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Protokoll (ENTWURF – ohne Protokollerklärungen) - Unser Netz

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Haushaltsausschuss Nr. 20/22<br />

Umweltausschuss Nr. 20/11<br />

Herr Heine: Ja, danke schön, Herr Senator. Was man nicht machen darf, ist, man darf die<br />

Themen nicht komplett aus dem Zusammenhang nehmen. Was Sie hier tun, ist, dass Sie<br />

sozusagen ein Thema, nämlich die Bewertung und die Due Diligence hier in verschiedensten<br />

Sachverhalten zueinander mischen. Das möchte ich einmal ein bisschen trennen. Wir haben<br />

die Wirtschaftsprüfer konkret beauftragt, Unternehmensbewertungen durchzuführen, und<br />

diese haben sie auch durchgeführt. Und deshalb finden Sie natürlich in den testierten<br />

Gutachten die ganz üblichen Disclaimer dazu, dass die Wirtschaftsprüfer sagen, sie hätten<br />

keine Financial Due Diligence durchgeführt, denn was sie gemacht haben, ist, sie haben<br />

eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Eine Teilmenge der Unterlagen, die im Rahmen<br />

der Due Diligence von Vattenfall und E.ON zur Verfügung gestellt wurden, sind für diese<br />

nach dem IDW S1-Gutachten durchzuführende Bewertung von zentraler Bedeutung. Und<br />

diese Unterlagen haben sich die Wirtschaftsprüfer natürlich intensiv angeschaut. Sie haben<br />

sie für Zwecke der Bewertung ausgewertet, verschiedenste Unterlagen <strong>–</strong><br />

Planungsunterlagen, Geschäftsmodell, Entwicklung der Preise, verschiedenste<br />

Lieferverträge, die es dort gibt, Gasbezugspreise <strong>–</strong>, alle Themen, die natürlich im Zuge von<br />

Bewertung kritisch evaluiert und bewertet werden und nach Validierung durch den<br />

Wirtschaftsprüfer im Übrigen auch angepasst worden sind.<br />

Es ist also mitnichten so, dass Vattenfall und E.ON uns Planungsunterlagen vorgelegt haben<br />

und die Wirtschaftsprüfer diese nicht kritisch bewertet und auch angepasst hätten, geändert<br />

hätten, wenn sie geglaubt haben, das ist nicht sachgerecht, das entspricht nicht einer<br />

vernünftigen kaufmännischen Beurteilung über einen Zukunftserfolgswert. Und das ist von<br />

den Wirtschaftsprüfern auch so gemacht worden. Die Due Diligence davon ist sozusagen <strong>–</strong><br />

also die Unternehmensbewertung ist eine Schnittmenge, eine Teilmenge dessen, was im<br />

Rahmen von Due Diligence gemacht worden ist. Ich hatte Ihnen dargestellt, was wir von den<br />

Unternehmen, um ein besseres Verständnis über die Geschäftsmodelle der Unternehmen zu<br />

erhalten, zu den verschiedenen Aspekten an Fragen an die Unternehmen abgefragt haben<br />

an Unterlagen, die wir auch bekommen haben und die entsprechend in Datenräumend für<br />

uns zur Verfügung standen. Zu verschiedenen Themenstellungen, wie beispielsweise die<br />

Auswertung der Verträge und der Dienstleistungsverträge hat die Rechtsanwaltskanzlei Allen<br />

& Overy eine spezielle Legal Due Diligence durchgeführt und auch einen Legal-Due-<br />

Diligence-Bericht erstellt. Die Erkenntnisse daraus, die Ergebnisse, sind jeweils in die<br />

Vertragsgestaltung eingeflossen. Wir haben sozusagen die Themen, die hier angesprochen<br />

worden sind, von Garantien über Kaufpreisanpassungen wegen Unsicherheiten aus der<br />

zweiten Regulierungsperiode entsprechend in den vertraglichen Regelungen aufgenommen,<br />

um die Risiken, die erkannt worden sind, entsprechend für die FHH zu reduzieren, das heißt<br />

also, die unternehmerischen Risiken insgesamt zu reduzieren. Und über die Elemente<br />

Garantiedividende, Kaufpreisanpassungen, Garantieübernahmen haben wir diese Risiken,<br />

die auch durchaus gesehen worden sind, weitestgehend eliminiert, sie sind vertraglich<br />

weiterverarbeitet worden.<br />

Und jetzt vielleicht zum Thema Dienstleistungsverträge, weil auch hier Sie einen<br />

Themenkomplex einfach herausnehmen aus einem Zusammenhang und zitieren aus dem<br />

Unternehmenswertgutachten, dass den Wirtschaftsprüfern die Dienstleistungsverträge nicht<br />

vorgelegen haben. Die Frage, die sich damit verknüpft, ist ja, in den <strong>–</strong> …rung auf das<br />

Gutachten bei E.ON auf der einen Seite. Hier ist es so, dass <strong>–</strong> die Frage, die sich dabei<br />

stellt, ist, ob Gewinnmargen, Gewinnzuschläge in den Dienstleistungsverträgen verankert<br />

sind und wie diese bewertungstheoretisch verarbeitet wurden. Und dabei finden Sie im<br />

Gutachten der Hamburg <strong>Netz</strong> Gesellschaft die Aussage, dass hier in den<br />

Dienstleistungsverträgen keine Margen vorhanden sind, weil zu Ist-Kosten verrechnet ist.<br />

Das heißt also, der Wirtschaftsprüfer hat diesen Umstand, der tatsächliche Realität ist, in der<br />

Bewertung entsprechend berücksichtigt.<br />

Bei Vattenfall finden Sie im Stromgutachten eine Aussage des Wirtschaftsprüfers, dass ihm<br />

die Dienstleistungsverträge nicht zur Verfügung gestanden haben. Das war aber auch nicht<br />

nötig, denn die Gewinnzuschläge, die in Dienstleistungsverträgen des DSO Strom<br />

vorhanden sind, sind hier in die Erlösobergrenze auch gar nicht eingerechnet worden,<br />

sodass die Fragestellung, ob dem Wirtschaftsprüfer diese Verträge für Zwecke der

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