit besteht allenthalben Einigkeit. Für die Gewerkschaften führt <strong>de</strong>r Weg aus <strong>de</strong>r Stressfalle jedoch nurüber eine Anti-Stress-Verordnung.Autor: Michael Miller (Red.)Skeptisch sieht das Gerd Hoofe, zuständiger Staatssekretär <strong>im</strong> Bun<strong>de</strong>sministeriumfür Arbeit und Soziales, bei uns <strong>im</strong> Interview (das kompletteInterview lesen Sie ab Seite 12): „Ich warne vor Schnellschüssen in<strong>de</strong>r Rechtssetzung. Regulierungen sind kein Allheilmittel. Arbeitsschutzvon <strong>de</strong>r Stange gibt es <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r psychischen Belastungen nicht.“Die psychische Belastung <strong>im</strong> Job ist gestiegen. Wie Arbeitgeber,Gewerkschaften und Regierung dagegen vorgehen wollen,bleibt offen.Passend zu ihrem Anti-Stress-Kongress hat die IG Metall neue Zahlenzu Arbeitsdruck und Strapaze am Arbeitsplatz vorgelegt. Nach einervon <strong>de</strong>r Gewerkschaft beauftragten Forsa-Umfrage klagten 28 Prozent<strong>de</strong>r Befragten darüber, dass <strong>de</strong>r Stress am Arbeitsplatz durch hohenZeit- und Leistungsdruck sowie <strong>de</strong>m Zwang zur ständigen Erreichbarkeitsie oft o<strong>de</strong>r sogar <strong>im</strong>mer an die Grenzen ihrer Belastbarkeit führe.Bei 42 Prozent sei dies „hin und wie<strong>de</strong>r“ <strong>de</strong>r Fall. Zu<strong>de</strong>m sollten Unternehmenmehr gegen zu hohen Leistungsdruck und gesundheitsschädlichenStress am Arbeitsplatz tun. Das sagten zumin<strong>de</strong>st 88 Prozent <strong>de</strong>rgut 1.000 befragten Beschäftigten.Eine Lösung hatte die IG Metall auch gleich bei <strong>de</strong>r Hand: Die schonseit Langem vorgeschlagene Anti-Stress-Verordnung könne Abhilfedurch konkrete Regelungen schaffen.Bei <strong>de</strong>n Ursachen ungewohnt einigDie verordnete Entspannung steht <strong>de</strong>r selbstgewählten Erholung gegenüber,<strong>de</strong>r Schutz vor Ausbeutung <strong>de</strong>m Schutz vor Bevormundung.Es bleibt die Frage: Bringen tatsächlich nur weitere Vorschriften Unternehmendazu, die Gesundheit <strong>de</strong>r Mitarbeiter in Zeiten <strong>de</strong>s Fachkräftemangels<strong>im</strong> Auge zu behalten? Angenommen ja, wür<strong>de</strong>n die Problemebei <strong>de</strong>r konkreten Ausgestaltung wohl erst beginnen. Wie genauformuliert man gesetzliche Regeln? O<strong>de</strong>r provokanter: Wie viel E-Mailskann <strong>de</strong>r Mitarbeiter stressfrei bearbeiten pro Tag? 50, 100 o<strong>de</strong>r 500?Be<strong>im</strong> Weg, <strong>de</strong>r eingeschlagen wer<strong>de</strong>n soll, besteht also Dissens zwischenGewerkschaften, Regierung und Vertreter <strong>de</strong>r Wirtschaft. Alleinschon <strong>de</strong>r Versuch einer gemeinsamen Erklärung gegen Stress am Arbeitsplatzwar <strong>im</strong> Januar gescheitert – an <strong>de</strong>n unterschiedlichen Auffassungenzur Notwendigkeit einer Anti-Stress-Verordnung.Tätigwer<strong>de</strong>n – ob mit o<strong>de</strong>r ohne VerordnungEinigkeit herrscht zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Regierungdagegen zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>r Analyse <strong>de</strong>r Situation: StressbedingteErkrankungen stellen ein zunehmen<strong>de</strong>s Problem für Betriebe dar, dases anzugehen gilt. Zumin<strong>de</strong>st für <strong>de</strong>n ersten Schritt bedarf es jedochkeiner Verordnung. Letztlich ist die psychische Gesundheit <strong>de</strong>r Mitarbeiterund – umfassen<strong>de</strong>r gedacht – das Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ein zu drängen<strong>de</strong>s Problem, als dass Unternehmenuntätig zuschauen können.Zumal das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber schon heute verpflichtetsind, die erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zum Schutz <strong>de</strong>r psychischenGesundheit ihrer Mitarbeiter zu treffen. So sieht es <strong>im</strong> Übrigen auchStaatssekretär Gerd Hoofe: „Es gibt eine klare Rechtslage: Je<strong>de</strong>r istbe<strong>im</strong> psychischen Arbeitsschutz in <strong>de</strong>r Pflicht. Leitfä<strong>de</strong>n sind vorhan<strong>de</strong>n,keiner kann sich mehr entziehen.“ «


12 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Anti-Stress-Verordnung„Regulierungen sind kein Allheilmittel“Zuletzt sind die Krankheitstage in Unternehmen aufgrund psychischer Störungen <strong>de</strong>utlich angestiegen.Die Sozialpartner scheiterten jedoch mit einer gemeinsamen Erklärung gegen Stress am Arbeitsplatz.Wie es dazu kam, weshalb <strong>de</strong>r Zankapfel „Anti-Stress-Verordnung“ momentan nicht weiterhilft und wasdie Regierung vorhat, erklärt Gerd Hoofe, zuständiger Staatssekretär <strong>im</strong> Bun<strong>de</strong>sarbeitsministerium.Das Interview führte Michael MillerPersonalmagazin: Verschie<strong>de</strong>ne Untersuchungen zeigen, dass dieZahl <strong>de</strong>r stressbedingten Krankheitstage ansteigt. Gewerkschaftenwerfen <strong>de</strong>r Arbeitgeberseite Ignoranz bei diesem Thema vor.Beachten Betriebe das Thema zu wenig?Gerd Hoofe: Richtig ist, dass die Zahl <strong>de</strong>r Krankheitstage aufgrundpsychischer Störungen in <strong>de</strong>n letzten Jahren stark gestiegen ist. 2011waren es mit 59 Millionen rund 80 Prozent mehr als 1997. Auch beiFrühberentungen gehen 41 Prozent auf das Konto von psychischenErkrankungen, die Betroffenen sind durchschnittlich 48 Jahre.Es wäre zu einfach, die Ursache dafür alleine in <strong>de</strong>r Arbeitswelt zusuchen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle – private Einflüsse tragendazu ebenso bei wie gesellschaftliche und sozioökonomische. Aber:Die steigen<strong>de</strong>n Zahlen bei Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung inVerbindung mit <strong>de</strong>n Ergebnissen repräsentativer Beschäftigtenbefragungenweisen auch darauf hin, dass psychische Belastungen undihre gesundheitlichen Risiken in <strong>de</strong>r Arbeitswelt signifikant zugenommenhaben. Wachsen<strong>de</strong>r internationaler Wettbewerb, beschleunigteArbeitsprozesse, mo<strong>de</strong>rne Kommunikationsmittel o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Trend zurDienstleistungsgesellschaft verän<strong>de</strong>rn zunehmend innerbetrieblicheProzesse und führen zu neuen Formen <strong>de</strong>r Belastung. Das sollte je<strong>de</strong>rArbeitgeber ernst nehmen.Personalmagazin: Wo müssen Unternehmen noch nachbessern?Hoofe: Zunächst ist es wichtig, das Thema nicht zu mystifizieren, son<strong>de</strong>rnes offen in <strong>de</strong>n Betrieben anzusprechen. Ziel muss sein, dass <strong>de</strong>rSchutz vor psychischer Belastung genauso selbstverständlich betrachtetwird wie <strong>de</strong>r Schutz vor Lärm, Staub und Chemikalien. Davon sindwir noch weit entfernt. Die rechtlichen Vorgaben <strong>de</strong>s Arbeitsschutzeswer<strong>de</strong>n hier nur unzureichend umgesetzt.Der erste Schritt – wie bei je<strong>de</strong>r Gefährdungsbeurteilung – ist die Analyse<strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen, um psychische Belastungen zu i<strong>de</strong>ntifizieren.Dabei sind die Beschäftigten gute Experten. Wenn vieleetwas subjektiv als belastend empfin<strong>de</strong>n, ist das ernst zu nehmen.Betriebliche Umfragen und Gesprächskreise, ergänzt durch betrieblicheDaten – etwa zu Fluktuation, Fehltagen, Unfällen – geben eine guteHandlungsgrundlage. Wer<strong>de</strong>n Schwachstellen sichtbar, etwa schlechtesArbeitskl<strong>im</strong>a, geringe Zeit- und Handlungsspielräume, fehlen<strong>de</strong>Klarheit bei Arbeitsaufträgen und so weiter, dann sollte hier konkretangesetzt wer<strong>de</strong>n. Oft ist es gera<strong>de</strong> für kleine und mittlere Unternehmenratsam, externe Experten hinzuzuziehen, die Gesprächskreisemo<strong>de</strong>rieren o<strong>de</strong>r Befragungen auswerten, um Unbefangenheit und Expertisesicherzustellen. Gut ist es, wenn die Personalvertretungen engmit <strong>de</strong>m Betriebsarzt zusammenarbeiten und darauf hinwirken, dassArbeits- und Gesundheitsschutz <strong>im</strong> Unternehmen einen hohen Stellenwerthat.Personalmagazin: Wie unterstützt das Bun<strong>de</strong>sarbeitsministerium?Hoofe: Das Arbeitsministerium hat <strong>im</strong> vergangenen Jahr viel unternommen,um das Thema stärker in die Betriebe zu tragen. Wir haben in<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung beschlossen, <strong>im</strong> Arbeitsschutzgesetz klarzustellen,dass psychische Belastungen bei <strong>de</strong>r Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigensind. Niemand soll mehr sagen können, er habe es nichtgewusst. Ebenso hat Ministerin Ursula von <strong>de</strong>r Leyen das Thema mehrfachaufgegriffen und für einen verstärkten Arbeitsschutz geworben.Unter ihrer Fe<strong>de</strong>rführung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Prozess in <strong>de</strong>r GemeinsamenDeutschen Arbeitsschutzstrategie weiter vorangetrieben.An <strong>de</strong>r Seite <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und Unfallversicherungsträger wird nun unteran<strong>de</strong>rem konkret daran gearbeitet, Aufsichtskräfte und betriebliche Akteurefür <strong>de</strong>n Umgang mit psychischen Belastungen fortzubil<strong>de</strong>n.Unternehmen sollen geeignete Instrumente an die Hand bekommen.Die vom Arbeitsministerium geför<strong>de</strong>rte Initiative Neue Qualität <strong>de</strong>rArbeit ist hier bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und hat praxisnaheHandlungshilfen für Führungskräfte und Beschäftigte entwickelt.Diese wer<strong>de</strong>n sehr stark nachgefragt. Darüber hinaus hat dieBun<strong>de</strong>sanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit <strong>de</strong>m StressreportDeutschland 2012 eine aktuelle Bestandsaufnahme vorgelegt,die sowohl belasten<strong>de</strong> als auch Ressourcen stärken<strong>de</strong> Faktoren in <strong>de</strong>rArbeitswelt benennt – eine hervorragen<strong>de</strong> Grundlage, um gezielt Präventionzu betreiben.Personalmagazin: SPD und Gewerkschaften verfolgen <strong>de</strong>n Entwurfeiner Anti-Stress-Verordnung. Wie beurteilen Sie diese Initiative?


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 13Hoofe: Es gibt eine klare Rechtslage: Je<strong>de</strong>r ist be<strong>im</strong> psychischen Arbeitsschutzin <strong>de</strong>r Pflicht. Leitfä<strong>de</strong>n sind vorhan<strong>de</strong>n, keiner kann sichmehr entziehen. An<strong>de</strong>rerseits brauchen Betriebe Spielräume, um ihrerspezifischen Situation gerecht zu wer<strong>de</strong>n. Die Krankenhaus-Stationfunktioniert an<strong>de</strong>rs als die Fertigungsstraße. Wenn wir nicht nurGemeinplätze in eine Verordnung schreiben wollen, müssen wir unssehr genau überlegen: Was ist relevant? Wie formulieren wir es? Ist esnotwendig in dieser Form? Dazu fehlt es uns aber noch am notwendigenWissen. Wir stehen am Anfang einer Debatte. Ob am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>sgemeinsamen Prozesses mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eineRechtsverordnung steht, will ich nicht ausschließen, aber sie ist sichernicht <strong>de</strong>r erste Schritt.Foto: Bun<strong>de</strong>sministerium für Arbeit und Soziales„Die Erklärung war konkreterals vielleicht je<strong>de</strong> künftigeVerordnung sein kann.“Gerd Hoofe, Staatssekretär <strong>im</strong> Bun<strong>de</strong>sministeriumfür Arbeit und SozialesHoofe: Ich warne vor Schnellschüssen in <strong>de</strong>r Rechtsetzung. Regulierungensind kein Allheilmittel. Arbeitsschutz von <strong>de</strong>r Stange gibt es <strong>im</strong>Bereich <strong>de</strong>r psychischen Belastungen nicht. Die vorgelegten Verordnungsentwürfezeigen dies sehr <strong>de</strong>utlich. Das Ziel, spürbare Verbesserungenfür die seelische Gesundheit <strong>de</strong>r Beschäftigten in <strong>de</strong>n Betriebenzu erreichen, wird allein damit nicht erreicht. Ich sehe noch nicht,dass mehr Rechts- und Handlungssicherheit erzeugt wird. Auch dasVersprechen, mit verbindlichen Anfor<strong>de</strong>rungen mehr Handlungsdruckauszuüben, wird nicht wirklich eingelöst. Dafür sind die vorgesehenenVorgaben viel zu unbest<strong>im</strong>mt. Es gibt auch keine ein<strong>de</strong>utigen Grenzwertewie zum Beispiel für Lärm o<strong>de</strong>r Gefahrstoffe. Statt<strong>de</strong>ssen sollenalle wichtigen Detailfragen auf einen Ausschuss verlagert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>rneu eingerichtet wer<strong>de</strong>n müsste. Dies ist ein langwieriger Prozess. Ichbin skeptisch, ob dies über das Knie gebrochen zum Erfolg führen kann.Personalmagazin: Bedarf es überhaupt einer gesetzlichen Regulierung?O<strong>de</strong>r reichen die bestehen<strong>de</strong>n Regeln – zum Beispiel die vonIhnen bereits angesprochenen Gefährdungsbeurteilungen – aus?Personalmagazin: Wie bringen Sie die verschie<strong>de</strong>nen Vorstellungenzwischen Regierung, Opposition, Arbeitgeber und Gewerkschaftenzum Thema „Stress am Arbeitsplatz“ unter einen Hut?Hoofe: Es ist ja nicht so, dass wir unbedingt Einigkeit über eine neueRechtsverordnung brauchen, um aktiv zu wer<strong>de</strong>n. Über wesentlicheFragen gibt es ja Übereinst<strong>im</strong>mung, etwa darüber, dass psychische Gesundheitin <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen Arbeitswelt enorm an Be<strong>de</strong>utung gewinnt.Hier haben sich in <strong>de</strong>n vergangenen Monaten insbeson<strong>de</strong>re die Arbeitgeber<strong>de</strong>utlich bewegt, nicht zuletzt unter <strong>de</strong>m Druck <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mografischenEntwicklung. Die Lebensarbeitszeit wird länger, die Zahl <strong>de</strong>r Erwerbstätigengeht zurück, das Durchschnittsalter steigt. Dadurch wirddie Gesundheit <strong>de</strong>r Beschäftigten, ihre Beschäftigungsfähigkeit auchzum knallharten Wettbewerbsvorteil, national wie international. DieSozialpartner haben das erkannt und unterstützen aktiv <strong>de</strong>n Prozess,<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie begonnenhat. Das ist <strong>im</strong> Interesse <strong>de</strong>r Unternehmen.Personalmagazin: Warum ist die vom Arbeitsministerium initiiertegemeinsame Erklärung gegen Stress am Arbeitsplatz gescheitert?Hoofe: Die Erklärung zur psychischen Gesundheit bei <strong>de</strong>r Arbeit war<strong>de</strong>r Versuch, ein gemeinsames Verständnis <strong>de</strong>r Sozialpartner überkonkrete Belastungsfaktoren, Grundsätze erfolgreicher Prävention undArbeitsgestaltung sowie über die jeweiligen Verantwortlichkeiten zuformulieren. Dabei waren wir sehr weit gekommen. Stolperstein warletztlich, dass die einen die zwingen<strong>de</strong> Notwendigkeit einer Anti-Stress-Verordnung festhalten wollten, die an<strong>de</strong>ren nicht. Das war sehrscha<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nn in <strong>de</strong>r Sache gab es große Übereinst<strong>im</strong>mung. SowohlArbeitgeber als auch Gewerkschaften bekun<strong>de</strong>ten anschließend ihrInteresse, <strong>de</strong>n Fa<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r aufzunehmen. Es wäre sehr wünschenswert,<strong>de</strong>nn die Erklärung war schon viel konkreter als vielleicht je<strong>de</strong>künftige Verordnung sein kann. «


14 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Social MediaSprechen Sie noch o<strong>de</strong>r zwitschern Sie schon?Social Media liegt <strong>im</strong> Trend, Unternehmen nutzen auch Twitter <strong>im</strong>mer häufiger als Marketinginstrument.Wer jedoch seine Mitarbeiter darauf ansetzt, muss schon <strong>im</strong> Vorfeld die Kontaktdaten <strong>de</strong>s Unternehmens <strong>im</strong>Blick behalten und entsprechen<strong>de</strong> Lösungen arbeitsrechtlich verankert haben.Autoren: Thomas Muschiol (Red.) und Michael Miller (Red.)Die Kommunikationserweiterung durch <strong>de</strong>n Nachrichtendienst„Twitter“ hat mittlerweile eine gigantische D<strong>im</strong>ension erreichtund durchdringt alle Lebensbereiche und Situationen. Dabei ist esnicht nur <strong>de</strong>r Pendler <strong>im</strong> Vorortzug o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Spaziergänger auf <strong>de</strong>rParkbank, <strong>de</strong>r mit konzentriertem Blick auf sein Smartphone eineunbekannte Zahl von Twitter-Kollegen an seinen aktuellen Erlebnissenteilnehmen lässt. Twittern ist vielmehr gesellschaftsfähiggewor<strong>de</strong>n. Nicht nur Politiker zeigen sich zunehmend gerne twitterndvor laufen<strong>de</strong>r Kamera, auch <strong>de</strong>n Business-Bereich hat die virtuelleund grenzenlose Kommunikationsform natürlich längst er-reicht – zunächst eher zur lieben Not von Personalverantwortlichen.Die beschäftigten sich ursprünglich damit, wie sie <strong>de</strong>n Trend zur ständigenTwitter-Verbindung arbeitsrechtlich in <strong>de</strong>n Griff bekommen, alsoeinschränken können. Denn ein geübter Twitterer hält parallel zuseiner Arbeitstätigkeit permanent Kontakt zu seinen virtuellen Gruppierungen,neu<strong>de</strong>utsch auch „Follower“ genannt. Das „Zwitschern“ zuverbieten ist allerdings ein schwieriges Unterfangen, <strong>de</strong>nn entsprechen<strong>de</strong>nTwitter-Verboten stellten sich oft die Führungskräfte selbstentgegen. Sie erkannten, dass das Twittern auch durchaus zu Geschäftszweckennutzbar ist.Regelungsbedarf bestehtDarüber sind sich die Experten einig: Twittern Mitarbeiter<strong>im</strong> o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Betrieb, dann sollte das arbeitsrechtlichgeregelt sein. Insbeson<strong>de</strong>re die Möglichkeito<strong>de</strong>r auch ein Verbot <strong>de</strong>s privaten Twitternssollten fixiert wer<strong>de</strong>n. Ist es aber nicht von vornhereinein untauglicher Versuch, mit <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r vorletztenJahrhun<strong>de</strong>rtwen<strong>de</strong> stammen<strong>de</strong>n BGB und <strong>de</strong>ssenGrundzügen <strong>de</strong>s Arbeitsvertragsrechts <strong>de</strong>rartige virtuelleQuantensprünge in praktikable Vorschriften zufassen? Prinzipiell sei dies möglich, meinen Experten.Probleme sehen sie eher darin, dass sich Privates undDienstliches faktisch oft nicht trennen lasse.Kontakte sammeln: Aber werdarf sie behalten, wenn sichdie Wege von Mitarbeiter undUnternehmen trennen?Erst eindämmen, dann ausweitenAber die <strong>Arbeitsrecht</strong>ler, die <strong>de</strong>rzeit zu Dutzen<strong>de</strong>n ansogenannten „Social Media Gui<strong>de</strong>lines“ feilen, könnenkaum Luft holen vor Arbeit. Immer öfter stelltsich ein speziell arbeitsrechtliches Problem mit SocialMedia allgemein und mit Twitter <strong>im</strong> Beson<strong>de</strong>ren. DieZauberworte heißen „Twittern als Arbeitspflicht“. Sietragen <strong>de</strong>m Umstand Rechnung, dass <strong>im</strong>mer mehrMarketingstrategen das Twittern als Kontakt- undVerkaufsmo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r Zukunft erkannt haben. Da liegtes nahe, die Nachrichten via KurznachrichtendienstFoto: Fotolia.com / volksgrafik


