NORDRHEIN-WESTFALEN
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Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile I<br />
Grundseminar zum Arbeitsrecht<br />
Zweifellos sind für jedes Betriebs- bzw. Personalratsmitglied grundlegende Kenntnisse<br />
des Arbeitsrechts ebenso wichtig wie der kompetente Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz<br />
oder dem Personalvertretungsgesetz. Letztlich kann es die Interessen<br />
der Beschäftigten nur dann wirkungsvoll vertreten, wenn es beide Rechtsgebiete<br />
sicher miteinander zu kombinieren weiß.<br />
Dieses Seminar orientiert sich konsequent an der betrieblichen bzw. dienstlichen<br />
Praxis und vermittelt auf diese Weise Mitgliedern von Interessenvertretungen einen<br />
umfassenden Überblick über das individuelle und kollektive Arbeitsrecht: von den<br />
gesetzlichen Bestimmungen zu Einstellungsgesprächen über die Entgeltfortzahlung<br />
im Krankheitsfall bis hin zur häufig strittigen Frage von Gratifikationen.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Grundbegriffe des Arbeitsrechts<br />
� Auslegung von Rechtsnormen<br />
� Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheiten<br />
� Vergütung, Urlaubsrecht, Urlaubsanspruch und -durchsetzung<br />
� Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
� Aktuelle Rechtsprechung<br />
� Teilzeit<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
24.01.– 28.01.2011 1400-1101241<br />
Haltern am See<br />
21.03.– 25.03.2011 1400-1103211<br />
Geldern<br />
Arbeitsrecht<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />
Mitglieder der<br />
Mitarbeitervertretung<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des BR-/<br />
PR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG und<br />
Regelungen für MAV<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 1100,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
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