NORDRHEIN-WESTFALEN
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Datenschutzkonzepte für gesetzliche Interessenvertretungen<br />
Mit der Umsetzung praktikabler Datenschutzkonzepte und dem Schutz der Beschäftigten<br />
vor Kontrollen sieht es in vielen Betrieben schlecht aus. Dabei bietet das Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) Ansatzpunkte für Betriebe und Dienststellen und die<br />
gesetzlichen Interessenvertretungen.<br />
Das Seminar soll Wege aufzeigen, ein integriertes Konzept zum Schutz von Personaldaten<br />
und betrieblich sensiblen Daten zu entwickeln.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Struktur und wichtige Inhalte des BDSG<br />
� Anforderungen an Datenschutzkonzepte nach dem BDSG<br />
� Modelle des Datenschutzes, z.B. nach dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der<br />
Informationstechnik)<br />
� Aufgaben des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />
� Schritte auf dem Weg zu einem praktikablen Datenschutzkonzept<br />
� Anonymisierungsverfahren für sensible Unternehmensdaten<br />
EDV- und Technologieentwicklung<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
10.10.– 12.10.2011 1400-1110101<br />
Hattingen<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Personalratsmitglieder<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 650,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
Bemerkungen<br />
In Kooperation mit<br />
der TBS NRW<br />
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