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 15nicht etwa einzuschränken, son<strong>de</strong>rn, <strong>im</strong> Gegenteil, vom Mitarbeiterzu for<strong>de</strong>rn, dass dieser in Zukunft doch bitteschön nach Kräften twitternsolle.In welche Probleme dies mün<strong>de</strong>n kann, zeigt ein Rechtsstreit, <strong>de</strong>rneulich in <strong>de</strong>n USA ausgetragen wur<strong>de</strong>. Dabei ging es um ein Folgeproblem<strong>de</strong>s Twitterns <strong>im</strong> Arbeitgeberauftrag: nämlich um die Frage,ob <strong>de</strong>r twittern<strong>de</strong> Arbeitnehmer nach Verlassen <strong>de</strong>s Unternehmensseine dienstlich erworbenen Kontakte schlicht und einfach mitnehmenkann.Wie privat ist <strong>de</strong>r dienstliche Kontakt?Was sich einfach fragen lässt, ist nach <strong>de</strong>utschem <strong>Arbeitsrecht</strong> nicht soganz s<strong>im</strong>pel zu beantworten. Ein wichtiger Baustein für die Beurteilungist, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer <strong>im</strong> Arbeitsvertrag vereinbarthaben. Letztlich hängt aus rechtlicher Sicht vieles davon ab, ob es sichum einen privaten o<strong>de</strong>r dienstlichen Zugang bei Twitter beziehungsweiseum private o<strong>de</strong>r dienstliche Kontakte han<strong>de</strong>lt.Die Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtshofs (BGH) scheint zunächstklar: Schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Arbeitnehmer aus <strong>de</strong>m Unternehmen aus, muss erregelmäßig die dienstlichen Kontaktdaten <strong>de</strong>m Arbeitgeber übermittelnund anschließend bei sich löschen. Denn Kun<strong>de</strong>ndaten können alsGeschäfts- o<strong>de</strong>r Betriebsgehe<strong>im</strong>nis zum sensiblen Bereich eines Unternehmensgehören, soweit sie nicht „je<strong>de</strong>rzeit ohne großen Aufwandaus allgemein zugänglichen Quellen erstellt wer<strong>de</strong>n können“ (Urteilvom 26.2.2009, Az. IZR 28/06).Regelmäßig heißt jedoch nicht <strong>im</strong>mer. Vor allem, wenn die Grenzenfließend sind. Was also, wenn sich nicht ein<strong>de</strong>utig zwischen „Kun<strong>de</strong>“und „Freund“ unterschei<strong>de</strong>n lässt? Was, wenn sich <strong>de</strong>r eine Status aus<strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren entwickelt hat? Dann spielen schnell auch datenschutzo<strong>de</strong>rwettbewerbsrechtliche Einschränkungen eine Rolle. Auch AGB-Recht ist <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>de</strong>n arbeitsvertraglichen Klauseln zubeachten. In diesen Fällen können die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s konkreten Einzelfallsdann zu ganz an<strong>de</strong>ren Ergebnissen führen .Dass es bei alle<strong>de</strong>m nicht nur um Peanuts geht, zeigen die Rahmendaten<strong>de</strong>r Klage in <strong>de</strong>n USA. Immerhin 17.000 Kontakte hatte <strong>de</strong>rdienstlich twittern<strong>de</strong> Mitarbeiter arbeitsvertraglich angesammelt. Dastaxierte die klagen<strong>de</strong> Firma mit 2,50 Dollar pro Kontakt und machtesomit einen Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch von 340.000 Dollar geltend. «Kun<strong>de</strong>ndaten könnenGeschäfts- o<strong>de</strong>r Betriebsgehe<strong>im</strong>nis<strong>de</strong>s Unternehmenssein. Verlässt einArbeitnehmer die Firma,muss er regelmäßig diedienstlichen Kontaktdaten<strong>de</strong>m Arbeitgeber übermittelnund sie bei sichlöschen.<strong>Arbeitsrecht</strong>skanzleien halten sich bei Twitter zurückAuch wenn sich Twitter großer Beliebtheit erfreut: Bei arbeitsrechtlichen Themen ist <strong>de</strong>r Kurznachrichtendienst nicht erste Wahl –we<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Wirtschaftskanzleien noch bei Ihren „Follower“.Im Vergleich zu vielen an<strong>de</strong>ren Themen ergibt die Suche bei Twitter nach<strong>de</strong>m Stichwort „<strong>Arbeitsrecht</strong>“ eher magere Ergebnisse. Wenige Nachrichten,sogenannte Tweets, noch weniger von Anwaltskanzleien verfasst. Und<strong>de</strong>nnoch haben längst die meisten Groß- und vor allem die internationalenWirtschaftskanzleien das Medium in ihre Social-Media-Strategie einbezogen.Denn Twitter bietet <strong>de</strong>m Nutzer <strong>im</strong> Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Social-Media-Kanälenviel Freiheit und wenig Einschränkung – innerhalb <strong>de</strong>r zur Verfügungstehen<strong>de</strong>n 140 Zeichen. Um diese möglichst intelligent einzusetzen und zu<strong>de</strong>n Großen <strong>de</strong>r Twitter-Welt aufzusteigen, ist jedoch bestenfalls je<strong>de</strong>n Tageine möglichst interessante Nachricht mit persönlicher Note abzusetzen. Nurso entwickelt sich eine gewisse Nähe, ein persönlicher Kontakt zum Leser<strong>de</strong>r Nachricht. Soweit die Theorie.In <strong>de</strong>r Praxis spielt Twitter in <strong>de</strong>r Außendarstellung <strong>de</strong>s Bereichs <strong>Arbeitsrecht</strong><strong>de</strong>r großen und kleinen Wirtschaftskanzleien keine beson<strong>de</strong>re Rolle. EigeneAccounts <strong>de</strong>r Praxisgruppe <strong>Arbeitsrecht</strong> gibt es selten, vielmehr wer<strong>de</strong>n arbeitsrechtlicheNachrichten mit jenen an<strong>de</strong>rer Rechtsgebiete gemischt undunter <strong>de</strong>m allgemeinen Kanzlei-Label verbreitet. Und wenn es doch einzelneAnwälte, kleinere <strong>Kanzleien</strong> o<strong>de</strong>r vereinzelt internationale <strong>Kanzleien</strong> gibt,die einen speziellen Account zum <strong>Arbeitsrecht</strong> eingerichtet haben, dannhält sich die Resonanz bei Twitter in Grenzen. So zählt die Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>rAnwälte o<strong>de</strong>r <strong>Kanzleien</strong>, die ausschließlich o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st überwiegendarbeitsrechtliche Themen twittern, selten mehr als hun<strong>de</strong>rt, geschweigeüber mehrere hun<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r tausend Mitglie<strong>de</strong>r.Doch ohne Follower fehlt die erfor<strong>de</strong>rliche Reichweite, damit sich <strong>de</strong>r (Zeit-)Einsatz lohnt. Daher stellen sich vermutlich auch viele twittern<strong>de</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>lerdie Sinnfrage, wenn sie <strong>de</strong>n Nutzen ihrer Anstrengungen kontrollieren.Immerhin gibt es noch einige, bei <strong>de</strong>nen ein positiver Effekt messbarzu sein scheint – und sei es lediglich <strong>de</strong>r Spaßeffekt. (m<strong>im</strong>)


16 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013BeratungspraxisDie Messlatte richtig justierenAuch <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> überzeugen Anwaltskanzleien ihre Mandanten mit guten Ergebnissen. Das alleinesorgt aber nicht für Zufrie<strong>de</strong>nheit. Hier lohnt ein Blick auf die Faktoren, die Kanzlei, Anwalt und Unternehmenfür eine erfolgreiche Zusammenarbeit nicht aus <strong>de</strong>n Augen verlieren sollten. Schließlich ist dasMandat <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> meist auf Dauer angelegt – Berater und Personaler sehen sich also oft wie<strong>de</strong>r.Autor: Michael Miller (Red.)Kleinere Unternehmen haben ihre Haus- und Hofkanzlei, größere Firmengern auch mehrere Berater, die sie zumin<strong>de</strong>st bei komplexenarbeitsrechtlichen Problemen <strong>im</strong>mer wie<strong>de</strong>r beauftragen. Die Motivedafür sind vielschichtig: Für <strong>de</strong>n einen ist <strong>de</strong>r Aufwand, für <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rendas Problem zu groß. Neben diesen quantitativen o<strong>de</strong>r qualitativenUrsachen spielt bei Großprojekten häufig die Haftung einewesentliche Rolle dafür, die rechtliche Beratung auszulagern.Fachliche Qualifikation als MussVielfältig sind nicht nur die Grün<strong>de</strong>, weshalb Unternehmen eineKanzlei beauftragen. Es gibt auch allerhand Faktoren, nach <strong>de</strong>nenPersonaler eine Kanzlei und einen Anwalt ihres Vertrauens auswählen.Klar, dass dabei die fachliche Qualifikation ganz oben rangiert.Das zeigt auch eine Umfrage bei <strong>de</strong>n Usern unseres Internetportalswww.haufe.<strong>de</strong>/personal. Zwar sind die Ergebnisse nicht repräsentativ,sie können aber zumin<strong>de</strong>st für Ten<strong>de</strong>nzen herhalten. So sehen 185<strong>de</strong>r über 200 Antworten <strong>de</strong>n Fachanwaltstitel als außeror<strong>de</strong>ntlich o<strong>de</strong>rsehr wichtige Leistung eines Anwalts <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> an.Auch Branchenkenntnisse spielen eine zunehmend wichtige Rolle. ImGespräch mit Anwälten zeigt sich, dass sie die steigen<strong>de</strong> Nachfrage<strong>de</strong>r Mandanten nach Kenntnissen in best<strong>im</strong>mten Wirtschaftszweigenspüren – auch wenn dieses Wissen in vielen Fällen etwa <strong>im</strong> Bereich<strong>de</strong>s Individualarbeitsrechts nicht notwendig ist. Auch die Nutzer unseresPortals sehen in Branchenkenntnissen eine außeror<strong>de</strong>ntliche o<strong>de</strong>rsehr wichtige Leistung, die <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> bieten sollten(85 Prozent <strong>de</strong>r Antworten).Unterdurchschnittlicher Stun<strong>de</strong>nsatzUnd was darf <strong>de</strong>r anwaltliche Service kosten? Laut einer Abfrage <strong>de</strong>sFachmediums „Juve“ fahren Mandanten <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> verglichenmit an<strong>de</strong>ren Rechtsgebieten günstig. Die 900 Selbstauskünfte <strong>de</strong>r<strong>Kanzleien</strong> ergaben einen durchschnittlichen Partnerstun<strong>de</strong>nsatz überalle Rechtsgebiete von 329 Euro <strong>im</strong> Jahr 2012. Spitzenverdiener sind<strong>de</strong>mnach die <strong>im</strong> Wirtschaftsstrafrecht tätigen Anwälte mit 384 Europro Stun<strong>de</strong>. Der Partner <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> legt seiner Rechnung lediglich302 Euro zugrun<strong>de</strong>. Der relativ niedrige Stun<strong>de</strong>nsatz könnte einGrund sein, weshalb das <strong>Arbeitsrecht</strong> bis vor wenigen Jahren als eigenständigesBeratungsfeld in Großkanzleien wenig verbreitet war. EineEntwicklung, die sich zuletzt dank manch spektakulärer Verpflichtungwichtiger Partner umgekehrt hat. Zwischenzeitlich gehört ein starkes<strong>Arbeitsrecht</strong>steam außerhalb <strong>de</strong>s M&A-Geschäfts zum Rundum-Sorglospaket einiger Großkanzleien. Zu<strong>de</strong>m bin<strong>de</strong>t die DauerberatungMandanten intensiver an die Kanzlei als manch einmaliges Großprojekt.Dennoch bleibt das <strong>Arbeitsrecht</strong> auch für Boutiquen attraktiv – mitkleineren Teams und zum Teil geringeren Stun<strong>de</strong>nsätzen.Und: Vielleicht ist in <strong>de</strong>r Preisgestaltung ja noch Luft nach oben. Zwarsehen unsere Portal-User ein günstiges Stun<strong>de</strong>nhonorar durchaus alsVorteil. Es zählt aber nur bei etwa 37 Prozent <strong>de</strong>r Antworten zu eineraußeror<strong>de</strong>ntlichen o<strong>de</strong>r sehr wichtigen Leistung <strong>de</strong>r Kanzlei. Im Zweifelsfallscheint <strong>de</strong>r Preis also zweitrangig, wenn es darum geht, dierichtige Kanzlei mit <strong>de</strong>m richtigen Anwalt zu fin<strong>de</strong>n. «Foto: norhazlan/shutterstock


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 17MeinungTiefgreifend, sachorientiert und zurückhaltendEs gibt viele Faktoren, auf die Personaler in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien undAnwälten Wert legen. Christian Vetter zeigt auf, welche davon nach seiner Einschätzung am wichtigstensind und was <strong>Kanzleien</strong> und Anwälte <strong>im</strong> Alltag bieten müssen.Beauftragen Unternehmen <strong>Kanzleien</strong> mit einemRechtsproblem, so ist aus meiner Sicht natürlichin erster Linie wichtig, dass die Kanzlei über einhervorragen<strong>de</strong>s Fachwissen <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> verfügt.Alle thematischen Fel<strong>de</strong>r <strong>im</strong> Individual- undKollektivarbeitsrecht müssen tiefgreifend abge<strong>de</strong>cktwer<strong>de</strong>n.An<strong>de</strong>re Experten fürspezielle Fragen einbeziehenSollten <strong>de</strong>nnoch an<strong>de</strong>re Spezialisten in kompliziertenRechtsbereichen – beispielsweise be<strong>im</strong>Betriebsrentenrecht – tiefer verwurzelt sein, soerwarte ich zumin<strong>de</strong>st eine von <strong>de</strong>r Hauskanzleigesteuerte Einbeziehung dieser Spezialisten.Auch Branchenkenntnisse sind von Vorteil. DerenWichtigkeit hängt dabei jedoch von <strong>de</strong>r jeweiligenMaterie ab. Im Tarifrecht sind sie beispielsweisevorteilhafter als <strong>im</strong> Individualarbeitsrecht. DieKanzlei muss natürlich auch über ein ausgeprägtesWissen über wirtschaftliche Zusammenhängein <strong>de</strong>r Arbeitswelt verfügen. BetriebswirtschaftlicheGrundkenntnisse sind ebenso unverzichtbarwie zum Beispiel die Kenntnisse <strong>im</strong> GesellschaftsundSteuerrecht, die in arbeitsrechtlichen Sachverhaltenzu beachten sind.Bei alle<strong>de</strong>m gibt es aus meiner Sicht keinen wesentlichenUnterschied zwischen Boutiquen <strong>im</strong><strong>Arbeitsrecht</strong> und größeren Wirtschaftskanzleien.Denn Letztere verfügen stets über ein spezialisiertesTeam <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>, sodass auch dort dienotwendige fachliche Expertise besteht. Für dieMandantenbindung ist es in meinen Augen auchwünschenswert, wenn die Kanzlei regelmäßig arbeitsrechtlicheMandantentreffen und Rundbriefeo<strong>de</strong>r -Mails zu aktuellen Entwicklungen anbietet.Stun<strong>de</strong>nsatz wichtig,aber nicht entschei<strong>de</strong>ndDie Kosten sind je nach Größe <strong>de</strong>s Mandantenmehr o<strong>de</strong>r weniger von Be<strong>de</strong>utung. Größere Unternehmenzahlen eher höhere Honorare als kleinere.Wenn jedoch die Qualität st<strong>im</strong>mt o<strong>de</strong>r wennes sich um wirtschaftlich be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Sachverhaltefür das Unternehmen han<strong>de</strong>lt, ist aus meinerSicht nicht entschei<strong>de</strong>nd, ob ein Stun<strong>de</strong>nsatz von300 bis 400 Euro o<strong>de</strong>r mehr verlangt wird. Gleichwohlist unter Einbeziehung aller Faktoren natürlichstets zu empfehlen, die aktuellen Marktpreisezu vergleichen.Ein Anwalt in <strong>de</strong>r Kanzle<strong>im</strong>uss <strong>de</strong>n Überblick behaltenBei <strong>de</strong>r Betreuung kann das Unternehmen erwarten,dass es in <strong>de</strong>r Kanzlei einen Hauptansprechpartnergibt. Zu dieser Person muss ein Grundvertrauenaufgebaut wer<strong>de</strong>n und sie sollte auch einengewissen Überblick über die Verhältnisse <strong>im</strong>Unternehmen haben. Daraus resultiert <strong>de</strong>r Vorteil,dass in komplexen Gebil<strong>de</strong>n nicht <strong>im</strong>mer wie<strong>de</strong>rEigenarten und Beson<strong>de</strong>rheiten erklärt wer<strong>de</strong>nmüssen. In meinen Augen erleichtert es auch dieArbeit <strong>de</strong>s Anwalts, wenn er seine Empfehlungenzielgerichtet auf die Mandantschaft ausrichtenkann, weil er <strong>de</strong>ren Verhältnisse seit längerer Zeitaus eigener Beobachtung kennt.Das ist insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Abwägung von Risikenwichtig. So können in Handlungsempfehlungenauch die Denkmuster <strong>de</strong>r aufseiten <strong>de</strong>s Mandantenhan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Personen und Verhältnisseeinbezogen wer<strong>de</strong>n. Stets muss vom Anwalt auchbedacht wer<strong>de</strong>n, welche wirtschaftlichen Kostenbei <strong>de</strong>r Lösung von rechtlichen Sachverhalten verursachtwer<strong>de</strong>n und wie sie <strong>im</strong> Verhältnis zumgewünschten Erfolg stehen.Nicht die persönliche Expositionin <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund stellenZurückhaltung und Sachorientierung be<strong>im</strong> betreuen<strong>de</strong>nAnwalt sind ein Muss. Daher ist es ausmeiner Sicht auch nicht akzeptabel, wenn einAnwalt seine persönliche Exposition bei interneno<strong>de</strong>r externen Verhandlungen – etwa vor <strong>de</strong>r Arbeitsgerichtsbarkeito<strong>de</strong>r vor Einigungsstellen – in<strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund stellt. Personen auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>renSeite emotional anzugehen, etwa bei Verhandlungen,das darf nur geschehen, wenn es zur Situationpasst und <strong>im</strong> Interesse <strong>de</strong>r Mandantschaft ist.Christian Vetter ist Leiter Arbeits- undSozialrecht bei Dow Deutschland Inc.Zu<strong>de</strong>m ist er Fachgruppenleiter <strong>Arbeitsrecht</strong>und Präsidiumsmitglied be<strong>im</strong> Bun<strong>de</strong>sverband<strong>de</strong>r Personalmanager (BPM).Ist <strong>de</strong>r Ansprechpartnerauch tatsächlich ansprechbar?Bezogen auf <strong>de</strong>n betreuen<strong>de</strong>n Anwalt ist einegute Erreichbarkeit sehr wichtig. Eine zügige Reaktion<strong>de</strong>r Kanzlei auf alle Aktionen ist elementar,wie beispielsweise auf die Übersendung von Unterlagenfür neue Fälle, angefor<strong>de</strong>rte Informationeno<strong>de</strong>r Anfragen. Natürlich kann nicht erwartetwer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Anwalt etwa eine Mail schonbeantwortet hat, bevor sie abgeschickt wur<strong>de</strong>.Aber es darf in <strong>de</strong>r heutigen recht schnelllebigenZeit nicht vorkommen, dass man seinenAnsprechpartner nicht erreicht o<strong>de</strong>r dieser nichtreagiert. Deshalb sind zumin<strong>de</strong>st kurze Signale andie Mandantschaft, dass die Kanzlei einen Vorgangerhalten hat, wichtig. Erste Einschätzungeno<strong>de</strong>r Empfehlungen zum weiteren Vorgehen müssendann <strong>im</strong> zweiten Schritt automatisch vonseiten<strong>de</strong>r Kanzlei erfolgen.


18 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Pro BonoKostenlos, gemeinnützig, sozialBei Stun<strong>de</strong>nsätzen von mehreren hun<strong>de</strong>rt Euro kann es <strong>de</strong>m Mandanten schon schummrig wer<strong>de</strong>n,wenn die Kostennote <strong>de</strong>s Anwalts ins Unternehmen flattert. Doch <strong>Kanzleien</strong> können auch an<strong>de</strong>rs, nämlichkostenlos beraten. „Pro Bono Publico“ nennt sich das Ganze. Das erfreut sich auch in Deutschland zunehmen<strong>de</strong>rBeliebtheit und hört sich gut an – auch wenn hinter <strong>de</strong>r sozialen Fassa<strong>de</strong> durchaus Kalkül steckt.Autor: Michael Miller (Red.)Bereits <strong>im</strong> Jahr 2011 ergab eine Umfrage <strong>de</strong>s Soldan Instituts unterrund 1.200 Anwälten, dass ganze zwei Drittel <strong>de</strong>r Befragten Pro Bonotätig sind. Durchschnittlich neun Mandate <strong>im</strong> Jahr beackern die Pro-Bono-Juristen kostenlos zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks.Davon profitieren meist Nichtregierungsorganisationen, Stiftungeno<strong>de</strong>r bedürftige Privatpersonen. Einige Anwaltsbüros, insbeson<strong>de</strong>reGroßkanzleien, haben <strong>im</strong> Jahr 2011 sogar einen Verein gegrün<strong>de</strong>t, umdas Pro-Bono-Engagement in Deutschland besser zu verankern undzu stärken.Grauzone Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltsordnungDiese Fakten überraschen zunächst, wenn man be<strong>de</strong>nkt, dass inDeutschland mittels Beratungs- und Prozesskostenhilfe je<strong>de</strong>r – gera<strong>de</strong>auch <strong>de</strong>r ärmere Teil <strong>de</strong>r Bevölkerung – relativ problemlos zumin<strong>de</strong>stdie Chance hat, sein Recht wahrzunehmen und <strong>im</strong> Zweifel vor Gerichtdurchzusetzen. Es scheint also gar nicht nötig, Mandanten <strong>im</strong> großenStil kostenlos zu beraten. Allerdings gilt die Kostenhilfe meist nicht fürgemeinnützige Vereine, die darum durchaus von Pro Bono profitieren.Die hohe Zahl <strong>de</strong>r Pro-Bono-Tätigen verwun<strong>de</strong>rt aber auch vor <strong>de</strong>mHintergrund, dass sich Anwälte mit ihrem sozialen Engagementberufsrechtlich gesehen auf dünnem Eis bewegen. So ist es in <strong>de</strong>rAnwaltschaft zumin<strong>de</strong>st umstritten, ob nicht ein Verzicht auf die Anwaltsgebührennach § 49b BRAO verboten ist. Dieses vermeintlicheVerbot <strong>de</strong>r BRAO könnte <strong>de</strong>r Gesetzgeber nun aber aufheben und <strong>de</strong>nAnwälten explizit ermöglichen, unentgeltlich tätig zu wer<strong>de</strong>n.Pro Bono als Marketing-InstrumentKritiker befürchten allerdings, dass sich <strong>de</strong>r Staat dadurch aus <strong>de</strong>r Pflichtstiehlt. Schließlich sollen gleichzeitig Prozess- und Beratungshilfe eingeschränktund <strong>de</strong>ren Kosten durch die Gratisberatung <strong>de</strong>r Anwaltschaftaufgefangen wer<strong>de</strong>n. Sie führen die Erfahrungen aus <strong>de</strong>n USAals Negativbeispiel an: Dort spielt Pro Bono bereits eine größere Rolle,gera<strong>de</strong> weil <strong>de</strong>r Staat Ärmere nur spärlich bei <strong>de</strong>r Rechtsberatung und-durchsetzung unterstützt. Die Folge: Anwälte wetteifern vor allemum die prestigeträchtigen Mandate gemeinnütziger Organisationen.Übertragen auf Deutschland wür<strong>de</strong> das be<strong>de</strong>uten, dass für die meistkleineren Sozietäten nur die unspektakulären Fälle blieben – ohne Honorar,wenn sich <strong>de</strong>r Staat nun nicht mehr um sie kümmern wür<strong>de</strong>.Abgesehen von <strong>de</strong>n Plänen <strong>de</strong>s Gesetzgebers gibt es noch mehr Kritikam Pro-Bono-Engagement vieler <strong>Kanzleien</strong>. Die Vorwürfe: Es sei nur<strong>de</strong>r Werbeeffekt, <strong>de</strong>r die <strong>Kanzleien</strong> interessiere, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zugang zube<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Kontakten in größeren Organisationen, die wie<strong>de</strong>rumfür lukrative Mandate sorgen. Letztlich diene so das Pro-Bono-Engagementnur dazu, neue Mandanten zu akquirieren.Dass sich eine Kanzlei gerne <strong>im</strong> sozialen Engagement ihrer Mitarbeitersonnt, ist jedoch ein legit<strong>im</strong>es Anliegen eines Unternehmens, dasssich bestmöglich positionieren möchte (eine Übersicht zum sozialenEngagement wichtiger <strong>Kanzleien</strong> lesen Sie ab Seite 20). Natürlich hofftdie Kanzlei meist auf Werbeeffekte – sowohl bei Mandanten als auchbei Mitarbeitern. Kostenlose Rechtsberatung o<strong>de</strong>r Vertretung für einengemeinnützigen Zweck ist letztlich eine Ausprägung, die unter <strong>de</strong>mStichwort „Corporate Social Responsibility“ (CSR) läuft – was auch an<strong>de</strong>reUnternehmen für sich ent<strong>de</strong>ckt haben.Der gute Ruf ist aber längst nicht alles. Viel handfester sind die Vorteilefür die eigene Belegschaft, also etwa zufrie<strong>de</strong>ne Mitarbeiter, weil dasGratismandat Abwechslung <strong>im</strong> Arbeitsalltag schafft. Zu<strong>de</strong>m positioniertman sich be<strong>im</strong> Nachwuchs, <strong>de</strong>r zunehmend auf diese AspekteWert legt – nicht zuletzt, weil es Einblicke in an<strong>de</strong>re Arbeitsgebiete liefertund gera<strong>de</strong> Berufseinsteiger hier früh Verantwortung für Projekteübernehmen können. Wenn dann noch <strong>de</strong>r gemeinnützige Verein, dieStiftung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bedürftige Mieter vom sozialen Engagement in Form<strong>de</strong>r kostenlosen Rechtsberatung profitieren, dann stehen bei<strong>de</strong> Seitengut da. Trotz aller Kritik ist das dann doch kein so schlechtes Ergebnis. «Natürlich hofft dieKanzlei auf Werbeeffekte –sowohl bei Mandantenals auch bei <strong>de</strong>n eigenenMitarbeitern.


