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OBERLAND ANZEIGER Amtsblatt der Gemeinde Vogtländisches ...

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Oberlandanzeiger – 9– Nr. 2/2011<br />

92. Geburtstag in Dobia<br />

Herr Friedrich Fröbisch feierte am 05. Februar 2011 seinen<br />

92. Geburtstag.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong><br />

gratulierte recht<br />

herzlich und<br />

wünschte weiterhin<br />

alles Gute und<br />

Gesundheit.<br />

Bekanntmachungen an<strong>der</strong>er Ämter<br />

Schadstofftermine 2011<br />

Son<strong>der</strong>abfall-Kleinmengensammlung 2011<br />

Cossengrün Dienstag, 01.03.2011<br />

Dorfplatz 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Arnsgrün Dienstag, 07.06.2011<br />

Containerplatz<br />

Parkplatz 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Pöllwitz Mittwoch, 08.06.2011<br />

Dorfplatz<br />

Feuerwehrhaus 13.00 - 15.00 Uhr<br />

AWV Ostthüringen<br />

Geschäftsstelle Greiz<br />

R.-Breitscheid-Straße 11<br />

07973 Greiz<br />

Tel. 03661/478020<br />

Grundstücksverkauf in Schönbach<br />

Der Freistaat Thüringen verkauft ein, in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong><br />

Oberland, OT Schönbach gelegenes bebautes Grundstück.<br />

Das Grundstück ist unbewohnt und mit einem stark sanierungsbedürftigen<br />

zweigeschossigen Wohnhaus (Baujahr ca.<br />

1850) und Nebengelass bebaut. Das Grundstück hat eine Größe<br />

von 1.699 m 2 . Ein amtliches Verkehrswertgutachten liegt vor.<br />

Interessenten wenden sich bitte schriftlich an:<br />

Thüringer Landesfinanzdirektion, Referat B 10,<br />

Postfach 900450<br />

99107 Erfurt<br />

o<strong>der</strong> telefonisch unter 0361/3787659.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda<br />

über die öffentliche Auslegung des<br />

Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

Entsprechend § 58 a Thüringer Wassergesetz in <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 20.03.2009 war <strong>der</strong> Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda<br />

verpflichtet, für sein Gebiet ein Abwasserbeseitigungskonzept<br />

für den Zeitraum <strong>der</strong> nächsten 15 Jahre zu erstellen.<br />

Der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda gibt deshalb<br />

bekannt, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />

am 12.05.2010 mit Beschluss Nr. 01/2010 das Abwasserbeseitigungskonzept<br />

(ABK) vom 23.03.2010 für die Jahre 2010 bis<br />

2015 in <strong>der</strong> vorliegenden Form beschlossen hat.<br />

Die dazu vorgesehenen Übereinstimmungsfeststellungserklärungen<br />

zum ABK <strong>der</strong> Thüringer Landesanstalt für Umwelt und<br />

Geologie (T LUG) vom 28.09.2010, <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde<br />

des Landratsamtes Greiz vom 19.08.2010 sowie <strong>der</strong> Unteren<br />

Wasserbehörde des Landratsamtes Schleiz vom 18.11.2010 liegen<br />

vor.<br />

Die Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfolgt<br />

durch öffentliche Auslage zur Einsichtnahme vom 3. Januar<br />

bis einschließlich 4. April 2011 in <strong>der</strong> Verwaltung des<br />

Zweckverbandes, Alleestraße 9 in 07937 Zeulenroda-Triebes.<br />

Terminabsprachen für weitergehende Informationen können unter<br />

<strong>der</strong> Rufnummer (036628) 88210 vorgenommen werden. Bitte<br />

nutzen Sie beson<strong>der</strong>s die Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag<br />

von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 13 bis 15 Uhr und<br />

Donnerstag von 13 bis 18 Uhr) für die Einsichtnahme.<br />

Darüber hinaus werden die Einzelkonzepte für die Mitgliedsstädte<br />

und -gemeinden übergeben und liegen dort in <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Stadt- bzw. <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zur Einsichtnahme vor.<br />

