NORDRHEIN-WESTFALEN
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Auf die Dauer hilft nur Power<br />
Arbeitsschutzgesetz – Beurteilung von Arbeitsbedingungen<br />
Durch den gravierenden Wandel in der Arbeitswelt nehmen die gesundheitlichen<br />
Belastungen der Beschäftigten stetig zu, und zwar körperliche ebenso wie psychische.<br />
Vorrangig ist dabei vor allem die Sorge, den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz<br />
nicht dauerhaft bewältigen zu können.<br />
Betriebs- und Personalräte können durch die Nutzung ihrer Mitbestimmungsrechte<br />
bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt u.a.<br />
jedem Arbeitgeber vor, dass alle Arbeitsplätze im Betrieb auf gesundheitliche Gefährdungen<br />
für die Beschäftigten zu untersuchen sind.<br />
Im Seminar werden die Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz<br />
und die Rechte der Beschäftigten erläutert. Ein besonderer Schwerpunkt ist die<br />
Beurteilung der Arbeitsbedingungen, d.h. wie Gefährdungen ermittelt und bewertet<br />
werden, welche Maßnahmen erfolgen können und wie deren Überwachung und<br />
Dokumentation sichergestellt werden kann.<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
21.03.– 23.03.2011 1400-1103212<br />
Hattingen<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />
Mitglieder<br />
der Schwer behindertenvertretung<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des BR-/<br />
PR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG,<br />
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 550,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
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