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NORDRHEIN-WESTFALEN

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Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile I<br />

Grundseminar zum Arbeitsrecht<br />

Zweifellos sind für jedes Betriebs- bzw. Personalratsmitglied grundlegende Kenntnisse<br />

des Arbeitsrechts ebenso wichtig wie der kompetente Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz<br />

oder dem Personalvertretungsgesetz. Letztlich kann es die Interessen<br />

der Beschäftigten nur dann wirkungsvoll vertreten, wenn es beide Rechtsgebiete<br />

sicher miteinander zu kombinieren weiß.<br />

Dieses Seminar orientiert sich konsequent an der betrieblichen bzw. dienstlichen<br />

Praxis und vermittelt auf diese Weise Mitgliedern von Interessenvertretungen einen<br />

umfassenden Überblick über das individuelle und kollektive Arbeitsrecht: von den<br />

gesetzlichen Bestimmungen zu Einstellungsgesprächen über die Entgeltfortzahlung<br />

im Krankheitsfall bis hin zur häufig strittigen Frage von Gratifikationen.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Grundbegriffe des Arbeitsrechts<br />

� Auslegung von Rechtsnormen<br />

� Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheiten<br />

� Vergütung, Urlaubsrecht, Urlaubsanspruch und -durchsetzung<br />

� Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

� Aktuelle Rechtsprechung<br />

� Teilzeit<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

24.01.– 28.01.2011 1400-1101241<br />

Haltern am See<br />

21.03.– 25.03.2011 1400-1103211<br />

Geldern<br />

Arbeitsrecht<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />

Mitglieder der<br />

Mitarbeitervertretung<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des BR-/<br />

PR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG und<br />

Regelungen für MAV<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 1100,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

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