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Diskriminierung im Namen der Neutralität - Way to Allah

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in konkreten Fällen zu problematischer Missionierung kommen, so <strong>der</strong> Befragte, werde mandas geltende Beamtenrecht anwenden, jedoch auf <strong>der</strong> Grundlage des Verhaltens, nicht <strong>der</strong>Kleidung, <strong>der</strong> Person. Seiner Ansicht nach gefährde das Erscheinen des Kopftuchs dieNeutralität <strong>der</strong> Schule nicht. In <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> Rechte könne das Kopftuch allein keineEingriffe o<strong>der</strong> Restriktionen rechtfertigen.Im Hamburg wurde 1999 die erste Lehrerin eingestellt, die während des Unterrichtens einKopftuch trug – aus religiösen Gründen, wie sie selbst sagte. 147 Ein Beamter <strong>der</strong> Behörde fürSchule und Berufsbildung in Hamburg sagte gegenüber Human Rights Watch, die Lehrerinsei nach einer Prüfung ihres Einzelfalls eingestellt worden. Er berichtete weiter, es habe zweibis drei Fälle gegeben, in denen Lehrerinnen <strong>im</strong> Verlauf ihrer Berufstätigkeit zum Islamkonvertiert seien. Die Schulbehörden wäre in diesen Fällen nicht aktiv geworden. 148In den vergangenen Jahren verzeichneten die Behörden <strong>der</strong> Hansestadt eine Zunahme <strong>der</strong>Bewerbungen und Anfragen von Referendarinnen, die ein Kopftuch tragen, aus an<strong>der</strong>enTeilen Deutschlands. Der von Human Rights Watch befragte Beamte <strong>der</strong> Schulbehördesprach von einem Dutzend Anmeldungen von Lehramtsanwärterinnen mit Kopftuch zurletzten Bewerbungsfrist (keine von ihnen trat allerdings letztendlich eine Stelle an). KeineReferendarin sei wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden, so <strong>der</strong> Schulbeamte. Er fügtehinzu, dass die Behörde für Referendarinnen, die an einer Schule auf Probleme stößenwürden, eine an<strong>der</strong>e Schule suchen würde. Dabei habe es bislang, mit Ausnahme eineseinzigen musl<strong>im</strong>ischen Elternteils, <strong>der</strong> eine Lehrerin mit Kopftuch ablehnte, keine Problememit Eltern gegeben. Auch in diesem Fall sei nach einem Gespräch eine Lösung gefundenworden. Derzeit arbeiten <strong>im</strong> Raum Hamburg zwei Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen (einevon ihnen ist die oben erwähnte Lehrerin, die 1999 eingestellt wurde). Es gibt keineLehrkräfte, die in Ordenstracht o<strong>der</strong> mit einer Kippa unterrichten und auch keine Fällean<strong>der</strong>er Beamten bekannt sind. 149147Die Lehrerin war zuvor zum Islam konvertiert.148Human Rights Watch-Telefoninterview mit Norbert Rosenboom, Amtsleiter des Amtes für Bildung in <strong>der</strong> Behörde für Schuleund Berufsbildung in Hamburg, 10. Ok<strong>to</strong>ber 2008.149Ebd.43 Human Rights Watch | Februar 2009

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