Protokoll (ENTWURF – ohne Protokollerklärungen) - Unser Netz
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Staatsrat Lange.<br />
- 46 -<br />
Haushaltsausschuss Nr. 20/22<br />
Umweltausschuss Nr. 20/11<br />
Staatsrat Lange: Ja, zu dem zweiten Teil Ihrer Frage, andere Akteure in der Stadt. Natürlich<br />
befindet sich der Senat ständig immer wieder auch mit anderen Unternehmen, die Energie<br />
machen in dieser Stadt, im Gespräch. Aber wir reden ja heute hier über diese konkreten<br />
Verträge und da trifft es eben zwei Unternehmen.<br />
Vorsitzender: Herr Heintze hatte ja eine Nachfrage.<br />
Abg. Roland Heintze: Im Gespräch über Ihre Klimaziele, weil, zentrales Motiv 25,1 Prozent<br />
zu erwerben, ist, Ihre klimapolitische Strategie durchzusetzen. Wenn im Rahmen des dann<br />
folgenden Ausschreibungsverfahrens ein anderer Bewerber, warum auch immer <strong>–</strong> vielleicht<br />
bewirbt sich auch gar keiner <strong>–</strong> zum Zug kommen würde, ist es ja ein enormer Zeitverlust,<br />
wenn man mit dem erst einmal wieder die Strategie diskutieren muss. Also, meine Frage:<br />
Wann hat konkret welcher Dialog mit anderen Unternehmen stattgefunden?<br />
Vorsitzender: Frau Senatorin.<br />
Staatsrat Lange: Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Der Punkt ist, dass wir natürlich mit<br />
vielen Unternehmen in der Stadt reden. Wir haben die Umweltpartnerschaft, wir reden auch<br />
über klimapolitische Ziele dieser Umweltpartner, aber wir reden nicht darüber, dass es ein<br />
Konzessionsverfahren gibt, sondern das sind Gespräche, die wir natürlich ständig mit<br />
Unternehmen führen. Und Herr Huber hat vorhin ausgeführt, dass wir ein<br />
Konzessionsverfahren machen und das hat strenge rechtliche Rahmenbedingungen, die<br />
sind natürlich auch einzuhalten.<br />
Vorsitzender: Herr Heintze hatte beim letzten Mal schon gefragt, wie das mit den<br />
Geschäftsführern ist, das Recht, Geschäftsführer zu benennen. Könnten Sie da noch etwas<br />
zu sagen, bitte.<br />
Senator Dr. Tschentscher: Das kann Frau Bödeker-Schoemann sagen.<br />
Frau Bödeker-Schoemann: Herr Heintze, eine ganz kurze Antwort auf Ihre Frage: Haben<br />
wir das Recht zur Nominierung eines Geschäftsführers? Nein. Aber wir haben das Recht,<br />
einen Geschäftsführer, der von Vattenfall vorgeschlagen wird, abzulehnen, und zwar immer<br />
dann, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der HGV unter Berücksichtigung aller<br />
Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Partner, die<br />
Zusammenarbeit mit der entsprechenden Person nicht zugemutet werden kann. Dann wird<br />
diese Person in der Gesellschafterversammlung auch nicht zur Wahl gestellt. Nach den<br />
gleichen Maßstäben haben wir auch das Recht, die Abberufung eines Geschäftsführers zu<br />
verlangen.<br />
Darüber hinaus möchte ich noch einmal etwas sagen. Diese Forderung ist ja von<br />
verschiedenen Seiten erhoben worden, unter anderem ist die auch enthalten in dem<br />
Gutachten von BH&W. Und dort bin ich doch auf einen Satz gestoßen, der mich etwas<br />
nachdenklich machte. In diesem Gutachten hieß es: „Mit der Nichtnominierung eines<br />
Geschäftsführers fehlt der HGV der unmittelbare Einblick in die täglichen Aktivitäten der<br />
Gesellschaft.“ Also, da muss ich einfach einmal sagen, so steuern wir auch unsere anderen<br />
Beteiligungen nicht. Es ist ja ein Kollege auch da von HAMBURG WASSER, der Herr<br />
Werner, glaube ich. Also, wir sind keine Nebengeschäftsführung, wir gucken denen nicht<br />
täglich über die Schultern und geben denen Anweisungen, sondern wir steuern auch unsere<br />
Gesellschaften, an denen wir zu 100 Prozent beteiligt sind oder mit Mehrheit beteiligt sind,<br />
durchaus so, wie wir das auch uns für <strong>Netz</strong>gesellschaften ausbedungen haben. Es gibt<br />
Unternehmenskonzepte <strong>–</strong> wir hatten jetzt hier ausgeführt, welches die strategischen<br />
geschäftspolitischen Konzepte sind und wo die verankert sind. Es gibt eine jährliche<br />
Wirtschaftsplanung, es gibt eine Mittelfristplanung, es gibt bestimmte zustimmungsbedürftige