Protokoll (ENTWURF – ohne Protokollerklärungen) - Unser Netz
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Haushaltsausschuss Nr. 20/22<br />
Umweltausschuss Nr. 20/11<br />
Herr Heine: Ja, danke schön, Herr Senator. Was man nicht machen darf, ist, man darf die<br />
Themen nicht komplett aus dem Zusammenhang nehmen. Was Sie hier tun, ist, dass Sie<br />
sozusagen ein Thema, nämlich die Bewertung und die Due Diligence hier in verschiedensten<br />
Sachverhalten zueinander mischen. Das möchte ich einmal ein bisschen trennen. Wir haben<br />
die Wirtschaftsprüfer konkret beauftragt, Unternehmensbewertungen durchzuführen, und<br />
diese haben sie auch durchgeführt. Und deshalb finden Sie natürlich in den testierten<br />
Gutachten die ganz üblichen Disclaimer dazu, dass die Wirtschaftsprüfer sagen, sie hätten<br />
keine Financial Due Diligence durchgeführt, denn was sie gemacht haben, ist, sie haben<br />
eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Eine Teilmenge der Unterlagen, die im Rahmen<br />
der Due Diligence von Vattenfall und E.ON zur Verfügung gestellt wurden, sind für diese<br />
nach dem IDW S1-Gutachten durchzuführende Bewertung von zentraler Bedeutung. Und<br />
diese Unterlagen haben sich die Wirtschaftsprüfer natürlich intensiv angeschaut. Sie haben<br />
sie für Zwecke der Bewertung ausgewertet, verschiedenste Unterlagen <strong>–</strong><br />
Planungsunterlagen, Geschäftsmodell, Entwicklung der Preise, verschiedenste<br />
Lieferverträge, die es dort gibt, Gasbezugspreise <strong>–</strong>, alle Themen, die natürlich im Zuge von<br />
Bewertung kritisch evaluiert und bewertet werden und nach Validierung durch den<br />
Wirtschaftsprüfer im Übrigen auch angepasst worden sind.<br />
Es ist also mitnichten so, dass Vattenfall und E.ON uns Planungsunterlagen vorgelegt haben<br />
und die Wirtschaftsprüfer diese nicht kritisch bewertet und auch angepasst hätten, geändert<br />
hätten, wenn sie geglaubt haben, das ist nicht sachgerecht, das entspricht nicht einer<br />
vernünftigen kaufmännischen Beurteilung über einen Zukunftserfolgswert. Und das ist von<br />
den Wirtschaftsprüfern auch so gemacht worden. Die Due Diligence davon ist sozusagen <strong>–</strong><br />
also die Unternehmensbewertung ist eine Schnittmenge, eine Teilmenge dessen, was im<br />
Rahmen von Due Diligence gemacht worden ist. Ich hatte Ihnen dargestellt, was wir von den<br />
Unternehmen, um ein besseres Verständnis über die Geschäftsmodelle der Unternehmen zu<br />
erhalten, zu den verschiedenen Aspekten an Fragen an die Unternehmen abgefragt haben<br />
an Unterlagen, die wir auch bekommen haben und die entsprechend in Datenräumend für<br />
uns zur Verfügung standen. Zu verschiedenen Themenstellungen, wie beispielsweise die<br />
Auswertung der Verträge und der Dienstleistungsverträge hat die Rechtsanwaltskanzlei Allen<br />
& Overy eine spezielle Legal Due Diligence durchgeführt und auch einen Legal-Due-<br />
Diligence-Bericht erstellt. Die Erkenntnisse daraus, die Ergebnisse, sind jeweils in die<br />
Vertragsgestaltung eingeflossen. Wir haben sozusagen die Themen, die hier angesprochen<br />
worden sind, von Garantien über Kaufpreisanpassungen wegen Unsicherheiten aus der<br />
zweiten Regulierungsperiode entsprechend in den vertraglichen Regelungen aufgenommen,<br />
um die Risiken, die erkannt worden sind, entsprechend für die FHH zu reduzieren, das heißt<br />
also, die unternehmerischen Risiken insgesamt zu reduzieren. Und über die Elemente<br />
Garantiedividende, Kaufpreisanpassungen, Garantieübernahmen haben wir diese Risiken,<br />
die auch durchaus gesehen worden sind, weitestgehend eliminiert, sie sind vertraglich<br />
weiterverarbeitet worden.<br />
Und jetzt vielleicht zum Thema Dienstleistungsverträge, weil auch hier Sie einen<br />
Themenkomplex einfach herausnehmen aus einem Zusammenhang und zitieren aus dem<br />
Unternehmenswertgutachten, dass den Wirtschaftsprüfern die Dienstleistungsverträge nicht<br />
vorgelegen haben. Die Frage, die sich damit verknüpft, ist ja, in den <strong>–</strong> …rung auf das<br />
Gutachten bei E.ON auf der einen Seite. Hier ist es so, dass <strong>–</strong> die Frage, die sich dabei<br />
stellt, ist, ob Gewinnmargen, Gewinnzuschläge in den Dienstleistungsverträgen verankert<br />
sind und wie diese bewertungstheoretisch verarbeitet wurden. Und dabei finden Sie im<br />
Gutachten der Hamburg <strong>Netz</strong> Gesellschaft die Aussage, dass hier in den<br />
Dienstleistungsverträgen keine Margen vorhanden sind, weil zu Ist-Kosten verrechnet ist.<br />
Das heißt also, der Wirtschaftsprüfer hat diesen Umstand, der tatsächliche Realität ist, in der<br />
Bewertung entsprechend berücksichtigt.<br />
Bei Vattenfall finden Sie im Stromgutachten eine Aussage des Wirtschaftsprüfers, dass ihm<br />
die Dienstleistungsverträge nicht zur Verfügung gestanden haben. Das war aber auch nicht<br />
nötig, denn die Gewinnzuschläge, die in Dienstleistungsverträgen des DSO Strom<br />
vorhanden sind, sind hier in die Erlösobergrenze auch gar nicht eingerechnet worden,<br />
sodass die Fragestellung, ob dem Wirtschaftsprüfer diese Verträge für Zwecke der