Unsere Beratung –exzellent und persönlichHeuking Kühn Lüer Wojtek ist mit über 250 fachlich spezialisiertenRechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren aninsgesamt neun Standorten vertreten. Zu<strong>de</strong>n nationalenund internationalen Mandanten zählen mittelständische undgroße Unternehmen aus <strong>de</strong>n Bereichen Industrie, Han<strong>de</strong>lund Dienstleistung ebenso wie Verbän<strong>de</strong>, öffentliche KörperschaftenundanspruchsvollePrivatklienten. | www.heuking.<strong>de</strong>Heuking Kühn Lüer WojtekDie Kanzlei mit Persönlichkeit(en)Die Praxisgruppe <strong>Arbeitsrecht</strong> besteht aus einem Team vonarbeitsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten. Diese beratenund vertreten nationale wie internationale Unternehmen aufallen arbeitsrechtlichen Gebieten. Zu<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n Vorstän<strong>de</strong>,Geschäftsführer und Angestellte in dienst- und arbeitsrechtlichenFragestellungen, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Begründungund bei <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>s Dienst- o<strong>de</strong>r Arbeitsverhältnissesbetreut. Die Betreuung unserer Mandanten umfasst die gutachterlicheund rechtsgestalten<strong>de</strong> Tätigkeit ebenso wie diegerichtliche Durchsetzung ihrer Interessen.Berlin · Unter <strong>de</strong>n Lin<strong>de</strong>n 10 · 10117 BerlinT +49 30 88 00 97-0 · berlin@heuking.<strong>de</strong>Brüssel · Avenue Louise 326 · 1050 Brüssel · BelgienT +32 2 646 20-00 · brussels@heuking.<strong>de</strong>Chemnitz · Weststraße 16 · 09112 ChemnitzT +49 371 38 203-0 · chemnitz@heuking.<strong>de</strong>Düsseldorf Frankfurt · Hamburg · Neuer Wall 63 · 20354 HamburgT +49 40 35 52 80-0 · hamburg@heuking.<strong>de</strong>Köln · T +49 221 20 52-0 · koeln@heuking.<strong>de</strong>München · T +49 89 540 31-0 · muenchen@heuking.<strong>de</strong>Zürich T +41 44 200 71-00 · zuerich@heuking.ch


20 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Übersicht: Soziales EngagementOb kostenlose Rechtsberatung, Spen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r persönlicher Einsatz während <strong>de</strong>r Arbeitszeit:Die Aufmerksamkeit auf das soziale Engagement einer Kanzlei hat in <strong>de</strong>n letzten Jahren in Deutschlandzugenommen. Wir haben einige <strong>Kanzleien</strong> schriftlich angefragt, was sie zu bieten haben. Die interessantestenund keinesfalls umfassen<strong>de</strong>n Antworten <strong>de</strong>r <strong>Kanzleien</strong> haben wir hier zusammengestellt.Name <strong>de</strong>rKanzleiSoziales Engagement(Auswahl)Pro-Bono-Stun<strong>de</strong>npro Anwalt und JahrMotivation für sozialesEngagementSpezielles Engagement<strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>Baker &McKenzieCSR umfasst drei Kategorien: Pro-Bono-Rechtsberatung und gesellschaftlicheDienste, Vielfalt und Einbeziehung allerMitarbeiter sowie NachhaltigkeitWer<strong>de</strong>n nicht gemessen;das Engagement <strong>de</strong>r Anwältewird aber in je<strong>de</strong>m Fallvon <strong>de</strong>r Kanzlei geför<strong>de</strong>rtSoziale Verantwortung übernehmen,gegenüber Mitarbeiter undGesellschaft. Pro bono ist wesentlicherTeil <strong>de</strong>r UnternehmenskulturKeine Hervorhebung einesBereichs; alle Mitarbeiter sollensoziale und gesellschaftlicheVerantwortung übernehmenBuseHebererFrommSpen<strong>de</strong>n an ausgesuchte Projekte undEinbringen <strong>de</strong>s persönlichen Engagements<strong>de</strong>r Berater. Breit gestreutessoziales EngagementWird nicht erfasst; Geschätzt20 bis 50 Stun<strong>de</strong>n, kanzleiweitund alleine für kostenloseBeratungReines soziales Engagement, eineMarketingwirkung ist hier nichtmessbarIn Berlin stammen etwa 50Prozent <strong>de</strong>r Mandate aus <strong>de</strong>mSozialrecht zu vergünstigtemStun<strong>de</strong>nsatzCliffordChanceCorporate Responsibility-Programm hilftsozialen Organisationen o<strong>de</strong>r Projektendurch Spen<strong>de</strong>naktionen und durchunmittelbaren Einsatz <strong>de</strong>r Anwälte;Schwerpunkt: gemeinnützige und NGOErmutigung <strong>de</strong>r Anwälte,jährlich min<strong>de</strong>stens zehnStun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitszeit fürgemeinnützige TätigkeiteneinzusetzenWahrnehmung gesellschaftlicherVerantwortung, zur För<strong>de</strong>rung vonMenschen, die unterprivilegiertsind o<strong>de</strong>r in sozial schwierigemUmfeld <strong>de</strong>r Unterstützung bedürfenEngagement gleichmäßig überdie Bereiche verteiltCMSHascheSigleEngagement in vielen gemeinnützigenInitiativen <strong>de</strong>s gesellschaftlichen Lebens(etwa Bürgerstiftung Stuttgart, Bachaka<strong>de</strong>mieStuttgart); Anwälte beraten auchunentgeltlich für gemeinnützige ZweckeKeine StatistikVerantwortungsvolles Han<strong>de</strong>ln undFör<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gemeinwohls alsUnternehmensziel; Mitglied bei„Pro Bono Deutschland“, für größereAkzeptanz und VerbreitungKeine Festlegung auf best<strong>im</strong>mteFachbereiche o<strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>runterstützen<strong>de</strong>n Organisation;wird individuell nach Bedarfund Kapazität entschie<strong>de</strong>nDLA Piper(Seite 30)Unentgeltlich für gemeinnützige Organisationentätig; zu<strong>de</strong>m Veranstaltungvon zweiwöchigen Seminaren zuminternationalen Recht, etwa in Tansaniao<strong>de</strong>r Äthiopien, für dort tätige JuristenKeine Statistik; aber dasEngagement <strong>im</strong> Pro-Bono-Bereich wird bei <strong>de</strong>r LeistungsbeurteilungberücksichtigtGehört in vielen Län<strong>de</strong>rn zumSelbstverständnis je<strong>de</strong>n Unternehmensund wird von Mandantenabgefragt; zu<strong>de</strong>m ist es selbstverständlich,„etwas zurückzugeben“Kein spezielles Engagement,gilt weltweites ReglementFreshfieldsBruckhausDeringerPro-Bono-Rechtsberatung zur För<strong>de</strong>runggezielt ausgewählter Organisationen;Freistellung für alle Mitarbeiter (bis zueinem Tag pro Jahr) für lokale Projekte;Verdopplung von Mitarbeiterspen<strong>de</strong>nAnzahl <strong>de</strong>r interessanten undgeeigneten Pro-Bono-Mandate<strong>im</strong> <strong>de</strong>utschsprachigenRaum eher begrenzt. Anwälteweltweit: 37.000 Std.Gewinnung, Motivation, Bindungvon Mitarbeitern; diese empfin<strong>de</strong>nsoziales Engagement persönlichbereichernd; zu<strong>de</strong>m erweitert esFachkenntnisse und ErfahrungenVon Pro-Bono-Mandantenhäufig nachgefragt, meist vongemeinnützigen und Nicht-Regierungsorganisationen;auch:Bewerbungstraining für SchülerGleiss LutzUnentgeltliche Beratung sozialer o<strong>de</strong>rkultureller Einrichtungen und Organisationen,die sich sonst erstkassige juristischeBeratung nicht leisten können; Stipendiumzum Graduiertenstudium in <strong>de</strong>n USAKeine AngabenGesellschaftliche Verantwortung<strong>de</strong>s Anwaltsberufs umsetzen; Blicküber <strong>de</strong>n Tellerrand empfin<strong>de</strong>nAnwälte als Bereicherung; sozialeVerantwortung als ArbeitgeberAnwälte sind auch in <strong>de</strong>rarbeitsrechtlichen BeratungPro Bono o<strong>de</strong>r zu reduziertemHonorar tätigGreenfortAnwälte engagieren sich <strong>im</strong> Einzelfall ProBono, je nach Kapazität und Interessenfür best<strong>im</strong>mte Projekte, etwa kostenloseVertretung bedürftiger Personen o<strong>de</strong>runbezahlte Lehraufträge an UniversitätenWird nicht erfasstPro-Bono-Engagement entspringt<strong>de</strong>m Bedürfnis <strong>de</strong>r Kanzlei o<strong>de</strong>r<strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Mitarbeiters,sich <strong>im</strong> konkreten Fall einzubringenKostenlose arbeitsrechtlicheBeratung <strong>de</strong>r internationalenGesellschaft für Menschenrechtein einer arbeitsrechtlichenAuseinan<strong>de</strong>rsetzungHengelerMuellerRechtsberatungsaufgaben, durch die einguter Zweck geför<strong>de</strong>rt wird; Beispiel: Kin<strong>de</strong>rhospizo<strong>de</strong>r Zentrum für Erwachsenemit Herzfehlerkeine zentrale Erfassung,da es letztlich je<strong>de</strong>m Anwaltüberlassen bleibt, ob undwie stark er sich engagiertAusdruck <strong>de</strong>r gesellschaftlichenVerantwortung <strong>de</strong>r Kanzlei, aberauch Wunsch <strong>de</strong>r jeweiligen AnwälteEngagement gilt für alle Praxisgruppen,je nach Anfor<strong>de</strong>rungen<strong>de</strong>s Mandats; keine fachlichenSchwerpunkte festgestelltHeukingKühn LüerWojtekJe<strong>de</strong>r Anwalt engagiert sich für gesellschaftlicheund soziale Zwecke nacheigenen Prioritäten, etwa in einer Funktionbei Stiftungen o<strong>de</strong>r VereinenKeine Angaben, weil keinezentrale ErfassungEntfällt; ein einheitliches, kanzleigetriebenesEngagement ist auchkritisch zu hinterleuchtenKein spezielles Engagement <strong>im</strong><strong>Arbeitsrecht</strong>HoganLovellsKostenlose Rechtsberatung von Projektenauf lokaler und nationaler Ebene; Spen<strong>de</strong>naktionen;Schwerpunkt liegt in <strong>de</strong>rBeratung von Social Entrepreneurs undfür Projekte zur Jugendför<strong>de</strong>rungZiel sind 20 Stun<strong>de</strong>n; je nachAufwand kann Auslastungunterschiedlich hoch ausfallen;För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Teilnahmean Pro-Bono-ProjektenGesellschaftliche Verantwortung,die mit Anwaltsberuf verbun<strong>de</strong>nist; Blick über <strong>de</strong>n Tellerrand alswichtige persönliche Erfahrung fürAnwälte mit Mitteln <strong>de</strong>r SozietätBeratung bil<strong>de</strong>t wichtigenGrundstein in <strong>de</strong>r Gründungsphasefür Social Entrepreneurs,gera<strong>de</strong> bei GeschäftsführerundDienstverträgen


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 21Name <strong>de</strong>rKanzleiKliemt &Vollstädt(Seite 32)Küttner(Seite 46)Latham &WatkinsMc DermottWill &EmeryMaat(Seite 48)MenoldBezler(Seite 42)NaegeleNoerrOppenhoffRaueSchra<strong>de</strong>StraubeSiebertSchrammMeyerKuhnkeSoziales Engagement(Auswahl)För<strong>de</strong>rung arbeitsrechtlicher Doktoran<strong>de</strong>ndurch Stipendien o<strong>de</strong>r Preise; Lehrbeauftragteran Universitäten für <strong>Arbeitsrecht</strong>Sehr unterschiedliche Arten <strong>de</strong>s sozialenEngagements; keine Hervorhebung, je<strong>de</strong>rAnwalt entschei<strong>de</strong>t selbst, wo und inwelcher Weise er sich sozial engagiertPro-Bono-Programm mit überwiegendgemeinnützigen Organisationen, NGO,Stiftungen als Mandanten in Deutschland,etwa Transparancy InternationalUnterstützung lokaler und internationalerOrganisationen und <strong>de</strong>ren Projekte (Unis,Wirtschaftsjuroren); zu<strong>de</strong>m rechtliche Beratungvon Mandanten, <strong>de</strong>nen finanzielleMittel für nötige Beratung fehlenJuristische Unterstützung gemeinnützigerOrganisationen und ehrenamtlicherProjekte etwa <strong>im</strong> Bereich Umweltschutzo<strong>de</strong>r Bildung; Partner arbeiten zu<strong>de</strong>mbei Stiftungen als Beiräte o. Ä.; Spen<strong>de</strong>n;LehrtätigkeitenUnterstützung verschie<strong>de</strong>nster Einrichtungen,Vereine und Hilfsorganisationen,finanziell und durch Pro-Bono-Beratung;Beispiel: Kin<strong>de</strong>rhilfs- und Jugendwerkesowie Vereine und StiftungenEngagement insbeson<strong>de</strong>re für Kin<strong>de</strong>rhilfsprojekte,etwa als Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>sFör<strong>de</strong>rkreises krebskranker Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>rals Vorstandsmitglied <strong>im</strong> gemeinnützigenVerein „Future 4 Kids“; Unterstützung <strong>de</strong>sProjekts Gesun<strong>de</strong>s Frühstück für Kin<strong>de</strong>rEngagiert <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Lex Mundi „ProBono Foundation“ durch kostenlose Beratungsozialer Unternehmer; Pro-Bono-Programm, etwa regelmäßige Tätigkeitfür gemeinnützige Stiftung; soziale Projekte,etwa <strong>de</strong>r Noerr Kin<strong>de</strong>r CampUnterstützung wohltätiger Organisationenin ihrer Arbeit; Beispiel: Hud<strong>de</strong>l &Brassel, ein lokales Projekt für Menschenmit beson<strong>de</strong>ren sozialen SchwierigkeitenVielfältiges Engagement <strong>de</strong>r Anwälte inunterschiedlichen gemeinnützigen Organisationen,etwa Johanniter;finanzielleUnterstützung <strong>de</strong>r universitären AusbildungPro-Bono-Rechtsberatung wird situativbetrieben, wenn Kanzlei <strong>de</strong>r Auffassungist, dass <strong>de</strong>m Rechtssuchen<strong>de</strong>n qualitativhochwertige Rechtsberatung zusteht, obwohler sich diese nicht leisten kannUnterstützung von Unternehmungen, dieinsbeson<strong>de</strong>re sozial benachteiligte Menschen(vor allem Kin<strong>de</strong>r) för<strong>de</strong>rnPro-Bono-Stun<strong>de</strong>npro Anwalt und JahrMotivation für sozialesEngagementSpezielles Engagement<strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>Wird nicht erfasst Nachwuchsför<strong>de</strong>rung Siehe Spalte 1wird nicht erfasst; variiertstark je nach Aufwand undProjektKeine AngabenDüsseldorf: durchschnittlich3,47 Prozent <strong>de</strong>r Arbeitszeitfür Pro-Bono-Arbeit (bei 71Prozent <strong>de</strong>r Anwälte); Münchenähnlich (bei 80 Prozent<strong>de</strong>r Anwälte); über die Hälftewen<strong>de</strong>ten 2012 mehr als 20Stun<strong>de</strong>n aufSchwanken<strong>de</strong>r Aufwand, daTätigkeit projekt- o<strong>de</strong>r verfahrensbezogen;<strong>im</strong> Schnittaber nicht unter 50 Stun<strong>de</strong>npro JahrWer<strong>de</strong>n nicht separat erfasstStefan Nägele: etwa 500 Std.Sebastian Frahm: etwa 50Claudia Hahn: etwa 50Keine AngabenWird nicht erfasst, da es einfreiwilliges Engagement istDie meisten Anwälte wen<strong>de</strong>n10 bis 20 Stun<strong>de</strong>n proJahr aufWird nicht erfasst, da situativMöglichkeit für Anwälte, außerhalbwirtschaftlicher Notwendigkeitendas eigene Wissen für sozial BedürftigeeinzusetzenAnwälte sollen aktiv am Pro-Bono-Programm teilnehmen und dieseMandaten mit gleicher Sorgfalt wiebei an<strong>de</strong>ren Mandanten angehenPro-Bono-Engagement steht unter<strong>de</strong>m Aspekt: „Giving back to Society“;zu<strong>de</strong>m: persönlicher Vorteil fürAnwälte, <strong>im</strong>mer wie<strong>de</strong>r über Tellerrandzu schauen und die großeBefriedigung für <strong>de</strong>n EinzelnenIm Vor<strong>de</strong>rgrund steht klar diealtruistische Motivation, <strong>im</strong> bewusstsein<strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>sBerufsstands für gesellschaftlicheEntwicklungen; Gewinn an persönlichemProfilGesellschaftliche Verantwortung;Erfolge teilen, in<strong>de</strong>m gesellschaftlichrelevante Projekte unterstütztwer<strong>de</strong>nDieses soziale Engagement hatnichts mit Kanzlei zu tun, son<strong>de</strong>rnmit <strong>de</strong>n Menschen, die sich in <strong>de</strong>rKanzlei zusammengefun<strong>de</strong>n habenGesellschaftliche Verantwortungerfüllen, die von Anwälten beson<strong>de</strong>rserwartet wird; Pro Bono spielteine wichtige Rolle für die I<strong>de</strong>ntität<strong>de</strong>r Sozietät und <strong>de</strong>ren Wahrnehmung<strong>im</strong> öffentlichen RaumDie Verantwortung <strong>de</strong>r Kanzlei alsTeil <strong>de</strong>r Gesellschaft, gera<strong>de</strong> mitregionalem BezugPersönliche Befriedigung, ohneErwartung eines wirtschaftlichenGewinns, Menschen in Notlage zuunterstützen; natürlich auch Zufrie<strong>de</strong>nheitüber positive Wahrnehmungin <strong>de</strong>r ÖffentlichkeitZiel ist es, <strong>de</strong>m Rechtssuchen<strong>de</strong>n<strong>im</strong> konkreten Einzelfall zu helfen;keine Werbung, kein Beitritt beineu gegrün<strong>de</strong>ten Vereinen zumZweck <strong>de</strong>r Werbung30 bis 40 Stun<strong>de</strong>n Über <strong>de</strong>n Tellerrand hinaus schauen;neben <strong>de</strong>r rein wirtschaftlichenBeratung die sozialen und wirtschaftlichenProbleme benachteiligterMenschen <strong>im</strong> Blick behaltenBringen Erfahrung als <strong>Arbeitsrecht</strong>lerein; oft ist aber dasEngagement gewinnbringend,bei <strong>de</strong>m nicht auf beruflicheExpertise zurückgegriffen wirdKein spezielles EngagementAnteil <strong>de</strong>r Pro-Bono-Stun<strong>de</strong>nbei <strong>Arbeitsrecht</strong>ler beson<strong>de</strong>rshoch; alle <strong>de</strong>utschen <strong>Arbeitsrecht</strong>lerhaben 2012 Pro Bonogearbeitet; Aufwand Düsseldorfneun Prozent, München siebenProzent <strong>de</strong>r Arbeitszeit;Arbeits- und sozialrechtlicheFragen treten bei gemeinnützigenOrganisationen oft auf;daher in diesem Bereich ausgerichtete<strong>Kanzleien</strong> mehrgefragtKein spezielles Engagementfür <strong>Arbeitsrecht</strong>ler o<strong>de</strong>r <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>Kein Zusammenhang zwischensozialem Engagement undAufgabe als <strong>Arbeitsrecht</strong>ler;<strong>Arbeitsrecht</strong> keine geeignetePlattform für Pro-Bono-AktivitätenPro-Bono-Arbeit und sozialesEngagement wer<strong>de</strong>n von allenFachbereichen wahrgenommenKein spezielles Engagement;es besteht jedoch häufig bedarffür arbeitsrechtliche BeratungVor allem bei Beratung gemeinnützigerOrganisationen,die hauptamtliche Geschäftsführero<strong>de</strong>r sonstige Mitarbeitereinstellen, ist eine Beratung <strong>im</strong><strong>Arbeitsrecht</strong> gefragtKeine abschließen<strong>de</strong> Beurteilungmöglich;ten<strong>de</strong>ziell könntegesteigerter Bedarf <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>bestehen.Beratung <strong>de</strong>r Stiftung Mittagskin<strong>de</strong>rin arbeitsrechtlichenAngelegenheiten


