Gesamt 3 03 - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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Gerichtsurteil<br />
zum EEG<br />
Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 3/<strong>03</strong><br />
Recht<br />
Am 30. Dezember 2002 wurde der Entwurf an Verbände und sonstige Fachkreise<br />
zur Anhörung versandt. Danach war der Entwurf von der Arbeitsgruppe<br />
unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet worden.<br />
Das BMU war an den LAGA-Arbeiten beteiligt.<br />
Die Vollzugshinweise wenden sich an die für den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung<br />
zuständigen Abfallbehörden und geben Hinweise zum Verständnis<br />
der Verordnung. Sie dienen aber auch den Erzeugern und Besitzern der<br />
von der Verordnung erfassten Abfälle, den Unternehmen der Entsorgungswirtschaft<br />
sowie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Information.<br />
Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und<br />
von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV)<br />
ist am 24. Juni 2002 verkündet worden (BGBl. I S. 1938) und am 01.<br />
Januar 20<strong>03</strong> in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist die schadlose und möglichst<br />
hochwertige Verwertung der von der Verordnung erfassten Abfälle.<br />
Die Verordnung bestimmt im wesentlichen Anforderungen an die Getrennthaltung<br />
von Abfällen und an die Vorbehandlung von Gemischen einschließlich<br />
der Vorgabe einer dabei zu erreichenden Verwertungsquote und der durchzuführenden<br />
Kontrollen. Weiterhin haben die Abfallerzeuger kommunale Restabfallbehälter<br />
in angemessenem Umfang zu nutzen. Zu den Abfallfraktionen,<br />
die jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer<br />
Verwertung zuzuführen sind, gehören auch biologisch abbaubare Küchen-<br />
und Kantinenabfälle (Abfallschlüssel 20 01 08), biologisch abbaubare Garten-<br />
und Parkabfälle (Abfallschlüssel 20 02 01) sowie Marktabfälle (Abfallschlüssel<br />
20 <strong>03</strong> 02). Die Vollzugshinweise sind im Internet unter www.bmu.de abrufbar.<br />
(SR)<br />
Bundesgerichtshof erklärt Erneuerbare-Energien-<br />
Gesetz für verfassungsgemäß<br />
Nach dem Europäischen Gerichtshof hat jetzt auch der Bundesgerichtshof<br />
(BGH) grünes Licht für Strom aus regenerativen Energiequellen gegeben. Mit<br />
drei Urteilen vom 11. Juni (Az.: VIII ZR 160/02, VIII ZR 161/02, VIII ZR<br />
322/02) erklärte er das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit dem Europarecht<br />
und dem Grundgesetz vereinbar. Die Abnahmepflicht der Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />
für Strom aus regenerativen Quellen verstoße nicht<br />
gegen die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz.<br />
Die Energieversorgungsunternehmen treffe auch nach Wegfall der gesetzlichen<br />
Grundlagen für ihre monopolartige Stellung in bestimmten Versorgungsgebieten<br />
durch die in 2000 erfolgte Liberalisierung des Strommarktes eine<br />
besondere Verantwortung für eine ressourcen- und umweltschonende Energieerzeugung.<br />
Die Karlsruher Richter wiesen damit die Revision der Schleswag<br />
AG gegen ein gleichlautendes Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig<br />
zurück.<br />
Weitere Information: Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe, Tel. 0721/1 59-0,<br />
Fax: 0721/1 59-830. (SR)<br />
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