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NORDRHEIN-WESTFALEN

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Datenschutzkonzepte für gesetzliche Interessenvertretungen<br />

Mit der Umsetzung praktikabler Datenschutzkonzepte und dem Schutz der Beschäftigten<br />

vor Kontrollen sieht es in vielen Betrieben schlecht aus. Dabei bietet das Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) Ansatzpunkte für Betriebe und Dienststellen und die<br />

gesetzlichen Interessenvertretungen.<br />

Das Seminar soll Wege aufzeigen, ein integriertes Konzept zum Schutz von Personaldaten<br />

und betrieblich sensiblen Daten zu entwickeln.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Struktur und wichtige Inhalte des BDSG<br />

� Anforderungen an Datenschutzkonzepte nach dem BDSG<br />

� Modelle des Datenschutzes, z.B. nach dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der<br />

Informationstechnik)<br />

� Aufgaben des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />

� Schritte auf dem Weg zu einem praktikablen Datenschutzkonzept<br />

� Anonymisierungsverfahren für sensible Unternehmensdaten<br />

EDV- und Technologieentwicklung<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

10.10.– 12.10.2011 1400-1110101<br />

Hattingen<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 650,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

Bemerkungen<br />

In Kooperation mit<br />

der TBS NRW<br />

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