Protokoll (ENTWURF – ohne Protokollerklärungen) - Unser Netz
Protokoll (ENTWURF – ohne Protokollerklärungen) - Unser Netz
Protokoll (ENTWURF – ohne Protokollerklärungen) - Unser Netz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 42 -<br />
Haushaltsausschuss Nr. 20/22<br />
Umweltausschuss Nr. 20/11<br />
Herr Dr. Klemmt-Nissen: Herr Dressel, vielleicht war ich vorhin zu schnell gewesen. Es liegt<br />
zu allen drei Beteiligungen eine Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts vor, die zu der<br />
Beteiligung an der Vattenfall Wärme Hamburg, datiert vom 28. März 2012. Die Entscheidung<br />
selbst ist wortkarg und enthält außer der Feststellung der Freigabe wenig Inhaltliches. Es<br />
gibt aber einen Fallbericht des Bundeskartellamts, der ist also auch zugänglich und der setzt<br />
sich dann auch mit der Frage der Einräumung von Wegerechten für die<br />
Fernwärmeversorgung auseinander. Wir können das auch gerne noch einmal zu <strong>Protokoll</strong><br />
geben (PE 2). Das Bundeskartellamt diskutiert dort länger die Fragestellung, ob sich aus der<br />
Einräumung von Wegerechten hier noch eine Problematik ergibt, kommt dann aber im<br />
Ergebnis zu dem Punkt, dass die vertikale Beziehung zwischen der Freien und Hansestadt<br />
als Anbieterin von Wegerechten für Fernwärmeleitungen und der Wärmegesellschaft als<br />
Nachfragerin dieser Rechte hier nicht zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden<br />
Stellung der Wärmegesellschaft in der Endkundenversorgung führt. „Die Beteiligung des<br />
Vorlieferanten von Wegerechten stellt in diesem Fall keine Absicherung der<br />
marktbeherrschenden Stellung der Wärmegesellschaft Hamburg auf den nachgelagerten<br />
Endkundenmarkt dar, da die Wegerechte in nicht ausschließlicher Form und<br />
diskriminierungsfrei allen Interessenten eingeräumt werden.“ Soweit das Zitat aus dem<br />
Fallbericht und, wie gesagt, ich würde vorschlagen, dass wir das dann auch zu <strong>Protokoll</strong><br />
geben (PE 2).<br />
Vorsitzender: Herr Dressel, eine Nachfrage.<br />
Abg. Dr. Andreas Dressel: Noch einmal auch zu der Alternativprüfung insgesamt. Sie<br />
haben ja in der Drucksache auch ausgeführt, dass Sie jetzt diesen vermittelnden Vorschlag<br />
machen, weil Sie quasi auch beide Alternativen, nämlich nichts tun und vollständige<br />
Rekommunalisierung auch gegeneinander abgewogen haben. Und wir stehen ja in der<br />
ganzen Diskussion nicht bei Null, sondern haben uns ja auch die Vorschläge auf 100<br />
Prozent auch im Ausschuss, da saßen wir ein bisschen weiter oben hier in diesem Haus,<br />
angehört. Ich glaube, die Einlassung auch von Frau Heyenn, es sei ja gar nicht so ganz<br />
genau klar, was die Volksinitiative will, finde ich, kann man so nicht stehen lassen. Sie<br />
haben, glaube ich, eben einen Hinweis gegeben und in der Bürgerschaft letzte Woche, als<br />
wir hier dies Rechnungshofersuchen formuliert haben, es sei ja gar nicht ganz genau <strong>–</strong> es<br />
läge ja kein Konzept <strong>–</strong><br />
(Zwischenruf Abg. Dora Heyenn: Da habe ich den Text vorgelesen.)<br />
Ja. Aber ein bisschen mehr als der Text, glaube ich, liegt schon vor von der Volksinitiative<br />
und die haben ein Gutachten vorgelegt von Rödl & Partner, wenn ich das, glaube ich, richtig<br />
sehe mit Annahmen, die einem vollständigen beziehungsweise deutlich mehrheitlichen<br />
Anteilserwerb an den <strong>Netz</strong>en zugrunde liegen. Und deshalb würde ich gerne noch einmal<br />
auch den Senat fragen, warum er sich gerade auch in dieser Abwägung, der<br />
Gesamtabwägung gegen auch eine solche vollständige Rekommunalisierung entschieden<br />
hat, welche, sozusagen wie werden dort finanzielle Risiken eingeschätzt und warum ist das<br />
der vermittelnde Vorschlag, dem die Bürgerschaft ihre Zustimmung geben soll.<br />
Vorsitzender: Frau Senatorin. Herr Senator.<br />
Senator Dr. Tschentscher: Ja, gut. Also, wenn Sie die wirtschaftlichen und finanziellen<br />
Risiken einer 100-Prozent-Beteiligung gegenüber der 25-Prozent-Beteiligung mit<br />
Garantiedividende abwägen wollen, dann ist die Entscheidung ziemlich klar. Bei der 25-<br />
Prozent-Beteiligung mit Garantiedividende, 4,2 beziehungsweise 4,5 Prozent, haben wir kein<br />
nennenswertes finanzielles Risiko, weil wir aus heutiger Sicht die Refinanzierung für die<br />
nächsten fünf Jahre sichern können und dort kann uns dann auch nichts<br />
dazwischenkommen. Und die Verträge sehen vor, dass in fünf Jahren dann eine erneute<br />
Kaufpreisanpassung, eine erneute Vereinbarung zur Garantiedividende erfolgen kann, die<br />
uns dann wieder in die Lage setzt, für einen langen Zeitraum die Refinanzierung zu sichern.