22 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013UrteilsübersichtDie wichtigsten Entscheidungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichtsDas Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht (BAG) hat in <strong>de</strong>n vergangenen zwölf Monaten wie<strong>de</strong>r zahlreiche be<strong>de</strong>utsameEntscheidungen getroffen. Die aus Redaktionssicht wichtigsten Urteile haben wir für Sie zusammengefasstund auf Konsequenzen für Ihre tägliche Arbeit hin geprüft.Autoren: Thomas Muschiol (Red.) und Katharina Schmitt (Red.)Insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>m Urlaubsrecht und <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r Leiharbeitnehmermussten sich die Richter <strong>de</strong>s höchsten <strong>de</strong>utschen Arbeitsgerichtsin <strong>de</strong>n vergangenen Monaten intensiv auseinan<strong>de</strong>rsetzen. Aber auchdie Entscheidungen <strong>de</strong>s BAG zu Wünschen nach Arbeitszeitreduzierung,Gratifikationsregelungen und Altersgrenzen sollten Sie kennen.Stichtagsklausel für Weihnachtsgeld: kein AGG-VerstoßEine tarifliche Regelung, wonach <strong>de</strong>r Anspruch auf eine Son<strong>de</strong>rzahlungvom Bestand <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember eines Jahresabhängt, benachteiligt Arbeitnehmer, die vor diesem Stichtag wegenErreichens <strong>de</strong>s gesetzlichen Rentenalters aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnisausschei<strong>de</strong>n, nicht unzulässig wegen <strong>de</strong>s Alters. Eine Benachteiligungliegt nach Ansicht <strong>de</strong>s BAG <strong>de</strong>swegen nicht vor, weil <strong>de</strong>r Anspruchauf die Son<strong>de</strong>rzahlung nicht vom Alter <strong>de</strong>s Beschäftigten abhängt undauch keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass ältere Arbeitnehmerüberproportional von <strong>de</strong>r Regelung betroffen sind.Die Entscheidung erging zwar ausdrücklich zum Tarifvertrag für <strong>de</strong>nöffentlichen Dienst (TVöD). Sie hat gleichwohl Auswirkungen auf vielean<strong>de</strong>re Vertragsverhältnisse, da sich die hier zur Frage stehen<strong>de</strong> Stichtagsklauselin zahlreichen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungenin ähnlicher Form wie<strong>de</strong>rfin<strong>de</strong>t. Die grundsätzliche Wirksamkeit vonStichtagsklauseln steht dabei außer Frage und ist durch die höchstrichterlicheRechtsprechung schon <strong>im</strong>mer als wirksam angesehen wor<strong>de</strong>n.Der klagen<strong>de</strong> Arbeitnehmer hatte <strong>im</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Fall aber damitargumentiert, dass eine Stichtagsregelung ohne sachlichen Grund ältereArbeitnehmer benachteilige, gewissermaßen „zufallsbedingt“ inArbeitnehmer erster und zweiter Klasse aufteile. So seien die „zufällig“<strong>im</strong> Dezember geborenen Arbeitnehmer bevorzugt, während die in <strong>de</strong>nVormonaten geborenen von <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rzahlung ausgeschlossen seien.Da <strong>de</strong>r Ausschluss allein wegen Erreichens <strong>de</strong>r Altersgrenze erfolge, seivon <strong>de</strong>n betroffenen Mitarbeitern <strong>de</strong>r eigentliche Sinn und Zweck <strong>de</strong>rStichtagsklausel, nämlich die Betriebstreue zu belohnen, nicht mehrbeeinflussbar. Diesen Einwand ließ das BAG nicht gelten. Es verwiesdarauf, dass auch an<strong>de</strong>re Beschäftigte, die beispielsweise wegen <strong>de</strong>sAblaufs eines befristeten Arbeitsvertrags vor <strong>de</strong>m 1. Dezember ausschei<strong>de</strong>n,<strong>de</strong>r Stichtagsklausel zum Opfer fallen. Wichtig für die Praxisist, dass die Wirksamkeit <strong>de</strong>rartiger Stichtagsklauseln vom BAG nichtnur bei unmittelbarer Tarifbindung, son<strong>de</strong>rn auch für <strong>de</strong>n Fall einereinzelvertraglichen Bezugnahme bestätigt wor<strong>de</strong>n ist.Urteil vom 12.12.2012, 10 AZR 718/11Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen wirksamAltersgrenzen in Betriebsvereinbarungen, nach <strong>de</strong>nen das Arbeitsverhältnismit Ablauf <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats en<strong>de</strong>t, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Arbeitnehmerdie Regelarbeitsgrenze <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherungerreicht, sind wirksam. Mit dieser Entscheidung gibt das BAG <strong>de</strong>n Unternehmendie Möglichkeit, durch kollektivrechtliche Regelungen ein„Spätestdatum“ für die Beendigung <strong>de</strong>r Arbeitsverhältnisse zu best<strong>im</strong>men.Derartige Altersgrenzen bleiben auch dann wirksam, wenn <strong>im</strong>Individualvertrag keine Regelung getroffen wur<strong>de</strong>. Dazu das BAG: „DieVereinbarung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist auch keine,die Altersgrenzenregelung <strong>de</strong>r Gesamtbetriebsvereinbarung verdrängen<strong>de</strong>einzelvertragliche Abmachung.“Urteil vom 5.3.2013, 1 AZR 417/12Verfahrensstau bei Equal-Pay-Klagen aufgelöstIn einem Sammeltermin am 13. März 2013 entschied das BAG einigeGrundsatzfragen zum Equal-Pay-Prinzip. Zahlreiche Arbeitnehmer hattensich, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r erste Senat <strong>de</strong>s BAG am 14. Dezember 2010(1 ABR 19/10) entschie<strong>de</strong>n hatte, dass die Tarifgemeinschaft ChristlicherGewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) keine Tariffähigkeitbesitzt, auf <strong>de</strong>n Equal-Pay-Grundsatz berufen und <strong>de</strong>n Differenzbetragzwischen <strong>de</strong>r unwirksamen tarifvertraglichen Vereinbarung und <strong>de</strong>mLohn, <strong>de</strong>r <strong>im</strong> Entleiherbetrieb üblich war, eingeklagt.Be<strong>de</strong>utsam für viele Fälle in <strong>de</strong>r Praxis war die Frage, ob Verleihunternehmen<strong>im</strong> Vorteil sind, die in ihren Arbeitsverträgen nicht nur eineBezugnahme auf <strong>de</strong>n (unwirksamen) CGZP-Tarifvertrag vorgenommen,son<strong>de</strong>rn noch zusätzlich individualrechtliche Ausschlussfristen vereinbarthatten. Das BAG vertritt hier die Ansicht, dass trotz unwirksamerin Bezug genommener Tarifverträge gleichwohl einzelvertraglichvereinbarte Ausschlussfristen wirksam sein können, sofern diese mit<strong>de</strong>n allgemeinen Grundsätzen über Ausschlussfristen konform gehen.


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 23Am Sitz <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichtsinErfurt gehen jährlichüber 4.000 Verfahrenein. Einige <strong>de</strong>rwichtigsten Urteilestellen wir hier vor.Auch zur Frage <strong>de</strong>r allgemeinen Verjährungsfrist hat das BAG Positionbezogen: Der Anspruch auf Equal Pay nach § 10 Abs. 4 AÜG unterliegeinsoweit <strong>de</strong>r regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit<strong>de</strong>m Schluss <strong>de</strong>s Jahres beginne, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruch entstan<strong>de</strong>n istund <strong>de</strong>r Leiharbeitnehmer Kenntnis von <strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nUmstän<strong>de</strong>n habe. Für die Kenntnis ist jedoch nicht <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>rrechtlichen Beurteilung <strong>de</strong>r Tariffähigkeit <strong>de</strong>r CGZP maßgebend, alleinedie Kenntnis <strong>de</strong>s Leiharbeitnehmers von <strong>de</strong>n „Tatsachen“ reicht nachAnsicht <strong>de</strong>s BAG aus.Urteile vom 13.3.2013, 5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12,5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12, 5 AZR 224/12Einfluss von Leiharbeitnehmern auf KleinbetriebsbegriffDas Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist in sogenannten „Kleinbetrieben“,die in <strong>de</strong>r Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen,nicht anwendbar. In <strong>de</strong>r Praxis ist das eine große Erleichterung fürdiese Unternehmen, weil insbeson<strong>de</strong>re bei betriebsbedingten Kündigungenkeine Sozialauswahl vorgenommen wer<strong>de</strong>n muss. Die Frage,ob zur Zahl <strong>de</strong>r beschäftigten Arbeitnehmer auch Leiharbeitnehmergehören, war bisher in Rechtsprechung und Literatur stark umstritten.So hatte sich die Vorinstanz <strong>de</strong>s BAG in einem Urteil vom Juli2011 noch ein<strong>de</strong>utig dafür entschie<strong>de</strong>n, dass „in <strong>de</strong>m Betrieb eingesetzteLeiharbeitnehmer bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Beschäftigtenzahlnicht zu berücksichtigen sind“ (LAG Nürnberg, Urteil vom 27.7.2011,4 SA 713/10).Die Nürnberger Richter waren sich so sicher, dass sie damit richtig liegen,dass sie ausdrücklich keine Revision zuließen. Erst über <strong>de</strong>n Wegeiner Nichtzulassungsbeschwer<strong>de</strong> erreichte <strong>de</strong>r Streitfall das Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht.Dieses nahm nicht grundsätzlich die Gegenposition zumLAG Nürnberg ein, schränkte aber <strong>de</strong>n bisherigen Grundsatz ein: Unterbest<strong>im</strong>mten Voraussetzungen, so das BAG, sind bei <strong>de</strong>r Best<strong>im</strong>mung<strong>de</strong>r „Zehner-Schwelle“ auch <strong>im</strong> Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmerzu berücksichtigen. Diese Voraussetzungen hält das BAG dann für gegeben,wenn <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Leiharbeiter auf einem „in <strong>de</strong>r Regel vorhan<strong>de</strong>nenPersonalbedarf beruht“. Jetzt muss das Lan<strong>de</strong>sarbeitsgerichtNürnberg noch einmal feststellen, ob die zum Kündigungszeitpunkt <strong>im</strong>Betrieb tätigen Leiharbeitnehmer aufgrund eines regelmäßigen o<strong>de</strong>reines für <strong>de</strong>n Betrieb in <strong>de</strong>r Regel nicht kennzeichnen<strong>de</strong>n Geschäftsanfallsbeschäftigt waren. Urteil vom 24.1.2013, 2 AZR 140/12Kun<strong>de</strong>nwunsch hat keinen Einfluss auf ArbeitszeitEinem Leiharbeitnehmer kann <strong>de</strong>r Wunsch auf Arbeitszeitverringerungnicht mit <strong>de</strong>m Argument verweigert wer<strong>de</strong>n, dass mit <strong>de</strong>m Entleiherein Vertrag besteht, nach <strong>de</strong>m ausschließlich Arbeitnehmer mit einerbest<strong>im</strong>mten wöchentlichen Arbeitszeit überlassen wer<strong>de</strong>n. Hier muss


24 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Streit um <strong>de</strong>n UrlaubEin Blick auf die Entscheidungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts hat ein ein<strong>de</strong>utiges Ergebnis erbracht:Die Rechtsprechung zum Urlaubsrecht war <strong>de</strong>r Renner <strong>de</strong>r Saison.Das Urlaubsrecht, so legt es die Geschäftsordnung<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts fest, ist <strong>de</strong>m NeuntenSenat zur Bearbeitung zugewiesen. Dass dieseZuweisung <strong>de</strong>n betroffenen Richtern gera<strong>de</strong> <strong>im</strong>Jahr 2012 viel Arbeit und vor allem anspruchsvolleAufgaben beschert hat, ist in erster Linie <strong>de</strong>meuropäischen Gerichtshof zu verdanken, <strong>de</strong>r 2009mit seiner auch als „Schultz-Hoff-Urteil“ bekanntenEntscheidung zum „Nichtverfall <strong>de</strong>s Urlaubs beilangzeiterkrankten Arbeitnehmern“ die bis dahingelten<strong>de</strong> Rechtslage völlig auf <strong>de</strong>n Kopf gestellthatte. Die Folge: Eine ganze Reihe von Auslegungsfragenüber die unmittelbaren und mittelbarenFolgen <strong>de</strong>r EuGH-Rechtsprechung wur<strong>de</strong>n von<strong>de</strong>n Instanzgerichten an das Erfurter Bun<strong>de</strong>sgerichtdurchgereicht und die Fachwelt wartete auch2012 gespannt darauf, wie die Erfurter Richter in<strong>de</strong>n zahlreichen anhängigen Revisionsverfahrenentschei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n. Da wun<strong>de</strong>rte es nicht, dass<strong>de</strong>r Begriff „Urlaubsrecht“ nicht nur bei einer Blitzumfrage<strong>de</strong>r Redaktion durchgehend auf Platz einslan<strong>de</strong>te, son<strong>de</strong>rn auch in <strong>de</strong>n Fachmedien ganzjährigein führen<strong>de</strong>s Thema war – dies allerdingsnicht nur be<strong>im</strong> Thema „Urlaubsübertragung“, <strong>de</strong>nnauch in an<strong>de</strong>ren Bereichen wur<strong>de</strong>n vom NeuntenSenat <strong>im</strong> Jahr 2012 wichtige Rechtsfragen zumThema Urlaub gelöst. So brachte zum Beispiel dieAbkehr von <strong>de</strong>r sogenannten „Surrogatstheorie“die Fachwelt zum Staunen. Auch wur<strong>de</strong> die seitLangem umstrittene Frage, ob eine altersabhängigeStaffelung <strong>de</strong>r Urlaubsdauer mit <strong>de</strong>m AGG inEinklang zu bringen ist, entschie<strong>de</strong>n.Die Differenzierungsurteile:Was ist Min<strong>de</strong>st-, was ist Mehrurlaub?Nach <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>s EuGH zur Unverfallbarkeitwar ein wichtiger Aspekt schon durch das BAG<strong>im</strong> Jahr 2011 geklärt wor<strong>de</strong>n: Dieses entschied,dass nicht <strong>de</strong>r gesamte Urlaub, son<strong>de</strong>rn nur <strong>de</strong>r<strong>im</strong> Bun<strong>de</strong>surlaubsgesetz geregelte gesetzlicheMin<strong>de</strong>sturlaub bei Arbeitsunfähigkeit aufgespartbleibt. Für viele Praktiker eine missverständlicheAussage, <strong>de</strong>nn sie setzt voraus, dass zwischen Arbeitgeberund Arbeitnehmer überhaupt erst einmaleine Urlaubsregelung besteht, die eine solcheDifferenzierung vorn<strong>im</strong>mt. Ob und unter welchenVo raussetzungen dies bei tarifvertraglichen Regelungenzu bejahen ist, das hat <strong>de</strong>r Urlaubssenatam 22. Mai 2012 in zwei Urteilen anhand <strong>de</strong>r tariflichenUrlaubsregelungen für <strong>de</strong>n öffentlichenDienst (TV-L) entschie<strong>de</strong>n. Die in diesen Urteilenaufgestellten Grundsätze gaben für zahlreicheuntergerichtliche Streitigkeiten die Maßstäbe füreine Überprüfung <strong>de</strong>r jeweiligen tarifvertraglichenDifferenzierungsklauseln vor. Danach kommt esnicht auf die Verwendung <strong>de</strong>r Begriffe „Min<strong>de</strong>sturlaub“und „Mehrurlaub“ an, son<strong>de</strong>rn darauf, obdie Tarifvertragsparteien bezüglich ihrer Urlaubsregelungenein eigenständiges, von <strong>de</strong>n Regeln<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>surlaubsgesetzes „abweichen<strong>de</strong>s Fristenreg<strong>im</strong>e“geschaffen haben. Ist dies <strong>de</strong>r Fall, sohin<strong>de</strong>rt dies die Annahmen eines „Gleichlaufs“ <strong>de</strong>sgesetzlichen Min<strong>de</strong>sturlaubs und bewirkt, dass <strong>de</strong>rMehrurlaub nach <strong>de</strong>n jeweiligen eigenständigenRegelungen <strong>de</strong>s Tarifvertrags verfällt.Urteile vom 22.5.2012, 9 AZR 575/10und 9 AZR 618/10Zentralentscheidung fiel <strong>im</strong> Sommer„Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmernist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach <strong>im</strong> Fall <strong>de</strong>rÜbertragung <strong>de</strong>r Urlaub in <strong>de</strong>n ersten drei Monaten<strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres gewährt undgenommen wer<strong>de</strong>n muss, unionsrechtskonformso auszulegen, dass <strong>de</strong>r Urlaubsanspruch 15 Monatenach Ablauf <strong>de</strong>s Urlaubsjahres verfällt.“ Mitdieser Aussage hat <strong>de</strong>r Neunte Senat die durch<strong>de</strong>n EuGH vorgegebene Verfallssperre für Urlaub,<strong>de</strong>r krankheitsbedingt nicht genommen wer<strong>de</strong>nkann, elegant auf eine Obergrenze von 15 Monatenreduziert. Interessant an diesem Urteil ist,dass es einen weiteren Aspekt enthält, <strong>de</strong>r eigentlichdie Ausweitung <strong>de</strong>r Urlaubsübertragungnoch verschärft hat. Die <strong>de</strong>r Klage zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>Frage war nämlich zunächst nur die, obUrlaub nicht nur bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeitaufgespart bleibt, son<strong>de</strong>rn auch dannzu übertragen ist, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer einebefristete Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht unddas Arbeitsverhältnis während <strong>de</strong>s Bezugs dieserRente auf Zeit ruht. Und genau diese Frage hat <strong>de</strong>rUrlaubssenat zugunsten <strong>de</strong>r klagen<strong>de</strong>n Arbeitnehmerinbeantwortet. So gesehen, hat diese einerseitsin <strong>de</strong>r Sache Recht bekommen, an<strong>de</strong>rerseitskonnte sie daraus aber nur insoweit einen Vorteilziehen, als sie die verlangte Urlaubsabgeltung nurnoch <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r vom Urlaubssenat gleichzeitigeingeführten Höchstgrenze von 15 Monatenverlangen konnte.Urteil vom 7.8.2012, 9 AZR 353/10Abschied von <strong>de</strong>r SurrogatstheorieDie Urlaubsabgeltung teilt das Schicksal <strong>de</strong>s Urlaubsanspruchso<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rs ausgedrückt: Ist einUrlaubsanspruch endgültig verfallen und schei<strong>de</strong>t<strong>de</strong>r Mitarbeiter aus <strong>de</strong>m Unternehmen aus,so kann er nicht mehr verlangen, dass ihm dieserUrlaub abgegolten wird. So je<strong>de</strong>nfalls diebis zum 19. Juni 2012 maßgebliche Rechtslage,<strong>de</strong>r die seit Generationen gelehrte „Surrogatstheorie“zugrun<strong>de</strong> liegt. Der Abschied durch <strong>de</strong>nUrlaubssenat erfolgte recht kurz und knapp undgrün<strong>de</strong>te sich nicht etwa auf eine gewan<strong>de</strong>lterechtswissenschaftliche Erkenntnis. Vielmehr stellt<strong>de</strong>r Urlaubssenat erstaunlich pragmatisch fest,dass <strong>de</strong>r Hauptfall, bei <strong>de</strong>m die Surrogatstheoriein <strong>de</strong>r Vergangenheit gegriffen hat, nämlich be<strong>im</strong>Ausschluss von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeitüber <strong>de</strong>n Übertragungszeitraum hinaus,aufgrund <strong>de</strong>r neuen durch <strong>de</strong>n EuGH geschaffenenRechtslage nicht mehr existiere. Es sei daher keinsachlicher Grund gegeben, warum für einen arbeitsfähigenArbeitnehmer nach Beendigung <strong>de</strong>s


<strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013 I 25<strong>de</strong>r Arbeitgeber zunächst alle Möglichkeiten, gegebenenfalls auch dieeines sogenannten „Ringtauschs“, durchprüfen. Das Urteil ist auch außerhalbvon Leiharbeitnehmerverhältnissen wichtig, da auch bei an<strong>de</strong>renAuftragsabwicklungen vertragliche Kun<strong>de</strong>nwünsche zu beachtensein können, nach <strong>de</strong>nen Dienstleistungen in einer best<strong>im</strong>mten wöchentlichenMin<strong>de</strong>stdauer vorzuhalten sind. Urteil vom 13.11.2012, 9 AZR 259/11Arbeitgeber muss <strong>im</strong> Zeugnis nicht dankenDer Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mitFormulierungen abzuschließen, in <strong>de</strong>nen er <strong>de</strong>m Arbeitnehmer für diegeleisteten Dienste dankt, <strong>de</strong>ssen Ausschei<strong>de</strong>n bedauert o<strong>de</strong>r ihm fürdie Zukunft alles Gute wünscht. Aufgrund unterschiedlicher Ansichtenzwischen zwei Lan<strong>de</strong>sarbeitsgerichten musste sich das BAG erneut mitdieser Frage beschäftigen und hat erwartungsgemäß seine Entscheidungaus <strong>de</strong>m Jahr 2001 bestätigt. Das BAG dazu wörtlich: „Auch wennin <strong>de</strong>r Praxis häufig <strong>de</strong>m Arbeitnehmer für seine Arbeit gedankt wird,kann daraus mangels gesetzlicher Grundlage kein Anspruch auf eineDankesformel abgeleitet wer<strong>de</strong>n.“Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11Arbeitsverhältnisses an<strong>de</strong>re Regeln für <strong>de</strong>n Verfall<strong>de</strong>s Urlaubsabgeltungsanspruchs gelten sollen alsfür einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer.Urteil vom 19.6.2012, 9 AZR 652/10Das AGG versperrt <strong>de</strong>n AltersurlaubGleich nach <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s AllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes (AGG) stan<strong>de</strong>n sie in<strong>de</strong>r Kritik: Die Re<strong>de</strong> ist von Urlaubsstaffelungen,die nicht nur nach Betriebszugehörigkeit, son<strong>de</strong>rnauch nach <strong>de</strong>m Lebensalter differenzieren und daherMitarbeitern, die eine best<strong>im</strong>mte Altersgrenzeerreichen, automatisch zusätzliche Urlaubstage zusprechen.Auch hier war <strong>de</strong>r Urlaubssenat gefor<strong>de</strong>rt.Er sah in <strong>de</strong>rartigen Regelungen einen Verstoßgegen das AGG und begrün<strong>de</strong>te dies damit,dass sich ein gesteigertes Erholungsbedürfnis vonBeschäftigten bereits ab <strong>de</strong>m 30. beziehungsweise40. Lebensjahr „kaum begrün<strong>de</strong>n“ ließe.Für die Praxis hat diese Entscheidung nicht unerheblicheAuswirkungen. Viele haben nicht mit <strong>de</strong>nKonsequenzen gerechnet, die sich aus <strong>de</strong>m Urteilfür die Frage <strong>de</strong>s Urlaubsanspruchs jüngerer Mitarbeiterergeben. Der Verstoß gegen die Diskr<strong>im</strong>inierungkann nämlich nach Ansicht <strong>de</strong>s Urlaubssenatsnur <strong>de</strong>rgestalt beseitigt wer<strong>de</strong>n, dass „die wegenihres Alters diskr<strong>im</strong>inierten Beschäftigten ,nachoben‘ angepasst wer<strong>de</strong>n“.Urteil vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10Gelber Zettel kann ab <strong>de</strong>m ersten Tag verlangt wer<strong>de</strong>nArbeitgeber dürfen vom Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigungüber das Bestehen <strong>de</strong>r Arbeitsunfähigkeit und <strong>de</strong>ren voraussichtlicheDauer, abweichend von <strong>de</strong>r gesetzlichen „Dreitagesfrist“,schon vom ersten Tag <strong>de</strong>r Erkrankung an verlangen.Das Urteil zieht einen vorläufigen Schlusspunkt <strong>im</strong> Meinungsstreit bei<strong>de</strong>r Auslegung <strong>de</strong>s § 5 Abs. 1 Satz 3 <strong>de</strong>s Entgeltfortzahlungsgesetzes(EFZG). Umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt war bisherdie Frage, ob <strong>de</strong>r Arbeitgeber bei seiner Entscheidung, in Zukunft dieVorlage einer AU-Bescheinigung schon am ersten Tag zu verlangen,dies an einen konkreten Verdacht knüpfen müsse, insoweit er ein„pflichtgemäßes Ermessen“ auszuüben habe. Dogmatisch stützen sichdie Befürworter einer solchen Auslegung darauf, dass eine solche Anweisung<strong>de</strong>n Grenzen <strong>de</strong>s § 106 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt.Das BAG hat sich <strong>de</strong>r Vorinstanz jedoch angeschlossen, die § 5 EFZGals speziellere Regelung für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Nachweispflicht in <strong>de</strong>rEntgeltfortzahlung darstellt, die unter Spezialitätsgesichtspunkten <strong>de</strong>nallgemeinen Best<strong>im</strong>mungen zum Weisungsrecht in § 106 GewO vorgehe.Eine Überprüfung auf allgemeine Billigkeit habe daher gera<strong>de</strong>nicht zu erfolgen. Experten warnen allerdings davor, das Urteil ohneAnalyse <strong>de</strong>r konkreten vertraglichen Umstän<strong>de</strong> <strong>im</strong> Unternehmenumzusetzen. Zum einen könnten (tarif-) vertragliche Beson<strong>de</strong>rheitendagegenstehen, zum an<strong>de</strong>ren muss bei einer generellen Umstellungdas Mitbest<strong>im</strong>mungsrecht <strong>de</strong>s Betriebsrats beachtet wer<strong>de</strong>n. Urteile vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11


