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Diskriminierung im Namen der Neutralität - Way to Allah

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II. HintergrundDeutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Bundeslän<strong>der</strong>n. Die Län<strong>der</strong> genießen einerhebliches Maß an legislativer und justizieller Au<strong>to</strong>nomie, die sie durch ihre Landtage undLandesgerichte ausüben. Die Kompetenzen für das Schul- und Bildungswesen sowiekulturelle Belange liegen weitgehend bei den Län<strong>der</strong>n. Gleichzeitig sind die Bundeslän<strong>der</strong>aber auch an die Verfassung (Grundgesetz) 2 und an die Rechtsprechung desBundesverfassungsgerichts gebunden.Zu den 82 Millionen Einwohnern Deutschlands gehören ca. 3,2 bis 3,5 Millionen Musl<strong>im</strong>e 3von denen etwa eine Million die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 4 Der Islam ist diezweitgrößte Religionsgemeinschaft nach den christlichen Konfessionen. Der musl<strong>im</strong>ischenGemeinschaft gehören verschiedenste religiöse Richtungen, wie Sunniten, Schiiten,Ahmadis und Aleviten, und säkulare Musl<strong>im</strong>e an.In Deutschland besitzen viele evangelische Kirchen, die katholische Kirche, eine Reihechristlicher Min<strong>der</strong>heitenkirchen wie die Zeugen Jehovas, <strong>der</strong> Zentralrat <strong>der</strong> Juden undan<strong>der</strong>e jüdische Organisationen sowie Kultusgemeinden einen anerkannten Rechtsstatusals Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dieser beinhaltet eine Reihe von Privilegien,etwa das Recht mit Hilfe <strong>der</strong> staatlichen Behörden Steuern von den Mitglie<strong>der</strong>n zu erheben.Keine musl<strong>im</strong>ische Glaubensgemeinschaft hat bislang diesen Status erlangt. 5Die meisten in Deutschland lebenden Musl<strong>im</strong>e stammen aus <strong>der</strong> Türkei und kamenursprünglich als Gastarbeiter – ein Begriff, <strong>der</strong> suggeriert, dass ihr Aufenthalt nurvorübergehend ist und sie das Land schließlich wie<strong>der</strong> verlassen. Dennoch haben diemeisten sich mittlerweile dauerhaft nie<strong>der</strong>gelassen. Sie haben Familienmitglie<strong>der</strong>2Grundgesetz, Art. 1 (3), Art. 20 (3) und Art. 28 (1).3Aktuell existieren keine genauen Statistiken über Religionszugehörigkeit in Deutschland. In statistischen Schätzungenwird die Religionszugehörigkeit üblicherweise nach Herkunftsland zugeordnet. Siehe z.B. 3,3 Millionen laut „Tatsachen überDeutschland“, einem Handbuch des Auswärtigen Amts, http://www.tatsachen-ueberdeutschland.de/de/society/content/background/religions.html?type=1(aufgerufen am 25. November 2008).4Antwort <strong>der</strong> Bundesregierung auf eine Anfrage <strong>der</strong> Grünen zum Stand <strong>der</strong> rechtlichen Gleichstellung des Islam inDeutschland, BT-Drucksache 16/5033, 18. April 2007, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/050/1605033.pdf (aufgerufenam 10. Januar 2009), S. 6.5Sabine Berghahn und Petra Ros<strong>to</strong>ck, „Cross national comparison Germany,” 2008, unveröffentlichter Bericht, verfasst <strong>im</strong>Auftrag von VEIL (Values, Equality & Differences in Liberal Democracies), ein Projekt des 6. Forschungsrahmenprogrammes<strong>der</strong> Europäischen Kommission.7 Human Rights Watch | Februar 2009

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