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NORDRHEIN-WESTFALEN

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Auf die Dauer hilft nur Power<br />

Arbeitsschutzgesetz – Beurteilung von Arbeitsbedingungen<br />

Durch den gravierenden Wandel in der Arbeitswelt nehmen die gesundheitlichen<br />

Belastungen der Beschäftigten stetig zu, und zwar körperliche ebenso wie psychische.<br />

Vorrangig ist dabei vor allem die Sorge, den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz<br />

nicht dauerhaft bewältigen zu können.<br />

Betriebs- und Personalräte können durch die Nutzung ihrer Mitbestimmungsrechte<br />

bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt u.a.<br />

jedem Arbeitgeber vor, dass alle Arbeitsplätze im Betrieb auf gesundheitliche Gefährdungen<br />

für die Beschäftigten zu untersuchen sind.<br />

Im Seminar werden die Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz<br />

und die Rechte der Beschäftigten erläutert. Ein besonderer Schwerpunkt ist die<br />

Beurteilung der Arbeitsbedingungen, d.h. wie Gefährdungen ermittelt und bewertet<br />

werden, welche Maßnahmen erfolgen können und wie deren Überwachung und<br />

Dokumentation sichergestellt werden kann.<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

21.03.– 23.03.2011 1400-1103212<br />

Hattingen<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />

Mitglieder<br />

der Schwer behindertenvertretung<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des BR-/<br />

PR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG,<br />

§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 550,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

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