26 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013


Wirtschaftskanzleien mit mehr als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern I 27AnbieterübersichtWirtschaftskanzleienmit mehr als20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lernBeiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 28DLA Piper UK LLP 30Kliemt & Vollstädt 32Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 34


28 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbHKreative Lösungen für anspruchsvolle MandantenBEITEN BURKHARDT verfügt über eines <strong>de</strong>r größten arbeitsrechtlichen Teams in Deutschland mit mehr als50 Spezialisten und Fachanwälten für <strong>Arbeitsrecht</strong> in <strong>de</strong>n fünf nationalen Büros. Größe alleine ist jedochnicht entschei<strong>de</strong>nd. Höchste Priorität für die <strong>Arbeitsrecht</strong>ler hat die kompetente, aber zugleich kostenbewussteBeratung <strong>de</strong>s Mandanten. Die Vorstellungen und Wünsche umzusetzen, steht an erster Stelle.Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von BEITEN BURKHARDTbesitzen erstklassige Rechtskenntnisse und die Fähigkeit zu unternehmerischemDenken. Nur unter diesen Voraussetzungen kann opt<strong>im</strong>alerRechtsrat erteilt wer<strong>de</strong>n. Ihre Ansprechpartner verfügen in <strong>de</strong>r Regelüber die Qualifikation „Fachanwalt für <strong>Arbeitsrecht</strong>“. Sie beraten auchausländische Mandanten in ihrer He<strong>im</strong>atsprache (englisch, französisch,nie<strong>de</strong>rländisch, spanisch und russisch).Bei <strong>de</strong>n Mandanten <strong>de</strong>r Kanzlei han<strong>de</strong>lt es sich überwiegend ummittelständische Unternehmen, darüber hinaus wer<strong>de</strong>n aber auchDAX-Unternehmen beraten. BEITEN BURKHARDT ist neben allen individualarbeits-und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheitenin <strong>de</strong>r Lage, hoch komplexe personalintensive Son<strong>de</strong>rprojekte zuübernehmen, für die kurzfristig ein Team von Rechtsanwältinnen undRechtsanwälten zusammengestellt wer<strong>de</strong>n muss. Beispielhaft sindhier umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen wie Verlagerungenvon Betrieben mit mehreren 100 Beschäftigten zu nennen. Danebengeht es aber auch um komplexe Tarifvertragsverhandlungen für Unternehmenmit mehreren Tausend Beschäftigten und einer Vielzahl vonStandorten in Deutschland. Schließlich ist die Kanzlei be<strong>im</strong> Aufbau und<strong>de</strong>r Überwachung von anspruchsvollen Compliance-Systemen tätig gewor<strong>de</strong>n.Der Bereich <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung wird schwerpunktmäßigvom Büro in Düsseldorf betreut, das über eine langjährigeSpezialisierung <strong>im</strong> Betriebsrentenrecht verfügt. Das Tätigkeitsspektrumwird durch Insolvenzrechtsberatung, durch ein starkes internationalesProjektmanagement sowie durch die arbeitsrechtliche Kompetenz beiEntsendungsfällen abgerun<strong>de</strong>t.<strong>Arbeitsrecht</strong>liche Praxis ist ohne intensive forensische Tätigkeit nicht<strong>de</strong>nkbar. Daher treten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vonBEITEN BURKHARDT regelmäßig an allen Arbeitsgerichten in Deutschland,<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sarbeitsarbeitsgerichten und am Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichtauf. Last but not least ist es <strong>de</strong>n Mandanten <strong>de</strong>r Kanzlei wichtig, dassdie <strong>Arbeitsrecht</strong>ler auch die Entwicklung <strong>de</strong>r Kosten ihrer Rechtsberatung<strong>im</strong> Auge behalten und diese Entwicklung mit <strong>de</strong>n Mandanten vertrauensvollabst<strong>im</strong>men. Daher wer<strong>de</strong>n die Kosten transparent gehaltenund mit ausführlichen Zeitnachweisen unterlegt. Wenn <strong>de</strong>r Mandantdas Kosten-Nutzen-Verhältnis nachvollziehen kann, ist dies die besteGrundlage für eine dauerhafte vertrauensvolle Mandatsbeziehung. DieTatsache, dass die Kanzlei über eine Vielzahl langjährig bestehen<strong>de</strong>rMandate verfügt, ist <strong>de</strong>r beste Beweis für das gera<strong>de</strong> bei diesem sensiblenRechtsbereich so wichtige Vertrauen in kompetente, strategischausgerichtete, kreative, aber auch ökonomisch sinnvolle Beratung.Short FactsStandorteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., München, Nürnberg<strong>Arbeitsrecht</strong>ler etwa 55Tätigkeitsschwerpunkte umfassen<strong>de</strong> Dauerberatung, bAV, Restrukturierungen, GerichtsverfahrenReferenzmandateCola-Cola, Nokia, Adidas, SAP, Harman Becker, TÜV SÜDInternationale Verflechtungen Eigene Standorte in Belgien, China, Russland und <strong>de</strong>r UkraineRegelmäßige Mandanten-Events Seminarreihe mit „Betriebsberater“: „Kreative Lösungen <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>“Gründungsjahr 1990


Wirtschaftskanzleien mit mehr als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern I 29Beiten BurkhardtRechtsanwaltsges. mbHGanghoferstr. 3380339 MünchenTel. 089 35065-1143Fax 089 35065-2111Christopher.Melms@bblaw.comwww.bblaw.comInterview mit Dr. Christopher Melms, Leiter <strong>de</strong>r Praxisgruppe <strong>Arbeitsrecht</strong>Sie verfügen über ein großes <strong>Arbeitsrecht</strong>steam.Welche Rolle spielt <strong>de</strong>r Bereich<strong>Arbeitsrecht</strong> in Ihrer Kanzlei?Dr. Christopher Melms: Nach einem altenStichwort ist Beschei<strong>de</strong>nheit eine Zier. Ichmöchte daher die Rolle unserer Praxisgruppe<strong>Arbeitsrecht</strong> nicht überbewerten. Man kannaber anhand <strong>de</strong>r Zahlen und <strong>de</strong>r personellenBe<strong>de</strong>utung feststellen, dass wir mit etwa 55Berufsträgern in Deutschland eine nicht unerheblicheRolle in <strong>de</strong>r Kanzlei spielen.Unabhängig davon glauben wir aber auch,<strong>de</strong>n Fachmedien entnehmen zu können, dassdie Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Praxisgruppe <strong>Arbeitsrecht</strong>in Deutschland visibel ist. Wir haben einehohe Präsenz in <strong>de</strong>n Fachmedien und sindauf vielen arbeitsrechtlichen Veranstaltungenvertreten. Beispielhaft sei hier nur <strong>de</strong>rHR-Summit genannt, <strong>de</strong>r in diesem Jahr zumvierten Mal vom F.A.Z.-Institut in Frankfurtveranstaltet wird. Wichtig ist daneben auch,dass unsere arbeitsrechtliche Abteilung eigenständigeMandate bearbeitet. In einigengroßen <strong>Kanzleien</strong> ist <strong>Arbeitsrecht</strong> nur einTeilaspekt bei <strong>de</strong>r Bearbeitung zum Beispielgroßer Mandate <strong>im</strong> Bereich M&A. In unsererGruppe ist die gesamte Bandbreite <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>sunser „Daily Business“.Verhandlungen mit Gewerkschaft o<strong>de</strong>rBetriebsrat, etwa bei Restrukturierungen,sind typische Aufgabengebiete <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>.Worauf kommt es da an?Melms: Bei <strong>de</strong>rartigen Verhandlungen kommtes nach unserer Überzeugung entschei<strong>de</strong>nddarauf an, bei <strong>de</strong>n Partnern, also Gewerkschafto<strong>de</strong>r Betriebsrat, durch Offenheit undklare Verhandlungsführung Vertrauen zuschaffen. Die Vertreter <strong>de</strong>r Gewerkschaft unddie Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Betriebsrats erkennen essehr schnell, wenn <strong>de</strong>r Anwalt auf Arbeitgeberseiteversucht, sie „hinter‘s Licht zu führen“.Dann ist nicht nur das Vertrauen in dieseriöse Verhandlungsführung passé, son<strong>de</strong>rndas Verhandlungsergebnis wird dies wi<strong>de</strong>rspiegeln.Außer<strong>de</strong>m muss je<strong>de</strong>r Arbeitgebervertreter,was <strong>im</strong> Übrigen auch für die Vertreter<strong>de</strong>r Gewerkschaft und für die Betriebsratsmitglie<strong>de</strong>rgilt, damit rechnen, dass seinmündliches Wort als verbindlich verstan<strong>de</strong>nwird. Es geht nicht an, eine mündliche Absprachenachträglich in Frage stellen zu wollen.Dies zerstört vorhan<strong>de</strong>nes Vertrauen undvereitelt auch <strong>de</strong>n Erfolg <strong>de</strong>r Verhandlungen.Aufgrund <strong>de</strong>r hohen Anfor<strong>de</strong>rungen, nichtnur fachlich, son<strong>de</strong>rn beispielsweise auchin Sachen Erreichbarkeit, ist es schwierigerfür <strong>Kanzleien</strong>, geeignete Nachwuchskräftezu fin<strong>de</strong>n. Wie schaffen Sie es, gute Anwältezu rekrutieren und zu bin<strong>de</strong>n?Melms: Glücklicherweise ist es uns bis heutestets gelungen, die besten Leute eines Jahrgangszu rekrutieren. Dies schaffen wir nichtmit großzügigen finanziellen Angeboten. An<strong>de</strong>reGroßkanzleien zahlen an<strong>de</strong>re Einstiegsgehälter.Es geht aber nicht nur um Geld. Wir rekrutierenvornehmlich aus <strong>de</strong>m eigenen Nachwuchs.Allein am Standort München habenwir <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> seit 2010 zehn Anwälteeingestellt, die bei uns zuvor Referendare wa-Dr. Christopher Melmsren. Um frühzeitig Referendare zu gewinnen,sind wir bei Bewerbermessen präsent undversuchen mit Infoaben<strong>de</strong>n auf unsere Kanzleiaufmerksam zu machen. Um bei unserenKanzleiveranstaltungen gute Teilnehmerzahlenzu erreichen, pflegen wir durch einen fürRecruiting verantwortlichen Spezialisten guteBeziehungen zu <strong>de</strong>n Ausbildungszentren <strong>de</strong>rRechtsreferendare.Mit dieser Strategie vermei<strong>de</strong>n wir hohe Recruitingkostendurch Personalvermittler undkennen die Leute, die bei uns anfangen. Wereinmal bei uns Rechtsreferendar war, <strong>de</strong>r weißauch das gute kollegiale Arbeitskl<strong>im</strong>a und dasfunktionieren<strong>de</strong> Teamwork zu schätzen undhat in <strong>de</strong>r Regel große Lust, nach <strong>de</strong>r Referendarzeitbei uns als angestellter Rechtsanwalteinzusteigen. Dies ist <strong>de</strong>r Schlüssel für unsereerfolgreiche Rekrutierungsarbeit.


30 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013DLA Piper UK LLPInternationale Beratung mit lokaler ExpertiseMit eigenen Büros in 32 Län<strong>de</strong>rn weltweit ist DLA Piper sehr gut aufgestellt. Dadurch schafft es die „FullService Law Firm“, Mandanten in allen wichtigen Wirtschaftsnationen vor Ort zu betreuen. In Deutschlandhat die Kanzlei fünf Standorte, an <strong>de</strong>nen <strong>Arbeitsrecht</strong> zu <strong>de</strong>n wichtigsten Fachgebieten zählt.Mit über 4.200 Rechtsanwälten in 77 Büros und 32 Län<strong>de</strong>rn ist DLAPiper aktuell die größte Wirtschaftskanzlei <strong>de</strong>r Welt. Als Full-Service-Kanzlei berät DLA Piper seine Mandanten in allen Bereichen <strong>de</strong>s Wirtschaftsrechts.Die <strong>Arbeitsrecht</strong>spraxis zählt mit weltweit mehr als 250Anwälten zu <strong>de</strong>n be<strong>de</strong>utendsten <strong>de</strong>r Branche und berät ihre ausländischenMandanten <strong>im</strong> Inland ebenso wie die inländischen Mandanten<strong>im</strong> Ausland in allen arbeitsrechtlichen Fragen.In Deutschland ist DLA Piper mit Büros in Berlin, Frankfurt am Main,Hamburg, Köln und München vertreten. Gleichgültig, ob es sich bei <strong>de</strong>nMandanten um regional, national o<strong>de</strong>r international tätige Unternehmenhan<strong>de</strong>lt, wer<strong>de</strong>n sie von DLA Piper überall dorthin begleitet, wosie auf eine pragmatische und kosteneffiziente Rechtsberatung vor Ortund aus einer Hand angewiesen sind. Dabei n<strong>im</strong>mt die Praxisgruppe<strong>Arbeitsrecht</strong> eine wichtige Schlüsselposition ein. Denn <strong>Arbeitsrecht</strong> istbei DLA Piper eine Kernkompetenz, die wir ständig ausbauen und erweitern.Gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>shalb gehört das <strong>Arbeitsrecht</strong>steam von DLA Piperin Deutschland zu <strong>de</strong>n führen<strong>de</strong>n seines Fachs. Unseren Mandantenstehen anerkannte Rechtsexperten zur Verfügung, die umfassen<strong>de</strong>Kenntnisse in allen Fragen <strong>de</strong>s Individual- und Kollektivarbeitsrechtsbesitzen. Wir verfügen über tiefgehen<strong>de</strong> und langjährige Expertise in<strong>de</strong>r arbeitsrechtlichen Beratung, bei Unternehmensrestrukturierungensowie bei Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen mit Betriebsräten, Gewerkschafteno<strong>de</strong>r einzelnen Mitarbeitern.Die enge Zusammenarbeit mit Kollegen aus <strong>de</strong>n Praxisgruppen SteuerundGesellschaftsrecht ermöglicht uns die Beratung in rechtlich komplexenFragen, die sich etwa be<strong>im</strong> Outsourcing o<strong>de</strong>r bei Auslandsentsendungenstellen. Ferner haben wir umfangreiche Erfahrungen <strong>im</strong>Bereich <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung.Eine weitere Beson<strong>de</strong>rheit <strong>de</strong>r arbeitsrechtlichen Beratung von DLAPiper liegt darin, dass wir unsere Mandanten auch außerhalb großerTransaktionen umfassend und dauerhaft vertreten. Dabei geht es inerster Linie um reine arbeitsrechtliche Fragestellungen wie betrieblicheRestrukturierungen, die Mitbest<strong>im</strong>mungsrechte <strong>de</strong>s Betriebsrats, dieEntlassung von Mitarbeitern, die Gestaltung von Arbeitsverträgen, <strong>de</strong>nArbeitnehmerdatenschutz und tarifrechtliche Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen.Zu diesen Themen haben wir mit zahlreichen Unternehmen zum Teilseit über 20 Jahren enge Mandatsbeziehungen. Darüber hinaus zähltdie Beratung von Führungskräften zu <strong>de</strong>n Spezialgebieten <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen<strong>Arbeitsrecht</strong>steams von DLA Piper. Die Gestaltung von DienstundArbeitsverträgen, Bonusregelungen und „Stock Options“ o<strong>de</strong>r auchdie Beratung und Vertretung bei Beendigung dieser Verträge.Unsere Mandanten fin<strong>de</strong>n bei DLA Piper ein fachlich und internationalhervorragend vernetztes, hochspezialisiertes Team von <strong>Arbeitsrecht</strong>lern,die mit großer Begeisterung ihrer Berufung nachgehen, um ihrenMandanten <strong>de</strong>n bestmöglichen Service anzubieten.Short FactsStandorteBerlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München, weitere 72 Büros weltweit<strong>Arbeitsrecht</strong>ler 23 in Deutschland, weltweit über 250Tätigkeitsschwerpunkte Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, Umstrukturierung, Outsourcing, Betriebsübergang, AuslandsentsendungReferenzmandateAccenture, Benteler, Cisco, H&M, SamsungInternationale Verflechtungen weltweit eigene Büros sowie ein Netzwerk eng verbun<strong>de</strong>ner <strong>Kanzleien</strong>Regelmäßige Mandanten-Events regelmäßige Informationsveranstaltungen, Newsletter und Client AlertsGründungsjahr2004 in Deutschland


Wirtschaftskanzleien mit mehr als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern I 31DLA Piper UK LLPJungfernstieg 720354 HamburgTel. +49 (0) 40 18888-132Fax +49 (0) 40 18888-111volker.vonalvensleben@dlapiper.comwww.dlapiper.comInterview mit Volker von Alvensleben, Office Managing Partner, HamburgGroßkanzleien sagt man nach, dass Sielediglich am Ran<strong>de</strong> und bei großen Deals<strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> tätig sind. Wie ist das beiIhnen in <strong>de</strong>r Kanzlei?Volker von Alvensleben: DLA Piper verfügtüber eines <strong>de</strong>r größten <strong>Arbeitsrecht</strong>steamsweltweit. Mit 23 Rechtsanwältinnen undRechtsanwälten in Deutschland und weltweitannähernd 300 sind wir in allen Fragen <strong>de</strong>sindividuellen und kollektiven, <strong>de</strong>s nationalenund internationalen <strong>Arbeitsrecht</strong>s tätig. DLAPiper versteht sich als Full-Service-Kanzlei.Sie unterschei<strong>de</strong>t sich dabei von <strong>de</strong>n großen<strong>Kanzleien</strong>, <strong>de</strong>ren Schwerpunkte in <strong>de</strong>n nationalenund internationalen Transaktionenliegen, dadurch, dass wir eine weitgehen<strong>de</strong>igenständig operieren<strong>de</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>spraxishaben. Die ganz überwiegen<strong>de</strong> Anzahl unsererMandanten lässt sich von DLA Piper auchaußerhalb <strong>de</strong>r Deals arbeitsrechtlich beratenund vertreten. So sind wir <strong>im</strong> großen Umfangbei rein arbeitsrechtlichen Fragestellungen,wie betrieblichen Restrukturierungen, Mitbest<strong>im</strong>mungsrechten<strong>de</strong>s Betriebsrats, Massenentlassungen,Gestaltung von Arbeitsverträgen,<strong>de</strong>m Arbeitnehmerdatenschutz o<strong>de</strong>rtarifrechtlichen Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen tätig.Ihre Kanzlei gehört zu <strong>de</strong>n größten weltweit.Welche Rolle spielt Internationalität<strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>?von Alvensleben: In <strong>de</strong>r sich mehr und mehrglobalisieren<strong>de</strong>n Wirtschaft wer<strong>de</strong>n wir <strong>im</strong>mermehr auch <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> internationalin Anspruch genommen. Ob es sich dabei umEntsendungsverträge han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r um <strong>de</strong>nEntwurf eines Arbeitsvertrages, <strong>de</strong>r in seinerRohfassung in möglichst vielen Län<strong>de</strong>rn anwendbarist, o<strong>de</strong>r um eine vergleichen<strong>de</strong> Gegenüberstellung<strong>de</strong>r Betriebsrentensystemein zahlreichen Län<strong>de</strong>rn. Gera<strong>de</strong> große und internationalaufgestellte Unternehmen bedienensich gerne unserer weltweiten Präsenz,zumal wir <strong>de</strong>n Mandanten die Koordinierungund Abrechnung <strong>de</strong>r weltweiten Tätigkeit auseiner Hand mit zentralem Ansprechpartneranbieten.Sie beraten unter an<strong>de</strong>rem Führungskräfteund Geschäftsführer. Was sind hier typischeArbeitsfel<strong>de</strong>r?von Alvensleben: Bei <strong>de</strong>r Beratung von Führungskräften,Vorstän<strong>de</strong>n und Geschäftsführerngeht es regelmäßig um die Gestaltungvon Dienst- und Arbeitsverträgen, Bonusregelungenund Stock Options sowie um dieBeratung und Vertretung bei <strong>de</strong>r Beendigungdieser Verträge.Auch die Anwaltsbranche spürt <strong>de</strong>n Fachkräftemangel.Aufgrund <strong>de</strong>r hohen Anfor<strong>de</strong>rungen,nicht nur fachlich, son<strong>de</strong>rn beispielsweiseauch in Sachen Erreichbarkeit,ist es schwieriger, geeignete Nachwuchskräftezu fin<strong>de</strong>n. Wie schaffen Sie es, guteAnwälte zu rekrutieren und zu bin<strong>de</strong>n?von Alvensleben: Wir bemühen uns sehr,gute Juristen, die sich noch <strong>im</strong> Studium o<strong>de</strong>rReferendariat befin<strong>de</strong>n bei uns zu beschäftigenund an uns zu bin<strong>de</strong>n. Dabei kooperierenwir mit <strong>de</strong>n Universitäten an <strong>de</strong>n jeweiligenStandorten und zum Beispiel auch mitVolker von Alvensleben<strong>de</strong>r Bucerius Law School, <strong>de</strong>ren Partner wirsind. Es war zu allen Zeiten nicht leicht, dieSpitzenjuristen für sich zu gewinnen. Hierstehen wir <strong>im</strong> Wettbewerb mit allen an<strong>de</strong>renerfolgreichen <strong>Kanzleien</strong>. Gegenüber <strong>de</strong>nmeisten unserer Wettbewerber hilft uns dabeiunsere globale Aufstellung, die auch fürBerufsanfänger, <strong>de</strong>nen wir nach einer gewissenEinarbeitungszeit „Secondments“ und<strong>de</strong>rgleichen anbieten, attraktiv ist. Auch Referendareo<strong>de</strong>r Doktoran<strong>de</strong>n haben bei uns dieMöglichkeit, in <strong>de</strong>n ausländischen Büros zuhospitieren. Natürlich bemühen wir uns beiallem manchmal stressvollen Arbeitseinsatzum ein gutes Betriebskl<strong>im</strong>a und darum, dassalle unsere Mitarbeiter motiviert, mit Freu<strong>de</strong>und Engagement bei uns tätig sind. Nur dannist gewährleistet, dass sie die bestmöglicheLeistung dauerhaft erbringen.


