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Diskriminierung im Namen der Neutralität - Way to Allah

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nachgeholt, die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und – wie eine Studie befand - „einbreites Spektrum islamischer politischer und sozio-religiöser Organisationen gegründet.“ 6Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind die Län<strong>der</strong> mit denmeisten türkischstämmigen Einwohnern. Auch in Berlin und Nie<strong>der</strong>sachsen leben vieletürkische Migranten.Seit Beginn <strong>der</strong> 1980er Jahre kam es in Deutschland zu einigen wenigen Gerichtsverfahren,in denen das islamische Kopftuch eine Rolle spielte. 7 Die meisten drehten sich um Pass- undAusweisfo<strong>to</strong>s und endeten damit, dass den Frauen das Tragen des Kopftuchs schließlicherlaubt wurde. 8 Die Fälle erhielten wenig Aufmerksamkeit in Politik und Öffentlichkeit. Erstgegen Ende <strong>der</strong> 1990er Jahre kam eine öffentliche Debatte über musl<strong>im</strong>ische Frauen auf, dieam Arbeitsplatz ein Kopftuch trugen, und es kam zu den ersten Verfahren, die großesöffentliches Aufsehen erregten. Eine Analyse sieht auch einen Zusammenhang zwischendem Aufflammen <strong>der</strong> Debatte und <strong>der</strong> steigenden Zahl musl<strong>im</strong>ischer Frauen, die sich anUniversitäten einschrieben und anschließend Stellen als Lehrerkräfte suchten. 9Der folgenreichste Prozess war <strong>der</strong> von Fereshta Ludin. Sie hatte sich 1998 in Baden-Württemberg für eine Stelle als Lehrerin beworben (siehe Kasten unten). Ihr Fall kamschließlich vor das Bundesverfassungsgericht, dessen Urteil <strong>im</strong> September 2003 einenentscheidenden Einfluss auf die Kopftuchdebatte hatte.Die Verfassungsrichter beurteilten die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, Ludinwegen ihres Kopftuchs die Beschäftigung als Lehrerin zu verweigern, zwar alsverfassungswidrig, doch sie bestätigten das verfassungsmäßige Recht <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>,solche Einschränkungen gesetzlich einzuführen.6Dominic McGoldrick, Human Rights and Religion: The Islamic Headscarf Debate in Europe (Oxford: Hart Publishing, 2006), S.109.7Religiöses Kleidungsstück <strong>im</strong> Islam, bestehend aus einem Tuch, das über o<strong>der</strong> um den Kopf getragen wird und üblicherweiseHaare und Hals verdeckt. In Deutschland tragen musl<strong>im</strong>ische Frauen Kopftücher in unterschiedlichen Formen, Typen undGestaltungen.8Siehe z.B. ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden von 1984 (VG Wiesbaden von 10.07.1984, AZ.: VI/1 E 596/82).9Sabine Berghahn und Petra Ros<strong>to</strong>ck, „Cultural Diversity, Gen<strong>der</strong> Equality – The German case“, Artikel für die Konferenz„Gen<strong>der</strong> Equality, Cultural Diversity: European Comparisons and Lessons“ in Amsterdam, 8.-9.Juni 2006,http://www.fsw.vu.nl/en/Images/Berghahn%20Ros<strong>to</strong>ck%20The%20German%20Case_tcm31-41627.doc (aufgerufen am 11.Dezember 2008), S. 15.<strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>im</strong> <strong>Namen</strong> <strong>der</strong> Neutralität 8

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