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Kanzleien im Arbeitsrecht - Haufe.de

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18 I <strong>Kanzleien</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> 2013Pro BonoKostenlos, gemeinnützig, sozialBei Stun<strong>de</strong>nsätzen von mehreren hun<strong>de</strong>rt Euro kann es <strong>de</strong>m Mandanten schon schummrig wer<strong>de</strong>n,wenn die Kostennote <strong>de</strong>s Anwalts ins Unternehmen flattert. Doch <strong>Kanzleien</strong> können auch an<strong>de</strong>rs, nämlichkostenlos beraten. „Pro Bono Publico“ nennt sich das Ganze. Das erfreut sich auch in Deutschland zunehmen<strong>de</strong>rBeliebtheit und hört sich gut an – auch wenn hinter <strong>de</strong>r sozialen Fassa<strong>de</strong> durchaus Kalkül steckt.Autor: Michael Miller (Red.)Bereits <strong>im</strong> Jahr 2011 ergab eine Umfrage <strong>de</strong>s Soldan Instituts unterrund 1.200 Anwälten, dass ganze zwei Drittel <strong>de</strong>r Befragten Pro Bonotätig sind. Durchschnittlich neun Mandate <strong>im</strong> Jahr beackern die Pro-Bono-Juristen kostenlos zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks.Davon profitieren meist Nichtregierungsorganisationen, Stiftungeno<strong>de</strong>r bedürftige Privatpersonen. Einige Anwaltsbüros, insbeson<strong>de</strong>reGroßkanzleien, haben <strong>im</strong> Jahr 2011 sogar einen Verein gegrün<strong>de</strong>t, umdas Pro-Bono-Engagement in Deutschland besser zu verankern undzu stärken.Grauzone Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltsordnungDiese Fakten überraschen zunächst, wenn man be<strong>de</strong>nkt, dass inDeutschland mittels Beratungs- und Prozesskostenhilfe je<strong>de</strong>r – gera<strong>de</strong>auch <strong>de</strong>r ärmere Teil <strong>de</strong>r Bevölkerung – relativ problemlos zumin<strong>de</strong>stdie Chance hat, sein Recht wahrzunehmen und <strong>im</strong> Zweifel vor Gerichtdurchzusetzen. Es scheint also gar nicht nötig, Mandanten <strong>im</strong> großenStil kostenlos zu beraten. Allerdings gilt die Kostenhilfe meist nicht fürgemeinnützige Vereine, die darum durchaus von Pro Bono profitieren.Die hohe Zahl <strong>de</strong>r Pro-Bono-Tätigen verwun<strong>de</strong>rt aber auch vor <strong>de</strong>mHintergrund, dass sich Anwälte mit ihrem sozialen Engagementberufsrechtlich gesehen auf dünnem Eis bewegen. So ist es in <strong>de</strong>rAnwaltschaft zumin<strong>de</strong>st umstritten, ob nicht ein Verzicht auf die Anwaltsgebührennach § 49b BRAO verboten ist. Dieses vermeintlicheVerbot <strong>de</strong>r BRAO könnte <strong>de</strong>r Gesetzgeber nun aber aufheben und <strong>de</strong>nAnwälten explizit ermöglichen, unentgeltlich tätig zu wer<strong>de</strong>n.Pro Bono als Marketing-InstrumentKritiker befürchten allerdings, dass sich <strong>de</strong>r Staat dadurch aus <strong>de</strong>r Pflichtstiehlt. Schließlich sollen gleichzeitig Prozess- und Beratungshilfe eingeschränktund <strong>de</strong>ren Kosten durch die Gratisberatung <strong>de</strong>r Anwaltschaftaufgefangen wer<strong>de</strong>n. Sie führen die Erfahrungen aus <strong>de</strong>n USAals Negativbeispiel an: Dort spielt Pro Bono bereits eine größere Rolle,gera<strong>de</strong> weil <strong>de</strong>r Staat Ärmere nur spärlich bei <strong>de</strong>r Rechtsberatung und-durchsetzung unterstützt. Die Folge: Anwälte wetteifern vor allemum die prestigeträchtigen Mandate gemeinnütziger Organisationen.Übertragen auf Deutschland wür<strong>de</strong> das be<strong>de</strong>uten, dass für die meistkleineren Sozietäten nur die unspektakulären Fälle blieben – ohne Honorar,wenn sich <strong>de</strong>r Staat nun nicht mehr um sie kümmern wür<strong>de</strong>.Abgesehen von <strong>de</strong>n Plänen <strong>de</strong>s Gesetzgebers gibt es noch mehr Kritikam Pro-Bono-Engagement vieler <strong>Kanzleien</strong>. Die Vorwürfe: Es sei nur<strong>de</strong>r Werbeeffekt, <strong>de</strong>r die <strong>Kanzleien</strong> interessiere, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zugang zube<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Kontakten in größeren Organisationen, die wie<strong>de</strong>rumfür lukrative Mandate sorgen. Letztlich diene so das Pro-Bono-Engagementnur dazu, neue Mandanten zu akquirieren.Dass sich eine Kanzlei gerne <strong>im</strong> sozialen Engagement ihrer Mitarbeitersonnt, ist jedoch ein legit<strong>im</strong>es Anliegen eines Unternehmens, dasssich bestmöglich positionieren möchte (eine Übersicht zum sozialenEngagement wichtiger <strong>Kanzleien</strong> lesen Sie ab Seite 20). Natürlich hofftdie Kanzlei meist auf Werbeeffekte – sowohl bei Mandanten als auchbei Mitarbeitern. Kostenlose Rechtsberatung o<strong>de</strong>r Vertretung für einengemeinnützigen Zweck ist letztlich eine Ausprägung, die unter <strong>de</strong>mStichwort „Corporate Social Responsibility“ (CSR) läuft – was auch an<strong>de</strong>reUnternehmen für sich ent<strong>de</strong>ckt haben.Der gute Ruf ist aber längst nicht alles. Viel handfester sind die Vorteilefür die eigene Belegschaft, also etwa zufrie<strong>de</strong>ne Mitarbeiter, weil dasGratismandat Abwechslung <strong>im</strong> Arbeitsalltag schafft. Zu<strong>de</strong>m positioniertman sich be<strong>im</strong> Nachwuchs, <strong>de</strong>r zunehmend auf diese AspekteWert legt – nicht zuletzt, weil es Einblicke in an<strong>de</strong>re Arbeitsgebiete liefertund gera<strong>de</strong> Berufseinsteiger hier früh Verantwortung für Projekteübernehmen können. Wenn dann noch <strong>de</strong>r gemeinnützige Verein, dieStiftung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bedürftige Mieter vom sozialen Engagement in Form<strong>de</strong>r kostenlosen Rechtsberatung profitieren, dann stehen bei<strong>de</strong> Seitengut da. Trotz aller Kritik ist das dann doch kein so schlechtes Ergebnis. «Natürlich hofft dieKanzlei auf Werbeeffekte –sowohl bei Mandantenals auch bei <strong>de</strong>n eigenenMitarbeitern.

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