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Diskriminierung im Namen der Neutralität - Way to Allah

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Zweck wie das Kopftuch. Im April 2008 bestätigte das Landesarbeitsgericht das Urteil. 123Nach Einschätzung <strong>der</strong> Landesrichter bekunde die Sozialpädagogin durch das Tragen <strong>der</strong>Mütze ihre religiösen Überzeugungen und verletze damit das Neutralitätsgebot und dienegative Religionsfreiheit <strong>der</strong> Schüler. Den Kompromissvorschlag, eine Perücke zu tragenlehnte die Pädagogin ab. Die erste Instanz des Verwaltungsgerichts Köln begründete <strong>im</strong>Ok<strong>to</strong>ber 2008 ihr Urteil <strong>im</strong> Fall einer musl<strong>im</strong>ischen Lehrerin, die seit 2006 be<strong>im</strong> Unterrichteneine Baskenmütze getragen hatte, in ähnlicher Weise.Wie die obigen Beispiele zeigen, haben die Gerichte in Nordrhein-Westfalen das Verbot vonKopftüchern für Lehrer streng ausgelegt und Ersatzlösungen abgelehnt, die die Haare,Schultern und Ohren verdecken wie ein islamisches Kopftuch. Letztere sind nach Ansicht <strong>der</strong>Richter <strong>im</strong>mer noch als religiöse Symbole einzustufen. Für gläubige Musl<strong>im</strong>innen bedeutendie Gerichtsurteile, dass sie praktisch keine Möglichkeit haben ihrer – in ihren Augen –religiösen Pflicht nachzukommen, selbst wenn sie dazu ein Kopfbedeckung tragen,beispielsweise eine rosa Wollmütze, die nicht als religiöses Symbol erkenntlich ist undkeine denkbaren Assoziationen mit dem religiösen Fundamentalismus hat.Bayern, Hessen und das SaarlandDer Bayerische Verfassungsgerichtshof urteilte <strong>im</strong> Januar 2007, dass das neue Gesetz zumVerbot religiöser Kleidung an Schulen prinzipiell mit <strong>der</strong> Verfassung des Landes vereinbarsei. 124 Das Gericht entschied, dass die genaue Auslegung <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> konkretenEinzelfall durch die betroffenen Gerichte erfolgen müsse. Ferner dürfe <strong>der</strong> Gesetzgeberbest<strong>im</strong>mte Symbole und Kleidunge erlauben, die eine religiöse o<strong>der</strong> weltanschaulicheÜberzeugung ausdrücken, sofern diese den Grundwerten und Bildungszielen <strong>der</strong> Verfassungentspräche.Am 10. Dezember 2007 bestätigte <strong>der</strong> Staatsgerichtshof des Landes Hessen in einerknappen Entscheidung das Gesetz zum Verbot religiöser Symbole als verfassungskonform.Sechs Richter st<strong>im</strong>mten zu Gunsten des Gesetzes, fünf dagegen. 125 Noch <strong>im</strong> April 2005 hattedie Landesanwältin, die alle Landesgesetze hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit <strong>der</strong>Landesverfassung prüft, das Gesetz für verfassungswidrig befunden. Sie hatte das Verbot123Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 10. April 2008, Ref. 5 Sa 1836/07.124Normenkontrollverfahren zum bayerischen Schulgesetz, Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Januar2007, AZ.: Vf.11-VII-05.125Normenkontrollverfahren zum hessischen Beamten- und Schulgesetz, Urteil des Staatsgerichtshofs des Landes Hessenvom 10. Dezember 2007, AZ.: P.St. 2016.37 Human Rights Watch | Februar 2009

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