Protokoll (ENTWURF – ohne Protokollerklärungen) - Unser Netz
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Haushaltsausschuss Nr. 20/22<br />
Umweltausschuss Nr. 20/11<br />
die Stadt übertragen, dann hätte ich gerne gewusst, wie wollen Sie denn damit umgehen,<br />
wenn 2013 der Volksentscheid erfolgreich ist und Sie im Grunde eine hundertprozentige<br />
Rekommunalisierung der <strong>Netz</strong>e durchführen wollen. Wie wollen Sie das denn herstellen?<br />
Oder ist diese Rücktrittsklausel, die Sie eingebaut haben, wirklich so, wie Herr Zander und<br />
Herr Schlemmermeier gesagt haben, wahrscheinlich nicht umsetzbar. Ich finde, so geht es<br />
nicht.<br />
Vorsitzender: Frau Senatorin.<br />
Senatorin Blankau: Also, das sollten Sie die Initiative fragen, wie sie das durchsetzen will.<br />
Aber ich gebe weiter an Herrn Huber. Herr Huber.<br />
Vorsitzender: Erst Frau Heyenn noch einmal schnell.<br />
Abg. Dora Heyenn: Also, Sie haben Verträge, wollen Verträge schließen, denen wir am<br />
18. April 2012 zustimmen sollen. Und in diesen Verträgen ist eine Rücktrittsklausel drin für<br />
den Fall, dass ein Volksentscheid erfolgreich ist. Im gleichen Atemzug sagen Sie, E.ON und<br />
Vattenfall wird die <strong>Netz</strong>e nie freiwillig hergeben. Da muss man sich doch fragen, was ist denn<br />
die Rücktrittsklausel wert.<br />
(Zurufe)<br />
Und Sie haben garantiert, dass Sie keine Vorentscheidung treffen, das haben Sie garantiert.<br />
Das sieht jetzt ganz anders aus.<br />
Senatorin Blankau: Nee, eben nicht. Weil, das Problem, was ich damit schildern wollte, ist,<br />
dass wir natürlich sofort vom Vertrag zurücktreten, dass wir Verhandlungen aufnehmen und<br />
dass wir in der Öffentlichkeit dann mitteilen müssen, dass wir keine 100 Prozent kriegen.<br />
Und mir geht es darum, dass wir energiepolitisch agieren können, und das haben wir durch<br />
diese Vereinbarungen erreicht.<br />
Vorsitzender: Herr Senator Tschentscher.<br />
Senator Dr. Tschentscher: Also, das sind ja zwei Punkte, Frau Heyenn. Das eine ist die<br />
Rückabwicklung der jetzt geschlossenen Verträge. Die sind das geringste Problem. Also,<br />
rückabwickeln ist gesichert, das ist das, was wir in die Verträge geschrieben haben, dass<br />
das dann, wenn der Volksentscheid zu einem anderen Ergebnis kommt, dass 100 Prozent<br />
gekauft werden soll, dann lassen sich die bestehenden Verträge zur 25-Prozent-Beteiligung<br />
rückabwickeln. Dann sind wir in dem gleichen Zustand wie heute, <strong>ohne</strong> Verträge. Und darauf<br />
weist Frau Blankau hin. Das bedeutet nicht automatisch, dass wir auf einmal 100 Prozent der<br />
<strong>Netz</strong>e haben. Dann beginnt die gleiche rechtliche Diskussion, die Frage über eine<br />
Unternehmensbewertung, die man dann macht mit all dem, was man im Prinzip immer hat,<br />
wenn man von jemand ein <strong>Netz</strong> sozusagen abkaufen will. Und der Hebel dafür ist im Prinzip<br />
ja das Konzessionsverfahren. Und das ist ja von der BSU auch schon mehrfach dargestellt<br />
worden, dass das auch kein Selbstgänger ist. Dann wird erst einmal das<br />
Konzessionsverfahren gemacht, dann bewerben sich die Energieversorger um die eigene<br />
Lizenz oder Konzession, die sie bisher schon haben. Das sind alles viele Jahre offene<br />
Fragen, die wir dann vor uns haben, die wir mit einer Rückabwicklung natürlich nicht<br />
beantworten. Aber es ist in diesem Vertragswerk geregelt, wenn der Volksentscheid sagt, wir<br />
wollen keine 25 Prozent, wir wollen eine 100-Prozent-Beteiligung, dann werden diese<br />
Verträge rückabgewickelt und wir sind in der Lage, in der Bremen und Hamburg und viele<br />
andere Kommunen jetzt auch sind, dass sie nämlich erst einmal nichts haben, und über das<br />
Konzessionsverfahren einen Weg verfolgen wollen, zu dem sie am Ende auch in den Besitz<br />
der <strong>Netz</strong>e kommen. Aber inwieweit das erfolgreich ist, das ist eben die Fragestellung. Und<br />
da haben wir große Zweifel, dass das ein sicherer Weg ist, um das zu erreichen, was wir