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Protokoll (ENTWURF – ohne Protokollerklärungen) - Unser Netz

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Haushaltsausschuss Nr. 20/22<br />

Umweltausschuss Nr. 20/11<br />

öffentlichen Unternehmen so, an denen wir zu 100 Prozent beteiligt sind. Die Wasserwerke<br />

sollen auf der einen Seite wirtschaftlich arbeiten, auf der anderen Seite sollen sie aber auch<br />

Kinder dazu anregen, dass sie die Schwimmbäder besuchen, also verbraucherfreundlich<br />

sein, das heißt also, sie dürfen nicht zu teuer sein. Insofern hat man immer oder häufig einen<br />

Zielkonflikt. Unabhängig von der Höhe der Beteiligung hat man Zielkonflikte, also das ist<br />

nichts Besonderes in 25,1 Prozent oder in Minderheitsgesellschaften. Daneben würde ich ja<br />

einmal davon ausgehen, dass es den Hauptgesellschafter, den Mehrheitsgesellschafter,<br />

auch finanziell stärker trifft, wenn sich eine Gesellschaft permanent blockiert. Die<br />

Investitionsentscheidung in der Tat, die Stadt kann sie nicht alleine entscheiden, aber <strong>ohne</strong><br />

die Stadt kann halt auch der Mehrheitsgesellschafter keine Investitionsentscheidung auf die<br />

Schiene setzen. Und es ist in keiner <strong>–</strong> im Interesse weder des Mehrheits- noch des<br />

Minderheitsgesellschafters, dass dann gar nichts passiert. Ad 1.<br />

Ad 2. Es ist ja so, Sie zitierten gerade, bestimmte Maßnahmen sind in der<br />

Kooperationsvereinbarung definiert, zum Beispiel das GuD-Kraftwerk. Andere Maßnahmen<br />

sind vielleicht nicht definiert, aber es sind jährliche Beträge definiert, die zum Beispiel<br />

mindestens investiert werden sollen, bei der Stromgesellschaft diese berühmten 160<br />

Millionen Euro, wo Vattenfall <strong>–</strong> wurde ja hier auch vorgetragen <strong>–</strong> in einigen Jahren auch<br />

darübergegangen ist. Das heißt, das ist doch ein weiterer Maßstab, dass man da bestimmte<br />

Ziele sich gesetzt hat. Dann ist es selbstverständlich im regulierten Markt so, dass bestimmte<br />

Investitionen vorgenommen werden müssen, dass aber auch in der Expertenanhörung<br />

deutlich wurde, dass man auch im Bereich der regulierten <strong>Netz</strong>e sehr wohl entscheiden<br />

kann, zu welchen Zeitpunkten man die Investitionen macht, ob man noch einmal instand<br />

setzt oder ob man schon neu investiert. Also da hat man sicher gewisse Freiheitsgrade, und<br />

ich denke, man sollte zunächst einmal davon ausgehen, dass in einer solchen Gesellschaft<br />

die Gesellschafter auch das tun, was sie tun sollen, nämlich loyal und vernünftig miteinander<br />

zusammenzuarbeiten. Daran hat ja <strong>–</strong> darauf hat auch Frau Dr. Beckmann-Petey<br />

hingewiesen, wie das normalerweise läuft zwischen Gesellschaftern, und ich glaube, dann<br />

wird man auch zu vernünftigen Ergebnissen kommen, und dann wird nicht in unseren<br />

Gesellschaften dieses, ich sag‘ mal, Horrorszenario der gegenseitigen Blockade die Regel<br />

sein.<br />

Vorsitzender: Na ja, Herr Heintze hatte ja nach worst case auch gefragt, und da will ich<br />

dann doch noch einmal für mein eigenes Verständnis nachfragen an einem konkreten<br />

Beispiel. Wenn jetzt zum Beispiel die Stadt Hamburg sagt, sie möchte ein bisschen<br />

Fernwärme in einem bestimmten Bereich ausbauen und die GmbH sagt oder die<br />

Mehrheitseigner sagen, nein, das wollen wir nicht, was passiert dann? Herr Senator.<br />

Senator Dr. Tschentscher: Ja, dann muss hierüber eine Einigung herbeigeführt werden.<br />

Dann ist ja die Frage, ist das eine wirtschaftliche Investition und dann wird darüber <strong>–</strong> so ist<br />

jedenfalls die übliche also anzunehmende Diskussionslage <strong>–</strong> wird darüber nach vernünftigen<br />

Maßstäben diskutiert. Und dass man mit 25 Prozent Beteiligung nun jede beliebige<br />

Investition durchsetzen kann, ist natürlich auch nicht der Fall, aber so ist ja auch nicht die<br />

Fragestellung und die Aufgabestellung. Frau Bödeker-Schoemann.<br />

Frau Bödeker-Schoemann: Für die Fernwärme haben wir ja Ausbauziele festgelegt, also<br />

nageln Sie mich nicht fest, ich glaube, 520.000 Wohnungen bis zum Jahre 2025. Ich hoffe,<br />

ich hab jetzt die Jahreszahlen nicht zusammengebracht. Aber genau da sind wir vereinbart<br />

mit Vattenfall.<br />

Vorsitzender: Das war jetzt von mir ein genanntes Beispiel. Jetzt sind die 521-wieviel-<br />

Wohnungen nicht ausreichend und wir sagen 600 oder wie auch immer, dann kommen Sie<br />

zu einem Bereich, wo Sie sich einigen müssen. Das war ja nur die Frage. Und in diesem<br />

Einigen heißt das, dass die 25,1 Prozent <strong>–</strong> so hab ich es jetzt verstanden <strong>–</strong> erst einmal nicht<br />

die Möglichkeit haben zu sagen, wir machen das, sondern der andere größere Bereich sagt,

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