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NORDRHEIN-WESTFALEN

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74<br />

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag<br />

Tarifvertrag Groß- und Außenhandel NRW: Eingruppierung<br />

Durch Anwendung der Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem BetrVG<br />

und unter aktiver Nutzung tarifvertraglicher Ansprüche können Betriebsräte einen<br />

Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit leisten. Dies ist insbesondere vor dem<br />

Hintergrund der Diskussion um den gesetzlichen Mindestlohn bedeutsam.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Einkommensentwicklung und die persönlichen und betrieblichen Auswirkungen<br />

� Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung<br />

� Gehalts-/Lohnrahmenabkommen im Groß- und Außenhandel NRW<br />

� Grundsätze zur Eingruppierung<br />

� Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen<br />

� Eingruppierungsvoraussetzungen und Bewertung untereinander<br />

� Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten<br />

� Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

15.03.– 16.03.2011 1400-1103151<br />

Bielefeld-Sennestadt<br />

22.03.– 23.03.2011 1400-1103221<br />

Hagen<br />

Zielgruppe<br />

Betriebsrats mitglieder<br />

Referent<br />

Kanzlei Bell & Windirsch<br />

Fachbereich<br />

12<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des<br />

BR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 550,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.

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