NORDRHEIN-WESTFALEN
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74<br />
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag<br />
Tarifvertrag Groß- und Außenhandel NRW: Eingruppierung<br />
Durch Anwendung der Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem BetrVG<br />
und unter aktiver Nutzung tarifvertraglicher Ansprüche können Betriebsräte einen<br />
Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit leisten. Dies ist insbesondere vor dem<br />
Hintergrund der Diskussion um den gesetzlichen Mindestlohn bedeutsam.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Einkommensentwicklung und die persönlichen und betrieblichen Auswirkungen<br />
� Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung<br />
� Gehalts-/Lohnrahmenabkommen im Groß- und Außenhandel NRW<br />
� Grundsätze zur Eingruppierung<br />
� Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen<br />
� Eingruppierungsvoraussetzungen und Bewertung untereinander<br />
� Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten<br />
� Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
15.03.– 16.03.2011 1400-1103151<br />
Bielefeld-Sennestadt<br />
22.03.– 23.03.2011 1400-1103221<br />
Hagen<br />
Zielgruppe<br />
Betriebsrats mitglieder<br />
Referent<br />
Kanzlei Bell & Windirsch<br />
Fachbereich<br />
12<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des<br />
BR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 550,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.