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Diskriminierung im Namen der Neutralität - Way to Allah

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Das Verwaltungsgericht Bremen gab <strong>der</strong> Klage <strong>der</strong> Referendarin <strong>im</strong> Jahr 2005 in ersterInstanz statt. 137 Das Urteil wurde jedoch durch das Oberverwaltungsgericht Bremenrevidiert. 138 Im Juni 2008 wurde jedoch auch diese Entscheidung vomBundesverwaltungsgericht aufgehoben. 139 Da das Bundesland über ein Monopol bei <strong>der</strong>Lehrerausbildung verfüge, so die Begründung <strong>der</strong> Bundesrichter, sei es eineunverhältnismäßige Einschränkung <strong>der</strong> freien Berufswahl, wenn eine Person auf religiöseSymbole verzichten müsse, um eine solche Ausbildung absolvieren zu können. Dies gelte,solange keine konkrete Bedrohung des Schulfriedens und <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong> Schüler und Elternbestehe.Die Bedeutung dieses Urteils wird auch davon abhängen, in welchem AusmaßReferendarinnen, die wegen ihres Kopftuchs nicht <strong>im</strong> staatlichen Schulsystem arbeitenkönnen, angemessene Berufschancen an Privatschulen finden.Bundeslän<strong>der</strong> ohne VerboteDerzeit gibt es acht Bundeslän<strong>der</strong>, in denen keine beson<strong>der</strong>en Gesetze zu religiösenSymbolen und Kleidungsstücken am Arbeitsplatz gelten. Drei dieser Län<strong>der</strong> – Brandenburg,Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein – hatten entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt.In Brandenburg und Rheinland-Pfalz scheiterten sie <strong>im</strong> Landtag, in Schleswig-Holstein gab<strong>der</strong> Gesetzgeber das Vorhaben auf. 140 Die fünf übrigen Län<strong>der</strong> – Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – beschlossen, keine eigenenGesetze zu erlassen.In allen acht Län<strong>der</strong>n kann einem Lehrer <strong>im</strong> Einzelfall das Tragen religiöser Symboleuntersagt werden, falls Anzeichen dafür bestehen, dass seine Handlungen die Neutralität<strong>der</strong> Schule gefährden. Solche Verbote können auf <strong>der</strong> Grundlage des bestehendenBeamtenrechts ausgesprochen werden, das in gut begründeten Fällen Strafen zulässt.In keinem <strong>der</strong> acht Bundeslän<strong>der</strong> gab es relevante Gerichtsverfahren.137Verwaltungsgericht Bremen, 19. Mai 2005.138Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007.139Bundesverwaltungsgericht, 26. Juni 2008, AZ.: BVerwG 2 C 22.07.140Am 2. März 2005 lehnten die Abgeordneten <strong>der</strong> CDU, SPD und PDS <strong>im</strong> brandenburgischen Landtag einen entsprechendenGesetzentwurf <strong>der</strong> DVU-Fraktion in erster Lesung ab. Sie sahen keinen Bedarf für <strong>der</strong>artige Regelungen. In Rheinland-Pfalzwurde <strong>im</strong> November 2005 <strong>der</strong> Gesetzentwurf <strong>der</strong> CDU-Fraktion von <strong>der</strong> Regierungskoalition aus SPD und FDP als unnötigabgewiesen.41 Human Rights Watch | Februar 2009

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