Das Konzept beinhaltet den <strong>der</strong>zeitigen Stand <strong>der</strong> Abwasserbehandlung<br />

im Verbandsgebiet sowie die vorgesehenen Maßnahmen<br />

bis zum Jahr 2015 in Jahresscheiben - aus <strong>der</strong> Fortschreibung<br />

des ABK des Jahres 2009. Es werden die Gebiete<br />

benannt, in denen bis zum Jahr 2024 eine zentrale Abwasserbeseitigung<br />

aufgebaut werden soll. Ebenfalls dargestellt sind die<br />

weiteren <strong>Gemeinde</strong>n bzw. Ortsteile, in denen erst im Zeitraum<br />

nach 2025 eine zentrale Abwasserbeseitigung geplant ist. Des<br />

Weiteren sind die Grundstücke bezeichnet, für die es nicht vorgesehen<br />

ist, eine zentrale Lösung zur Abwasserbeseitigung aufzubauen<br />

bzw. in denen das Abwasser nicht durch öffentliche<br />

Abwasseranlagen abgeleitet werden soll.<br />

Ihr Zweckverband WAZ<br />

Information<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda<br />

(WAZ) zur Möglichkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

des Ersatzneubaus o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Nachrüstung<br />

von Kleinkläranlagen<br />

In dem bestätigten und öffentlich ausgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

des Zweckverbandes WAZ sind die Grundstücke<br />

aufgeführt, für die innerhalb <strong>der</strong> nächsten 15 Jahre kein Anschluss<br />

an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage<br />

vorgesehen ist.<br />

Das bedeutet, dass die auf dem Grundstück vorhandene Kleinkläranlage<br />

nach den geltenden gesetzlichen Regelungen bis<br />

spätestens zum 31.12.2015 durch Neubau o<strong>der</strong> Nachrüstung<br />

an den Stand <strong>der</strong> Technik (= vollbiologische Kleinkläranlage)<br />

anzupassen ist.<br />

Hierfür werden durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Forsten, Umwelt und Naturschutz über die Thüringer<br />

Aufbaubank dem privaten Bauherren För<strong>der</strong>mittel zur Verfügung<br />

gestellt. Dabei beträgt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>satz 1.500,00 EUR für den Ersatzneubau<br />

und 750,00 EUR für die Nachrüstung einer vorhandenen<br />

Kleinkläranlage. Diese För<strong>der</strong>möglichkeit ist jedoch <strong>der</strong>zeit<br />

nach <strong>der</strong> gültigen För<strong>der</strong>mittelrichtlinie bis zum 30.09.2012<br />

begrenzt.<br />

Sollte deshalb in den Jahren 2011 und 2012 beabsichtigt sein,<br />

die vorhandene Kleinkläranlage durch einen Ersatzneubau zu<br />

ersetzen o<strong>der</strong> durch eine Nachrüstung zu ertüchtigen, sind die<br />

für eine För<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>lichen Antragsformulare in <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des Zweckverbandes WAZ erhältlich, können aber<br />

auch im Internet unter www.zv-waz.de o<strong>der</strong><br />

www.aufbaubank.de abgerufen werden.<br />

Den Anträgen sind gemäß 7.1.2. <strong>der</strong> Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung<br />

von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums<br />

für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt<br />

(TMLFUN) vom 12.08.2009 für die direkte Einleitung aus <strong>der</strong> zu<br />

erneuernden Kleinkläranlage in ein Gewässer durch den privaten<br />

o<strong>der</strong> sonstigen Bauherren (Direkteinleiter - ohne Anschluss<br />

an eine öffentliche Kanalisation) eine Kopie <strong>der</strong> gültigen wasserrechtlichen<br />

Entscheidung für eine dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechende<br />

Kleinkläranlage, wie <strong>der</strong> Sanierungsbescheid bzw.<br />

die Sanierungsanordnung, die wasserrechtliche Erlaubnis o<strong>der</strong><br />

die schriftliche Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Behörde zur Sanierung, beizufügen.

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