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Diskriminierung im Namen der Neutralität - Way to Allah

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Erweiterte EmpfehlungenAn die Regierungen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>• Die Landesregierungen sollten bestehende Gesetze zum Verbot religiöser Kleidungund Symbole überprüfen und aufheben, um sicherzustellen, dass die Religions- undMeinungsfreiheit geschützt sind und das Prinzip <strong>der</strong> Nichtdiskr<strong>im</strong>inierungeingehalten wird, und mit dem Ziel, <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> aufgrund von Religion undGeschlecht zu beenden.o Zwischenzeitlich sollten Schulen und Schulbehörden wohlwollend mitAngeboten von Lehrerinnen umgehen, die bereit sind, alternativeKopfbedeckungen zu tragen, die nicht einem Kopftuch ähneln und dennoch mitihrem Glauben vereinbar sind.o Zwischenzeitlich sollten die Landesregierungen die Behörden und die deutscheBevölkerung besser über den genauen Gültigkeitsbereich und die Grenzen <strong>der</strong>Verbote informieren. Dabei sollte deutlich gemacht werden, dass das Rechtdes Tragens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Darstellung religiöser Symbole ein wichtiger Aspekt <strong>der</strong>Religionsfreiheit ist, <strong>der</strong> nur unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen eingeschränktwerden darf. Die Regierungen sollten sich außerdem um rasche Abhilfe undWie<strong>der</strong>gutmachung für Personen bemühen, die wegen ihrer religiösen SymboleOpfer von <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> o<strong>der</strong> religiöser In<strong>to</strong>leranz geworden sind.• Wenn das Verhalten einer Lehrkraft konkreten Anlass zu Zweifeln an ihrer Neutralitätgibt, sollten dem Einzelfall entsprechende gewöhnliche Disziplinarmaßnahmen undEntscheidungen ergriffen werden.• Die Län<strong>der</strong> sollten ihre Gesetze und Regelungen zur Kleidung an staatlichen Schulenunter Einbeziehung aller relevanten Parteien einer gründlichen Prüfung unterziehen,um zu gewährleisten, dass diese in voller Übereinst<strong>im</strong>mung mit internationalenMenschenrechtsstandards zur Religionsfreiheit und freien Meinungsäußerungstehen.• Landesregierungen, die das Tragen religiöser Symbole regulieren wollen, sollten sichdabei durch das Amt des Hohen Kommissars <strong>der</strong> Vereinten Nationen fürMenschenrechte und die UN-Son<strong>der</strong>berichterstatterin <strong>der</strong> Vereinten Nationen überReligions- und Weltanschauungsfreiheit beraten lassen.• Die Län<strong>der</strong> sollten ihre Rechtspraxis in Einklang mit <strong>der</strong> UN Konventionzur Beseitigung je<strong>der</strong> Form von <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>der</strong> Frau (CEDAW), <strong>der</strong>Internationalen Konvention zur Beseitigung je<strong>der</strong> Form von rassistischer<strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> (ICERD) und an<strong>der</strong>en relevanten UN-Verträgen bringen.69 Human Rights Watch | Februar 2009

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