32 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013KLIEMT & VOLLSTÄDT<strong>Arbeitsrecht</strong> für Unternehmen – weltweitMit rund 60 ausschließlich <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> tätigen Rechtsanwälten zählt KLIEMT & VOLLSTÄDT zu <strong>de</strong>n größtenauf <strong>Arbeitsrecht</strong> spezialisierten <strong>Kanzleien</strong> in Deutschland. Gemeinsam mit <strong>de</strong>n Partnerkanzleien von Ius Laborisbietet KLIEMT & VOLLSTÄDT einen globalen <strong>Arbeitsrecht</strong>sservice in rund 100 Län<strong>de</strong>rn.KLIEMT & VOLLSTÄDT ist eine <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n <strong>Arbeitsrecht</strong>skanzleienDeutschlands mit Büros in Düsseldorf, Frankfurt und Berlin. Die Kanzleibietet <strong>de</strong>utschen und internationalen Unternehmen eine umfassen<strong>de</strong>und hochkarätige Beratung in allen Fragen <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>s sowie<strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Rechtsgebiete <strong>de</strong>s Sozialversicherungs-, Dienstvertrags-und Entsendungsrechts – kreativ, praxisorientiert und auf diespezifischen Bedürfnisse <strong>de</strong>s jeweiligen Unternehmens zugeschnitten.Zu <strong>de</strong>n Mandanten von KLIEMT & VOLLSTÄDT zählen <strong>de</strong>utsche und internationaleUnternehmen nahezu sämtlicher Branchen und Größen,unter an<strong>de</strong>rem zehn DAX-Konzerne, etliche Euro-Stoxx-50-Konzernesowie zahlreiche MDAX-Unternehmen, aber auch zahlreiche mittelständischeUnternehmen.Die Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r von KLIEMT & VOLLSTÄDT umfassen – neben <strong>de</strong>rarbeitsrechtlichen Dauerberatung – unter an<strong>de</strong>rem die Planung undUmsetzung von Restrukturierungsprojekten (vor allem Interessenausgleichs-und Sozialplanverhandlungen nebst Einigungsstellenverfahren)sowie die Lösung tarifvertraglicher Aufgabenstellungen (zum BeispielVereinheitlichung <strong>de</strong>s Tarifniveaus, Schaffung passgenauer Tarifstrukturen,Verhandlung von Tarifverträgen, Arbeitskampfszenarien). Zu <strong>de</strong>nweiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Betriebsverfassungsrecht(unter an<strong>de</strong>rem die Implementierung von Arbeitszeit- und Vergütungs-mo<strong>de</strong>llen), Betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerüberlassung,Datenschutz sowie Organhaftung. Dabei profitieren die Mandantenvon <strong>de</strong>r umfassen<strong>de</strong>n Branchenkenntnis, <strong>de</strong>m weitreichen<strong>de</strong>n Erfahrungsschatzaus einer Vielzahl einschlägiger Restrukturierungsprojekteund <strong>de</strong>m arbeitsrechtlichen Spezial-Know-how.Daneben verfügen die Anwälte <strong>de</strong>r Kanzlei über einen großen Erfahrungsschatzbei <strong>de</strong>r Prozessführung bun<strong>de</strong>sweit vor allen Arbeits- undLan<strong>de</strong>sarbeitsgerichten sowie <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht.Die Partner von KLIEMT & VOLLSTÄDT sind bekannt als gefragte Referentenbei arbeitsrechtlichen Seminaren, Konferenzen und Workshops.Sie treten durch zahlreiche Fachveröffentlichungen in Erscheinung undbesitzen aufgrund ihrer hohen Fachkompetenz eine ausgezeichneteReputation. Sie wer<strong>de</strong>n regelmäßig als Experten für <strong>Arbeitsrecht</strong> in <strong>de</strong>rFachpresse beziehungsweise in einschlägigen Ranking-Handbüchernbenannt.KLIEMT & VOLLSTÄDT ist Mitglied von Ius Laboris, <strong>de</strong>r weltweiten Allianz<strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n <strong>Arbeitsrecht</strong>skanzleien. Gemeinsam mit weltweit 40Partnerkanzleien und rund 60 assoziierten <strong>Kanzleien</strong> bietet KLIEMT &VOLLSTÄDT einen nahtlosen globalen arbeitsrechtlichen Service in mehrals 100 Län<strong>de</strong>rn – schnell, effizient, pragmatisch und in höchster Qualität.Short FactsStandorteDüsseldorf, Frankfurt am Main, Berlin<strong>Arbeitsrecht</strong>lerrund 60, davon 30 Fachanwälte für <strong>Arbeitsrecht</strong>Tätigkeitsschwerpunkte Restrukturierungen, Betriebsverfassungs- und Tarifrecht, Betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerüberlassung,Auslandsentsendung, Organhaftung, DatenschutzReferenzmandatekeine AngabenInternationale Verflechtungen Mitglied von Ius Laboris mit Partnerkanzleien in rund 100 Län<strong>de</strong>rnRegelmäßige Mandanten-Events Inhouse-Seminare; regelmäßiges <strong>Arbeitsrecht</strong>sfrühstückAuszeichnungen<strong>Arbeitsrecht</strong>skanzlei <strong>de</strong>s Jahres 2002 und 2007 (Juve); Law Firm of the Year 2012: Management Labour andEmployment – Germany (The Lawyers World Law Awards 2012)Gründungsjahr 2002


Wirtschaftskanzleien mit mehr als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern I 33KLIEMT & VOLLSTÄDTFachanwälte für <strong>Arbeitsrecht</strong>Partnerschaft von RechtsanwältenSpeditionstraße 2140221 DüsseldorfTel. +49 (0) 211 88288-115Fax +49 (0) 211 88288-200michael.kliemt@kliemt.<strong>de</strong>www.kliemt.<strong>de</strong>Interview mit Prof. Dr. Michael Kliemt, PartnerAls rein <strong>de</strong>utsche Kanzlei haben Sie keineeigenen internationalen Standorte. Ist das<strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> nicht nötig?Prof. Michael Kliemt: Wir arbeiten internationalerals die meisten Großkanzleien. Vieleunserer Mandanten beraten wir nicht nurin Deutschland, son<strong>de</strong>rn – gemeinsam mitunseren Partnerkanzleien – weltweit. Dabeiprofitieren unsere Mandanten davon, dassKliemt & Vollstädt das <strong>de</strong>utsche Mitglied vonIus Laboris ist, <strong>de</strong>r weltweiten Allianz <strong>de</strong>rführen<strong>de</strong>n <strong>Arbeitsrecht</strong>skanzleien. Mit mehrals 2.500 Rechtsanwälten bietet Ius Laborisdurch rund 40 Mitgliedskanzleien und rund60 assoziierten <strong>Kanzleien</strong> einen globalen <strong>Arbeitsrecht</strong>sservicein fast 100 Län<strong>de</strong>rn. DieIus-Laboris-<strong>Kanzleien</strong> bieten weltweit einespezialisierte Rechtsberatung und Prozessführungin allen HR-relevanten Bereichen:<strong>Arbeitsrecht</strong>, Betriebliche Altersversorgung,Auslandsentsendung, Aufenthalts- und Auslän<strong>de</strong>rrechtund Sozialversicherungsrecht.Ius Laboris verbin<strong>de</strong>t die Vorteile <strong>de</strong>s hohenSpezialisierungsgra<strong>de</strong>s <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> mit<strong>de</strong>r internationalen Erfahrung <strong>de</strong>r Mitgliedskanzleien- jedoch ohne <strong>de</strong>n hohen Overhead-Aufwand<strong>de</strong>r sogenannten. Law Firms.Dies ermöglicht einen internationalen Servicezu kompetitiven Konditionen, die sich am regionalenMarkt ausrichten.Wie gehen Sie an Mandate heran?Kliemt: Dies hängt sehr stark vom jeweiligenMandat ab. Bei <strong>de</strong>r arbeitsrechtlichen Dauerberatungerhalten unsere Mandanten in <strong>de</strong>rRegel zwei Ansprechpartner. Auf diese Weiseist eine opt<strong>im</strong>ale Erreichbarkeit zu je<strong>de</strong>rTages- und Nachtzeit sichergestellt. Dabeilegen wir großen Wert auf eine hohe personelleKontinuität. Ineffizienzen, die mit Bearbeiterwechselnverbun<strong>de</strong>n wären, wer<strong>de</strong>n sovermie<strong>de</strong>n. Wichtig ist uns, die Bedürfnisseund Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r von uns betreutenUnternehmen sehr genau zu kennen - Diesist eine unabdingbare Voraussetzung für dieopt<strong>im</strong>ale arbeitsrechtliche Beratung.Was än<strong>de</strong>rt sich bei größeren Projekten?Kliemt: Bei großen Restrukturierungsprojektenprofitieren unsere Mandanten nicht nurvon unserem großen Erfahrungsschatz, son<strong>de</strong>rnauch von unserer enormen personellenSchlagkraft: Rund 60 <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> tätigeAnwälte kann kaum eine an<strong>de</strong>re Kanzlei aufbieten.Im Bedarfsfall, etwa bei komplexerenInteressenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,Tarifvertragsverhandlungen, Massenentlassungeno<strong>de</strong>r Arbeitskampfsituationen,können wir das jeweilige Team problemloskurzfristig um weitere <strong>Arbeitsrecht</strong>ler ergänzen.Reichen die Kapazitäten unserer Mandantennicht aus, springen wir gerne ein undübernehmen <strong>im</strong> Rahmen eines „Rund-um-Sorglos-Paketes“ temporär sogar Aufgaben<strong>de</strong>r Personalabteilung.Im Vergleich zu vielen an<strong>de</strong>ren <strong>Kanzleien</strong>gehen Sie offensiv mit <strong>de</strong>m Thema Honorarum und veröffentlichen die Höhe aufIhrer Internetseite. Warum?Kliemt: Früher o<strong>de</strong>r später kommt das Thema<strong>de</strong>r Honorierung ohnehin zur Sprache.Prof. Dr. Michael KliemtWir legen dabei Wert auf ein Höchstmaßan Transparenz und Fairness. Beispielsweiseerhalten unsere Mandanten sehr <strong>de</strong>taillierteTätigkeitsaufstellungen. Unser Ziel ist es,langfristige Mandantenbeziehungen auf- undauszubauen. Ein Erfolgsfaktor ist dabei unseropt<strong>im</strong>ales Preis-Leistungsverhältnis. Die hoheZufrie<strong>de</strong>nheit unserer Mandanten ist an<strong>de</strong>r Entwicklung unserer Kanzlei abzulesen:Gegrün<strong>de</strong>t vor genau elf Jahren gehören wirheute mit rund 60 ausschließlich <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>tätigen Anwälten bei <strong>de</strong>r arbeitsrechtlichenBetreuung von Unternehmen zu <strong>de</strong>nführen<strong>de</strong>n <strong>Kanzleien</strong> Deutschlands.


34 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbHAufgaben wer<strong>de</strong>n interdisziplinär erfülltLuther zählt mit rund 40 auf das <strong>Arbeitsrecht</strong> spezialisierten Anwältinnen und Anwälten zu <strong>de</strong>ngrößten <strong>Arbeitsrecht</strong>spraxen in Deutschland. Das Team begleitet großvolumige Transaktionen sowieUmstrukturierungen und berät auch in an<strong>de</strong>ren komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.Luther bietet als eine <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Wirtschaftskanzleieneine umfassen<strong>de</strong> Beratung in allen wirtschaftlich relevanten Fel<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Rechts- und Steuerberatung an. Die Full-Service-Kanzlei ist mitrund 350 Rechtsanwälten und Steuerberatern in elf <strong>de</strong>utschen Wirtschaftsmetropolenvertreten und mit Auslandsbüros in Brüssel, Budapest,London, Luxemburg sowie Shanghai und Singapur in wichtigenInvestitionsstandorten und Finanzplätzen Europas und Asiens präsent.Zu <strong>de</strong>n Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmensowie die öffentliche Hand.Luther verfügt über enge Beziehungen zu Wirtschaftskanzleien in allenmaßgeben<strong>de</strong>n Jurisdiktionen weltweit und ist zu<strong>de</strong>m das <strong>de</strong>utscheMitglied von Taxand, <strong>de</strong>m weltweiten Zusammenschluss unabhängigerSteuerberatungsgesellschaften.Die Kanzlei verfolgt einen unternehmerischen Ansatz: Die Beratungrichtet sich am größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für <strong>de</strong>n Mandantenaus. Die Erarbeitung unternehmerisch sinnvoller und dauerhafttragfähiger Lösungen steht <strong>im</strong> Mittelpunkt. Alle Rechtsanwälte undSteuerberater bringen ein interdisziplinäres Aufgabenverständnis mitund haben langjährige Erfahrung in <strong>de</strong>r fachübergreifen<strong>de</strong>n Zusammenarbeit.Mit <strong>de</strong>m hohen Qualitätsanspruch von Luther, <strong>de</strong>r Präsenz in <strong>de</strong>r Flächean allen <strong>de</strong>utschen Wirtschaftszentren und <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s Teamsbewältigt das <strong>Arbeitsrecht</strong>steam anspruchsvolle Aufgaben: <strong>Arbeitsrecht</strong>licheReorganisationen auch in großen <strong>de</strong>utschen Konzernen einschließlich<strong>de</strong>r Verlagerung von Funktionen in das Ausland begleitetLuther laufend. Das Team führt Grundsatzprozesse bis zum Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichtin kollektiven Angelegenheiten, auch <strong>im</strong> Arbeitskampfrecht.Luther berät Unternehmen in tarifpolitischen Fragestellungenebenso wie bei <strong>de</strong>r Gründung und Reorganisation von Arbeitgeberverbän<strong>de</strong>nsowie bei Satzungsfragen. Daneben hat Luther jüngsteinen Insolvenzverwalter bei weit über 2.000 parallelen Kündigungsschutzverfahrenin einer <strong>de</strong>r größten Insolvenzen <strong>de</strong>r letzten Jahrevertreten.Beratungsschwerpunkte unserer Praxis sind weiterhin In- und Outsourcing-Projekte,arbeitsrechtlich relevante Auslandssachverhalte(beispielsweise Entsendungen), betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen,Sachverhalte rund um die Unternehmensmitbest<strong>im</strong>mung,Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Anstellung und Trennung vonGeschäftsführern und Vorstän<strong>de</strong>n, Individualarbeitsrecht, betrieblicheAltersvorsorge, Sozialversicherungsrecht.Short FactsStandorteIn Deutschland: 11 Standorte in allen Wirtschaftszentren, 6 Standorte in Europa und Asien<strong>Arbeitsrecht</strong>ler rund 40Tätigkeitsschwerpunkte Kollektives <strong>Arbeitsrecht</strong>, Individualarbeitsrecht, UmstrukturierungenReferenzmandatekeine AngabenInternationale Verflechtungen Enge Beziehungen zu <strong>Kanzleien</strong> in allen maßgeben<strong>de</strong>n JurisdiktionenRegelmäßige Mandanten-Events Regelmäßige lokale Seminarveranstaltungen, Newsletter, Exklusiv-EventsGründungsjahr 1992


Wirtschaftskanzleien mit mehr als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern I 35Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbHAugustenstr. 770178 StuttgartTel. 0711 9338-12894Fax 0711 9338-110dietmar.heise@luther-lawfirm.comwww.luther-lawfirm.comInterview mit Dietmar Heise, PartnerZuletzt sind häufiger Boutiquen <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>entstan<strong>de</strong>n, die versuchen, mitkleineren Teams und preisgünstiger alsGroßkanzleien zu agieren. Wo liegt für Sie<strong>de</strong>r Vorteil größerer <strong>Arbeitsrecht</strong>steams?Dietmar Heise: Die Größe eines Teams alleinbringt Flexibilität in <strong>de</strong>r Mandatsbearbeitungund Kapazitäten, auch große Massenverfahrenzu bewältigen. Wir legen allerdings auchgroßen Wert auf durchgängig hohe Qualifikationen<strong>de</strong>r Mitarbeiter und gleichmäßigeQualität <strong>de</strong>r Arbeit. Bei<strong>de</strong>s sichern wir auchdurch ein internes Weiterbildungsprogrammab, mit <strong>de</strong>m Luther in jüngster Zeit verschie<strong>de</strong>neAuszeichnungen errungen hat – aktuellwur<strong>de</strong> uns auch <strong>de</strong>r Deutsche Bildungspreisverliehen. So können wir unseren Mandantenan unseren flächen<strong>de</strong>ckend in Deutschlandverteilten Standorten von je<strong>de</strong>m Standort aushervorragen<strong>de</strong> Leistungen erbringen. Damitwer<strong>de</strong>n auch vermeintliche Kostennachteilezu Vorteilen. Auch generell sehe ich nicht,dass Boutiquen per se preisgünstiger agierenkönnen als Luther.Was sind <strong>de</strong>rzeit Aufgaben <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>,die Sie und Ihre Kollegen beschäftigen?Heise: Rein statistisch gesehen haben unsKündigungsschutzverfahren <strong>im</strong> letzten Jahrsehr häufig beschäftigt, allein schon durchweit über 2.000 Prozesse <strong>im</strong> Rahmen einer<strong>de</strong>r größten Insolvenzen <strong>de</strong>r letzten Jahre.Insgesamt beobachten wir – mit gewissen regionalenUnterschie<strong>de</strong>n –, dass die Nachfragenach Umstrukturierungen mit Personalabbauzwar nicht mehr das Ausmaß <strong>de</strong>r Krisenjahrehat, aber nach wie vor ein stark nachgefragtesThema ist. Auswirkungen <strong>de</strong>s Kostendruckesmag auch sein, dass wir relativ häufigmit tarifrechtlichen Fragestellungen wie <strong>de</strong>mAbschluss von Haustarifverträgen, an<strong>de</strong>renOpt<strong>im</strong>ierungen <strong>de</strong>r Tarifbindung <strong>de</strong>r Unternehmeno<strong>de</strong>r sogar mit <strong>de</strong>r Gründung o<strong>de</strong>rMitgliedschaft von und in Verbän<strong>de</strong>n befasstwer<strong>de</strong>n. Natürlich wer<strong>de</strong>n wir auch mit <strong>de</strong>nKonsequenzen <strong>de</strong>r politischen Eingriffe in dasArbeitsleben konfrontiert, beispielsweise bei<strong>de</strong>r Zeitarbeit.Auch die Anwaltsbranche spürt <strong>de</strong>n Fachkräftemangel.Aufgrund <strong>de</strong>r hohen Anfor<strong>de</strong>rungen,nicht nur fachlich, son<strong>de</strong>rn beispielsweiseauch in Sachen Erreichbarkeit,ist es <strong>im</strong>mer schwieriger, geeignete Nachwuchskräftezu fin<strong>de</strong>n. Wie rekrutierenund bin<strong>de</strong>n Sie gute Anwälte?Heise: Schon lange reicht es nicht mehr, inStellenanzeigen, auf Absolventenmesseno<strong>de</strong>r in Vorstellungsgesprächen Entwicklungsmöglichkeitenund die Vereinbarkeit von Berufund Privatleben „ins Blaue hinein“ zu versprechen.Bei<strong>de</strong> Themen wer<strong>de</strong>n mittlerweileauch in unserer Branche von <strong>de</strong>n Bewerbernnachgefragt und kompromisslos angesprochen.Die anspruchsvollen Arbeitsaufgabenund tollen Mandate setzen die Kandidatenals selbstverständlich voraus.Was sie jedoch wissen wollen ist: „Wie arbeiteich ganz konkret daran mit?“ Genauhingeschaut wird auf die Art und Weise, wiedie Zusammenarbeit aussieht. Unternehmen,die Distanz und Hierarchie innerhalb <strong>de</strong>rDietmar HeiseKarrierestufen leben, haben es hier schwer.Außer<strong>de</strong>m wollen die Kandidaten sich weiterentwickeln und prüfen die vorhan<strong>de</strong>nenEntwicklungsangebote sehr genau. Bloße Ankündigungeno<strong>de</strong>r Weiterbildungsangeboteohne echte Substanz wer<strong>de</strong>n schnell durchschaut.Wir glauben, diese neuen Vorstellungen <strong>de</strong>sNachwuchses gut zu bedienen. Wir geben<strong>de</strong>n Mitarbeitern vom ersten Tag an interessanteAufgaben, vertrauen ihnen und bietenein attraktives Weiterbildungsprogramm, wasich bereits erwähnte.


