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Geschäftsbericht 2003 - Commerzbank International SA

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(b) Bewertung sonstiger derivativer<br />

Finanzinstrumente (Swaps, Optionen u.a.)<br />

Sonstige derivative Finanzinstrumente werden<br />

nach den Grundsätzen des Imparitäts- und des<br />

Realisationsprinzips grundsätzlich einzeln zum<br />

Marktpreis bewertet. Sind die Geschäfte bestimmten<br />

Bilanzposten als Sicherungsgeschäft<br />

zugeordnet, bleiben sie unbewertet.<br />

Verluste aus eingegangenen Positionen werden<br />

in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen,<br />

nicht realisierte Gewinne bleiben unberücksichtigt.<br />

Dabei werden Bewertungsverluste sowie Gewinne<br />

und Verluste aus geschlossenen Positionen,<br />

soweit verrechenbar, aufgerechnet.<br />

(c) Sachanlagen<br />

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden<br />

zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.<br />

Bei den abnutzbaren Gegenständen des<br />

Anlagevermögens werden die Anschaffungsoder<br />

Herstellungskosten um die planmäßigen<br />

Abschreibungen vermindert ausgewiesen. Die angewandten<br />

steuerlich zulässigen Abschreibungssätze<br />

liegen zwischen 2% und 33,33%. Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter werden im Jahr der<br />

Anschaffung voll aufwandswirksam abgeschrieben.<br />

(d) Finanzanlagevermögen<br />

Als Finanzanlagen gelten die Beteiligungen und<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen, die dazu<br />

bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu<br />

dienen. Sie werden, soweit keine dauernde<br />

Wertminderung vorliegt, zu Anschaffungswerten<br />

bewertet. Für Beteiligungen und Anteile an<br />

verbundenen Unternehmen sind in <strong>2003</strong> keine<br />

Wertberichtigungen gebildet worden. Eine Zuschreibung<br />

auf den aktuellen Marktwert ist unter<br />

Berücksichtigung des im Jahresdurchschnitt<br />

ermittelten Kurses bei einer börsennotierten<br />

Gesellschaft nicht erfolgt. Die Bank hält keine<br />

festverzinslichen Wertpapiere im Finanzanlagevermögen.<br />

(e) Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Die Wertpapiere der Liquiditätshaltung werden<br />

mit den Anschaffungswerten oder den niedrigeren<br />

Marktwerten bewertet. Die Anschaffungswerte<br />

werden nach der Durchschnittsmethode<br />

ermittelt. Es werden Wertberichtigungen vorgenommen,<br />

um sie mit dem niedrigeren Wert<br />

anzusetzen, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen<br />

ist (Niederstwertprinzip). Agien werden bei<br />

Fälligkeit abgeschrieben, Disagien bei Fälligkeit<br />

vereinnahmt. Im Hinblick auf das Vorsichtsprinzip<br />

und unter Anwendung der Steuergesetzgebung<br />

wurden per 31. Dezember <strong>2003</strong> nicht<br />

mehr benötigte Wertberichtigungen in Höhe<br />

von 2,6 Mio. E (i. Vj. 5,5 Mio. E) beibehalten.<br />

Die Bank führt keinen Handelsbestand.<br />

(f) Forderungen<br />

Forderungen werden mit ihren Anschaffungswerten<br />

bilanziert. Agien werden zeitanteilig<br />

abgeschrieben, Disagien werden bei Fälligkeit<br />

vereinnahmt (betrifft Schuldscheindarlehen).<br />

Politik der Bank ist es, notwendige Einzelwertberichtigungen<br />

auf zweifelhafte Forderungen zu<br />

bilden, deren Höhen die zuständigen Organe<br />

bestimmen. Die Wertberichtigungen werden von<br />

den betreffenden Aktivposten abgesetzt.<br />

ANHANG<br />

23

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