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Diskriminierung im Namen der Neutralität - Way to Allah

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Das Prinzip <strong>der</strong> Neutralität des Staates bezeichnet dessen Pflicht, ideologisch und religiösunabhängig zu bleiben. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts lässt sich diesesPrinzip aus dem Grundgesetz ableiten.Einige Befürworter <strong>der</strong> Restriktionen des Kopftuchs und an<strong>der</strong>er religiöser Kleidung – unterihnen SPD-Politiker aus Berlin und Bremen und die türkischstämmigeBundestagsabgeordnete Lale Akgün – behaupten die Maßnahmen sicherten die Neutralitätdes Lernumfelds und des öffentlichen Dienstes sowie den „politischen und religiösenFrieden“ an den Schulen und in den Län<strong>der</strong>n. Sie argumentieren, das Tragen des Kopftuchsdurch Lehrerinnen müsse verboten werden, um – so ihre Beschreibung - das Recht <strong>der</strong>Schüler zu schützen, nicht mit Lehrern (also Repräsentanten des Staates und <strong>der</strong> Schule)konfrontiert zu werden, die sich offen zu einer best<strong>im</strong>mten Religion bekennen. 18 Beamte <strong>der</strong>Landesbehörden heben die Bedeutung dieses Prinzips <strong>der</strong> negativen Religionsfreiheit <strong>der</strong>Schüler (und des Schutzes vor jeglicher Indoktrinierung) hervor gerade in Deutschland, wodie strenge Schulpflicht strikt durchgesetzt wird und He<strong>im</strong>unterricht praktisch nicht möglichist. 19Eine Reihe von Kirchenvertretern und Politikern (hauptsächlich <strong>der</strong> CDU) rechtfertigenPrivilegien für die christliche Glaubensgemeinschaft mit <strong>der</strong>en tiefer Verwurzelung in <strong>der</strong>deutschen Kultur und <strong>im</strong> deutschen Wertesystem. In ihren Augen ist das Kopftuch eineBedrohung für die christliche Tradition, auf <strong>der</strong> die Verfassungswerte basieren. Nach dieserLogik, stellen christliche Symbole keine Gefahr für das Grundgesetz dar, weil sie vielmehrkulturelle als religiöse Sinnbil<strong>der</strong> und damit neutral sind.18Siehe z.B. Aussagen von Dr. Fritz Felgentreu, einem Berliner Senatsabgeordneten, auf einer Podiumsdiskussion <strong>im</strong> Rahmen<strong>der</strong> Konferenz „Integration zwischen 'Leitkultur' und 'Laizität' – fünf Jahre nach dem 'Kopftuchurteil' desBundesverfassungsgerichts”, organisiert durch das VEIL-Projekt in Kooperation mit <strong>der</strong> Friedrich-Ebert-Stiftung, 5.-6. Juni2008, http://131.130.1.78/veil/Home3/download.php?4882fd80acb79db3d38c9378a646bbb9 (aufgerufen am 30. Dezember2008). Ähnliche Argumente wurden von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Frauenbewegung geltend gemacht, die das Tragen des Kopftuchsablehnen – siehe: http://www.bpb.de/themen/VKZXQL,0,0,F%FCr_Neutralit%E4t_in_<strong>der</strong>_Schule.html (aufgerufen am 29.Dezember 2008). Auch die CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen argumentiert in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs zurÄn<strong>der</strong>ung des Schulordnungsgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes ähnlich; 4. November 2003, Drucksache 13/4564,nachgedruckt unter http://www.unitrier.de/fileadmin/fb5/inst/IEVR/Arbeitsmaterialien/Staatskirchenrecht/Deutschland/Kopftuchverbot/NRW_Gesetzentwurf_CDU_Drs13-4564.pdf (aufgerufen am 5. Januar 2009), S. 8.19Human Rights Watch-Interviews mit Beamten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 29. September; und mit Beamten des Hessischen Kultusministeriums, Wiesbaden, 9. Ok<strong>to</strong>ber 2008.<strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>im</strong> <strong>Namen</strong> <strong>der</strong> Neutralität 12

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