36 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013


Wirtschaftskanzleien mit weniger als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern I 37AnbieterübersichtWirtschaftskanzleienmit weniger als20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lernEsche Schümann Commichau 38Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten 40Menold Bezler Rechtsanwälte 42


38 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013ESCHE SCHÜMANN COMMICHAUAnsprechpartner für ganzheitliche BeratungAls multidisziplinäre Sozietät berät ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU seit über 35 Jahren fachübergreifend in<strong>de</strong>n Bereichen Recht, Steuern, Wirtschaftsprüfung. Dieser ganzheitliche Ansatz prägt die arbeitsrechtlichePraxis, die mit elf Anwälten, darunter mehrere Fachanwälte, eine große Einheit <strong>de</strong>r Sozietät ist.Wir beraten vorwiegend auf Arbeitgeberseite mittelständische Unternehmen,aber auch Großunternehmen und international tätige Konzernezu allen Aspekten <strong>de</strong>s Individual- und Kollektivarbeitsrechts.Daneben zählen regelmäßig Führungskräfte zu unseren Mandanten.Bei Rechtsfragen mit internationalem Bezug können wir auf langjähriggewachsene Auslandskontakte zurückgreifen sowie durch unsere Mitgliedschaftin Lawyers Associated Worldwi<strong>de</strong> (LAW) auf ein weltweitesNetzwerk unabhängiger Anwaltskanzleien. Ein Schwerpunkt unsererPraxis ist die Beratung in Transaktionsprozessen, bei Umstrukturierungs-und Sanierungsmaßnahmen sowohl auf tariflicher als auch aufbetrieblicher Ebene. Wir begleiten unsere Mandanten in Tarifverhandlungenund bei <strong>de</strong>r Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Umstrukturierungs-und Sanierungskonzepten, insbeson<strong>de</strong>re in Verhandlungenmit Betriebsräten.Weitere Beratungsschwerpunkte> Betriebsverfassungsrecht, einschließlich die Vertretung in Einigungsstellenund Beschlussverfahren> Arbeitszeit- und Entgeltmo<strong>de</strong>lle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme,betriebliche Altersversorgung, grenzüberschreiten<strong>de</strong>r Mitarbeitereinsatz> Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungensowie Altersteilzeitmo<strong>de</strong>llen und Transfermaßnahmen> Begründung o<strong>de</strong>r Beendigung von GeschäftsführersowieVorstandsdienstverträgen> Beratung in Fragen <strong>de</strong>s ArbeitnehmerdatenschutzesWir vertreten unsere Mandanten in individual- und betriebsverfassungsrechtlichenAngelegenheiten bun<strong>de</strong>sweit vor Gericht. Darüberhinaus schulen wir Personalfachleute praxisnah zu arbeits- und datenschutzrechtlichenThemen. Unsere <strong>Arbeitsrecht</strong>ler verfügen alsregelmäßige Referenten unter an<strong>de</strong>rem für die DGFP über langjährigeSchulungserfahrung; einige sind Lehrbeauftragte an Hochschulenund in <strong>de</strong>r Fachanwaltsausbildung aktiv. Die <strong>Arbeitsrecht</strong>ler von ESCHESCHÜMANN COMMICHAU veröffentlichen laufend in Fachpublikationenund sind (Mit-)Autoren von arbeitsrechtlichen Handbüchern und Kommentaren.Short FactsStandortHamburg<strong>Arbeitsrecht</strong>ler 11Tätigkeitsschwerpunkte Beratung in Transaktionsprozessen, bei Umstrukturierungs- und SanierungsmaßnahmenReferenzmandatekeine AngabenInternationale Verflechtungen Mitglied von Lawyers Associated Worldwi<strong>de</strong> (LAW)Regelmäßige Mandanten-Events Vortragsveranstaltungen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen <strong>im</strong> Frühjahr und <strong>im</strong> HerbstGründungsjahr 1822


Wirtschaftskanzleien mit weniger als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern I 39ESCHE SCHÜMANN COMMICHAURechtsanwälte Wirtschaftsprüfer SteuerberaterAm Sandtorkai 4420457 HamburgTel. +49 (0)40 36805-0Fax +49 (0)40 36805-234j.rossa@esche.<strong>de</strong>www.esche.<strong>de</strong>Interview mit <strong>de</strong>n Partnern Dr. Patrizia Chwalisz und Jan-Marcus RossaSie beraten mittelständische Unternehmengenauso wie einige größere. Wo liegendie Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Beratung?Jan-Marcus Rossa: Mittelständische Unternehmenberaten wir umfassend, aufgrundregelmäßig kleinen o<strong>de</strong>r nicht vorhan<strong>de</strong>nenRechtsabteilungen. Ansprechpartner sind oftunmittelbar Geschäftsführung o<strong>de</strong>r Vorstand.Diese erwarten praxisnahe und zielgerichteteRechtsberatung, insbeson<strong>de</strong>re unter Berücksichtigung<strong>de</strong>r maßgeblich wirtschaftlichenZusammenhänge. Hierbei können wir auchauf das Know-how an<strong>de</strong>rer Fachbereicheunseres Hauses, insbeson<strong>de</strong>re Wirtschaftsprüfungund Steuerberatung, zur Erarbeitungjuristisch fundierter und unternehmerischsachgerechter Lösungen zurückgreifen. Eineexzellente Beratung ergibt sich erst in Kombinationmit diesem Verständnis und hochqualifiziertenarbeitsrechtlichem Fachwissen.Bei Großunternehmen wer<strong>de</strong>n wir meist von<strong>de</strong>r Personalleitung beauftragt, um in beson<strong>de</strong>rskomplexen Fällen und Projekten, wiezum Beispiel <strong>de</strong>r Restrukturierung von Unternehmen,zu unterstützen o<strong>de</strong>r das Großunternehmenwegen <strong>de</strong>s Anwaltszwangs in <strong>de</strong>rBerufungs- und Revisionsinstanz zu vertreten.Wo liegen arbeitsrechtlich Schwerpunkte?Dr. Patrizia Chwalisz: Wir beraten Unternehmen,Führungskräfte und Organe in <strong>de</strong>rkompletten Breite <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>s. Dabeikann unser Team auch großvolumigeAufträge sowie ad-hoc-Anfragen kurzfristigab<strong>de</strong>cken. Dabei stehen das Betriebsverfassungsrecht,gera<strong>de</strong> bei Betriebsän<strong>de</strong>rungenDr. Patrizia Chwaliszund personellen Einzelmaßnahmen sowieindividualrechtliche Fragen, insbeson<strong>de</strong>re zurAGB-wirksamen Vertragsgestaltung, <strong>im</strong> Fokus.Schwerpunkt unserer Beratung bleibenRestrukturierungen und die Gestaltung flexiblerArbeitszeit und Vergütungssysteme, aberauch aktuelle Themen wie die Rahmenbedingungen<strong>de</strong>r Arbeitnehmerüberlassung. ImKommen ist unsere Beratung <strong>im</strong> Arbeitnehmerdatenschutz,be<strong>im</strong> Einsatz von Social Mediaund be<strong>im</strong> Arbeits- und Gesundheitsschutz.Auch die Anwaltsbranche spürt <strong>de</strong>n Fachkräftemangel.Wie rekrutieren und bin<strong>de</strong>nSie geeignete Nachwuchsanwälte?Rossa: Wir möchten, junge, gut qualifizierteJuristen langfristig an unser Haus bin<strong>de</strong>n.Dabei bieten wir eine Karriereentwicklung <strong>im</strong>individuellen Tempo, das heißt unter Berück-Jan-Marcus Rossasichtigung auch <strong>de</strong>r privaten Situation unsererMitarbeiter, und för<strong>de</strong>rn die Kollegen dabei,ihren eigenen Interessensbereich <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>herauszubil<strong>de</strong>n.Wir legen großen Wert darauf, dass unsereKollegen auch die unternehmerischen Zusammenhängeerlernen und verstehen. Fernerachten wir darauf, dass unser juristischerNachwuchs so rasch wie möglich in direktenMandanten- und Gerichtskontakt tritt, gleichzeitigaber auch unternehmerische Verantwortunglernt und Stück für Stück trägt. Zu<strong>de</strong>r umfassen<strong>de</strong>n Ausbildung in unseremHaus gehört ferner die rasche Einbindungin die Veröffentlichungs- und Vortragsarbeit.Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mitarbeiterdurch die Finanzierung <strong>de</strong>r Fachanwaltsausbildungund ein breites internes wieexternes Fortbildungsangebot.


40 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013GÖRG Partnerschaft von RechtsanwältenFachliche Qualität praxisnah, ergebnisorientiert und effektivGÖRG zählt in Deutschland zu <strong>de</strong>n führen<strong>de</strong>n <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>. Die umfassen<strong>de</strong> arbeitsrechtlicheBeratung ihres <strong>Arbeitsrecht</strong>steams wird von Mandanten aufgrund ihrer Kombination aus einerseits fachlichhöchster Qualität und an<strong>de</strong>rerseits praxisnaher, ergebnisorientierter und effektiver Arbeitsweise geschätzt.Das <strong>Arbeitsrecht</strong>steamDas <strong>Arbeitsrecht</strong>steam von GÖRG besteht aus insgesamt 16 Anwälten.Die Partner sind durchweg Fachanwälte für <strong>Arbeitsrecht</strong> und inihrem Metier ausgewiesene und anerkannte Experten mit langjährigerPraxiserfahrung. Es entspricht <strong>de</strong>m Konzept und <strong>de</strong>m Anspruch <strong>de</strong>r<strong>Arbeitsrecht</strong>ler von GÖRG, ihre Mandanten aufgrund hoher Spezialisierungund einschlägiger Erfahrung auf höchstem Niveau effektiv undmit <strong>de</strong>m nötigen unternehmerischen Gespür zu beraten.Die umfassen<strong>de</strong> arbeitsrechtliche BeratungDie Beratung durch das <strong>Arbeitsrecht</strong>steam von GÖRG erstreckt sichauf sämtliche Fragen <strong>de</strong>s Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabeibil<strong>de</strong>t die Beratung <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Reorganisationvon Unternehmen und Konzernen einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.Zu<strong>de</strong>m beraten die <strong>Arbeitsrecht</strong>ler von GÖRG regelmäßig bei Unternehmenskäufenund -umwandlungen, gestalten die zugehörigen KaufundÜbertragungsverträge und führen <strong>im</strong> Rahmen von Kaufprozessendie arbeitsrechtliche Due Diligence durch. Die Vorbereitung und Umsetzungvon Personalabbaumaßnahmen einschließlich <strong>de</strong>r Verhand-lung von Interessenausgleichen und Sozialplänen bil<strong>de</strong>n ein weitereswesentliches Tätigkeitsfeld <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>steams. Auch <strong>im</strong> Bereich<strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung einschließlich <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungvon Pensionsverpflichtungen steht GÖRG ihren Mandanten beratendzur Seite. Neben all <strong>de</strong>m ist selbstverständlich auch das „klassische“<strong>Arbeitsrecht</strong>, beginnend bei <strong>de</strong>r Begründung eines Arbeitsverhältnissesbis hin zu seiner Beendigung einschließlich etwaig erfor<strong>de</strong>rlichwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Prozessführung integraler Bestandteil <strong>de</strong>r Beratungspraxis.Schließlich umfasst das Beratungsspektrum von GÖRG auch die Gestaltungund Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen.Die MandantenGÖRG berät nationale, wie auch internationale Unternehmen <strong>im</strong> Bereich<strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>s. Zu ihren Mandanten zählen namhafte Dax-Konzerne ebenso wie Unternehmen <strong>de</strong>s Mittelstan<strong>de</strong>s und die öffentlicheHand. Daneben berät das <strong>Arbeitsrecht</strong>steam von GÖRG regelmäßigInvestoren bei <strong>de</strong>m Erwerb von Unternehmen in Deutschland.Short FactsStandorteBerlin, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München<strong>Arbeitsrecht</strong>ler16 RechtsanwälteTätigkeitsschwerpunkte Reorganisation von Unternehmen; Outsourcing; Betriebsübergänge; Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen,Sozialplänen und Tarifverträgen; Arbeitsvertragsgestaltung; betriebliche Altersversorgung, Betriebsverfassungs-und Tarifvertragsrecht; Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführer- und VorstandsdienstverträgenReferenzmandateAlltours, Allianz, Bank Julius Bär, Bank of America, Bauhaus, Burda, Dannemann, Deutsche Post, Deutz AG, DHL,Dynamit Nobel, GEA, Intel, Karstadt, Klosterfrau, Postbank, Sanofi; trans-o-flex, Vorwerk, ZentisInternationale Verflechtungen Enge Zusammenarbeit mit <strong>Kanzleien</strong> in allen maßgeblichen JurisdiktionenRegelmäßige Mandanten-Events Mandantenseminare zum <strong>Arbeitsrecht</strong>; Unternehmerfrühstücke zu aktuellen arbeitsrechtlichen ThemenGründungsjahr 1996


Wirtschaftskanzleien mit weniger als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern I 41GÖRG Partnerschaft von RechtsanwältenDr. Marcus RichterKennedyplatz 250679 KölnTel. +49 (0)221 33660-534Fax +49 (0)221 33660-965E-Mail: mrichter@goerg.<strong>de</strong>www.goerg.<strong>de</strong>Interview mit Dr. Marcus Richter, Leiter Service-Line <strong>Arbeitsrecht</strong>Welchen Stellenwert n<strong>im</strong>mt die Prozessvertretungin ihrem arbeitsrechtlichen Dezernatein und wie profitieren Ihre Mandantendavon?Dr. Marcus Richter: Wir unterhalten in <strong>de</strong>rSozietät eine Litigation-Abteilung, die jedochnicht in arbeitsgerichtlichen Verfahren eingeschaltetwird. Diese Verfahren, seien es nunKlage- o<strong>de</strong>r Beschlussverfahren, wer<strong>de</strong>n unmittelbarvon <strong>de</strong>n beraten<strong>de</strong>n Anwälten <strong>de</strong>rServiceline <strong>Arbeitsrecht</strong> geführt. So erhält<strong>de</strong>r Mandant konzeptionelle und strategischearbeitsrechtliche Beratung wie auch gerichtlicheDurchsetzung aus einer Hand. UnserAnsatz trägt auch <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r arbeitsgerichtlichenVerfahren in zureichen<strong>de</strong>mUmfang Rechnung und bringt es mit sich, dassunsere <strong>Arbeitsrecht</strong>ler die agieren<strong>de</strong>n Richteran <strong>de</strong>n Arbeitsgerichten kennen und <strong>de</strong>renHerangehensweise einschätzen können. Alldies trägt regelmäßig zu einer Opt<strong>im</strong>ierung<strong>de</strong>r Ergebnisse in <strong>de</strong>n einzelnen Verfahren bei.Gewinnen aus Ihrer Sicht internationaleVerflechtungen auch <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> <strong>im</strong>mermehr an Be<strong>de</strong>utung?Richter: Die Geschäfts- und Personalleitungen<strong>de</strong>utscher Unternehmen sind an kompetenterarbeitsrechtlicher Beratung in <strong>de</strong>utscher Spracheinteressiert. Einen international aufgestelltengroßen Beratungsapparat benötigensie nicht. In an<strong>de</strong>ren unserer Mandatsbeziehungspielt Internationalität <strong>de</strong>mgegenübereine große Rolle. Solche Mandate wer<strong>de</strong>nvon uns selbstverständlich in englischer Sprache– gegebenenfalls auch in Französisch o<strong>de</strong>rSpanisch – bearbeitet. Ebenso häufig kommtes natürlich vor, dass ein Mandat grenzübergreifen<strong>de</strong>Beratung erfor<strong>de</strong>rlich macht.Wie begegnen Sie diesen Anfor<strong>de</strong>rungenan eine grenzübergreifen<strong>de</strong> Beratung?Richter: Diesen Bedarf <strong>de</strong>cken wir als unabhängige<strong>de</strong>utsche Sozietät für unsere Mandantenmit ausländischen Partnerkanzleienab, die ähnlich wie wir aufgestellt sind, einenvergleichbaren Arbeitsansatz bei gleich hoherQualität verfolgen und mit <strong>de</strong>nen wir auseben diesen Grün<strong>de</strong>n seit Jahren erfolgreichzusammenarbeiten.Auch die Anwaltsbranche spürt <strong>de</strong>n Fachkräftemangel.Die hohen Anfor<strong>de</strong>rungen,machen es schwierig für <strong>Kanzleien</strong>, geeigneteNachwuchskräfte zu fin<strong>de</strong>n. Wierekrutieren und bin<strong>de</strong>n Sie gute Anwälte?Richter: Der Markt bietet nur eine überschaubareAnzahl an Juristinnen und Juristen, dieeinerseits über Prädikatsexamen verfügenund an<strong>de</strong>rerseits auch die persönlichen Voraussetzungenmitbringen, um als „unternehmerischerAnwalt“ erfolgreich tätig zuwer<strong>de</strong>n. Diese prekäre Situation wird fürdie Wirtschaftskanzleien dadurch weiter erschwert,dass einige <strong>de</strong>r an sich geeignetenKandidatinnen und Kandidaten sich für eineTätigkeit <strong>im</strong> Staatsdienst o<strong>de</strong>r in einem Unternehmenentschei<strong>de</strong>n. Dass wir bei diesen erschwertenRahmenbedingungen in <strong>de</strong>n vergangenenJahren gleichwohl ausgezeichneteAnwältinnen und Anwälte für eine Tätigkeitin unserem Hause gewinnen und sie auchDr. Marcus Richternachhaltig an unsere Kanzlei bin<strong>de</strong>n konnten,führen wir auf verschie<strong>de</strong>ne Aspekte zurück.Können Sie die wichtigsten Aspekte aufzählen?Richter: Unsere Partner arbeiten in aller Regelmit einem, max<strong>im</strong>al zwei angestelltenAnwälten zusammen. Sie wer<strong>de</strong>n dadurchintensiv angeleitet und durch <strong>de</strong>n Partnerweiter ausgebil<strong>de</strong>t. Dazu gehört es dannauch, dass sie frühzeitig in die bestehen<strong>de</strong>nMandatsbeziehungen eingebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.Bei heute über 80 Partnern in <strong>de</strong>r Sozietäthaben wir in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren <strong>im</strong>mermehrere Anwältinnen und Anwälte aus <strong>de</strong>neigenen Reihen zu Partnern ernennen können.Das zeigt, dass wir zureichen<strong>de</strong>n, vorallem aber hoch qualifizierten Nachwuchs anuns bin<strong>de</strong>n konnten und können.


42 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Menold Bezler RechtsanwälteSpezielle Expertise, pragmatische Lösungen<strong>Arbeitsrecht</strong> ist für <strong>de</strong>n Full-Service-Ansatz <strong>de</strong>r Kanzlei ein unverzichtbares Element <strong>de</strong>s Leistungsprofils.Dabei sind die Tätigkeiten <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> breit gefächert, ebenso wie die Mandantschaft von Menold Bezler.Sie reicht von mittelständischen bis hin zu internationalen o<strong>de</strong>r börsennotierten Unternehmen.Menold Bezler ist eine unabhängige Rechtsanwalts- und Notarkanzle<strong>im</strong>it Sitz in Stuttgart. Die Kanzlei wur<strong>de</strong> 2004 von 13 Partnern gegrün<strong>de</strong>t,die zuvor <strong>de</strong>m Anwaltsnetzwerk <strong>de</strong>r WirtschaftsprüfungsgesellschaftErnst & Young angehört hatten.Unsere Kernkompetenz ist das Wirtschaftsrecht. Multidisziplinäres Verständnisist aufgrund langjähriger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfernund Steuerberatern wesentliche Grundlage unserer Beratung. Wirarbeiten mittelstandsorientiert und international. Rund 70 Berufsträgersind für namhafte mittelständische Unternehmen, börsennotierte Konzerne,öffentliche Unternehmen und Non-Profit-Organisationen tätig.Bei grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Aktivitäten können wir auf ein weltweitesNetzwerk befreun<strong>de</strong>ter <strong>Kanzleien</strong> zugreifen. Wir arbeiten lösungsorientiertund legen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.Menold Bezler gehört seit Jahren zu <strong>de</strong>n TOP-50-<strong>Kanzleien</strong>in Deutschland und wur<strong>de</strong> 2009 zur „Mittelständischen Kanzlei<strong>de</strong>s Jahres“ gekürt.Wir beraten umfassend <strong>im</strong> Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Gemeinsammit <strong>de</strong>r Unternehmensleitung konzeptionieren wir Verlagerungen,Zusammenschlüsse, Übergänge und Stilllegungen von Betrieben,Outsourcing-Projekte und Personalanpassungen. Verhandlungenmit Betriebsräten und Gewerkschaften führen wir zielorientiert undmit Augenmaß, gegebenenfalls auch in Einigungsstellenverfahren.Unternehmenskäufe begleiten wir von <strong>de</strong>r Due Diligence bis zur abschließen<strong>de</strong>nHarmonisierung <strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen. Personalabteilungenunterstützen wir <strong>im</strong> laufen<strong>de</strong>n Geschäft, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>rGestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, personellenEinzelmaßnahmen, Antidiskr<strong>im</strong>inierungsfragen, Auslandsentsendungen,Arbeitnehmerüberlassung, betrieblicher Altersversorgung,Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance.Selbstverständlich vertreten wir die Interessen unserer Mandantenbun<strong>de</strong>sweit vor <strong>de</strong>n Gerichten aller Instanzen. Die Vertretung von Führungskräftenist ebenso ein wichtiger Teil unserer Arbeit.Short FactsStandorteStuttgart<strong>Arbeitsrecht</strong>ler 6Tätigkeitsschwerpunkte Beratung von Unternehmen und FührungskräftenReferenzmandateAGCO, Bardusch, Bulthaup, EMAG, Metabo, PANALPINA, Ritter, Roto Frank, Rutronik, SteinbeisInternationale Verflechtungen Best-Friends-NetzwerkRegelmäßige Mandanten-Events <strong>Arbeitsrecht</strong>sfrühstückGründungsjahr 2004


Wirtschaftskanzleien mit weniger als 20 <strong>Arbeitsrecht</strong>lern I 43Menold Bezler RechtsanwälteStresemannstraße 7970191 Stuttgartund Rheinstahlstraße 370469 StuttgartTel. 0711 86040-430Fax 0711 86040-080ralf-dietrich.tiesler@menoldbezler.<strong>de</strong>www.menoldbezler.<strong>de</strong>Interview mit Ralf-Dietrich Tiesler, PartnerUnternehmen haben zuletzt wie<strong>de</strong>r vermehrt<strong>Arbeitsrecht</strong>ler selbst eingestellt.Gibt es dadurch weniger Arbeit für Anwälte<strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>?Ralf-Dietrich Tiesler: Wir können nicht feststellen,dass durch eine vermehrte Einstellungvon <strong>Arbeitsrecht</strong>lern in Unternehmendie Nachfrage nach qualifizierter anwaltlicherBeratung zurückgeht. Im Gegenteil: Die Be<strong>de</strong>utung<strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>s für Unternehmenn<strong>im</strong>mt weiter zu. Die Fragestellungen wer<strong>de</strong>n– nicht zuletzt wegen <strong>de</strong>r Entwicklungen aufeuropäischer Ebene – komplexer.Nach wie vor wer<strong>de</strong>n wir häufig in betriebsverfassungsrechtlichenAngelegenheitensowie bei Umstrukturierungen und Unternehmenskäufenhinzugezogen. Unternehmenskäufeaus <strong>de</strong>r Insolvenz gewinnen anBe<strong>de</strong>utung. Die straffere Regulierung <strong>de</strong>rLeiharbeit wirft viele Fragen auf. Künftig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Beschäftigtendatenschutz und an<strong>de</strong>reCompliance-relevante Themen eine großeRolle spielen.Worin besteht die Stärke Ihrer Kanzlei <strong>im</strong><strong>Arbeitsrecht</strong>, gera<strong>de</strong> <strong>im</strong> Vergleich zu an<strong>de</strong>ren<strong>Kanzleien</strong>?Tiesler: Die beson<strong>de</strong>ren Stärken unsererKanzlei <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> liegen in <strong>de</strong>r Homogenität<strong>de</strong>s Teams und <strong>de</strong>r pragmatischenund zielorientierten Herangehensweise.Ungeachtet unserer tiefen Spezialisierung<strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> sind wir es gewohnt, auchmultidisziplinär zu arbeiten und zum Erfolgkomplexer Projekte beizutragen. Die häufiglangjährigen Beziehungen zu Unternehmenund zur öffentlichen Hand lassen uns früh erkennen,was zu tun ist.Sehen Sie es als Nachteil, dass StuttgartIhr einziger Standort ist?Tiesler: Im Gründungsjahr 2004 waren wir 22Berufsträger. Seit<strong>de</strong>m sind wir am StandortStuttgart kontinuierlich und aus eigener Kraftauf bald 70 Berufsträger gewachsen. Die Konzentrationauf einen Standort ist offensichtlichkein Nachteil, son<strong>de</strong>rn eine Stärke unsererKanzlei gewesen. Gleichwohl wer<strong>de</strong>n wir unserinternationales Netzwerk weiter pflegenund ausbauen, um unseren Mandanten auchbei Aktivitäten <strong>im</strong> Ausland hervorragen<strong>de</strong>nService bieten zu können.Auch die Anwaltsbranche spürt <strong>de</strong>n Fachkräftemangel.Aufgrund <strong>de</strong>r hohen Anfor<strong>de</strong>rungen,nicht nur fachlich, son<strong>de</strong>rnbeispielsweise auch in Sachen Erreichbarkeit,ist es <strong>im</strong>mer schwieriger, geeigneteNachwuchskräfte zu fin<strong>de</strong>n. Wie schaffenSie es <strong>de</strong>nnoch, gute Anwälte zu rekrutierenund zu bin<strong>de</strong>n?Tiesler: Hochqualifizierte Nachwuchskräftezu fin<strong>de</strong>n ist und bleibt eine dauerhafteHerausfor<strong>de</strong>rung. Wir setzen hier früh an undbil<strong>de</strong>n regelmäßig Praktikanten und Referendareaus. Wir gehen an die Universitäten undknüpfen Kontakte zu stu<strong>de</strong>ntischen Organisationen.Darüber hinaus präsentieren wirunsere Kanzlei in Social Media. I<strong>de</strong>al ist es,wenn die Nachwuchskräfte unsere Kanzleivon innen erleben. Sie erfahren dann, dass esmöglich ist, eine anspruchsvolle Anwaltstä-Ralf-Dietrich Tieslertigkeit mit familiären Belangen und an<strong>de</strong>renInteressen zu vereinbaren. Wer uns und diebeson<strong>de</strong>re Arbeitsatmosphäre kennengelernthat, bleibt.


