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Gesamt 3 03 - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Gerichtsurteil<br />

zum EEG<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 3/<strong>03</strong><br />

Recht<br />

Am 30. Dezember 2002 wurde der Entwurf an Verbände und sonstige Fachkreise<br />

zur Anhörung versandt. Danach war der Entwurf von der Arbeitsgruppe<br />

unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet worden.<br />

Das BMU war an den LAGA-Arbeiten beteiligt.<br />

Die Vollzugshinweise wenden sich an die für den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung<br />

zuständigen Abfallbehörden und geben Hinweise zum Verständnis<br />

der Verordnung. Sie dienen aber auch den Erzeugern und Besitzern der<br />

von der Verordnung erfassten Abfälle, den Unternehmen der Entsorgungswirtschaft<br />

sowie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Information.<br />

Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und<br />

von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV)<br />

ist am 24. Juni 2002 verkündet worden (BGBl. I S. 1938) und am 01.<br />

Januar 20<strong>03</strong> in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist die schadlose und möglichst<br />

hochwertige Verwertung der von der Verordnung erfassten Abfälle.<br />

Die Verordnung bestimmt im wesentlichen Anforderungen an die Getrennthaltung<br />

von Abfällen und an die Vorbehandlung von Gemischen einschließlich<br />

der Vorgabe einer dabei zu erreichenden Verwertungsquote und der durchzuführenden<br />

Kontrollen. Weiterhin haben die Abfallerzeuger kommunale Restabfallbehälter<br />

in angemessenem Umfang zu nutzen. Zu den Abfallfraktionen,<br />

die jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer<br />

Verwertung zuzuführen sind, gehören auch biologisch abbaubare Küchen-<br />

und Kantinenabfälle (Abfallschlüssel 20 01 08), biologisch abbaubare Garten-<br />

und Parkabfälle (Abfallschlüssel 20 02 01) sowie Marktabfälle (Abfallschlüssel<br />

20 <strong>03</strong> 02). Die Vollzugshinweise sind im Internet unter www.bmu.de abrufbar.<br />

(SR)<br />

Bundesgerichtshof erklärt Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz für verfassungsgemäß<br />

Nach dem Europäischen Gerichtshof hat jetzt auch der Bundesgerichtshof<br />

(BGH) grünes Licht für Strom aus regenerativen Energiequellen gegeben. Mit<br />

drei Urteilen vom 11. Juni (Az.: VIII ZR 160/02, VIII ZR 161/02, VIII ZR<br />

322/02) erklärte er das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit dem Europarecht<br />

und dem Grundgesetz vereinbar. Die Abnahmepflicht der Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />

für Strom aus regenerativen Quellen verstoße nicht<br />

gegen die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz.<br />

Die Energieversorgungsunternehmen treffe auch nach Wegfall der gesetzlichen<br />

Grundlagen für ihre monopolartige Stellung in bestimmten Versorgungsgebieten<br />

durch die in 2000 erfolgte Liberalisierung des Strommarktes eine<br />

besondere Verantwortung für eine ressourcen- und umweltschonende Energieerzeugung.<br />

Die Karlsruher Richter wiesen damit die Revision der Schleswag<br />

AG gegen ein gleichlautendes Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig<br />

zurück.<br />

Weitere Information: Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe, Tel. 0721/1 59-0,<br />

Fax: 0721/1 59-830. (SR)<br />

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