44 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013


<strong>Arbeitsrecht</strong>lich spezialisierte <strong>Kanzleien</strong> I 45Anbieterübersicht<strong>Arbeitsrecht</strong>lichspezialisierte<strong>Kanzleien</strong>Küttner Rechtsanwälte 46Maat Rechtsanwälte 48


46 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Küttner RechtsanwältePraxisorientierte Lösungen auf höchstem NiveauDie bun<strong>de</strong>sweit tätige Spezialkanzlei berät bereits seit 40 Jahren erfolgreich in allen Bereichen <strong>de</strong>s<strong>Arbeitsrecht</strong>s. Sie ist bekannt durch das Standardwerk „Küttner Personalbuch“ und wur<strong>de</strong> 2010 alsKanzlei <strong>de</strong>s Jahres für <strong>Arbeitsrecht</strong> mit <strong>de</strong>m Juve Award ausgezeichnet.In diesem Jahr feiert die <strong>im</strong> Jahr 1973 gegrün<strong>de</strong>te Sozietät KüttnerRechtsanwälte ihr 40jähriges Bestehen. Damit war sie eine <strong>de</strong>r erstenausschließlich auf <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>s spezialisierte Kanzleiund ist heute eine <strong>de</strong>r renommiertesten <strong>Arbeitsrecht</strong>spraxen inDeutschland. Nach<strong>de</strong>m die Gründungs- und Namenspartner Dr. WolfdieterKüttner und Klaus-Dietrich Küttner sich mittlerweile altersbedingtaus <strong>de</strong>m Mandatsgeschäft zurückgezogen haben, besteht dieSozietät <strong>de</strong>rzeit aus einem Team von 14 hochqualifizierten und -spezialisiertenRechtsanwälten. Im Mittelpunkt <strong>de</strong>r Tätigkeit steht dabeidie Beratung in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichenAngelegenheiten – einschließlich <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Rechtsgebiete –von Arbeitgebern und Führungskräften, aber auch Betriebsräten.Zu <strong>de</strong>m ständigen Kreis <strong>de</strong>r Mandanten <strong>de</strong>r Sozietät gehören zahlreiche<strong>de</strong>utsche und internationale Unternehmen und Konzerne. Einenbeson<strong>de</strong>ren Schwerpunkt bil<strong>de</strong>n hierbei Unternehmen und Konzerneaus <strong>de</strong>r Automobil- und Nutzfahrzeug-, Banken- und Versicherungs-,Telekommunikations- und Medien- sowie <strong>de</strong>r Chemiebranche. Zu<strong>de</strong>mhat sich die Sozietät in <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>s öffentlichen Sektorseinen Namen gemacht. Ein beson<strong>de</strong>rer Beratungsschwerpunkt vonKüttner Rechtsanwälte liegt in <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Unternehmenskäufe(„Mergers and Acquisitions“) und Restrukturierungen, insbeson<strong>de</strong>re<strong>im</strong> Rahmen von Sanierungs-, Outsourcing- und Offshoring-Vorhaben.Daneben begleitet Küttner Rechtsanwälte Unternehmen und Konzerneinsbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Umgestaltung von Mo<strong>de</strong>llen <strong>de</strong>r betrieblichenAltersversorgung, <strong>de</strong>r Implementierung von neuen Arbeitszeit- undVergütungsmo<strong>de</strong>llen sowie <strong>im</strong> Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeitenbei <strong>de</strong>r Unternehmensmitbest<strong>im</strong>mung. Losgelöst hiervon verfügen dieRechtsanwälte <strong>de</strong>r Sozietät über eine sehr große Erfahrung bei <strong>de</strong>rbun<strong>de</strong>sweiten Prozessführung vor allen Arbeits- und Lan<strong>de</strong>sarbeitsgerichtensowie <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht.Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Sozietät sind in nationalen und internationalen arbeitsrechtlichenGremien <strong>de</strong>r Wissenschaft und <strong>de</strong>r Rechtsanwaltschafttätig. Gemeinsam mit <strong>de</strong>r Universität zu Köln veranstaltet KüttnerRechtsanwälte jährlich das „Kölner Forum zum <strong>Arbeitsrecht</strong>“, bei <strong>de</strong>mhochrangige Vertreter <strong>de</strong>r Richter- und Wissenschaft sowie <strong>de</strong>r Anwaltschaftüber aktuelle arbeitsrechtliche Themen diskutieren. Die Anwälte<strong>de</strong>r Sozietät sind zu<strong>de</strong>m regelmäßig als Autoren und Referenten zusämtlichen aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen tätig. Beson<strong>de</strong>rshervorzuheben ist insoweit insbeson<strong>de</strong>re das jährlich erscheinen<strong>de</strong>„Küttner Personalbuch“ (Verlag C.H. Beck), welches eine kompletteDarstellung <strong>de</strong>s Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtsenthält und als das Standardwerk <strong>de</strong>r Personalpraxis gilt.Short FactsStandorteKöln<strong>Arbeitsrecht</strong>ler14, davon 11 Fachanwälte für <strong>Arbeitsrecht</strong>Tätigkeitsschwerpunkte <strong>Arbeitsrecht</strong> einschließlich angrenzen<strong>de</strong>r RechtsgebieteReferenzmandateFord, Nissan, Deutz, Commerzbank, ARD, WDR, BASF, Shell, Henkel, Zurich Versicherungen, DEVK, STRABAGInternationale Verflechtungen Mitglied <strong>de</strong>r Integrated Advisory Group (IAG)Regelmäßige Mandanten-Events Kölner Forum zum <strong>Arbeitsrecht</strong> (Universität zu Köln)Gründungsjahr 1973


Spezialisierte <strong>Kanzleien</strong> I 47Küttner RechtsanwälteAachener Straße 746 - 75050933 KölnTel. 0221 22286-302Fax 0221 22286-402niklas@kuettner-rechtsanwaelte.<strong>de</strong>www.kuettner-rechtsanwaelte.<strong>de</strong>Interview mit Thomas Niklas, Fachanwalt für <strong>Arbeitsrecht</strong>Ihre Kanzlei ist auf <strong>Arbeitsrecht</strong> spezialisiert.Worin unterschei<strong>de</strong>n Sie sich, gera<strong>de</strong><strong>im</strong> Vergleich zu Groß- o<strong>de</strong>r Full-Service-<strong>Kanzleien</strong>?Thomas Niklas: Nach<strong>de</strong>m das <strong>Arbeitsrecht</strong>in <strong>de</strong>n Groß- beziehungsweise Full-Service-<strong>Kanzleien</strong> lange Zeit nur noch als „Anhängsel“<strong>de</strong>s Transaktionsgeschäfts betrachtet wur<strong>de</strong>,ist es dort erst jüngst wie<strong>de</strong>r mehr in <strong>de</strong>n Fokusgerückt. Eine Beratung in <strong>de</strong>r gesamtenBandbreite <strong>de</strong>s Individual- und Kollektivarbeitsrechtswird aber nach wie vor nur vonwenigen dieser <strong>Kanzleien</strong> angeboten.Losgelöst hiervon rücken Unternehmen undKonzerne, an<strong>de</strong>rs als noch in <strong>de</strong>n vergangenenJahren üblich, mehr und mehr davon ab,nur eine Kanzlei zu beauftragen, die sodannexklusiv eine umfassen<strong>de</strong> Beratungsleistungin allen Rechtsgebieten erbringt. Selbst füreinzelne Rechtsgebiete ist dies <strong>im</strong>mer weniger<strong>de</strong>r Fall. Im <strong>Arbeitsrecht</strong> greifen Unternehmenund Konzerne dabei zunehmendauf hochspezialisierte <strong>Arbeitsrecht</strong>sboutiquenzurück, an <strong>de</strong>nen vor allem die personenbezogenereBeratung und die höhere Kostentransparenzgeschätzt wird. Zu<strong>de</strong>m verfügen<strong>Arbeitsrecht</strong>sboutiquen nicht selten über diegrößere praktische Erfahrung in <strong>de</strong>r forensischenUmsetzung von Projekten.Einer Ihrer persönlichen Branchenschwerpunkteliegt <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Logistik. Wasbringt eine solche branchenspezifische Beratung<strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong>?Niklas: Die Erfahrung hat gezeigt, dass nahezuje<strong>de</strong> Branche ihre Beson<strong>de</strong>rheiten hat,die bei <strong>de</strong>r Beratung zu beachten sind. DieseBeson<strong>de</strong>rheiten können sich in tatsächlichero<strong>de</strong>r rechtlicher Hinsicht ergeben. Zu benennensind hier beispielsweise die Vorgaben<strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes für Unternehmenaus <strong>de</strong>r Energiewirtschaft o<strong>de</strong>r die beson<strong>de</strong>renVergütungsregeln für Banken undVersicherungen. Um das über die Jahre in <strong>de</strong>neinzelnen Mandaten aufgebaute Branchen-Know-how besser bün<strong>de</strong>ln und damit nochbesser nutzbar machen zu können, haben wirbei Küttner Rechtsanwälte uns jüngst dazuentschlossen, die einzelnen Mandate in Branchenzusammenzufassen. Bei Unternehmensberatungenist dies schon seit langem üblich.Welche Arbeitsfel<strong>de</strong>r beschäftigen Sie <strong>de</strong>rzeit<strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Logistik?Niklas: Neben Fragen rund um das neueSeearbeitsgesetz sowie <strong>de</strong>n Rechtsfolgen bei<strong>de</strong>r Neuvergabe von Logistikdienstleistungensind <strong>im</strong>mer wie<strong>de</strong>r solche aus <strong>de</strong>m Bereich<strong>de</strong>s Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrechts virulent.Zu nennen sind hier beispielsweiseFragestellungen rund um Lenk- und Ruhezeitenbei Speditionen o<strong>de</strong>r die Einführung undAnpassung von Schichtsystemen. Danebenbirgt <strong>de</strong>rzeit die Frage <strong>de</strong>r Tarifzuständigkeit<strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Kontraktlogistik hohe Brisanz.Das <strong>Arbeitsrecht</strong> ist in hohem Maße vonneuen Entwicklungen geprägt. Was sindaus Ihrer Sicht die Themen, die Sie als <strong>Arbeitsrecht</strong>lerkünftig beschäftigen?Niklas: Neben <strong>de</strong>n Dauerthemen Restrukturierungund betriebliche AltersversorgungThomas Niklaswird künftig die Arbeitszeitgestaltung sicherlicheine herausragen<strong>de</strong> Rolle spielen. Führtman sich einmal vor Augen, dass in vielenBereichen die Grenzen zwischen Privat- undBerufsleben weiter verschw<strong>im</strong>men, gilt eshier, zukunftsfähige Lösungen zu erarbeitenund umzusetzen.Damit einher gehen die <strong>de</strong>rzeit allseits diskutiertenProbleme <strong>de</strong>r ständigen Erreichbarkeitsowie die Zunahme psychischer Erkrankungenam Arbeitsplatz, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit<strong>de</strong>r möglichen „Anti-Stress-Verordnung“ erörtertwer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>rebei internationalen Mandanten,die Themen Datenschutz und Compliance dieUnternehmen und Konzerne weiter beschäftigen.


48 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013maat RechtsanwälteSachorientiert, mo<strong>de</strong>rn, hochwertigDie <strong>Arbeitsrecht</strong>sboutique maat Rechtsanwälte fällt in <strong>de</strong>m dynamischen MünchenerAnwaltsmarkt durch hohe Präsenz und stetiges Wachstum auf.Maat Rechtsanwälte besteht als Fachkanzlei für <strong>Arbeitsrecht</strong>, Sozialrechtund BAV seit 2008. Die Partnerschaft berät bun<strong>de</strong>sweit Arbeitgeberund Führungskräfte. Alle Partner stammen aus großen Wirtschaftskanzleieno<strong>de</strong>r Unternehmen und verfügen außer ihrer langjährigenAnwaltserfahrung auf <strong>de</strong>r gesamten Bandbreite <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsrecht</strong>s überausgewiesene Spezialkenntnisse in wichtigen Son<strong>de</strong>r- und Schnittstellenbereichen.Mit Professor Dr. Dr. habil. Gerrick von Hoyningen-Huene als „Of Counsel“ gehört einer <strong>de</strong>r profiliertesten <strong>Arbeitsrecht</strong>lerDeutschlands zum Team. Durch die Aufnahme von Dr. Brigitte HuberLL.M. (2012) als weiterer BAV-Spezialistin betont die Kanzlei ihren Anspruch,<strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r BAV-Beratung zur „ersten Riege“ zu zählen.Zwei Partner sind zu<strong>de</strong>m ausgebil<strong>de</strong>te Wirtschaftsmediatoren.Die Kanzlei selbst stellt ihr Profil so dar:SchnörkellosUnser anwaltliches Vorgehen ist pragmatisch und sachorientiert. UnsereErgebnisse erreichen ihr Ziel präzise, effektiv und schnell. Mitunseren Mandanten kommunizieren wir verständlich und praxisbezogen.Qualitätssicherung, Service und Transparenz entsprechen <strong>de</strong>rBest Practice unserer Zeit. Wir lassen weg, was <strong>de</strong>m Mandanten nichtsnützt, daher tragen wir unsere Erfolge nicht in die Öffentlichkeit undunterhalten keine teuren Repräsentationsbüros.Stark aufgestelltMit einer Kanzleigröße, die nach <strong>de</strong>r Zahl berufserfahrener Anwälte<strong>de</strong>n <strong>Arbeitsrecht</strong>spraxen internationaler Wirtschaftskanzleien amStandort München entspricht, begleiten wir auch extrem umfangreicheund komplexe Vorhaben. Wir wachsen organisch weiter.PassgenauIn enger Zusammenarbeit mit unseren Ansprechpartnern entwickelnwir individuelle Lösungen und begleiten <strong>de</strong>ren opt<strong>im</strong>ale Umsetzung,meist in langfristig angelegten Mandatsbeziehungen. Wir stellenhöchste Ansprüche an die Qualität unserer Arbeit und lassen uns am Ergebnismessen. Maßgeblich ist stets das Interesse <strong>de</strong>s Mandanten, damitunsere Leistung zum Bedarf passt und das Honorar zum Mehrwert.ÜberregionalWir sind bun<strong>de</strong>sweit tätig, vornehmlich für mittelständische o<strong>de</strong>r industrielleUnternehmen, aber auch öffentlich-rechtliche und gemeinnützigeEinrichtungen und Organisationen, Führungskräfte sowie inbeson<strong>de</strong>ren Fällen Betriebsräte. Nicht selten wer<strong>de</strong>n wir von an<strong>de</strong>ren<strong>Kanzleien</strong> o<strong>de</strong>r Beratungsunternehmen beauftragt, die unsere Expertiseund Arbeitsweise schätzen.Short FactsStandorteMünchen<strong>Arbeitsrecht</strong>ler9, davon sieben PartnerTätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Sozialrecht, Recht <strong>de</strong>r betrieblichen AltersversorgungReferenzmandateAerogate, Artemed, Cargogate, Flughafen München, Iveco, Saeco, Städtische Kliniken München, Welt <strong>de</strong>r Wun<strong>de</strong>rInternationale Verflechtungen keine AngabenRegelmäßige Mandanten-Events maat-Praktikerrun<strong>de</strong>n, branchenbezogenes „Personalerfrühstück“Gründungsjahr 2008


Spezialisierte <strong>Kanzleien</strong> I 49maat RechtsanwälteBrabanter Str. 480805 MünchenTel. 089 606656-0Fax 089 606656-10kanzlei@maat-rechtsanwaelte.<strong>de</strong>www.maat-rechtsanwaelte.<strong>de</strong>Interview mit Dr. Brigitte Huber und André Schiepel, PartnerWarum ist die BAV für viele Anwälte eineher unbeliebtes Thema?Dr. Brigitte Huber: Man sagt von <strong>de</strong>r BAV,dass sie etwa zehn Zent<strong>im</strong>eter breit undzehn Meter tief sei. In an<strong>de</strong>ren Worten: dasRechtsgebiet ist äußerst komplex und for<strong>de</strong>rtthemenbezogenes Expertenwissen sowohl<strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> als auch <strong>im</strong> Sozial- und Steuerrecht.Hinzu kommen Teilbereiche <strong>de</strong>s Versicherungs-und Versicherungsaufsichtsrechts.Außer<strong>de</strong>m muss man die Auswirkungen vonbetrieblichen Versorgungsregelungen auf dieBilanz in Grundzügen kennen und ein versicherungsmathematischesGrundverständnisbesitzen. Verfügt ein Anwalt nicht über ausreichen<strong>de</strong>Kenntnisse und Erfahrung, läuft erGefahr, wichtige Aspekte zu übersehen.Beson<strong>de</strong>re Herausfor<strong>de</strong>rungen können sichetwa be<strong>im</strong> Unternehmenskauf stellen: Übersieht<strong>de</strong>r Anwalt, dass eine Versorgungsregelungmit rechtlichen Risiken behaftet ist undrät seinem Mandanten nicht zu einer entsprechen<strong>de</strong>nBerücksichtigung <strong>im</strong> Kaufvertrag,kann erheblicher Scha<strong>de</strong>n entstehen. An<strong>de</strong>reanspruchsvolle und sehr spezielle Themensind die Einschränkung o<strong>de</strong>r Umfinanzierungvon Versorgungswerken, die Rentenanpassungund die Umsetzung <strong>de</strong>r aktuellen Rechtsprechungzur Anpassung <strong>de</strong>r Altersgrenzen.Sie haben bei<strong>de</strong> Erfahrung als Juristen ingroßen Unternehmen. Inwieweit hilft Ihnendas für Ihre Anwaltstätigkeit?André Schiepel: Wenn man länger als Juristin einem Unternehmen o<strong>de</strong>r Verband tätigwar, weiß man einfach, wie ein ArbeitgeberDr. Brigitte Huber„tickt“. Interne Abläufe sind verständlicher.Uns hilft diese Erfahrung sehr dabei, die Interessenlage<strong>de</strong>s Mandanten schneller zui<strong>de</strong>ntifizieren und die Dinge auf <strong>de</strong>n Punkt zubringen. Dies erkennen Mandanten an.Auch die Anwaltsbranche spürt <strong>de</strong>n Fachkräftemangel.Wie rekrutieren und bin<strong>de</strong>nSie geeignete Nachwuchskräfte für IhreKanzlei?Huber: Letzten En<strong>de</strong>s schätzen Kollegen alsbewerben<strong>de</strong> Kandidaten für eine Anstellungo<strong>de</strong>r Aufnahme in die Partnerschaft das Gleichean uns, was auch Mandanten für Wesentlichhalten: wir arbeiten fachlich auf höchstemNiveau, sind personell hervorragend aufgestelltund bieten opt<strong>im</strong>ale Strukturen. Unsgelingt es seit <strong>de</strong>m Start von maat Rechtsanwälte,stetig zu wachsen und für unsereAndré SchiepelKanzlei die berufserfahrenen Spezialisten zugewinnen, die perfekt zu uns passen.Schiepel: Neben einer erstklassigen fachlichenQualifikation setzen wir ein klares Bekenntniszu einer echten Partnerschaft vorausund eine Affinität zu unserem Kanzle<strong>im</strong>o<strong>de</strong>ll,das betont familienorientiert konzipiert ist. Wirlegen Wert auf ein ausgewogenes Verhältniszwischen professionellem und menschlichemAnspruch und ermöglichen durch Zusammenarbeitund hohe organisatorische und technischeStandards allen eine angemessene„Work Life Balance“. Dieses „Geschäftsmo<strong>de</strong>ll“ist bei <strong>de</strong>r Rekrutierung geeigneter Fachkräftesehr erfolgreich, weil es gera<strong>de</strong> hochkarätigeAnwälte anzieht und bin<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>renLebensphilosophie mit <strong>de</strong>r Arbeitsweise einerGroßkanzlei nicht – mehr – in Einklang steht.


50 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013ImpressumVerlag<strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KGMunzinger Straße 979111 FreiburgGeschäftsführungIsabel Blank, Markus Dränert, Jörg Frey,Birte Hackenjos, Randolf Jessl, Jens Köhler,Matthias Mühe, Markus Reithwiesner,Joach<strong>im</strong> Rotzinger, Dr. Carsten ThiesBeiratsvorsitzen<strong>de</strong>: Andrea <strong>Haufe</strong>RedaktionReiner Straub (v.i.S.d.P.)reiner.straub@haufe-lexware.comMichael Millermichael.miller@personalmagazin.<strong>de</strong>Katharina Schmittkatharina.schmitt@personalmagazin.<strong>de</strong>Thomas Muschiolthomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong>Grafik/LayoutHanjo Tews<strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KGNie<strong>de</strong>rlassung WürzburgAnzeigenund PorträteinträgeBernd Junker (Leitung)bernd.junker@haufe-lexware.comTel. 0931 2791-556Michaela Dotzler (Disposition)michaela.dotzler@haufe-lexware.comTel. 0931 2791-559<strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KGNie<strong>de</strong>rlassung WürzburgHan<strong>de</strong>lsvertretungMD Mediendienste GmbHBaumweg 1960316 Frankfurt am Mainwww.mdmedien.<strong>de</strong>VerbreitungDas Kanzleikompendium 2013liegt in einer Auflage von30.000 Exemplaren einer Teilauflage<strong>de</strong>r Zeitschrift Personalmagazin bei.DruckFirmengruppe Appl, Echter Druck GmbH,Delpstraße 15, 97084 WürzburgUrheber- und VerlagsrechteDas Kanzleikompendium 2013 sowie alle inihm enthaltenen einzelnen Beiträge undAbbildungen sind urheberrechtlich geschützt.Alle Rechte vorbehalten.Kein Teil <strong>de</strong>s Kanzleikompendiums 2013 darfohne schriftliche Genehmigung <strong>de</strong>s Verlagsvervielfältigt o<strong>de</strong>r verbreitet wer<strong>de</strong>n. Unterdieses Verbot fällt insbeson<strong>de</strong>re die gewerblicheVervielfältigung per Kopie, die Aufnahmein elektronische Datenbanken und die Vervielfältigungauf CD-ROM. Alle Angaben beruhenauf Anbieterangaben. Der Verlag übern<strong>im</strong>mtkeine Gewähr für die Vollständigkeit.


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